Strafanzeige gegen Zanderangler

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Thomas Kalweit
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Strafanzeige gegen Zanderangler

Beitrag von Thomas Kalweit » 13 Feb 2006 18:10

Gerade durch Zufall gefunden - die offizielle Stellungnahme des Deutschen Anglerverbandes zu Catch & Release. Das stellt wohl so einiges klar.
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Strafanzeige gegen Zanderangler

Beitrag von greif » 13 Feb 2006 19:30

Naja, geht doch!
Was ist langweiliger als Angeln?........ Beim Angeln zuschauen!

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Strafanzeige gegen Zanderangler

Beitrag von Optimist » 13 Feb 2006 20:12

[img]images/smiles/icon_confused.gif[/img] Was ist denn jetzt passiert ?

Wenn ich mich nicht täusche, hat noch vor zwei Monaten der Anglerverband das ganz anders gesehen bzw. ausgelegt.

Die Angler waren doch die, die sich das Recht vorbehalten haben, die Fische wieder zurückzuesetzen (und dann noch bestraft wurden, einige werden sogar heute noch verfolgt zum Beispiel von PETA).

Also haben sie doch gemerkt, dass jeder Blatt zwei Seiten hat.

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Beitrag von Flo86 » 13 Feb 2006 22:34

Wie steht eigentlich der VdSF zu dem Thema?
"In einer Million Jahren, ja schon in tausend wird der Mensch wieder Kohlenstoff sein", [...] "Weil er dumm ist. Und auch Gentechnik wird ihm nicht helfen."
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Beitrag von Zander2802 » 13 Feb 2006 22:45

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Wie steht eigentlich der VdSF zu dem Thema?
Das würde mich auch gerne mal interresieren, weil ich von mehren Leuten gehört habe, dass der VdSF mehr zum "Naturschutz" neigt als der DAV
[url=http://www.catch-release.de][img]http://www.anglerwebs.de/cur/cr100x50.gif[/img][/url]

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Beitrag von bundyman » 13 Feb 2006 23:37

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Zander2802:
<STRONG>
Das würde mich auch gerne mal interresieren, weil ich von mehren Leuten gehört habe, dass der VdSF mehr zum "Naturschutz" neigt als der DAV</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Soso, drum hat auch der LAVB im Gegensatz zum VDSF und den meisten anderen Verbaenden und Vereinen auch eine vernuenftige Gewaesserordnung, nicht wahr?
----
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Beitrag von Flo86 » 14 Feb 2006 17:49

Vielleicht kann uns ja Thomas mal wieder weiterhelfen?
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Beitrag von mikesch » 14 Feb 2006 17:55

Könnt ihr doch selber lesen [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] .
VDSF
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Gruß
Michael

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Beitrag von Thomas Kalweit » 14 Feb 2006 17:59

Ist schnell beantwortet. Hier ein Auszug aus der VDSF-Gewässerordnung:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> 1.5.2. Behandlung des maßigen Fisches, der keiner Schonung unterliegt

Nach der Landung ist der Fisch sofort durch einen oder mehrere kräftige Schläge auf den Hinterkopf (Kopfschlag) zu betäuben oder zu töten. Sofort nach der Betäubung ist der Fisch zu schlachten. Erst wenn der Fisch getötet ist, wird der Angelhaken entfernt.
Es besteht kein vernünftiger Grund, einen maßigen Fisch nicht als Beute zu behalten. Fische nur aus Freude am Drill zu fangen, entspricht nicht unserem Verständnis von Fischwaidgerechtigkeit.
<HR></BLOCKQUOTE>

Link zur VDSF-Gewässerordnung!
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Beitrag von Flo86 » 14 Feb 2006 18:03

Oder so, Dankeschön [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]
Aber besonders viel steht da ja nicht, nur, dass das Zurücksetzen erlaubt ist, wenn es das Hegeziel erfordert. Sehr allgemein diese Aussage, welche sich dort ebenfalls finden lässt.
[img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

[ 14. Februar 2006: Beitrag editiert von: Flo86 ]
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Beitrag von Zander2802 » 14 Feb 2006 19:05

Och gut das mein Verein dem DAV angehört [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]
[url=http://www.catch-release.de][img]http://www.anglerwebs.de/cur/cr100x50.gif[/img][/url]

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Beitrag von Flo86 » 14 Feb 2006 19:12

Na ja, man kann sichs halt nicht aussuchen [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img]
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Beitrag von bundyman » 14 Feb 2006 20:30

Man kanns aber aendern!
Keine Ahnung, warum sich da keiner ranmacht?
Berlin/Brandenburger Angler haben ja vorgemacht, dass es geht und eine fuer (fast)alle akzeptable Loesung gefunden, die jedem Angler das alleinige Entscheidungsrecht ueber seinen Fang gibt.
Man muss es halt nur mal machen...
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Beitrag von Flo86 » 14 Feb 2006 20:48

Auf der Site des VdSF lässt sich auch finden, dass man Fische zum Zweck der Hege wieder zurücksetzen darf. Nur wer entscheidet eigentlich, ob ich den Fisch jetzt aus Gründen der Hege zurückgesetzt habe und nach welchen Kriterien?
Im Endeffekt setze ich ja sowieso die meisten Fische wieder zurück, nur wie weit kann man dies im Notfall mit der getroffenen Aussage in Einklang bringen?
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Beitrag von Karsten » 15 Feb 2006 01:37

Hallo!
Ich finde, hier wird ein Problem fabriziert, das es so nicht gibt.
Ob ein Fisch zurückgesetzt wird oder auch nicht, war, ist und wird immer in der Entscheidung des Anglers liegen. Nur wenn der Angler dies macht, soll es schnell, ohne großen Fototermin und Wiegesession gehn. Dann macht es einen Sinn und liegt eben auch im "Interesse" des Fisches. Und dann gebe ich auch niemenden eine Handhabe gegen mich. Wenn ich der Meinung bin ich möchte den Fisch mitnehmen, dann .... aber das hatten wir schon [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] .
Gruß Karsten
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