Wegerecht ?

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Moderator: Thomas Kalweit

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Mr.Muffelmolch
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Wegerecht ?

Beitrag von Mr.Muffelmolch » 31 Jan 2010 10:55

Hallo zusammen,
gestern wollte ich mit dem Tinca-Jäger mal eine Runde zum Döbelfischen an die Saale. Stelle war mir schon nach etlichen Erkundungstouren im Sommer bekannt und Fische waren bis zum späten Herbst auch vor Ort, ich konnte
sie mehrmals mit der Polbrille beobachten.

Und nun kommt´s:
Wir fahren auf den von mir schon so oft besuchten Parkplatz nur wenige Meter vom Wasser entfernt und was steht da? Ein Schild mit der Aufschrift "Privatgrundstück-Unberrechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt"
Was soll´s ,parken wir halt VOR dem Schild.Glücklicherweise hab ich nochmal zurück geschaut, wo wir von der Straße abgebogen sind, da stand aber das gleiche Schild nochmal, aber mit dem Zusatzschild "Anlieger frei".
Nun meine Frage: Darf ich da nun parken oder nicht ? Immerhin haben wir als Angler ja ein Uferbetretungsrecht und somit ein "Anliegen"Das Anliegen bezieht sich hierbei ja nur auf das befahren und nicht auf das parken.
Sehe ich das richtig?
Wen könnte man diesbezüglich fragen? Die untere Fischereibehörde? Naturschutzbehörde?

Im Sommer wollte ich beispielsweise an einen der Harzteiche zum Fischen fahren, nur brauchte man zum Befahren der Forstwege eine behördliche Genehmigung, keiner konnte mir aber nach der Kreisgebietsreform sagen, wo man die herbekommt.Nur für die Auskunft, wo es die denn gibt, bin ich 140 km durch die Landschaft gefahren, damit sie mir 3 Monate später, nach mehrmaligem Besuchen ( ein paar der Papiere hatten gefehlt ) der dann offensichtlich dafür zuständigen unteren Naturschutzbehörde, zugeschickt wurde :roll: .

Ich meine die Gewässer, die wir beangeln dürfen, müssen ja in irgendeiner Weise für uns auch zugänglich sein.Die nächste ( mit dem Auto) erreichbare Stelle an der Saale ist immerhin 4 km weiter ( die war aufgrund der Schneefälle aber auch nicht erreichbar).Dann sind wir nochmal 8 km weiter gefahren zur nächsten (erreichbaren) Stelle, von dort mussten wir ca. 1,2 km bis zur Saale laufen( mit Futteral, Koffer, Eimer usw.). Auf dem Rückweg wollte ich eigentlich einen anderen Weg laufen, der war aber zwischenzeitlich durch ein Hochwasser überschwemmt worden, weshalb wir den ganzen Weg, den wir gekommen waren auch wieder zurückgehen mussten( immerhin insgesamt 4,2 km mit geschätzten 20 kg Gepäck, während der Dämmerung in Wildschweinverseuchtem Gebiet).

Es ist ja nicht so, dass ich weitere Strecken nicht in Kauf nehmen würde( an dieser Stelle ist Mitleid für die etwas älteren Angler unter uns glaub ich mal mehr als angebracht), aber bei dem Gedanken das Auto weit entfernt stehen zu lassen ist mir mehr als mulmig in der Bauchgegend. Einem mir bekannten Karpfenangler ist im letzten Jahr 3 x das Auto aufgebrochen worden.

Vielen Dank für Antworten schonmal im vorraus.

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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Blauhai » 31 Jan 2010 12:40

Wenn der Bereich zu deiner Gewässerstrecke gehört und die Zufahrt "für Anlieger frei" ist, darfst du den Weg befahren.

Mit Parken schuat es wieder anders aus.

Solange dort kein prinzipielles Parkverbot herrscht, ist auch das kein problem.
www.donaupirsch.de.tl

http://www.youtube.com/watch?v=tycQCRqcYg4&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=HmAKaOC3Cbo

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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Ulli3D » 31 Jan 2010 14:25

1. Uferbetretungsrecht hat nichts mit befahren zu tun.
2. Wenn die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, darf man als Angler die Straße befahren, wenn man irgendwo auch parken kann/ darf und dort angeln will. Gibt es keine Parkmöglichkeit darf man sie u. U. befahren, wenn man jemanden zum Angeln fährt und dort aussteigen lässt.

Bei Wald- und Forstwegen würde ich mich erstmal an das zuständige Forstamt wenden.
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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Mr.Muffelmolch » 31 Jan 2010 17:12

Ein prinzipielles Parkverbot besteht ja dort( seit neuestem) schon, das Parkverbotsschild wurde ja mitsamt dem Hinweis auf "Privatgrundstück" aufgestellt.
Allerdings kommt das Parkverbot somit ja wieder einem Angelverbot gleich, anderweitig kommt man ja nirgends ans Wasser (zumindest nicht zum Friedfischangeln, beim Spinnfischen hat man ja meist nicht so viel Gepäck und kann auch ein paar (Kilo-)Meter gehen).
Ausweichparkplätze gibt es leider auch nicht.

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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Ulli3D » 31 Jan 2010 18:16

Hört sich für mich an wie ein Fall von "appen Beinen" 8)

Was macht denn der Angler ohne Auto?
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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Mr.Muffelmolch » 31 Jan 2010 19:07

Appen Beinen ?????
Versteh ich nicht.....
Früher ging´s aber auch ohne Auto, hat halt nur länger gedauert.
Und wenn man dann am See war ( nach der Schule /Ausbildung) waren die meisten Plätze schon besetzt :x .
Bin früher auch öfters mit der Bahn zum Angeln gefahren, aber mit der kompletten Ausrüstung fällt man auf dem ( in meinem Fall Magdeburger )Hauptbahnhof auf wie ein bunter Hund, die blöße muss man sich wirklich nicht geben.
Ist ja für die näher gelegenen Gewässer auch kein Problem, aber wenn ich mal ne Nacht weiter weg will, muss ich ja vorher Urlaub beantragen :wink:

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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Thomas Kalweit » 01 Feb 2010 09:32

Für Angler gelten die Schilder "Anlieger frei" oder "Landwirtschaft frei" nicht, es sei denn man ist Fischereiaufseher, der Gewässerpächter oder -eigentümer oder der GEwässerwart! Da hat es schon einige Prozesse und Urteile gegeben...
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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Ulli3D » 01 Feb 2010 10:29

Mittlerweile gibt es mehr Urteile, die Anlieger frei für Angler als gültig annehmen, wenn der direkte Zusammenhang mit dem Angeln gegeben ist. Bei Land- und Forstwirtschaft ist das klar, da dürfen Angler nicht mit dem Kraftfahrzeug durch.

Es gibt dazu auch eine ältere BGH-Entscheidung, die wohl als letztinstantlich angesehen werden kann.
http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/anlieger.php
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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Karpfenfischer » 01 Feb 2010 11:07

Bei uns steht auf den Schildern meist seperat noch "Fischereiberechtigte frei".
Also wie Thomas gesagt hat, trifft das Anlieger frei bei uns auch nicht zu.
Gruß

Markus

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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Ulli3D » 01 Feb 2010 12:51

1. BGH-Urteile gelten auch im Freistaat :lol:

2. Das ist der große Irrtum von vielen Anglern, sie sind NICHT Fischereiberechtigte, das ist entweder der Eigentümer oder der Pächter des Gewässers aber nicht der Inhaber einer Fischereierlaubnis.

3. Wenn man die Fischereigesetze genau liest, so ist in fast allen Landesfischereigesetzen das Uferbetretungsrecht auf den Fischereiberechtigten, bzw. Fischereiausübungsberechtigten und deren Helfer beschränkt, gilt also nicht für Inhaber von Fischereierlaubnisscheinen.
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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Karpfenfischer » 01 Feb 2010 12:57

Ulli3D hat geschrieben: 2. Das ist der große Irrtum von vielen Anglern, sie sind NICHT Fischereiberechtigte, das ist entweder der Eigentümer oder der Pächter des Gewässers aber nicht der Inhaber einer Fischereierlaubnis.
Unsere Vorstandschaft hat auf Nachfrage gemeint, dass dieses Schild für uns Angler gilt. Dann haben Sie sich wohl unglücklich ausgedrückt...
Gruß

Markus

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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Ulli3D » 01 Feb 2010 13:45

Euer geschaftsführender Vorstand, also der, der den Verein bei Rechtsgeschäften vertritt, darf da problemlos durchfahren, der Rest des Vereins leider nicht. Wenn allerdings die Gemeinde oder wer auch immer meint, dass das für alle Angler gilt, schön für Euch aber wenn einer einen Strafzettel bekommt, dann wird sich zeigen, was die Aussage wert ist.
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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Mr.Muffelmolch » 01 Feb 2010 18:47

@ Ulli3D:
Aber bin ich nicht Fischereiausübungsberechtigt, wenn ich eine Fischereierlaubnis erworben habe ? Ich dächte eigentlich das wäre das Gleiche. So hat man das uns zumindest während der Vorbereitungslehrgänge beigebracht. Was bringt es denn, wenn ich zwar eine Fischereierlaubnis besitze, aber das Ufer nicht betreten darf.
Irgendwie unlogisch.
Das wäre ja, wie wenn man zwar die Fahrerlaubnis machen würde, aber sich nicht in , bzw, auf ein Fahrzeug setzen darf, um damit zu fahren. Nur mal so als Beispiel.

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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Ulli3D » 01 Feb 2010 20:57

Ich möchte mich jetzt nicht unbeliebt machen und meine Meinung über einen Großteil der "Ausbilder" hier ablassen.

Klar darfst Du als Angler die Ufer betreten aber das Uferbetretungsrecht beinhaltet ja wesentlich mehr. Das erlaubt dem Fischereiberechtigten ggf. auch über fremde Grundstücke ans Ufer zu gelangen. Ich hab mal den entsprechenden Paragrafen aus dem Landesfischereigesetz NRW teilweise kopiert, da wird dann schnell klar, dass der Fischerei berechtigte, der Fischereiausübungsberechtigte andere Personen sind, als der Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines. Ähnliches ist aber in, ich glaube sogar allen, LFG's enthalten.

§ 20 Zugang zu Gewässern

(1) Fischereiausübungsberechtigte und ihre Helfer sind befugt, an das Wasser angrenzende Ufer, Inseln, Anlandungen, Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Entstandene Nachteile hat der Fischereiausübungsberechtige auszugleichen.

(2) Kann ein Fischereiausübungsberechtigter ein Gewässer oder ein überflutetes Grundstück nicht über einen öffentlichen Weg oder nur über einen unzumutbaren Umweg erreichen, so ist er nach Abschluss einer Vereinbarung mit dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten befugt, auf eigene Gefahr Grundstücke zu betreten. ...

Willst Du für jedes Grundstück, dass DU betreten willst, vorab eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abschließen und den dann auch noch für entstandene Nachteile entschädigen?

In Sachsen-Anhalt steht das ,teilweise sogar mit identischem Wortlaut, übrigens in den §§ 16 Abs. 5 und 17.
Petri Heil aus Sankt Augustin

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Re: Wegerecht ?

Beitrag von Thomas Kalweit » 02 Feb 2010 09:27

Man muss unterscheiden zwischen Fischereiberechtigter und Fischereierlaubnisscheininhaber :wink:
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