gestern wollte ich mit dem Tinca-Jäger mal eine Runde zum Döbelfischen an die Saale. Stelle war mir schon nach etlichen Erkundungstouren im Sommer bekannt und Fische waren bis zum späten Herbst auch vor Ort, ich konnte
sie mehrmals mit der Polbrille beobachten.
Und nun kommt´s:
Wir fahren auf den von mir schon so oft besuchten Parkplatz nur wenige Meter vom Wasser entfernt und was steht da? Ein Schild mit der Aufschrift "Privatgrundstück-Unberrechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt"
Was soll´s ,parken wir halt VOR dem Schild.Glücklicherweise hab ich nochmal zurück geschaut, wo wir von der Straße abgebogen sind, da stand aber das gleiche Schild nochmal, aber mit dem Zusatzschild "Anlieger frei".
Nun meine Frage: Darf ich da nun parken oder nicht ? Immerhin haben wir als Angler ja ein Uferbetretungsrecht und somit ein "Anliegen"Das Anliegen bezieht sich hierbei ja nur auf das befahren und nicht auf das parken.
Sehe ich das richtig?
Wen könnte man diesbezüglich fragen? Die untere Fischereibehörde? Naturschutzbehörde?
Im Sommer wollte ich beispielsweise an einen der Harzteiche zum Fischen fahren, nur brauchte man zum Befahren der Forstwege eine behördliche Genehmigung, keiner konnte mir aber nach der Kreisgebietsreform sagen, wo man die herbekommt.Nur für die Auskunft, wo es die denn gibt, bin ich 140 km durch die Landschaft gefahren, damit sie mir 3 Monate später, nach mehrmaligem Besuchen ( ein paar der Papiere hatten gefehlt ) der dann offensichtlich dafür zuständigen unteren Naturschutzbehörde, zugeschickt wurde

Ich meine die Gewässer, die wir beangeln dürfen, müssen ja in irgendeiner Weise für uns auch zugänglich sein.Die nächste ( mit dem Auto) erreichbare Stelle an der Saale ist immerhin 4 km weiter ( die war aufgrund der Schneefälle aber auch nicht erreichbar).Dann sind wir nochmal 8 km weiter gefahren zur nächsten (erreichbaren) Stelle, von dort mussten wir ca. 1,2 km bis zur Saale laufen( mit Futteral, Koffer, Eimer usw.). Auf dem Rückweg wollte ich eigentlich einen anderen Weg laufen, der war aber zwischenzeitlich durch ein Hochwasser überschwemmt worden, weshalb wir den ganzen Weg, den wir gekommen waren auch wieder zurückgehen mussten( immerhin insgesamt 4,2 km mit geschätzten 20 kg Gepäck, während der Dämmerung in Wildschweinverseuchtem Gebiet).
Es ist ja nicht so, dass ich weitere Strecken nicht in Kauf nehmen würde( an dieser Stelle ist Mitleid für die etwas älteren Angler unter uns glaub ich mal mehr als angebracht), aber bei dem Gedanken das Auto weit entfernt stehen zu lassen ist mir mehr als mulmig in der Bauchgegend. Einem mir bekannten Karpfenangler ist im letzten Jahr 3 x das Auto aufgebrochen worden.
Vielen Dank für Antworten schonmal im vorraus.