Hi Innfischer
“Deine Irritationen rühren vielleicht ein Stück weit daher, dass das Fischereirecht Ländersache ist und damit je Bundesland leicht unterschiedliche Regelungen bestehen. In den Kernbereichen sind die Bestimmungen aber weitgehend deckungsgleich. Ich erläutere die Sache anhand bayerischer Regelungen, weil ich von da komme und mir die Bestimmungen geläufig sind. „
Nein, keine Irritation, ich weiß sehr wohl, dass es um Landesrecht geht. Umso verwunderter bin ich, dass Du Eure Bayrischen Regelungen hier allgemein kundtust. DAS geht so nicht.
Leicht unterschiedlich je Land ist ja nett gemeint, in der Realität gibt es aber krass verschiedene Interpretationen des Gesetzestextes, es hängt anscheinend von der Verknöchertheit gewisser Ministerialräte ab, die das juristische Sagen haben.
So sieht das MEIN Verband und davon gehe ICH an UNSEREN Gewässern aus, Thomas hat den Link neulich freundlicherweise eingestellt:
http://www.anglerverband.com/DAV/de/sta ... /index.php
Innfischer, wo liegt das Problem das Ausgesagte positiv zu nutzen?
Im VdSF oder anderen Organisationen hat doch jeder Verein sein (seine) Gewässer. Meist überschaubare Größen.
Der Gewässerwart muss doch nur alle Mitglieder anweisen dies und Jenes zurückzusetzen, um die Hegeziele für das (die) Gewässer umzusetzen. Die Anweisungen kann man dann wie benötigt gestalten. Das sollte natürlich vom ökologisch korrekten Standpunkt aus geschehen und nicht, wie es die Angler gern hätten.
Bei der Wahl als Stimmvieh dienen dürfen wir, in Afghanistan auf Menschen schießen dürfen wir … Fische eigenverantwortlich zurücksetzen nicht, ist doch wohl krank oder?
Für wie blöd halten uns denn die politisch Verantwortlichen?
Wozu haben wir den Fischereischein abgelegt?
Zeig mir mal den (die) „Umweltschützer“, de (die) einen Lehrgang absolvieren musste und gebührenpflichtig geprüft wurden? DIESE Leute dürfen aber entscheiden ob der Kormoran wertvoll ist etc. - haben jedoch oft null Ahnung.
Noch etwas:
Das Land Bayern erkennt die Ostdeutschen Fischereischeine nicht an, da dort angeblich die Fischerprüfung nie absolviert wurde.
Stimmt teilweise, inzwischen gibt es aber viele Absolventen. Diejenigen, welche nicht geprüft wurden, angeln meist schon zig Jahre, haben Erfahrungen, kennen den Umgang mit Fischen genau, wissen was Mindestmaße und Schonzeiten sind. Dabei sind z.B. exzellente Fliegenfischer.
Netter Beitrag Eures Bundeslandes zum Zusammenwachsen des gesamten Ländles, nur mal so nebenbei bemerkt.
Was wird eigentlich, wenn wir uns dem EU-Recht anpassen, ist ja absehbar und auch Mitgliederpflicht.
Mecklenburg-Vorpommern arbeitet bereits hart darauf hin – Der Fischereischein wird gänzlich abgeschafft, so sieht es demnächst nämlich aus.
Netter Gedanke – nicht wahr
“2. Hege, der Gewässerwart, die Angler und das Hegekonzept
Vielmehr als die schnöde Rechtslage bewegen mich die Inhalte der Fischhege und die in der Anglerschaft oftmals vorhandenen Defizite. Und was die Sache zumindest in Bayern wirklich schlimm macht, ist die Tatsache, dass es praktisch ausschließlich in den Händen der Fischereiberechtigten (also hauptsächlich den Fischereivereinen) liegt, problemlos Verbesserungen bei der Fischhege herbei zuführen. Aber darauf hat niemand Bock. Lieber jammert man über alle möglichen Umstände.
Ich muss vorausschicken: Hegepläne im rechtlichen Sinne gibt es in bayerischen Fischereirecht nicht (anders als in anderen Bundesländern) sondern nur eine gesetzl. Pflicht zur Hege. Insoweit war mein vorhergehendes Posting ungenau. Gemeint war ein planvolles Vorgehen im Sinne eines Hegekonzeptes. Ob nun das Konzept schriftl. fixiert ist, nur im Kopf des Gewässerwarts oder überhaupt nicht vorhanden ist, bleibt offen. Umgesetzt wird das Konzept durch die Vorgaben auf dem Fischereierlaubnisschein (Schonmaße, Schonzeiten…) und den gesetzl. Schonbestimmungen. Wobei der Verein die gesetzl. Bestimmungen problemlos ausweiten/verschärfen kann, auf Antrag aber auch unterschreiten darf. Theoretisch sind alle Handlungsfelder weit offen. „
Na bitte, bezugnehmend auf die Sätze zuvor – HIER besteht doch Handlungsfreiraum. Der muss doch nur richtig genutzt werden und schon darf man ganz offiziell und abgesegnet zurücksetzen.
“In der Praxis ist die anglerische Welt äusserst schlicht. Der Gewässerwart kippt wie jedes Jahr den gleichen Besatz rein („haben wir immer schon so gemacht“), das Angelvolk mault („weil´s immerschlechter wird“), ist aber unter dem Strich zufrieden. Werden Fischbestandserhebungen durchgeführt (wie zuletzt im Rahmen der WRRL) kommen Ergebnisse heraus, die weit von dem abweichen, was die Angler vorhergesagt haben. Berührt aber weiter nicht. Jeder reklamiert, dass er dank Fischerprüfung sachkundig sei und deshalb selbständig entscheiden kann was dem Wasser gut tut (sprich: ob aus hegerischen Gründen zurückgesetzt oder entnommen wird). Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit werden negiert. Mehr noch: man zeigt sich beratungsresistent. „
In den Kernbereichen sind diese Verhaltensmuster der Angler weitestgehend deckungsgleich, in den Bundesländern, welche ich kenne wohlgemerkt. Hier scheint es nicht einmal leichte Abweichungen zu geben.
“Was ich sagen will: Wir Angler müssen mehr Qualität in unsere Fischerei bringen. Zunächst kleinere Brötchen backen. Anerkennen, dass wir nicht die fischereilichen/hegerischen Überflieger sind. Den Anspruch auf fachgerechte Hege in den Vordergrund stellen. Von den Gewässerwarten als zentrale Figuren der Hege mehr erwarten, sie aber auch mehr unterstützen, mehr innerhalb des Vereins kommunizieren was die Fische und das Fischwasser angeht. Verstehen, dass wir alle als Angler auf das Wasser und den Fischbestand einwirken. Verstehen, das der Einzelne nicht wissen kann was am Wasser /Fischbestand geschieht, weil er nicht weis was andere Angler entnommen/getan haben usw.
Und weil es eines Vorgehens aus einem Guss bedarf, macht es auch Sinn, wenn im Fischereirecht normiert ist, dass der „normale Angler“ keine selbständigen Hegeentscheidungen treffen darf. „
Innfischer, wieso darf ER nicht? Heißt „normal“ etwas „zu blöd“?
Der Fisch war im Gewässer, hat sozusagen Bestandrecht – denn er gehörte zum Bestand. War der Fisch als zu vernichtender Schädling am Pranger, den es auszurotten gilt? Ist es nicht besser einen Fisch zurückzusetzen als zehn totzuschlagen.
Ich sehe beim Totschlagen eher Probleme in der Realisierung einer ordnungsgemäßen Angelfischerei (Hege) als durch das Zurücksetzen.
Zuviel zurücksetzen kann man ja gar nicht, dass hieße, der Gewässerwart als gesetzlich befugter Bewirtschafter, hat zuvor unsachgemäß gehandelt … oder sehe ich da was falsch

><<<((;°> Den jüngsten Tag der Zivilisation werden wir ihrem unaufhaltsamen Fortschritt verdanken. <°;))>>><