Fischerprüfung+Lernen

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Fischerprüfung+Lernen

Beitrag von Deftel » 27 Dez 2003 19:54

Hallo,
ich werd an der kommenden Fischerprüfung 04 in Bayern teilnehmen. Da der Lernstoff recht umfangreich ist würd ich gerne Wissen ob es reicht wenn ich die 1500 Testfragen aus dem Heintges Heft lerne und mich mit den alten Prüfungen auseinandersetze. Wenn das nicht ausreichen sollte könnte mir dann jemand vielleicht nen Tip geben wie ich auch mit geringem Zeitaufwand mir des Zeugs einprägen kann?!?

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Karsten
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Beitrag von Karsten » 27 Dez 2003 20:27

Hallo!
Vor jedem Ziel steht der Fleiß!
Sicher wird es vielleicht ausreichen nur die Fragen mit den dazugehörigen Antworten zu lernen. Damit wirst du dann vielleicht die Prüfung schaffen, aber ein naturbewußter Angler wirst du so kaum werden. Der Besuch eines entsprechenden Vorbereitungslehrgangs ist meines Erachtens schon notwendig.
(Bitte berichtigen, falls ich falsch liegen sollte)
Gruß Karsten

[ 27. Dezember 2003: Beitrag editiert von: Karsten ]
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Beitrag von Just » 27 Dez 2003 20:45

Servus Deftel - mit "geringem Zeitaufwand" wirst Du die Prüfung nicht bestehen, das kann ich Dir schon mal verraten. Die Prüfung hat nicht umsonst den Beinamen "Bayerisches Fischerabitur".
Wenn Du den Fragenkatalog von Heintges beherrscht und die alten Prüfungen durcharbeitest, sollte es eigentlich reichen - wenn Du das als geringen Zeitaufwand betrachtest - ok ...
30 Unterrichtsstunden musst Du ja sowieso nachweisen - da sollte auch noch was hängenbleiben. Es hat sich in den ganzen Jahren allerdings noch nie eine Prüfung wiederholt, das nur als kleiner Tipp.
Einen gescheiten Fischer macht nicht die bestandene Prüfung, sondern sein Verhalten am Wasser aus. Um das allerdings unter Beweis stellen zu können, solltest Du schon etwas Zeit mit der Theorie "verschwenden" [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

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Beitrag von Deftel » 27 Dez 2003 21:06

Schonmal vielen Dank für die Antworten! Ich werd jetzt wohl wirklich richtig lernen aber ich werd aufjedenfall noch das Fragenheft komplett durchlernen......nicht dass ich ich dann mit ner nicht bestandenen Prüfung dastehe. Die Unterrichtsstunden helfen mir leider nicht sehr viel, da ich die Prüfung schonmal vor 4 Jahren gemacht habe (damals garnichts gelernt) und jetzt keine Lust mehr habe schon wieder so weit zu den Lehrgängen zu fahren. (Ich liege doch hoffentlich richtig, dass dieser alte Kursnachweis als Prüfungszulassung reicht???)

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Beitrag von Just » 27 Dez 2003 23:12

Jau, der Nachweis reicht aus. Ich hoffe, Du hast aktuelle Unterlagen, denn allein in der Gesetzeskunde hat sich einiges geändert. Eine grössere Änderung des AVFiG fand im Jahre 2000 oder 2001 statt, wenn ich mich recht entsinne. Ausserdem wird in den aktuellen Unterlagen etwas ausführlicher auf Brandungs- und Meeresfischrei etc. (auch was die Gerätschaften betrifft) eingegangen. Daraus würde ich schliessen, dass in der akuellen Prüfung mit Fragen in der Richtung zu rechnen ist.

Ich hab' noch was vergessen - hoffentlich hast Du die Prüfungsgebühr nach Starnberg pünktlich überwiesen - siehe ...
Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten

[ 27. Dezember 2003: Beitrag editiert von: Just ]

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Beitrag von Deftel » 28 Dez 2003 00:29

Noch ne letzte Frage zu den Unterlagen. Ich hab die Unterlagen von Gesetzen, Natur- und Tierschutz und auch Meeresfische ganz neu zum Lernen da. Dafür aber Gerätekunde, Allgemeine Fischkunde, Süßwasser Fische Muscheln Krebse und dann noch Gewässerkunde nur die ca. 4 Jahre alten Unterlagen. Sollte ich mir da noch was aktuelleres holen oder ist das eher unnötig?

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Beitrag von Just » 28 Dez 2003 01:11

Du solltest nicht am falschen Fleck sparen.
Entweder kennst Du jemand, der letztes oder vorletztes Jahr Prüfung gemacht hat, von dem Du die Unterlagen haben kannst, oder beschaff Dir den Kram neu - zumindest die Gerätekunde, denn da wurde einiges ergänzt bzw. geändert.

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Beitrag von reverend » 28 Dez 2003 11:43

Hi, Deftel!
Du kannst auch online üben mit den original -
Fragen der Bayerischen Fischerprüfung der letzten 14 Jahre. Und zwar hier

Einfach im Menü rechts oben auf "Prüfung" klicken. Und dann im Text auf "...online ablegen."
Viel Spaß dabei.

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Beitrag von snakefish » 29 Dez 2003 11:51

Hi zusammen,

also um das "Pauken"(wie man bei uns so sagt)
wirst Du wohl nicht herum kommen.Nicht zu unterschätzen ist auch der Praktische Teil der Prüfung.Also Lernen ,Lernen, und nochmals Lernen

Ich selbst habe vor kurzem erst die Fischerprüfung bestanden.In NRW ,ohne einen Kurs belegt zu haben. Wie unterschiedlich sind eigentlich die Voraussetzungen zur Fischerprüfung zugelassen zu werden, in Deutschland???

Ich denke eine bestandene Fischerprüfung befähigt allerdings nicht unbedingt zum Angeln!! Von erfahrenen Anglern abzuschauen und mitgenommen zu werden ist UNBEZAHLBAR.

mfg Snakefish
Art. 5 des Grundgesetzes jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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Beitrag von reverend » 29 Dez 2003 13:27

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Nicht zu unterschätzen ist auch der Praktische Teil der Prüfung.
Hier in Bayern, wo Deftel demnächst antritt, gibt es keine praktische Prüfung. Gerade darum ist ja jede/r Kandidat/in zur Teilnahme an einem Vorbereitungskurs verpflichtet, in dem Praktische Lerneinheiten verbindlich enthalten sein müssen.

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Beitrag von Carpcatcher » 29 Dez 2003 15:08

Also -irgendwie kann ich das nicht so recht verstehen. Wenn ich Fischen will, dann interessiert mich auch die Theorie - wenn das dann keinen Spaß macht, ist das Hobby verkehrt gewählt.

Hier in meinem Verein gibt es genug Leute, die nicht mal richtig Deutsch können - und auch die bestehen leider die Prüfung.
Gruß
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Beitrag von Karsten » 29 Dez 2003 17:06

Hi Carpchatcher!
Die "Leute, die nicht mal richtig deusch können", haben dann wenigstens den Fiscgereischein, im Gegensatz zu anderen. Ich finde das sollte man anerkennen.
Gruß Karsten
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Beitrag von Carpcatcher » 29 Dez 2003 17:16

Das ist leider aber auch das einzige....

Tut mir leid - soll jetzt wirklich nicht falsch verstanden werden - aber man hat da leider schon zuviel erlebt...
Gruß
Jürgen
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Beitrag von Just » 29 Dez 2003 20:40

Ausländische Prüfungsteilnehmer dürfen in Bayern einen vereidigten Dolmetscher in Anspruch nehmen. Sie müssen allerdings die zusätzlichen Kosten selber tragen, auch für einen separaten Prüfungsraum, damit die anderen Prüfungsteilnehmer nicht gestört werden - so war es jedenfalls noch vor 2 Jahren.
Ausserdem dürfen sie ein entsprechendes Wörterbuch benutzen, welches vorher von der Prüfungskommission begutachtet wird, zwegens evtl. Einträge etc.

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Beitrag von Just » 30 Dez 2003 02:30

Auch bei angelpruefung.info findet man eine Möglichkeit, online zu üben.
Das Alles ersetzt aber nicht das Reinschauen in die Unterlagen und sich damit auf den Stoff des jeweiligen Bundeslandes vorzubereiten.
Snakefish, die Anforderungen differieren von Bundesland zu Bundesland stark. Die bayerische Prüfung gilt als eine der schwersten (ist auch die erste, die als Pflicht eingeführt wurde), dementsprechend hoch ist auch die Durchfallquote.
Die hessischen Vorbereitungslehrgänge werden z.B. momentan in Bayern nicht anerkannt, da in diesen Vorbereitungslehrgängen das Schlachten nicht enthalten ist, d.h. mit einem hessischen Vorbereitungskurs wird man in Bayern nicht zur Prüfung zugelassen.

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