Hallo Leute, auch ich habe schon leidvolle Erfahrungen mit schwarzangelnden osteuropäischen Mitbürgern gemacht. Dreimal bin ich beim Waten schon in ausgelegten Angelschnüren hängengeblieben. 50er Monofile mit im Löffel gegossenem Grundblei und Drilling. Ein Loch in der Wathose fand ich nicht toll und ein unfreiwilliges Bad ein anderes mal war auch nicht erquickend. Das dritte mal habe ich die Schnur vorher gesehen und mitsamt Kartoffel auf dem Drilling einkassiert und zum Genossenschaftsvorsitzenden gebracht.
Betreffender Schwarzangler ist mir eines nachts beim Nachtangeln in die ausgelegte Rute gestolpert. Da kam dann der Spruch: Die paar Fische machen doch nichts. Das mag vielleicht sein, aber alleine schon das wie! Ich konnte dem Mann leider nicht begreiflich machen, dass er alle, die den Schein fürs Gewässer bezahlen, bestielt und wie unwaidgerecht er sich verhält.
Passiert ist in der Sache, soweit mir bekannt ist, bisher noch nichts. Mal sehen, wann ich das nächste mal in fremden Schnüren hänge. [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img]
Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
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Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
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Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
Ich meine, Kinder müssen bei dem Thema völlig außenvor bleiben.
Bei sonstigen Wiederholungstätern sollten die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden - wobei die entschädigungslose Einziehung des Angelgeschirrs wohl am meisten schmerzt.
Ansonsten schließe ich mich denen an, die das Gespräch mit jemanden vorziehen, der das erste mal beim Schwarzangeln angetroffen wird.
Und noch eine Bemerkung zum Tragen von Reizgaswaffen: Die bei uns zugelassenen Pusten schädigen den Schützen meist genauso wie denjenigen, auf den die Waffe zeigt. Ist der Weg der Amtshilfe durch die Polizei beim Lehrgang nicht angesprochen worden?
Bei sonstigen Wiederholungstätern sollten die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden - wobei die entschädigungslose Einziehung des Angelgeschirrs wohl am meisten schmerzt.
Ansonsten schließe ich mich denen an, die das Gespräch mit jemanden vorziehen, der das erste mal beim Schwarzangeln angetroffen wird.
Und noch eine Bemerkung zum Tragen von Reizgaswaffen: Die bei uns zugelassenen Pusten schädigen den Schützen meist genauso wie denjenigen, auf den die Waffe zeigt. Ist der Weg der Amtshilfe durch die Polizei beim Lehrgang nicht angesprochen worden?
Lieber verrückt, als einer von euch!
Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Was erwartest Du von der Einstellung einer Gesellschaft, in den Kriminalität von der Regierung vorgelebt wurde und wird ...
Nö, nicht völlig - Wiederholungstäter etc. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">ZitatIch meine, Kinder müssen bei dem Thema völlig außenvor bleiben.
Das sollte jeder Kontrolleur mit sich selber abmachen, die gesetzlichen Grundlagen (z.B. kleiner Waffenschein) sollten allerdings mindestens gegeben sein. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">ZitatUnd noch eine Bemerkung zum Tragen von Reizgaswaffen: Die bei uns zugelassenen Pusten schädigen den Schützen meist genauso wie denjenigen, auf den die Waffe zeigt.
Erstmal "unfallfrei" drankommen ... <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat... wobei die entschädigungslose Einziehung des Angelgeschirrs wohl am meisten schmerzt.
Angesprochen wird das schon, nur bei der heutzutage vorhandenen "Grundaggressivität" kann der Kontrolleur oft nicht mehr auf den oftmals etwas trägen Einsatz der Ordnungshüter warten - da geht's um reinen Selbstschutz.Ist der Weg der Amtshilfe durch die Polizei beim Lehrgang nicht angesprochen worden?
Was erwartest Du von der Einstellung einer Gesellschaft, in den Kriminalität von der Regierung vorgelebt wurde und wird ...
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