Nachdem es ein paar Jahre lang gut ging, ist es nun wieder soweit - Bayern erkennt die Hessische Fischerprüfung nicht mehr an. Begründung: <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>... Das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, dass die Vorbereitungslehrgänge in Hessen das Töten von Fischen nicht einschließen. Eine praktische Unterweisung in die Behandlung der gefangenen Fische entsprechend den bayerischen Vorgaben wird den Prüfungsbewerbern in Hessen damit nicht erteilt. Diese Einweisung ist jedoch zwingende Voraussetzung dafür, dass die Prüfungsbewerber und späteren Angler die gefangenen Fische tierschutzgerecht töten können.
Der Vorbereitungslehrgang in Hessen erfüllt damit nicht die in §5 Abs. AVFiG genannten Voraussetzungen. Er kann folglich auch zusammen mit einer in Hessen abgelegten Fischerprüfung nicht dazu führen, dass in Bayern gem. §2 Abs. 2 Satz 2 AVFiG ein Fischereischein erteilt wird, sofern dafür die Fischerprüfung erforderlich ist.
Soweit auf Grundlage des §2 Abs. 2 Satz 2 AVFiG an Bewerber mit Hauptwohnung in Bayern nach einem in Hessen abgelegten Vorbereitungslehrgang mit anschließend erfolgreich abgelegter Fischerprüfung bisher Fischereischeine erteilt wurden, behalten diese aus Gründen des Vertrauensschutzes ihre Gültigkeit. Sofern auf dieser Grundlage ein Fischereischein auf Lebenszeit erteilt wurde, kann dessen Gültigkeitszeitraum auch weiterhin durch wiederholte Zahlung der Fischereiabgabe erneuert werden.
Ab sofort ist jedoch die erstmalige Erteilung eines Fischereischeins an Bewerber mit Hauptwohnung in Bayern, die den Vorbereitungslehrgang und die Fischerprüfung in Hessen abgelegt haben, aus den oben genannten Gründen abzulehnen ...
Mit freundlichen Grüßen
Braun
Ministerialrat<HR></BLOCKQUOTE>Quelle: "Wir Fischer", Bezirk Unterfranken - Nachrichten der Fischereiberatung für Fischerei, Ausgabe 1/2003
Ich bin Hesse, habe in Hessen, ich glaube 1993, freiwillig die Prüfung abgelegt (ich war nämlich nicht dazu verpflichtet, weil ich damals schon 20 Jahre aktiv fischte, ähnliche Regelung wie seinerzeit in Bayern) und wohne inzwischen im fränkischen Bayern. Hier habe ich 1996 meinen bayerischen (Zehnjahres-)Fischereischein beantragt und ihn auch erhalten. Heute morgen habe ich mir nun sicherheitshalber meinen Fischereischein auf Lebenszeit geholt - man weiss ja nicht, was diesen Sandkastenstrategen und Tintenpissern noch einfällt.
Ich bin im Vorstand eines fränkischen Anglervereins und bin Ausbilder für die Staatliche Fischerprüfung in Bayern - und ich unterrichte selber das Schlachten und Verwerten des Fanges.
Als Gastangler wird der Hesse also weiterhin toleriert, er bringt ja Geld in die Kasse - egal, ob er nun, nach den bayerischen Gesetzen, richtig schlachten kann oder nicht ...
Wenn sie mir den Schein verwehrt hätten, ich hätte gegen den Freistaat geklagt !
Ich hatte vergessen, die Quellenangabe hinzuzufügen.
[ 17. April 2003: Beitrag editiert von: Just ]
Fischer II. Klasse oder Abzocke ... ?
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Fischer II. Klasse oder Abzocke ... ?
Der Herr Ministerialrat hat ja passend zu seinen geistigen Ergüssen den richtigen Namen: Braun! [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img] [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img] [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img] [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img]
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echte spinner
die sich sowas ausdenken
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Fischer II. Klasse oder Abzocke ... ?
Nö!
Das ist völlig normal in Deutschland! Man reglementiert sich zu Tode, und die unterschiedlichen Regelemetierungen der Länder machen das Chaos perfekt!
Was regt Ihr Euch auf? Davon gibts doch nur Magengeschwüre...
Dämliche Sesselpupser! Keine Ahnung von der Realität, wer so was beschließt! Hirnrissige...(ups, sagte ich was von "nicht aufregen"?) [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
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Was regt Ihr Euch auf? Davon gibts doch nur Magengeschwüre...
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There´s a fine line between fishing and sitting there looking stupid!
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Fischer II. Klasse oder Abzocke ... ?
Nicht ärgern,
lass uns doch freuen, daß die Hessen in Zukunft das Schlachten von Tieren(Fische) welches in der Bundesverordnung "Schlachten von Tieren" geregelt ist, nun in Ihren Lehrgangsplan aufnehmen.
Oder?????????
lass uns doch freuen, daß die Hessen in Zukunft das Schlachten von Tieren(Fische) welches in der Bundesverordnung "Schlachten von Tieren" geregelt ist, nun in Ihren Lehrgangsplan aufnehmen.
Oder?????????
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