Setzkescher erlaubt??

Von der Schnur bis zum Räucherofen

Moderator: Thomas Kalweit

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AngelChris
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Setzkescher erlaubt??

Beitrag von AngelChris » 27 Apr 2004 19:51

Hallo
Ich hab da mal ne Frage.
Ist der Setzkescher in Niedersachsen erlaubt oder nicht??
Das weiß nämlich keiner so genau. Die einen sagen :Ja er ist erlaubt! Die anderen sagen:Nein er ist nicht erlaubt. Jetzt weiß ich nicht, was stimmt.

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Thomas Kalweit
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Setzkescher erlaubt??

Beitrag von Thomas Kalweit » 28 Apr 2004 10:39

Hallo Chris,
ich kenne nur das allseits bekannte Urteil von Rinteln (Niedersachsen), wo ein Angler 2000 freigesprochen wurde, weil er Fische aus der Weser in einem Setzkescher gehältert hatte.
Damals wurde ein Gutachten von Prof. Schreckenbach erstellt, dass das Hältern in geeigneten Setzkeschern (min. 350cm etc.) nicht tierschutzwidrig ist. Wenn seit dem in Niedersachsen kein anderslautendes Gesetz/Verordnung ergangen ist, dann wäre das Urteil Dein Anhaltspunkt. Am besten fragst Du aber mal bei Eurem Landesanglerverband nach!

Ich nehme aber an, dass es bei Euch wie in vielen anderen Bundesländern nicht "ausdrücklich erlaubt" ist, d.h. jeder Angler muss im Einzelfall entscheiden und sich im schlimmsten Fall dem Richter stellen.

Eine andere Sache ist aber, dass viele niedersächsische Vereine und Gewässerpächter den Setzkescher per Gewässerordnung verboten haben - dann muss man sich natürlich auch daran halten.

In Schleswig-Holstein, Meck-Pom und Bremen ist der Setzkescher meines Wissens definitiv verboten.
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de

Harry1
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Setzkescher erlaubt??

Beitrag von Harry1 » 28 Apr 2004 21:27

Hallo AngelChris,

ich würde es folgt sehen, wenn der Setzkescher an dem Gewässer welches du gerade befischst nicht laut Gewässerordnung verboten ist, kannst du den Setzkescher benutzen.

Allerdings würde ich die Größenbeschreibung des Setzkeschers von Thomas empfehlen.

Ich würde dir auch empfehlen nur gefangenen Fisch zu hältern, den du auch zum Verzehr mitnehmen möchtest.

Es ist doch im Hochsommer eine Sauerei den gefangenen Fisch direkt zu töten und am Ende des Angeltages wo er den hohen Temperaturen ausgesetzt war noch zu verwerten.

Da würde das Ordnungsamt jeden Gastronomiebetrieb schließen. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

Wenn mich dann jemand darauf vor Ort anspricht, würde ich Ihm das Hältern meiner Fische so erklären.

Ich schätze mal unter 30.000.000 Menschen könnte es einen geben der es nicht verstehen will. [img]images/smiles/icon_razz.gif[/img]
mfG. Harry1

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Karsten
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Setzkescher erlaubt??

Beitrag von Karsten » 29 Apr 2004 01:51

Hallo!
In Mecklenburg- Vorpommern ist der Einsatz eines Setzkeschers nicht erlaubt, außer zum Heringe waschen.
In Brandenburg ist das Hältern von Fischen die zur Mitnahme bestimmt sind (also maßig), gestattet.
Soweit zu deinen östlichen Nachbarn.
Gruß Karsten
[url=http://www.mueritzanglers.de]www.mueritzanglers.de[/url]

Christus ist ein Weg.
Der rechte Weg führt zur Wahrheit.
Der Schlüssel zur Wahrheit ist der freie Geist.

Haubentaucher
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Setzkescher erlaubt??

Beitrag von Haubentaucher » 29 Apr 2004 12:48

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Karsten:
<STRONG>Hallo!

...In Brandenburg ist das Hältern von Fischen die zur Mitnahme bestimmt sind (also maßig), gestattet.
Soweit zu deinen östlichen Nachbarn.
Gruß Karsten</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Jep,

aber ich würde auch auf die Größenbeschreibung von Thomas zurückgreifen. Denn wir werden ob dieser Reglung immer recht argwöhnisch betrachtet. Zum anderen steht in der Gewässerverodrnung das der Setzkescher ausreichend Bewegungsfreiheit bieten muss, die dem natürlichen Bewegungsdrang nahe kommt. Ist zwar eine sehr vage Umschreibung, denn den natürlichen Bewegungsdrang können die Fische sicher auch in einem 7m Setzkescher nicht voll nachkommen. Am Besten du hörst dich an deinem Gewässer um wie es die anderen handhaben, dann hast du im Fall des Falles auch Unterstützung.

Petri.

Haubentaucher
Petri

Ole

Eisangler

Setzkescher erlaubt??

Beitrag von Eisangler » 04 Mai 2004 20:22

Hi !!!
Um die Schreckenbach-Leitsätze von Thomas
noch zu vervollständigen:
-Mindestlänge 3,50m- 4m
-Mindestringdurchmesser 50cm
-Der Setzkescher muß aus ungeknüpftem
Nylonmaterial gefertigt sein
-Der S. darf nur horizontal und
parallel zur Uferlinie ausgelegt sein
und über die gesamte Länge unter
Wasser sein.
-Hälterung nur in Stillgewässern
-Einsatz vom Boot verboten
-Rundschupper(Weißfische, Karpfen,etc)
dürfen nicht zusammen mit
Kammschuppern(Barsch, Zander,etc.)
gleichzeitig gehältert werden
-Den Fischen muß ein ausreichender
Aktionsraum zur verfügung stehen.
Fischmenge und -größe müssen in Relation
zum Kescher stehen

Gruß OLE

Ewurose
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Setzkescher erlaubt??

Beitrag von Ewurose » 06 Mai 2004 03:37

Hallo Angel Chris
Also in Schleswig-Holstein ist der Einsatz eines Setzkeschers grundsätzlich verboten.Nur du kannst doch deine Fische auch in einem Eimer mit Wasser halten , selbst ein feuchtes Handtuch wirkt Wunder.Welcher Angler legt seine Fische schon in die pralle Sonne?
Gruß Uwe
Hau rein und den Fisch raus

[ 06. Mai 2004: Beitrag editiert von: Ewurose ]

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