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Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Thomas Kalweit
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Beitrag von Thomas Kalweit » 06 Dez 2006 10:39

Das Verfahren gegen einen Angler, der seinen Fang zurückgesetzt hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt. In allen Punkten wurde Catch & Release für rechtsmäßig erklärt!
http://www.fischundfang.de/456,1436/
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Heinzmann

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Beitrag von Heinzmann » 06 Dez 2006 10:51

Guten Morgen,
sicher ist das eine gute Nachricht und ich freue mich für Andreas sehr. Zumal die Cops ihm sogar die Bude auseinandergenommen haben.
Stellt sich mir dann aber doch die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn es zu einem Prozess gekommen wäre, bei dem "Catch&ReleaseIt" freigesprochen wurde.
Weil erst durch ein Urteil kann man doch von "rechtmäßig" sprechen.
In diesem Fall wurde das Verfahren eingestellt.
So weit ich weiß, werden auch durch die Staatsanwaltschaft verfahren Eingestellt, wenn es eine Ordnungswidrigkeit war, aber der Tatbestand zu gering ist um einen Prozess zu machen. Somit ist C&R weiter eine Grauzone.

Wie denkt ihr darüber? Ist diese Einstellung für uns Angler wirklich ein Schritt nach vorne, oder hätte es ein Freispruch werden sollen?

Freue mich auf Meinungen.

Grüße und nen schönen Nikolaus
Heinzmann

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Beitrag von Lahnfischer » 06 Dez 2006 13:06

Ein astreiner Freispruch in Form eines Grundsatzurteils war hier eh nicht zu erwarten, kommt immer auf die Rechtfertigung an, wie so etwas ausgeht.
Freut mich aber für Andrreas und der ist sicher auch nicht böse darüber, daß ihm ein Prozess erspart geblieben ist... [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Gruß Thomas

[url=http://www.lahnfischer.blogspot.de]Der Lahnfischer[/url]

Booby
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Beitrag von Booby » 06 Dez 2006 13:59

Ich finde es so besser.
Immerhin hat die Staatsanwaltschaft, also der Kläger im Auftrag des Volkes die Klage selbst zurückgezogen, da es scheinbar nach Prüfung keinen Anlaß zur Erhebung einer öffentlichen Klage gibt.
Also nicht aus Geringfügigkeit, wie leider all zu oft bei Schwarzanglern.

So gesehen ist es dann tatsächlich als Erlaubnis für C&R zu bewerten, ganz ohne fahden Beigeschmack.

[ 06. Dezember 2006: Beitrag editiert von: Booby ]

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Beitrag von Uwe Pinnau » 06 Dez 2006 16:10

Ich finde es absolut großartig und es zeigt den Klägern, daß sie es nicht einmal bis zu einem Prozess gebracht haben.
www.deutscherhechtangler-club.de
"Never argue with an idiot. They drag you down to their level and beat you with experience"



[img]http://www.deutscherhechtangler-club.de/Bilder-Rodd/nov6.jpg[/img]

Heinzmann

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Beitrag von Heinzmann » 06 Dez 2006 17:39

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Uwe Pinnau:
<STRONG>Ich finde es absolut großartig und es zeigt den Klägern, daß sie es nicht einmal bis zu einem Prozess gebracht haben.</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

So kann man es natürlich auch sehen.

[img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]

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Beitrag von Chinook » 06 Dez 2006 18:23

Hi,
zu einem Freispruch kann es auch nur kommen, wenn die Klage zu gelassen worden wäre. Abweisung und Freispruch gehen nicht gleichzeitig. Juristisch gesehen finde ich die Abweisung sogar stärker. Sagt es doch folgendes: Lasst uns in Ruhe mit eurem (Peta) verquasten Weltbild!

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Thomas Kalweit
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Beitrag von Thomas Kalweit » 06 Dez 2006 18:34

Es zeigt, dass für die Juristen überhaupt keine strafbare Handlung oder Ordnungswidrigkeit vorliegt, weil das Zurücksetzen ja sogar vom Gesetzgeber gefordert wird (Schonzeit, untermaßige und schützenswerte Fische etc.).
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Eisangler

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Beitrag von Eisangler » 06 Dez 2006 19:13

Ich könnte mir vorstellen, daß sich das Problem mit der Zeit irgendwie von selbst löst, eine gemeinsame EU- weite Gesetzgebung
rückt doch immer näher, vielleicht deckt das dann auch diesen Bereich ab.
Anbei würde mich interessieren, in wievielen EU-Ländern C&R legal ist...
Ich denke, ein anderes Urteil wäre auch im Moment lachhaft gewesen, besonders dann, wenn im gleichen Atemzug das Schächten genehmigt wird, was unsere Tierschutzgesetze nun wirklich mit Füssen tritt... [img]images/smiles/icon_rolleyes.gif[/img]
Gruß
OLE

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Beitrag von Greenhorn » 06 Dez 2006 20:20

Es ist bestimmt eine gute Lösung für den Fischer gewesen, hat er sich doch den Weg zum Gericht erspart.
ABER ich denke, das es für C&R`lern sicher von Vorteil gewesen wäre wenn es einen richterliches Urteil gegeben hätte die zugunsten des Anglers ausgegangen wäre.
Denn dadurch hätten wir die Grauzone C&R entschärfen können und es wäre bestimmt zu einer Gestzesänderung gekommen.

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Beitrag von Iceman1 » 06 Dez 2006 22:09

Gutso!!!!

Ich finde das Gesetz ist sowieso widersprüchlich .Jetzt hoffe ich das Peta endlich die schnauze voll hatt und uns in ruhe
lässt .
Jeder sollte selbst entscheiden ob er Catch&
Relase handhabt.

Ich bin jedenfalls froh !!!!!

Gruss Iceman [img]images/smiles/icon_cool.gif[/img]
[img]http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png[/img]

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bundyman
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Beitrag von bundyman » 06 Dez 2006 22:13

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Eisangler:
<STRONG>Ich könnte mir vorstellen, daß sich das Problem mit der Zeit irgendwie von selbst löst, eine gemeinsame EU- weite Gesetzgebung
rückt doch immer näher, vielleicht deckt das dann auch diesen Bereich ab.
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Brauchts nicht, da fuer soetwas keine Gesetzesaenderung notwendig ist.
Einzig die jeweilige Gewaesserordnung muss dazu angepasst werden.
Es handelt sich dabei also allein um ein Problem der Angler, die hier nur ihre eigene Gewaesserordnung abaendern muessen.
In Brandenburg gelang dies 2003 (mit Gueltigkeit 01.0.2004) im Geltungsbereich des LAVB. In Zusammenarbeit den hiesigen Angler.
Es braucht also niemand irgendetwas auf irgendwelche Gesetze schieben... [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
----
"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]

Eisangler

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Beitrag von Eisangler » 07 Dez 2006 00:24

Zitat Bundy:Brauchts nicht, da fuer soetwas keine Gesetzesaenderung notwendig ist.

Wird´s aber wohl, alles will geordnet und geregelt sein... [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » 07 Dez 2006 00:59

Hallo zusammen,

der Absage entnehme ich, dass die Angler eigenverantwortlich handeln sollen. Somit halte ich diese Lösung für uns Angler als die Beste.

Grüße

Hartmut

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Karsten
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Beitrag von Karsten » 07 Dez 2006 01:17

Hallo!
Ich für mich persöhnlich finde C&R irgendwie unsinnig und unverständlich. Trotzdem begrüße ich die Abweisung der Klage, das ich auf dem Standpunkt stehe, jeder soll selbst entscheiden ob er den Fisch mitnimmt oder zurücksetzt. Für mich ist es eher wichtig WIE der Fang behandelt wird. Schnell und richtig abgeschlagen oder eben vorsichtig und schonend zurüchgesetzt.
Gruß Karsten
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