Guten Tag,
darf ich mich einmal wieder in der Sache Borreliose und Co. Erreger, an die Nutzer dieses Forum wenden, und um Unterstützung bitten. Angler laufen da ja schnell Gefahr mit Zecken in Kontakt zu kommen.
Angeln in den Städten schützt nicht wirklich:
http://www.proplanta.de/Agrar-Nachricht ... 75723.html
Aber nun zu meiner Bitte:
Hinweise für Angler und .....
Heft Nr.6 Seite 43
http://www.bundesverband-zeckenkrankhei ... roschüren/
Deutschland
https://www.openpetition.de/petition/on ... nfektionen
Österreich
https://www.openpetition.de/petition/on ... nfektionen
Schweiz
https://www.openpetition.de/petition/on ... nfektionen
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Und was war noch, in Niedersachsen ?
http://www.lsfv-nds.de/index.php?option ... Itemid=129
3 Länder-Petition zum Thema Borreliose ....
Moderator: Thomas Kalweit
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Re: 3 Länder-Petition zum Thema Borreliose ....
Hatte selbst schon eine äusserst schmerzhafte Infektion durch ne Zecke in der Wathose, insofern habe ich die Petition gezeichnet.
Grüßle
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...
Re: 3 Länder-Petition zum Thema Borreliose ....
Ich hatte vor 8 Jahren eine Neuroborelliose die mir heute teilweise noch Probleme bescherrt.
Gezeichnet.
Gezeichnet.
Gruss und Petri.
http://www.deutscherhechtangler-club.de
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Please don't feed the trolls :-))
http://www.deutscherhechtangler-club.de
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Re: 3 Länder-Petition zum Thema Borreliose ....
DANKE für die Unterstützung.
In Deutschland sind es heute über 5220 Unterschriften, und noch 60 Tage Zeit.
Was wird passieren ? Das ist unsere Absicht:
Zitat
" heute ging das angekündigte Schreiben an den Patientenbeauftragten/Bundesregierung raus, mit der Bitte uns bei der Übergabe der Petition zu unterstützen. Am 5.12.14 habe ich einen Termin bei meiner Abgeordneten Lisa Paus MdB und werde ihr die selben Unterlagen übergeben. Falls wir innerhalb von 4--6 Wochen keine Antwort erhalten, werden wir uns direkt ans Ministerium wenden. Dem Schreiben beigefügt habe ich: die Präsentation "Schutz für Patienten" . Ausserdem ist beigefügt: das französische Gesetz, das US-amerikanische Gesetz, das Gesetz New York, das Gesetz Vermont und der link zu unserer Petition. Das Schreiben ist sehr umfangreich (mit Anlagen ca. 30 Seiten) und beeindruckend - wie ich finde. "
Schweine TV, viel Vergnügen. Was da so alles los ist kann man im dazugehörigem Forum nachsehen. Sauen, Füchse usw.
http://www.looduskalender.ee/de/node/21775
In Deutschland sind es heute über 5220 Unterschriften, und noch 60 Tage Zeit.
Was wird passieren ? Das ist unsere Absicht:
Zitat
" heute ging das angekündigte Schreiben an den Patientenbeauftragten/Bundesregierung raus, mit der Bitte uns bei der Übergabe der Petition zu unterstützen. Am 5.12.14 habe ich einen Termin bei meiner Abgeordneten Lisa Paus MdB und werde ihr die selben Unterlagen übergeben. Falls wir innerhalb von 4--6 Wochen keine Antwort erhalten, werden wir uns direkt ans Ministerium wenden. Dem Schreiben beigefügt habe ich: die Präsentation "Schutz für Patienten" . Ausserdem ist beigefügt: das französische Gesetz, das US-amerikanische Gesetz, das Gesetz New York, das Gesetz Vermont und der link zu unserer Petition. Das Schreiben ist sehr umfangreich (mit Anlagen ca. 30 Seiten) und beeindruckend - wie ich finde. "
Schweine TV, viel Vergnügen. Was da so alles los ist kann man im dazugehörigem Forum nachsehen. Sauen, Füchse usw.
http://www.looduskalender.ee/de/node/21775
Re: 3 Länder-Petition zum Thema Borreliose ....
Das war vor einem Jahr:
„Gemeinsam Zeichen setzen, jetzt!“, so lautete die Aufforderung des Aktionsbündnisses OnLyme-Aktion.org, um sich gemeinsam mithilfe einer Online-Petition gegen die überaus schlechte medizinische Versorgung von Borreliose-Patienten zu wenden. Inzwischen ist die Petitionsfrist abgelaufen und OnLyme-Aktion.org dankt allen, die diese Online-Petition so hilfreich und tatkräftig unterstützt haben. Die Online-Petition zum Schutz von Borreliose-Patienten hat auch wieder eindeutig gezeigt, dass jede/r froh ist, wenn er bei diesen Missständen aktiv werden kann und es zeigt beeindruckend mit einem Ergebnis von fast 8.500 Unterzeichnern, dass – getreu des Vereinsmottos – wirklich „Jeder Einzelne zählt!“ Die Petition wurde inzwischen an den Bundesgesundheitsminister Gröhe und an den Petitionsausschuss weitergeleitet.
2016 dann das Ergebnis.
Sehr geehrte Unterzeichner der Petition,
liebe Mitglieder von OnLyme-Aktion.org,
der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages hat uns mitgeteilt, dass das Petitionsverfahren beendet ist. Der Petitionsausschuss sieht keine Notwendigkeit einer speziellen Gesetzgebung für Patienten, die an zeckenübertragenen Krankheiten leiden.
Wie begründet der Petitionsausschuss diese Entscheidung?
Vorab muss gesagt werden, dass sich der Petitionsausschuss sehr intensiv mit der Petition befasst und eine detaillierte Antwort verfasst hat. Diese detaillierte Antwort werden wir auf unserer Webseite einstellen, sobald wir hierfür die Erlaubnis erhalten.
Der Petitionsausschuss sieht durchaus die Probleme – er bestätigt uns sogar schriftlich, dass zum Beispiel die Serologie eine limitierte Aussagekraft hat und betont, dass dies wohl auch in der neuesten Leitlinie so enthalten sein wird (was noch abzuwarten bleibt). Die Gründe für die Beendigung der Petition liegen im Wesentlichen in der Tatsache, dass es nach Auffassung des Petitionsausschusses für eine Gesetzesänderung keine Notwendigkeit gibt, da es, so die Argumentation, bereits existierende Gesetze gäbe, die einfach nur konsequent angewandt werden müssten. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber sich nicht in medizinische Behandlungen einmischt, sondern diese den Fachgesellschaften überlässt, die wiederum Leitlinien erstellen.
Insbesondere unsere Forderung nach einer besseren Aufklärung über alle Therapieansätze sieht der Petitionsausschuss bereits gesetzlich geregelt und weist darauf hin, dass Ärzte, die Patienten nicht über alle Therapieansätze unterrichten schadensersatzpflichtig sind.
Zur Frage der Kostenerstattung durch die Krankenkassen verweist der Ausschuss darauf, dass bereits heute alle Therapien, die ein Arzt als notwendig erachtet, von den Kassen erstattet werden. Da aber die Leitlinie nur eine maximale Therapie von 4 Wochen empfehle, werden längere Therapien nicht von den Ärzten auf Kasse verordnet, obwohl sie das könnten und diese Therapien dann auch bezahlt würden.
Zur Forderung nach einer flächendeckenden Meldepflicht äußert der Petitionsausschuss, dass das Kriterium für eine Einführung lediglich die Verbreitung einer Krankheit und deren Gefahr für die öffentliche Gesundheit sei und nicht von der Schwere der Erkrankung abhänge.
Das ist im Wesentlichen der Standpunkt des Petitionsausschusses, der im Detail auf alle unsere Forderung ausführlich und durchaus sachlich eingeht.
Wie bewerten wir diese Entscheidung?
Zunächst wollen wir herausstellen, dass viele Mitglieder von OnLyme-Aktion.org und auch andere Organisationen sowie Privatpersonen sich sehr für den erfolgreichen Verlauf der Petition eingesetzt haben. Hierfür danken wir allen ausdrücklich. Schon unter diesem Aspekt war die Petition ein Erfolg.
OnLyme-Aktion.org hat sich darüber hinaus durch Kontakte zur Politik für die Petition eingesetzt. Es fanden mehrere Termine mit Abgeordneten statt, sowie ein Besuch beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patienten im Bundesgesundheitsministerium.
Auch wenn sich durch die Petition an der Situation für die Patienten bedauerlicherweise nichts verändert hat, so kann man doch festhalten, dass es uns gelungen ist, an wichtigen Stellen ein Bewusstsein für die Problematik zu erzeugen. Häufige Rückfragen seitens der Politik bei bestimmten Akteuren in den jeweiligen Fachgesellschaften haben jenen verdeutlicht, dass die Problematik weiterhin existent ist. Dies war und ist auch künftig sehr wichtig. Wenn wir schweigen, geraten wir in Vergessenheit. Durch die Petition haben wir gezeigt, dass es uns weiterhin gibt! Aus diesem Grund war es eine gute Entscheidung, diese Petition durchzuführen.
Die Begründung des Petitionsausschusses, sich aus den Therapieempfehlungen herauszuhalten und diese auf Fachgesellschaften zu delegieren, kann und muss auch positiv bewertet werden. Sie ist ein Bekenntnis zur Behandlungsfreiheit, die wir dringend brauchen und die in anderen Ländern nicht so gegeben ist wie in Deutschland. (Wir müssen zwar unsere Behandlung selbst bezahlen, aber wir haben zumindest häufig Zugang dazu).
Enttäuschend ist hingegen die Auffassung des Petitionsausschusses, dass bereits in einem ausreichenden Maße durch das Robert-Koch-Institut und das Nationale Referenzzentrum zur Borreliose geforscht würde.
Wie geht es weiter?
Die Begründung des Petitionsausschusses hat aber auch klar gemacht, wie wichtig unsere Mitarbeit bei den Leitlinien ist. Unsere Beteiligung – sowie die Beteiligung der Deutschen Borreliosegesellschaft und des BFBD ist für den Gesetzgeber offenbar eine Garantie, dass dort brauchbare Leitlinien erstellt werden. Dies zeigt noch einmal dramatisch auf, dass es wichtig ist, dass wir jeden Dissens deutlich dokumentieren. Wir müssen darauf drängen, dass die Thematik der eingeschränkten Aussagekraft der Serologie in der Leitlinie erwähnt wird, ebenso sollte deutlich werden, dass wiederholte und längere Antibiosen zumindest als Option zur Verfügung stehen. Ein Erfolg wäre auch, wenn Empfehlungen der ILADS dort wenigstens in einem Anhang aufgezeigt würden. All dies sind „Türöffner“ für Therapien und irgendwann einmal auch zu bezahlten Therapien - auch bei bereits bestehender Gesetzeslage. Aus diesem Grund ist die Argumentation des Petitionsausschusses teilweise durchaus nachvollziehbar. Veränderungen müssen an der medizinischen Front und nicht an der politischen erreicht werden.
Wir werden uns durch unsere Mitarbeit bei den Leitlinien weiterhin mit großer Vehemenz für die Interessen der Borreliose-Patienten einsetzen, denn der Status Quo ist alles andere als zufriedenstellend.
Zusammenfassend können wir also feststellen: Auch wenn wir unsere Wunschziele noch lange nicht erreicht haben, war die Petition für uns Patienten ein (kleiner) Erfolg. Wir danken allen, die uns bei dieser Aufgabe unterstützt haben. Wir geben auch weiterhin Patienten eine Stimme. Der Kampf geht weiter!
Mit freundlichen Grüßen
Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org
„Gemeinsam Zeichen setzen, jetzt!“, so lautete die Aufforderung des Aktionsbündnisses OnLyme-Aktion.org, um sich gemeinsam mithilfe einer Online-Petition gegen die überaus schlechte medizinische Versorgung von Borreliose-Patienten zu wenden. Inzwischen ist die Petitionsfrist abgelaufen und OnLyme-Aktion.org dankt allen, die diese Online-Petition so hilfreich und tatkräftig unterstützt haben. Die Online-Petition zum Schutz von Borreliose-Patienten hat auch wieder eindeutig gezeigt, dass jede/r froh ist, wenn er bei diesen Missständen aktiv werden kann und es zeigt beeindruckend mit einem Ergebnis von fast 8.500 Unterzeichnern, dass – getreu des Vereinsmottos – wirklich „Jeder Einzelne zählt!“ Die Petition wurde inzwischen an den Bundesgesundheitsminister Gröhe und an den Petitionsausschuss weitergeleitet.
2016 dann das Ergebnis.
Sehr geehrte Unterzeichner der Petition,
liebe Mitglieder von OnLyme-Aktion.org,
der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages hat uns mitgeteilt, dass das Petitionsverfahren beendet ist. Der Petitionsausschuss sieht keine Notwendigkeit einer speziellen Gesetzgebung für Patienten, die an zeckenübertragenen Krankheiten leiden.
Wie begründet der Petitionsausschuss diese Entscheidung?
Vorab muss gesagt werden, dass sich der Petitionsausschuss sehr intensiv mit der Petition befasst und eine detaillierte Antwort verfasst hat. Diese detaillierte Antwort werden wir auf unserer Webseite einstellen, sobald wir hierfür die Erlaubnis erhalten.
Der Petitionsausschuss sieht durchaus die Probleme – er bestätigt uns sogar schriftlich, dass zum Beispiel die Serologie eine limitierte Aussagekraft hat und betont, dass dies wohl auch in der neuesten Leitlinie so enthalten sein wird (was noch abzuwarten bleibt). Die Gründe für die Beendigung der Petition liegen im Wesentlichen in der Tatsache, dass es nach Auffassung des Petitionsausschusses für eine Gesetzesänderung keine Notwendigkeit gibt, da es, so die Argumentation, bereits existierende Gesetze gäbe, die einfach nur konsequent angewandt werden müssten. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber sich nicht in medizinische Behandlungen einmischt, sondern diese den Fachgesellschaften überlässt, die wiederum Leitlinien erstellen.
Insbesondere unsere Forderung nach einer besseren Aufklärung über alle Therapieansätze sieht der Petitionsausschuss bereits gesetzlich geregelt und weist darauf hin, dass Ärzte, die Patienten nicht über alle Therapieansätze unterrichten schadensersatzpflichtig sind.
Zur Frage der Kostenerstattung durch die Krankenkassen verweist der Ausschuss darauf, dass bereits heute alle Therapien, die ein Arzt als notwendig erachtet, von den Kassen erstattet werden. Da aber die Leitlinie nur eine maximale Therapie von 4 Wochen empfehle, werden längere Therapien nicht von den Ärzten auf Kasse verordnet, obwohl sie das könnten und diese Therapien dann auch bezahlt würden.
Zur Forderung nach einer flächendeckenden Meldepflicht äußert der Petitionsausschuss, dass das Kriterium für eine Einführung lediglich die Verbreitung einer Krankheit und deren Gefahr für die öffentliche Gesundheit sei und nicht von der Schwere der Erkrankung abhänge.
Das ist im Wesentlichen der Standpunkt des Petitionsausschusses, der im Detail auf alle unsere Forderung ausführlich und durchaus sachlich eingeht.
Wie bewerten wir diese Entscheidung?
Zunächst wollen wir herausstellen, dass viele Mitglieder von OnLyme-Aktion.org und auch andere Organisationen sowie Privatpersonen sich sehr für den erfolgreichen Verlauf der Petition eingesetzt haben. Hierfür danken wir allen ausdrücklich. Schon unter diesem Aspekt war die Petition ein Erfolg.
OnLyme-Aktion.org hat sich darüber hinaus durch Kontakte zur Politik für die Petition eingesetzt. Es fanden mehrere Termine mit Abgeordneten statt, sowie ein Besuch beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patienten im Bundesgesundheitsministerium.
Auch wenn sich durch die Petition an der Situation für die Patienten bedauerlicherweise nichts verändert hat, so kann man doch festhalten, dass es uns gelungen ist, an wichtigen Stellen ein Bewusstsein für die Problematik zu erzeugen. Häufige Rückfragen seitens der Politik bei bestimmten Akteuren in den jeweiligen Fachgesellschaften haben jenen verdeutlicht, dass die Problematik weiterhin existent ist. Dies war und ist auch künftig sehr wichtig. Wenn wir schweigen, geraten wir in Vergessenheit. Durch die Petition haben wir gezeigt, dass es uns weiterhin gibt! Aus diesem Grund war es eine gute Entscheidung, diese Petition durchzuführen.
Die Begründung des Petitionsausschusses, sich aus den Therapieempfehlungen herauszuhalten und diese auf Fachgesellschaften zu delegieren, kann und muss auch positiv bewertet werden. Sie ist ein Bekenntnis zur Behandlungsfreiheit, die wir dringend brauchen und die in anderen Ländern nicht so gegeben ist wie in Deutschland. (Wir müssen zwar unsere Behandlung selbst bezahlen, aber wir haben zumindest häufig Zugang dazu).
Enttäuschend ist hingegen die Auffassung des Petitionsausschusses, dass bereits in einem ausreichenden Maße durch das Robert-Koch-Institut und das Nationale Referenzzentrum zur Borreliose geforscht würde.
Wie geht es weiter?
Die Begründung des Petitionsausschusses hat aber auch klar gemacht, wie wichtig unsere Mitarbeit bei den Leitlinien ist. Unsere Beteiligung – sowie die Beteiligung der Deutschen Borreliosegesellschaft und des BFBD ist für den Gesetzgeber offenbar eine Garantie, dass dort brauchbare Leitlinien erstellt werden. Dies zeigt noch einmal dramatisch auf, dass es wichtig ist, dass wir jeden Dissens deutlich dokumentieren. Wir müssen darauf drängen, dass die Thematik der eingeschränkten Aussagekraft der Serologie in der Leitlinie erwähnt wird, ebenso sollte deutlich werden, dass wiederholte und längere Antibiosen zumindest als Option zur Verfügung stehen. Ein Erfolg wäre auch, wenn Empfehlungen der ILADS dort wenigstens in einem Anhang aufgezeigt würden. All dies sind „Türöffner“ für Therapien und irgendwann einmal auch zu bezahlten Therapien - auch bei bereits bestehender Gesetzeslage. Aus diesem Grund ist die Argumentation des Petitionsausschusses teilweise durchaus nachvollziehbar. Veränderungen müssen an der medizinischen Front und nicht an der politischen erreicht werden.
Wir werden uns durch unsere Mitarbeit bei den Leitlinien weiterhin mit großer Vehemenz für die Interessen der Borreliose-Patienten einsetzen, denn der Status Quo ist alles andere als zufriedenstellend.
Zusammenfassend können wir also feststellen: Auch wenn wir unsere Wunschziele noch lange nicht erreicht haben, war die Petition für uns Patienten ein (kleiner) Erfolg. Wir danken allen, die uns bei dieser Aufgabe unterstützt haben. Wir geben auch weiterhin Patienten eine Stimme. Der Kampf geht weiter!
Mit freundlichen Grüßen
Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org
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