Leider ist die Grundlage schon breiter als verschrobene Kuscheltierhalter, Körnerfresser oder Tierrechtler.Smile hat geschrieben: die Schmerzdiskussion der Kuscheltierhalter.
Sie ist sogar festgeschrieben:
Der Gesetzgeber brauchte einen Maßstab für das TierSchG.
Da hat er halt zu einer Wirbelsäule gegriffen.
Fische stellt er z.B gleich den Karnickeln (für deren Haltung & Tötung man aber keine Schulung, Prüfung, Scheine braucht... aber ich scheife mal wieder ab).
Der Krake z.B. steht Stockwerke tiefer, obwohl seine Intelligenz als deutlich größer anzusehen sein dürfte, als die der beiden zuvorgenannten Tiere.
Sch*** gelaufen für ihn, dass der Maßstab aber aneinandergereihte Knöchelchen sind.
Weiter (und hier zitiere ich einen Freund):
Vor 1972 wurde geangelt, und keine Fischart ist durch die Freizeitangelei ausgerottet worden.
Seit 2002 haben sich die wirklichen Verbrechen an Tieren (Massentierhaltung, Legebatterien, Tiertransporte, ungeeignete Heimtierhaltung, Teile des Pferdesports, Tierversuche......Liste beliebig erweiterbar) nicht oder kaum spürbar verringert.
Da also, wo es um echte Wirbeltiere mit nachgewiesenem Schmerzempfinden geht, versagt das Tierschutzgesetz voll und ganz, ist es eine Lobby- und Kommerzgesteuerte Farce.
Und ausgerechnet in dem Bereich, wo es um eine mehr als umstrittene Zuordnung im Tierreich geht, wo es bis heute keinerlei Nachweise für Schmerz- oder Leidempfinden gibt, wo man sich daher in "Stressempfinden" verläuft, weil man sich ja irgendwo aufhängen muss, da soll nun der Gesetzgeber auf den Deutschen Angelmichel restriktiv erzieherisch einwirken.
(Zitat Ende)
In diesem TierschG (§17) stehen also unser fischiges Wirbeltier, die Schmerzen und das Leiden.
Darüber hinaus die unbestimmten Rechtsbegriffe 'erheblich' und 'vernünftiger' Grund, bei denen es der Gesetzgeber der gesellschaftlichen Entwicklung überlässt, diese mit Leben zu füllen.
Ich fasse zusammen:
Fisch als Wirbeltier -> eine recht willkürliche Erfassung im Gesetz
Schmerz & Leid -> nicht nachweisbar, mehr als unwahrscheinlich.
unbestimmte Rechtsbegriffe -> flutschig wie ein Stück nasse Seife, je nach Zeitgeist definiert.
Auf dieser schwammigen Klaviatur verstehen Angelgegner jeglicher Couleur hervorragend zu spielen.
Unsere Lobby, bzw. das, was wir anstatt einer Lobby haben (und bezahlen), springt den Kritikern auch noch zur Seite und schmeißt z.B. 'den Verzehr' als 'vernünftigen Grund' in den Ring, in der Hoffnung, dass dieser dann unangreifbar sei (was er definitiv nicht ist!!!), opfert dafür aber alle anderen 'vernünftigen Gründe'.
Schon das ist falsch.
Ebenso, dass wir (auch selbst) uns in einer Schmerzdiskussion verrennen.
Das Grundproblem aber ist, dass man die unsinnige Gesamtlogik "TierSchG-Fisch-Angeln" nicht komplett angeht, sondern als gegeben wie ein Naturgesetz akzeptiert.