Vorbestraft: ja/nein ?

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau

Optimist
Erfahrener User
Erfahrener User
Beiträge: 902
Registriert: 28 Aug 2005 03:01
Wohnort: Kerpen - Horrem

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von Optimist » 15 Okt 2005 12:33

Olala, da habe ich aber wirklich was ausgegraben.
@Harry1
Tatsächlich habe ich im Hinterkopf dieses eine "Urteil" (Karpfen mit Foto), das die meisten Sportsfreunde auch kennen. Es gibt aber auch andere Gesetze (Artenschutz, Tierschutz). Auch ich habe so meine Probleme: Lesen von Gesetzen geht noch aber verstehen kann ich manche davon auch beim 4x lesen nicht.

@Flo86
Dies ist mein Problem, auch mein Beruf verlangt ein sauberes Führungszeugnis.

@Thomas
Es tut mir leid, aber von euch als Redaktion habe ich erwartet, dass ihr das Thema noch etwas vertieft und differenziert. Warum haltet ihr euch so bedeckt; Ihr als "Fachzeutschrift"/Verlag solltet bei solchen "unsinnigen" Urteilen einen Aufstand starten und nicht beenden, bevor solche Gesetze geändert werden.
Der Angler wurde bestraft, weil er den Fisch lebendig fotogarfiert hat.
Sind die meisten Verlags-Redakteure noch unbesfraft?
Vor allem vor dem Hintergrund auf die guten DVDs, die wahrscheinlich nicht nur mir sehr gut gefallen.
Sollte sich ein Klug*******r finden: Habt ihr hinsichtlich des Gesetzestextes keine Angst, Probleme zu bekommen ? - Oder werden die Gesetze hier anders ausgelegt ?
Die Frage ist provokativ - aber berechtigt.


@TincaTinca
Spitze, das meinte ich! Nur für die Gesetzgebung sind wir Angler zu klein, in Verbänden oder auch in Zeitschriften ist das schon alles Schnee von gestern.
Ich bin auf grund meines Beruftes aber gezwungen, auch an den nächsten Winter zu denken.
Die Frage ist: Wie können wir erreichen, dass solche UNSINNIGEN GESETZE schnellstmöglich verschwinden oder geändert werden.

@bundyman
Verallgemeinerung ist Unsinn? Überleg doch mal.
Du machst im Sommer einen Familienausflug an einem See in NRW und angelst. Mittags: 30°C. 10 Uhr fängst du einen kapitalen Fisch. "Du bist kein Kochtopfangler", aber den Fisch willst du deinem Nachbarn schenken.
HÄLTERN darfst du den Fisch in NRW nicht.(An der Spree könnte das anders sein)
Unsinn? Zugestimmt !

Legst du den Fisch in den Schatten, kannst du diesen um 15 Uhr wegschmeissen. (Nicht jeder nimmt immer eine Kühltasche mit)
Unsinn? Ja

Isch hoffe, du bist ein F&F-Bezieher, wie isch. Wenn du dir die Zeitschrift ansiehst und noch mal deinen letzten Satz (4.5.1 Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische) durchliest und dann immer noch sagst, Unsinn? Stimme isch dir auch im vollen Umfang zu.

Kommst du nicht zu diesem Entschluss, dann sind wir wirklich verschiedener Meinung, was Auslegung der Gesetze, Umsetzung und Realität in der Praxis betrifft.
Man darf alles, sich nur nicht erwischen lassen! Und was wenn? Wir Angler sind die Dummen.

Eisangler

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von Eisangler » 15 Okt 2005 17:20

@ Optimist: Da muß ich aber mal ne Lanze für die Redaktion brechen, es handelt sich da um ein Unternehmen, das vom Verkauf von Zeitungen lebt. Da muß man neutral bleiben, sonst verärgert man einen Teil seiner Leser, die die Zeitschrift dann nicht mehr kaufen, was Auflagenrückgang zur Folge haben kann. Wer kann sich das heutzutage noch erlauben? Bei früheren Diskussionen zu diesem Thema haben sich sogar schon einige aus dem Forum abgemeldet, weil sich die Emotionen so stark hochgeschaukelt haben, also muß man als Redakteur da sehr vorsichtig sein!!!
[img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
OLE

Benutzeravatar
bundyman
Treuer User
Treuer User
Beiträge: 1304
Registriert: 11 Mai 2004 03:01
Wohnort: Am Rande des Wahnsinns

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von bundyman » 15 Okt 2005 18:51

Jenau!
Ausserdem is man als Presse nicht sowieso zur Neutralitaet verpflichtet?
[img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
----
"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]

Harry1
Treuer User
Treuer User
Beiträge: 1817
Registriert: 08 Okt 2003 03:01
Wohnort: Bergisch Gladbach

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von Harry1 » 15 Okt 2005 23:38

Das Problem bei der ganzen Angelegenheit sind doch die unbeteiligten Zuschauer beim Angeln, die verstehen nichts vom angeln und meinen trotzdem Sie können sich genau in die Lage des Fisches versetzen.

Ich bezeiche mich selbst als Angler der sorgsam mit seinem Fang umgeht, wahrscheinlich dachte der Karpfenangler auch so, ich kann mir daher vorstellen das er den Zuschauern bei der Fotogala ein paar blöde Sprüche gesagt hat, so das die Sache eskaliert ist.

Das würde ich in diesem Fall nicht machen, sondern locker und fachlich meinen Standpunkt vertreten.

Sollte trotzdem so ein Deep meinen mich wegen des zurücksetzens eines Fisches anzuzeigen und mir dadurch meinen Lebensweg kaputt machen, dann kann er mit einem schönen Echo rechnen.

Ist doch ganz einfach oder?
mfG. Harry1

Benutzeravatar
bundyman
Treuer User
Treuer User
Beiträge: 1304
Registriert: 11 Mai 2004 03:01
Wohnort: Am Rande des Wahnsinns

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von bundyman » 16 Okt 2005 02:22

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Optimist:
<STRONG>@bundyman
Verallgemeinerung ist Unsinn? Überleg doch mal.
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

In der Tat ist deine Verallgemeinerungen 'Fisch zurückgesetzt - im Führungszeugnis für immer als vorbetraft gelten. Das kann jeden von uns treffen! 'Unsinn.
Und nebenbei ist sie eben nicht nur Unsinn, sondern auch falsch.
Nur dies schrieb ich, nichts anderes. Und als Beleg dafuer, hab ick sogar eine offizielle Legitimation beigelegt, die bestaetigt, dass deine Verallgemeinerung absolut unzulaessig und falsch ist.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Optimist:
<STRONG>
Man darf alles, sich nur nicht erwischen lassen! Und was wenn? Wir Angler sind die Dummen.</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Mal ehrlich, wenn der Mehrzahl der Angler, die jeweils gueltige Gewaesserordnung nicht zusagt, dann muss sich diese Mehrzahl der Angler auftun und diese jeweilige Gewaesserordnung aendern und den jeweiligen Beduerfnissen (im Rahmen gesetzlicher Regelungen selbstverstaendlich) anpassen.
Hat doch in Brandenburg wunderbar funktioniert. Klaro kann man es nie allen recht machen, aber wenigstens ist es uns Anglern nun ueberlassen, was wir mit unseren Faengen machen.
Wenn es also immer wieder diese Diskussionen darueber gibt, dass das zuruecksetzen verboten sei, dann aendert diesen Missstand. Scheint dies nicht zu gehen, ist entweder die Mehrzahl der Angler gegen eine Aenderung, oder es laeuft etwas bei der Umsetzung der Aenderung falsch.

Und warum greifen diese Angler nicht zu Massnahmen, ihre Forderungen/Vorschlaege/Aenderungen durchzusetzen?

Also, woran hakts? [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]
----
"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]

Kutterfahrer
Regelmäßiger User
Regelmäßiger User
Beiträge: 51
Registriert: 02 Okt 2004 03:01
Wohnort: Oldenburg /Old.
Kontaktdaten:

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von Kutterfahrer » 21 Okt 2005 17:46

Ich frage mich immer wieder, warum in allen Foren über diese Problematik diskutiert wird, aber nur sehr wenige Angler die Ansprechpartner fragen.
Dieses Thema wurde vor einiger Zeit beim Landesverband S-H unter anderem auch von unserem Verbandsanwalt behandelt.
Siehe Hier: http://forum.lsfv-sh.de/showthread.php? ... ge=2&pp=10

Rechtlich einwandfreie Antworten zu strittigen Themen gibt es im Forum vom Landesverband.
Petri heil und allzeit schöne Fische
Gruß vom Kutterfahrer Falk

Optimist
Erfahrener User
Erfahrener User
Beiträge: 902
Registriert: 28 Aug 2005 03:01
Wohnort: Kerpen - Horrem

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von Optimist » 26 Okt 2005 00:44

@falk ich möchte mich für Deinen Wink bedanken.
So wie es aussieht, ist das Thema auch schon zum LSFV S.-H. durchgedrungen. Mit Interesse habe ich den Bericht des stellv. STV-Geschäftsführers LSFV S.-H., H. Robert Vollborn, gelesen.
Sogar er spricht von einer Rechtslage, die nicht immer vernünftig ist. Leider geht es hierbei nicht nur um das Verantwortungsgefühl der Angler, sondern auch um seine rechtliche Sicherheit.
Hier einige Ausschnitte aus seinem Schreiben an die Angelfreunde:
Fängt der Angler nun einen untermaßigen Fisch, so ist er nach dem Fischereirecht in jedem Fall schonend zurückzusetzen, kann also gerade nicht verwertet werden. Für dessen eventuelle Leiden liegt somit kein vernünftiger Grund vor. Dennoch ist in dieser Weise zu verfahren, weil der Bestandsschutz oberstes Ziel ist. Dafür wird in Kauf genommen, daß der vernünftige Grund der Fangverwertung entfällt.
Und um Zweifelsfälle oder argumentative Schlupflöcher von vornherein auszuschließen, gelten die Mindestmaße generell und ohne Einschränkung, so daß das Zurücksetzen ohne Ausnahme und unabhängig vom Zustand des Fisches geschehen muß.
Nun ist in vielen unserer Vereine verbreitet, in Gewässerordnungen oder anderen freiwilligen Selbstbeschränkungen das Mindestmaße und/oder die Schonzeiten von Fischen gegenüber den jeweiligen Landesverordnungen heraufzusetzen, den Fischen also einen größeren Schutz zukommen zu lassen. Damit werden nach geltendem Recht maßige oder nicht geschonte Fische vereinsintern zu untermaßigen, geschonten, mit der Folge, daß sie eigentlich vorsichtig in das Gewässer zurückzusetzen sind.

Die Angler setzen sich damit jedoch klar in Widerspruch zu den rechtlichen Vorschriften, denn diese besagen, daß der Bestandsschutz angesichts des erreichten gesetzlichen Mindestmaßes keine Priorität mehr gegenüber dem Tierschutzgesetz hat.

Es besteht also eine gewisse Zwickmühle: entweder entnimmt der Angler den Fisch, verwertet ihn durch Verzehr, genügt damit vollumfänglich dem Tierschutz, handelt aber eventuell seiner Vereinsordnung zuwider und kann dort mit einer Strafmaßnahme belegt werden, oder er angelt gemäß den Vereinsbestimmungen und macht sich so unter Umständen strafbar nach § 17 Ziff. 2 lit. b TierschutzG, der eine Geld- oder Freiheitsstrafe vorsieht.

Also, was wir auch tun, sind wir immer in Gefahr, bestraft werden zu können.
Wie schon gesagt, es kommt auch die Laune des Richters an.
Vielmehr stellt sich die Frage, was ich auch beabsichtigt habe, was für Möglichkeiten wir Angler haben, um Druck auszuüben, dass diese Gesetze auch geändert werden.
Es geht nicht nur um dieses Karpfen-Urteil, sondern generell um das Tierschutzgesetz.
Man braucht sich nur F&F, S. 7, durchlesen, und fragt sich dann, was ist mehr schützenswert, eine Vogelart oder drei bis vier Fischarten.
Im Moment kann ich mich nur dem Vorgänger anschließen, "man darf alles, sich nur nicht erwischen lassen". Aber als Angler möchte ich mich auch nicht verstecken müssen, um den Fisch mitzunehmen oder zurückzusetzen.

Kutterfahrer
Regelmäßiger User
Regelmäßiger User
Beiträge: 51
Registriert: 02 Okt 2004 03:01
Wohnort: Oldenburg /Old.
Kontaktdaten:

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von Kutterfahrer » 26 Okt 2005 01:02

@ optimist

danke, das Du den Link reinkopiert hast, es geht wohl in Ordnung. [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]

Was ich immer noch meine, ist Folgendes:

Wenn es Fragen an den Verband oder Fragen rechtlicher Natur gibt, dann bitte diese Fragen in den Foren der Verbände stellen. Da wird geholfen. (Wer das Forum dann auch noch interessant findet, hat selber Schuld)

Aber bitte Beiträge vom Forum des LSFV-SH bitte verlinken und nicht zitieren.

[ 25. Oktober 2005: Beitrag editiert von: Falk Paustian ]
Petri heil und allzeit schöne Fische
Gruß vom Kutterfahrer Falk

SILURUS GLANIS
User
User
Beiträge: 40
Registriert: 22 Dez 2003 03:01
Wohnort: AUGSBURG
Kontaktdaten:

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von SILURUS GLANIS » 26 Okt 2005 02:09

Ich sage Euch jetzt mal ganz klipp und klar meine Meinung zu diesem Thema:

Es wird so wie es Aussieht, nie die gesetzliche Erlaubnis für C&R geben. Da können wir uns die Sache noch so schönreden.
Ich persönlich habe mich damit abgefunden und praktiziere nach dem 11. Gebot:"Du darfst alles tun,du sollst Dich nur nicht erwischen lassen".
Das heist für mich das ich weiterhin meine carps fotographiere und zurücksetze.Allerdings werde ich peinlichst genau darauf achten, wer in der Nähe ist. Ganz nach dem Motto "Trau, schau wem".
Wer seine Fotos an einem Spazierweg oder vor dem Seerestaurant macht und dann den Fisch releast, ist selbst schuld.
Auch wenn ich einen Fisch mitnehme(ich angel nicht nur auf Karpfen) dann ist es selbstverständlich diesen waidgerecht zu töten. Dann gebe ich auch in diesem Fall keinem einen Angriffspunkt.

Petri
werner
CATCH AND RELEASE! ODER SOLLEN UNSERE KINDER KEINE KAPITALEN MEHR FANGEN DÜRFEN?

AUFREGENDER ALS ZU TÖTEN, IST ES, LEBEN ZU LASSEN!

Optimist
Erfahrener User
Erfahrener User
Beiträge: 902
Registriert: 28 Aug 2005 03:01
Wohnort: Kerpen - Horrem

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von Optimist » 27 Okt 2005 00:32

@Falk Paustian
Ich hoffe, ich habe mich nicht strafbar gemacht, indem ich auch den Sportsfreunden in diesem Forum einige Ausschnitte des LSFV S.-H. zur Kenntnis gebracht habe.

Hier geht es nicht um Fragen rechtlicher Natur.
Nach den Darstellungen des Verbandes sind die unsinnigen Gesetze wahrscheinlich auch bis in die obersten Etagen des Verbandes bekannt. Doch eine Antwort auf meine Frage kann ich in keinem Beitrag - auch im Verbandsforum - finden.

Welche Einfluss-Möglichkeiten haben wir Angler, dass solche unsinngen Gesetze geändert werden?

Ich hoffe, daß wir auch in NRW einige Rechtsberater bzw. Fürsprecher in den politischen Parteien haben, die mit dieser Gesetzgebung nicht einverstanden sind und eine konrekte Antwort auf o.g. Frage geben können. Meine Absicht war, diesen Personenkreis anzusprechen bzw. anzuregen, irgend etwas gegen diese Gesetze zu unternehmen. Verband tut es nicht.

Ich persönlich habe nichts gegen einen Verband - ich werde mir auch das Forum hin und wieder ansehen, doch bis jetzt hat ein Verband für uns Angler nicht all zu viel gebracht.
(Werbung unnötig)

Benutzeravatar
Thomas Kalweit
Administrator
Administrator
Beiträge: 7832
Registriert: 15 Okt 2002 03:01
Wohnort: Singhofen
Kontaktdaten:

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von Thomas Kalweit » 27 Okt 2005 10:56

Es ist so, dass die Landesfischereiverbände bei der Fischereigesetzgebung als Fachverband eng mit der Landesregierung zusammenarbeiten. Viele Verbote und Regelungen sind so von den Verbänden ausgegegangen. Werden Regelungen von Seiten des Landes gelockert, dann protestieren die Verbände oft sogar (siehe Versuch der Aufhebung des Nachtangelverbots im Süden, oder Touristenangelschein in Mecklenburg-Vorpommern). Ich komme da regelmäßig ins Staunen - jedenfalls hat sich meines Wissens kaum jemand für "Selektives Ernten" offiziell eingesetzt. Ich lasse mich aber gerne belehren...
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de

Kutterfahrer
Regelmäßiger User
Regelmäßiger User
Beiträge: 51
Registriert: 02 Okt 2004 03:01
Wohnort: Oldenburg /Old.
Kontaktdaten:

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von Kutterfahrer » 28 Okt 2005 00:24

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Optimist:
<STRONG>@Falk Paustian
Ich hoffe, ich habe mich nicht strafbar gemacht, indem ich auch den Sportsfreunden in diesem Forum einige Ausschnitte des LSFV S.-H. zur Kenntnis gebracht habe.

Ich persönlich habe nichts gegen einen Verband - ich werde mir auch das Forum hin und wieder ansehen, doch bis jetzt hat ein Verband für uns Angler nicht all zu viel gebracht.
(Werbung unnötig)</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Hallo Optimist,

klar, Du hast Dich nicht strafbar gemacht.
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, das es immer besser ist, zu verlinken, sofern das erlaubt ist.
Der Landesverband, gerade im Forum, hat da keinerlei Probleme. Bei uns kann auch jeder sich mit aktivem Link zu "seiner Seite" anmelden.

Und das ist ganz einfach erklärt:
Der Landesverband ist erstens gemeinnützig, hat kein finanzielles Interesse und steht als Vertretung für die Angelvereine und die Angler da.
Wenn jetzt jemand was gegen den Verband oder die Verbände hat, oder auch was dafür, dann kann am meißten Einfluß genommen werden, wenn an genau der Stelle gepostet wird.

Mit fast 100 % Gewissheit weiß ich, daß unsere User auch in anderen Foren unterwegs sind.
Und wenn Ihr was verändern wollt, übergeht die Vereine, geht mit euren Problemen direkt an euren Verband.

Und an diese Forum:
Wir sind garantiert keine Konkurenz, machen keine Abwerbung, wollen aber mit euch Anglern gerne zusammen was bewegen.
Petri heil und allzeit schöne Fische
Gruß vom Kutterfahrer Falk

Optimist
Erfahrener User
Erfahrener User
Beiträge: 902
Registriert: 28 Aug 2005 03:01
Wohnort: Kerpen - Horrem

Vorbestraft: ja/nein ?

Beitrag von Optimist » 28 Okt 2005 01:05

Hallo Falk,
also bist du doch von der anderen Seite. Trotzdem sei gegrüßt.
Deine Meinung gegenüber den Verbänden kann ich persönlich nur zu 35-40% zustimmen.
Die restlichen Prozente behalte ich für mich.
Mit diesem Beitrag wollte ich nur die Diskussion anregen und vor allem meinen Dampf ablassen. Leider gibt es wenige Kollegen, die sich Gedanken darüber machen, was wäre wenn....
Wenn das ausreichend ausdiskutiert wird, wird mir mit Sicherheit auch eine Frage einfallen, die ich gerne den Herrschaften im Verband unterbreiten würde.
Im Moment wird noch diskutiert. Es könnte sein, dass einige Kollegen zu dem Thema noch etwas sagen möchten.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste