Danke kati48268!kati48268 hat geschrieben:Das mag in S-H so sein, Birger, an Niedersachsen-Küste nicht.
Da brauchst nur den Perso, sonst nix, also auch keinen Fischereischein.
Strittig sind aber (noch) die im Wangerooge-Bericht genannten Mindestmaße. Lt. den Infos die ich bekommen habe, gelten zu der Niedersächsischen Küstenfischereiordnung (im Bericht genannt) auch die Regelungen der EU, die z.B. für den Wolfsbarsche in MM von 36cm vorsehen.
Ganz klar ist das noch nicht, auch besch*** an Infos ran zu kommen, hab mir 'nen Wolf telefoniert. Liegt aber alles nun bei der Redaktion bei Arndt, der das noch mal prüft.
Du hast recht. Für Niedersachsens Küstengewässer gilt das Niedersächsische Fischereigesetz (hab' ich nämlich jetzt doch gefunden). Und da steht unter § 16: "In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei."
Hier der Link:
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/ ... ischGNDpG5
Unklar war mir nur die Umsetzung, ob man evtl. doch ein Dokument braucht, was anscheinend nicht der Fall ist. Kann natürlich sein, dass irgend ein "Dorf-Sheriff" das Gesetz nicht kennt und einen trotzdem verjagen will.
Desweiteren muss man natürlich auf die Schutzzonen achten.
Besten Dank an alle! Petri Heil!
Tollibaby