Fischereiprüfung
Moderator: Thomas Kalweit
Fischereiprüfung
Servus,
mal eine Frage an die Spezialisten hier im Forum.
Ich war vor ca. 25 Jahren in der ehemaligen DDR im DAV. Bin dann aber aus dem DAV ausgetreten.
Vor 5 Jahren bin ich nach Oberbayern gezogen und mich hat die Lust am Fischen wieder erwischt.
Da ich damals ausgetreten bin, habe ich auch verpasst die DAV Mitgliedschaft in einen Fischereischein umzuwandeln und auch meinen DAV Mitgliedsausweis gibt es nicht mehr.
Gibt es irgendwie die Möglichkeit dass die Daten nach so langer Zeit noch aufzutreiben sind oder komme ich nicht drumherum die Prüfung in vollen Umfang zu machen ?
Danke Kalle
mal eine Frage an die Spezialisten hier im Forum.
Ich war vor ca. 25 Jahren in der ehemaligen DDR im DAV. Bin dann aber aus dem DAV ausgetreten.
Vor 5 Jahren bin ich nach Oberbayern gezogen und mich hat die Lust am Fischen wieder erwischt.
Da ich damals ausgetreten bin, habe ich auch verpasst die DAV Mitgliedschaft in einen Fischereischein umzuwandeln und auch meinen DAV Mitgliedsausweis gibt es nicht mehr.
Gibt es irgendwie die Möglichkeit dass die Daten nach so langer Zeit noch aufzutreiben sind oder komme ich nicht drumherum die Prüfung in vollen Umfang zu machen ?
Danke Kalle
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Re: Fischereiprüfung
hallo,
evtl hast du glück, und bei deinem alten verein gibt es noch mitgliedslisten aus der zeit.
aber dann kommt das eigentliche problem - "bayern"
soweit mir bekannt ist, werden "ausländische" also fischereischeine anderer bundesländer nicht anerkannt.
deswegen hab ich noch nen brandenburger schein und angle hier nur in nem privatgewässer.
ich denke mal, du wirst dich der finanziellen aufgabe stellen müssen und den schein neu machen.
gruß
stefan
evtl hast du glück, und bei deinem alten verein gibt es noch mitgliedslisten aus der zeit.
aber dann kommt das eigentliche problem - "bayern"
soweit mir bekannt ist, werden "ausländische" also fischereischeine anderer bundesländer nicht anerkannt.
deswegen hab ich noch nen brandenburger schein und angle hier nur in nem privatgewässer.
ich denke mal, du wirst dich der finanziellen aufgabe stellen müssen und den schein neu machen.
gruß
stefan
Re: Fischereiprüfung
"Der in einem anderen Bundesland erworbene Fischereischein gilt nach Zuzug in Bayern weiter bis zum Ablauf seinerGeltungsdauer. Anschließend wird ein bayerischer Fischerei-schein ausgestellt, sofern die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung der bayerischen gleichgestellt ist."
telefonischer kontakt mit dem bürgeramt, dass für deinen früheren bereich zuständig war, sollte dir die besten infos bringen. evtl wurden daten gespeichert. habt ihr überhaupt irgendeine prüfung abgelegt? falls ja brauchst du den ungefähren zeitpunkt der abgelegten prüfung. gebühr für die neuausstellung einer abgelegten prüfung liegt bei ca 15€. damit solltest du dir in jedem bundesland einen neuen fischereischein holen können. bei mir lief es jedenfalls so.
solltet ihr damals keine prüfung gemacht haben, wirst du wohl in den sauren apfel beissen müssen und die prüfung machen.
telefonischer kontakt mit dem bürgeramt, dass für deinen früheren bereich zuständig war, sollte dir die besten infos bringen. evtl wurden daten gespeichert. habt ihr überhaupt irgendeine prüfung abgelegt? falls ja brauchst du den ungefähren zeitpunkt der abgelegten prüfung. gebühr für die neuausstellung einer abgelegten prüfung liegt bei ca 15€. damit solltest du dir in jedem bundesland einen neuen fischereischein holen können. bei mir lief es jedenfalls so.
solltet ihr damals keine prüfung gemacht haben, wirst du wohl in den sauren apfel beissen müssen und die prüfung machen.
- Ulli3D
- Treuer User
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Re: Fischereiprüfung
Ich denke mal, Du bist zu spät dran. Die Bayerische AVFIG sagt:
§ 2a Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung
Abweichend von Art. 66 Abs. 1 Satz 1 des Fischereigesetzes für Bayern können den Fischereischein ohne vorheriges Bestehen der Fischerprüfung oder einer gleichgestellten Prüfung erhalten
1. Personen, die urkundlich nachweisen können, daß sie
a) ...
b) ...
c)...
d) vor dem 3. Oktober 1990 in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet die Raubfischqualifikation erworben und die Erteilung des Fischereischeins außerhalb dieses Gebiets erstmals spätestens am 31. Juli 1995 erfolgreich beantragt haben;
Vor 16 Jahren wäre es einfach gewesen. Jetzt heißt es, volles Programm.
§ 2a Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung
Abweichend von Art. 66 Abs. 1 Satz 1 des Fischereigesetzes für Bayern können den Fischereischein ohne vorheriges Bestehen der Fischerprüfung oder einer gleichgestellten Prüfung erhalten
1. Personen, die urkundlich nachweisen können, daß sie
a) ...
b) ...
c)...
d) vor dem 3. Oktober 1990 in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet die Raubfischqualifikation erworben und die Erteilung des Fischereischeins außerhalb dieses Gebiets erstmals spätestens am 31. Juli 1995 erfolgreich beantragt haben;
Vor 16 Jahren wäre es einfach gewesen. Jetzt heißt es, volles Programm.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
Ulli
Re: Fischereiprüfung
Servus,
das hab ich auch gestern in der AVFIG gelsen und hab mich heute gleich zur Vorbereitung und Prüfung angemeldet.
Dann muss ich wohl bis nächstes Jahr warten!! Heul!
Danke und Gruß
das hab ich auch gestern in der AVFIG gelsen und hab mich heute gleich zur Vorbereitung und Prüfung angemeldet.
Dann muss ich wohl bis nächstes Jahr warten!! Heul!
Danke und Gruß
Re: Fischereiprüfung
Das selbe Problem hatte ich in Rheinland Pfalz.
Musste dann im Juni die Prüfung auch noch mal machen.
War aber garnicht so schwer.
Musste dann im Juni die Prüfung auch noch mal machen.
War aber garnicht so schwer.
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