C&R-Verfahren eingestellt
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C&R-Verfahren eingestellt
Gute Nachrichten für Zurücksetzer in Nordrhein-Westfalen!
http://www.rp-online.de/niederrheinnord ... 42646.html
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
Schön dass es so ausging!
Aber es werden halt auch immer dann Einzelfallentscheidungen sein! Kommt auch immer auf den zuständigen StA an...
Gruß Marcus
Aber es werden halt auch immer dann Einzelfallentscheidungen sein! Kommt auch immer auf den zuständigen StA an...
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
Stimmt, ist die Staatsanwältin Veganerin dann kann es böse ausgehen. Ich wünsch mir einen alten Staatsanwalt mit einem Rotwildrevier in der Eifel
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
Ich hoffe das es in den nächsten Jahren auch bei uns ein umdenken gibt das selektive Entnahme praktiziert wird.
Wenn immer mehr so Anzeigen so ausgehen werden vieleicht echt nur noch Tierquäler angezeigt,die es übrigens auch unter Angler gibt.
Wie sagte Grönemeyer bereits ? "Es wird Zeit das sich was dreht "
Schön das es so ausgegangen ist.
Wir haben hier bei uns einen Staatsanwalt im Angelsportclub. Den mal fragen was er machen würde ?
Gruß Ronny
Wenn immer mehr so Anzeigen so ausgehen werden vieleicht echt nur noch Tierquäler angezeigt,die es übrigens auch unter Angler gibt.
Wie sagte Grönemeyer bereits ? "Es wird Zeit das sich was dreht "
Schön das es so ausgegangen ist.
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Gruss und Petri.
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
Wir kommen den Holländern immer näher....
hoffentlich ändert sich das deutsche Rechtdenken bald !
hoffentlich ändert sich das deutsche Rechtdenken bald !
Zuletzt geändert von Fischerfreak am 29 Dez 2010 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
Wär Rechtschreibveler vinded darv sie behalten ,
wiel ich ovt die wechstaben verbuchsel und nichd schraibhen can .
petri an alle
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- Thomas Kalweit
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
Man muss als Angler eben wissen, dass man nach dem Tierschutzgesetzt nur aus einem "vernünftigen Grund" angeln darf. Als solche gelten die nachhaltige Hege und Pflege des Fischbestandes, auch das hegebedingte Umsetzen von Fischen in andere Gewässer, die Nahrungsbeschaffung für den Menschen und sogar die Tierfuttergewinnung.
Angel zu gehen, mit dem Vorsatz, jeden Fisch wieder zurückzusetzen, ist ganz klar nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Der Angler muss aber im Einzelfall entscheiden, ob der gefangene Fisch verwertet oder aber aus Gründen der Hege im Gewässer als Laichfisch erhalten werden sollte.
Ist ein zufällig gefangener Riesenfisch beispielsweise nicht mehr vernünftig in der Küche zu verwerten, weil er zu groß für einen Singlehaushalt mit Einsterneeisfach ist, oder weil er durch Schwermetallbelastung aufgrund seines Alters nichts mehr für die Küche taugt, dann kann er durchaus als Einzelfallentscheidung zur Arterhaltung zurückgesetzt werden. Nach dem Tierschutzgesetz darf ein Tier nämlich nur getötet werden, wenn ein vernünftiger Grund dafür vorliegt.
Angel zu gehen, mit dem Vorsatz, jeden Fisch wieder zurückzusetzen, ist ganz klar nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Der Angler muss aber im Einzelfall entscheiden, ob der gefangene Fisch verwertet oder aber aus Gründen der Hege im Gewässer als Laichfisch erhalten werden sollte.
Ist ein zufällig gefangener Riesenfisch beispielsweise nicht mehr vernünftig in der Küche zu verwerten, weil er zu groß für einen Singlehaushalt mit Einsterneeisfach ist, oder weil er durch Schwermetallbelastung aufgrund seines Alters nichts mehr für die Küche taugt, dann kann er durchaus als Einzelfallentscheidung zur Arterhaltung zurückgesetzt werden. Nach dem Tierschutzgesetz darf ein Tier nämlich nur getötet werden, wenn ein vernünftiger Grund dafür vorliegt.
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
@ Thomas,
das ist Richtig was du sagst,aber wie schon angesprochen es kommt immer auf den Staatsanwalt oder den Richter an.
Stichwort: Wie legt er es aus,wie sieht er das ?
Wenn du natürlich sagst ich Angel nur "aus Spass am Drill",,,, dann hast Schneller ne Strafe an der Backe wie du schauen kannst.
Wenn wir in Deutschland zur selektiven Entnahme kommen wäre unserem Fischbestand sehr geholfen.
Ob dann die Fischzüchter auf die Barrikaden gehen ?
Gruß Ronny
das ist Richtig was du sagst,aber wie schon angesprochen es kommt immer auf den Staatsanwalt oder den Richter an.
Stichwort: Wie legt er es aus,wie sieht er das ?
Wenn du natürlich sagst ich Angel nur "aus Spass am Drill",,,, dann hast Schneller ne Strafe an der Backe wie du schauen kannst.
Wenn wir in Deutschland zur selektiven Entnahme kommen wäre unserem Fischbestand sehr geholfen.
Ob dann die Fischzüchter auf die Barrikaden gehen ?
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
Hallo Thomas,
deinen letzten Beitrag halte ich für SEHR WICHTIG für alle, die - vernünftig - C&R betreiben (dazu gehöre auch ich, bin selbst Polizist in München):
Jeder, der C%R betreibt, sollte sich vorher Gedanken machen, was er bei "Kontrollen" (Polizei, Fischereiaufsicht, aber auch gegenüber neugierigen Spaziergängern) von sich gibt.
Wenn beim Zurücksetzen eines Fisches Aussagen wie "Ich setze grundsätzlich jeden Fisch zurück" gemacht werden, darf sich hinterher keiner wundern, wenn die StA das Ermittlungsverfahren nicht einstellen kann (mit u. U. allen Konsequenzen wie Einziehung des Angelgerätes, Geldstrafe, Entzug des Fischereischeines).
Deine Aufzählung enthält jedoch "vernünftige Angelgründe", die einen vor "bösen Überraschungen" bewahren können, aber nicht müssen, da - wie Marcus schon sagt - von der StA der Einzelfall an gesetzlichen Tatbeständen geprüft wird.
Die beiden Welsangler haben sich aber vorher offensichtlich mit der Materie auseinandergesetzt und überlegte Angaben gemacht, die zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens geführt haben dürften.
Gruß,
Alex.
deinen letzten Beitrag halte ich für SEHR WICHTIG für alle, die - vernünftig - C&R betreiben (dazu gehöre auch ich, bin selbst Polizist in München):
Jeder, der C%R betreibt, sollte sich vorher Gedanken machen, was er bei "Kontrollen" (Polizei, Fischereiaufsicht, aber auch gegenüber neugierigen Spaziergängern) von sich gibt.
Wenn beim Zurücksetzen eines Fisches Aussagen wie "Ich setze grundsätzlich jeden Fisch zurück" gemacht werden, darf sich hinterher keiner wundern, wenn die StA das Ermittlungsverfahren nicht einstellen kann (mit u. U. allen Konsequenzen wie Einziehung des Angelgerätes, Geldstrafe, Entzug des Fischereischeines).
Deine Aufzählung enthält jedoch "vernünftige Angelgründe", die einen vor "bösen Überraschungen" bewahren können, aber nicht müssen, da - wie Marcus schon sagt - von der StA der Einzelfall an gesetzlichen Tatbeständen geprüft wird.
Die beiden Welsangler haben sich aber vorher offensichtlich mit der Materie auseinandergesetzt und überlegte Angaben gemacht, die zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens geführt haben dürften.
Gruß,
Alex.
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Eat, sleep, go fishing!
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
Ah ein Kollege, Servus!!!
Ja das ist richtig mit der (teils schon vor dem angeln getroffenen) Argumentation.
Wer schon vorher tönt er setzt alles zurück der wird halt im Bedarfsfall auch in den sauren Apfel beißen müssen..
Denke ich mir aber oft gerade bei den Welsanglern, die nachts nen großen fangen und den dann mal bis zum Morgen, wenn das Foto besser klappt, mit nem Seil durchs Maul im Wasser anbinden...
Also wer vernünftig argumentiert kann meiner Meinung nach auch in Deutschland straffrei fangen und zurücksetzen!!!
Gruß Marcus
Ja das ist richtig mit der (teils schon vor dem angeln getroffenen) Argumentation.
Wer schon vorher tönt er setzt alles zurück der wird halt im Bedarfsfall auch in den sauren Apfel beißen müssen..
Denke ich mir aber oft gerade bei den Welsanglern, die nachts nen großen fangen und den dann mal bis zum Morgen, wenn das Foto besser klappt, mit nem Seil durchs Maul im Wasser anbinden...
Also wer vernünftig argumentiert kann meiner Meinung nach auch in Deutschland straffrei fangen und zurücksetzen!!!
Gruß Marcus
Re: C&R-Verfahren eingestellt
Das dies nicht flaechendeckend geschied, ist doch allein der Untaetigkeit der Vereine zuzuschreiben.Ronny hat geschrieben: Wenn wir in Deutschland zur selektiven Entnahme kommen wäre unserem Fischbestand sehr geholfen.
Die braeuchten nur die jeweilig geltende Gewaesserordnung anpassen und gut ist.
Der LAVBB hat es doch 2004 vorgemacht und ein uneingeschraenktes Ruecksetzgebot festgeschrieben und natuerlich ist dies auch gesetzeskonform.
Klar kann vermutlich nicht jeder kleine Verein, der Gastrechte an Gewaessern pachtet, vom (moeglicher Weise renitenten) Rechteinhaber mal eben Nachbesserung verlangen, aber gerade groessere Vereine mit eigenen Gewaessern schon.
Macht nur offenbar niemand.
Warum auch immer, aber wir wollen hier mal nicht spekulieren.
Viel oefter draengt sich aber schon der Verdacht auf, dass es einigen einfacher erscheint, einfach nur zu jammern und den Gesetzgeber fordern, fuer Aenderung zu sorgen.
Nur das waere leider die vollkommen falsche Adresse (diesbezueglich zumindest), denn den braucht das nicht zu interessieren (die haben auch wahrlich wichtigeres zu tun).
Allein der Fischereirechteinhaber ist dafuer verantwortlich.
Wenn also Veraenderungen gefordert werden (die auch dringend noetig sind!), dann muessen das die Vereine selbst erledigen. Niemand anders...
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
tjo, was gibt man da am besten von sich? Gibt es da eine Allheillösung/Allheilsatz, den man von sich geben kann!? Natürlich kann man sagen: Ist es ein maßiger Fisch entnehme ich ihn, aber was ist wenn ein 70er Hecht im Kescher zappelt, oder ein 10Pfung Schuppi auffer Matte liegt?! Was dann?!Alex Muc hat geschrieben:Hallo Thomas,
Jeder, der C%R betreibt, sollte sich vorher Gedanken machen, was er bei "Kontrollen" (Polizei, Fischereiaufsicht, aber auch gegenüber neugierigen Spaziergängern) von sich gibt.
Gruß,
Alex.
Bin mir da echt unsicher...Kurz bevor alles zugefroren war, fing ich noch einen 89er Hecht. Er war gerade mit mir beim Fototermin, da sauste ein Aufseher vorbei...ja, er sauste vorbei und hielt nicht an, ich wüsste nicht was ich ihm gesagt hätte, hätte er mir gesagt: Den Fisch musst du entnehmen! Wahrscheinlich wär er mir dann plötzlich aus Versehen ins Wasser gerutscht
Nein, ernsthaft, bin mir da wirklich unsicher, was meint ihr, bzw. was sagt ihr in solchen Situationen?
Gruss,
kleen
Jeder Fisch hat seine Besonderheiten und einen Grund, um ihn unbedingt fangen zu wollen...
- Thomas Kalweit
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
Eine schlüssige Argumentation ist diese: "Ich nehme alle Fische mit, nur nicht solche, die ich zufällig fange und dann nicht vernünftig verwerten kann (etwa riesige Karpfen und Waller) und die aus Gründen der Hege als wichtige Laichfische im Gewässer verbleiben sollten (z.B. immer seltener werdende Äschen oder Hechte, oder größere Fische, die besonders viel und guten Nachwuchs produzieren)."
Wer immer jeden Fisch zurücksetzt und bewusst/gezielt auf solche fische angelt, die nach obigen Kriterien zurücksetzwürdig sind, könnte bei enger Auslegung des Tierschutzgesetzes Probleme bekommen. Es sei denn, er angelt gezielt darauf, um sie aus Gründen der Hege (mit Genehmigung des Fischereipächters!) in ein Gewässer umzusetzen, wo diese Art selten vorkommt. So geschieht es etwa bei den Hegefischen.
Ein weiterer Ansatzpunkt wäre, dass die "Erholung des Menschen zur Steigerung des Bruttosozialproduktes" auch ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes sein könnte. Dann wäre Angeln nur aus Spaß und Freude, eben zur Erholung, plötzlich auch ein Grund, Tieren Stress und Leid zuzufügen. So passiert es ja auch tagtäglich bei der dicht gedrängten Haltung von Aquariumfischen, Haushunden in der Einzimmerwohnung oder im Pferdesport - da ist der Erholungsfaktor durchaus ein vernünftiger Grund.
Wer immer jeden Fisch zurücksetzt und bewusst/gezielt auf solche fische angelt, die nach obigen Kriterien zurücksetzwürdig sind, könnte bei enger Auslegung des Tierschutzgesetzes Probleme bekommen. Es sei denn, er angelt gezielt darauf, um sie aus Gründen der Hege (mit Genehmigung des Fischereipächters!) in ein Gewässer umzusetzen, wo diese Art selten vorkommt. So geschieht es etwa bei den Hegefischen.
Ein weiterer Ansatzpunkt wäre, dass die "Erholung des Menschen zur Steigerung des Bruttosozialproduktes" auch ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes sein könnte. Dann wäre Angeln nur aus Spaß und Freude, eben zur Erholung, plötzlich auch ein Grund, Tieren Stress und Leid zuzufügen. So passiert es ja auch tagtäglich bei der dicht gedrängten Haltung von Aquariumfischen, Haushunden in der Einzimmerwohnung oder im Pferdesport - da ist der Erholungsfaktor durchaus ein vernünftiger Grund.
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
Wenn wir mal in unserem Land ehrlich auf und ab schauen gibt es doch sehr viele, die den überwiegenden Teil ihres Fanges wieder der Freiheit übergeben.Die aller aller wenigsten schlagen doch jeden Fisch ab.
Ausserdem gibt es Fangbeschränkungen,und alles was darüber hinaus gefangen wird, muss wieder zurückgesetzt werden.
Also fange ich unmittelbar bei Beginn meiner Angelsession den (die) erlaubten Zielfisch(e) höre ich dann auf ? Was soll ich dann machen ?aufhören.....also bin ich automatisch im Gesetzeskonflikt..
Was mich erschreckt und entrüstet ist der blinde Aktionismus, den u.a. die Peta an den Tag legt ohne das Gehirn einzuschalten.Schade das es kein Gesetzt in Deutschland gibt die solche Hirnlosigkeit bestraft.Tierquälerei soll und muss bestraft werden ganz klar aber objektiv betrachtete und nicht die pseudo betrachtet von Verblendeten.
Ausserdem gibt es Fangbeschränkungen,und alles was darüber hinaus gefangen wird, muss wieder zurückgesetzt werden.
Also fange ich unmittelbar bei Beginn meiner Angelsession den (die) erlaubten Zielfisch(e) höre ich dann auf ? Was soll ich dann machen ?aufhören.....also bin ich automatisch im Gesetzeskonflikt..
Was mich erschreckt und entrüstet ist der blinde Aktionismus, den u.a. die Peta an den Tag legt ohne das Gehirn einzuschalten.Schade das es kein Gesetzt in Deutschland gibt die solche Hirnlosigkeit bestraft.Tierquälerei soll und muss bestraft werden ganz klar aber objektiv betrachtete und nicht die pseudo betrachtet von Verblendeten.
Re: C&R-Verfahren eingestellt
@Thomas: Ich danke Dir! Auch für das Thema Erholung. Hätte ich nicht gedacht...
Nun weiß ich zumindest was ich nächstes Jahr im Zweifel sagen werde...
Nun weiß ich zumindest was ich nächstes Jahr im Zweifel sagen werde...
Jeder Fisch hat seine Besonderheiten und einen Grund, um ihn unbedingt fangen zu wollen...
- Thomas Kalweit
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Re: C&R-Verfahren eingestellt
Und immer daran denken: In Deutschland ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, Fische zurückzusetzen! Alle jene, die in der Schonzeit gefangen werden, die untermaßig sind, die zu den ganzjährig geschonten Arten zählen und die menegmäßig über der Fangbeschränkung liegen . Da bleibt nicht mehr viel übrig, was man überhaupt mit heimnehmen darf ...
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