Die Textpassagen dieses GG-Artikels (146 GG) werden gelegentlich dahingehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär (vom Volke) –
beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben.
Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der Repräsentativen Demokratie,
das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung.
Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit
der Deutschen in der DDR – nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar.
Das deutsche Volk habe durch den Verfassungsgesetzgeber der Jahre 1990–94 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es
„hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann“. Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus,
er verlange sie aber auch nicht.
Gegenwärtig laute daher das Credo der Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.
Neue deutsche Verfassung
Moderator: Thomas Kalweit
Re: Neue deutsche Verfassung
Re: Neue deutsche Verfassung
Das bei der Ausbildung deutscher Juristen internationales Recht ignoriert wird, ist schon länger bekannt.
Ich empfehle den Zwei-puls-Vier-Vertrag von 1990 Punkt 3. zu lesen (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff), sowie den Überleitungsvertrag, auf den Punkt 3. des Zwei-puls-Vier-Vertrags verweist.
Leider bleiben dadurch Regelungen aus dem Überleitungsvertrag bestehen, die den Verfassungsrang des Grundgesetztes aushebeln.
Da stehen so Sachen drin wie:
"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."
Ich empfehle den Zwei-puls-Vier-Vertrag von 1990 Punkt 3. zu lesen (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff), sowie den Überleitungsvertrag, auf den Punkt 3. des Zwei-puls-Vier-Vertrags verweist.
Leider bleiben dadurch Regelungen aus dem Überleitungsvertrag bestehen, die den Verfassungsrang des Grundgesetztes aushebeln.
Da stehen so Sachen drin wie:
"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."
Re: Neue deutsche Verfassung
Jetzt wirds aber fachlich heftig.
Ich wäre zum Beispiel froh, ich dürfte bei
wichtigen Dingen per Volksabstimmung mitreden.
Wenn sich mein Bundesland der Schweiz anschließen würde, hätte ich keine
Probleme damit.

wichtigen Dingen per Volksabstimmung mitreden.
Wenn sich mein Bundesland der Schweiz anschließen würde, hätte ich keine
Probleme damit.
Gruß und Petri
Mäx
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Mäx
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Re: Neue deutsche Verfassung
@mzg: Hast du die Sachen nur zufällig gefunden oder ist das auch deine Meinung?
Re: Neue deutsche Verfassung
Huch. Wir sind kein eigenständiges Land? Da wird mir aber doch so ein bisschen mulmig. Oder ich tu einfach so als merkte ich das gar nicht.
Nun gut.
In der Präambel steht:
und dann heißt es weiterhin an anderer Stelle
Nun gut.
In der Präambel steht:
Das sind neuen Länder bei - damit hat das auch für die Gültigkeit. Man muss nicht jeden einzelnen befragen. Ob das Sinn macht es doch zu tun steht auf einem anderen BlattIm Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
und dann heißt es weiterhin an anderer Stelle
Mir reicht das.Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es legt die wesentlichen staatlichen System- und Wertentscheidungen fest. Das Grundgesetz macht unter anderem grundlegende Vorgaben für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Es begründet die Statusrechte der frei gewählten Abgeordneten und legt die Grundzüge der Organisation und Arbeitsweise des deutschen Parlaments fest.
...."May the holes in your net be no larger than the fish in it. ~Irish Blessing"
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