Mitnahme von Gästen beim angeln.
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Mitnahme von Gästen beim angeln.
He Sportfreunde, mal eine Frage. Hat sich in hinsicht der mitnahme von Gästen zum angeln was geändert. Ich habe keinen Durchblick. Darf ich einen Gast mitnehmen oder ne. Klärt mich bitte mal auf.
Danke und Petri Heil
Danke und Petri Heil
- Karpfenfischer
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Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Natürlich darfst du einen mitnehmen
Gruß
Markus
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Markus
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Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Nicht so schnell! Klar, Du darfst beliebig viele Leute zum Angeln mitnehmen aber, angeln dürfen die noch lange nicht. Dazu braucht es bei uns immer noch den Fischereischein und die Gewässerkarte.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
Ulli
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Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Also bei uns im DAV Sachsen Anhalt ist das so, geregelt, dass man"Zur Beteiligung eines Helfers nach § 4a Abs. 1FischgG " befugt ist(steht so zumindest auf`m Fischereierlaubnisschein).
Der darf dann:
Das Tackle mit zum Angelplatz schleppen.
Die Rute halten und auswerfen(nicht Spinn-oder Flugangel)
Den Unterfangkescher zum anlanden benutzen.
Weitere Hilfstätigkeiten ohne Kontakt zum lebenden Fisch.
Is alles nicht so ganz klar, mit den Gesetzestexten.Darf der dann auch die Rute halten, wenn ein Fisch dran ist? Beim Landen hat er ja direkten Kontakt zum lebenden Fisch.Alles so ne Sache der Interpretation.
Bis vor kurzem dachte ich beispielsweise noch, dass ich zum Hältern von Fischen ausschließlich Setzkescher mit einer Mindestlänge von 3 m und einem Durchmesser von 50 cm benutzen darf.Dann hab ich im Angelfachgeschäft Karpfensäcke gesehen und gefragt, ob die überhaupt erlaubt sind.Solange das Behältnis "hinreichend geräumig und aus knotenfreiem Material "ist( ist ja leider nicht näher definiert), darf man also so ziemlich jede Größe verwenden.Die oben genannte Regelung trifft wohl nur auf`s Hegefischen zu.
Tja,da hat der 30 stündige Lehrgang, den ich 2006 absolvieren musste leider nicht ausgereicht, um wirklich alle Fragen zu klären.
Petri Heil.
Der darf dann:
Das Tackle mit zum Angelplatz schleppen.
Die Rute halten und auswerfen(nicht Spinn-oder Flugangel)
Den Unterfangkescher zum anlanden benutzen.
Weitere Hilfstätigkeiten ohne Kontakt zum lebenden Fisch.
Is alles nicht so ganz klar, mit den Gesetzestexten.Darf der dann auch die Rute halten, wenn ein Fisch dran ist? Beim Landen hat er ja direkten Kontakt zum lebenden Fisch.Alles so ne Sache der Interpretation.
Bis vor kurzem dachte ich beispielsweise noch, dass ich zum Hältern von Fischen ausschließlich Setzkescher mit einer Mindestlänge von 3 m und einem Durchmesser von 50 cm benutzen darf.Dann hab ich im Angelfachgeschäft Karpfensäcke gesehen und gefragt, ob die überhaupt erlaubt sind.Solange das Behältnis "hinreichend geräumig und aus knotenfreiem Material "ist( ist ja leider nicht näher definiert), darf man also so ziemlich jede Größe verwenden.Die oben genannte Regelung trifft wohl nur auf`s Hegefischen zu.
Tja,da hat der 30 stündige Lehrgang, den ich 2006 absolvieren musste leider nicht ausgereicht, um wirklich alle Fragen zu klären.
Petri Heil.
- Karpfenfischer
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Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Davon war ja nicht die RedeUlli3D hat geschrieben:Nicht so schnell! Klar, Du darfst beliebig viele Leute zum Angeln mitnehmen aber, angeln dürfen die noch lange nicht. Dazu braucht es bei uns immer noch den Fischereischein und die Gewässerkarte.
Gruß
Markus
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Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Bei uns ist es von Verein zu Verein anders geregelt:
Punkt 1: jeder der "mitangelt" muß einen Fischereischein besitzen.
Punkt 2: er muß eine Gästekarte haben;
oder darf mit einer Angel des regulären Karteninhabers "mitfischen".
Es wird also sehr unterschiedliche Regeln geben.
Punkt 1: jeder der "mitangelt" muß einen Fischereischein besitzen.
Punkt 2: er muß eine Gästekarte haben;
oder darf mit einer Angel des regulären Karteninhabers "mitfischen".
Es wird also sehr unterschiedliche Regeln geben.
Gruß und Petri
Mäx
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Mäx
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Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Hallo,
in Hessen gibt es die sogenannte Helferregelung, jeder Angler mit gültiger Angelkarte und Jahresfischereischein, darf einen Helfer anstellen, dieser darf auch mit einer Handangel angeln dazu braucht er keinen Schein und keine Prüfung, er muss sich aber im direkten Einwirkungsbereich des Erlaubnisscheinsinhaber aufhalten und dort angeln, auch darf die Gesammtzahl der auf der Angelerlaubnis erlaubten Fanggeräte dadurch nicht überschritten werden..
Das war mal ein gut gemeinter Versuch Leute sinnvoll an das Angeln heranzuführen, aber die ganze Sache ist ausgeartet und es ist nicht einfacher geworden so etwas zu überwachen.
vg
Willy
in Hessen gibt es die sogenannte Helferregelung, jeder Angler mit gültiger Angelkarte und Jahresfischereischein, darf einen Helfer anstellen, dieser darf auch mit einer Handangel angeln dazu braucht er keinen Schein und keine Prüfung, er muss sich aber im direkten Einwirkungsbereich des Erlaubnisscheinsinhaber aufhalten und dort angeln, auch darf die Gesammtzahl der auf der Angelerlaubnis erlaubten Fanggeräte dadurch nicht überschritten werden..
Das war mal ein gut gemeinter Versuch Leute sinnvoll an das Angeln heranzuführen, aber die ganze Sache ist ausgeartet und es ist nicht einfacher geworden so etwas zu überwachen.
vg
Willy
- Ulli3D
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Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Fragestellung war ja nicht der Helfer sondern der Gast und Gast am Wasser ist meiner Meinung nach immer ein Gastangler. An vielen Vereinsgewässern bekommt man nur eine Gastkarte, wenn man mit einem Angler des Vereins angeln geht.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
Ulli
Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
@ willy ?
ja ist das wirklich so ? dann könnte ich ja immer mal meinen bruder oder einen kumpel mitnehmen...hab ich ja gar nicht gewusst
ja ist das wirklich so ? dann könnte ich ja immer mal meinen bruder oder einen kumpel mitnehmen...hab ich ja gar nicht gewusst
Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Und wisst ihr das auch speziell in Sachsen? Bin hir vor kurzen hergezogen, habe aber leider noch nichts konkretes gefunde. Bitte helft mir!!!
Petri Heil - Sportfreunde
Petri Heil - Sportfreunde
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Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Bei der Hessischen Ragelung ist es allerdings wichtig zu beachten, dass man volljährig sein muss, um einen Helfer angeln zu lassen.
eigentlich schade...
eigentlich schade...
auch wenn ich selten schreibe, lese ich immer mit...
Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Das hat nichts mit dem Land zu tun (meine ich), sondernStipper66 hat geschrieben:Und wisst ihr das auch speziell in Sachsen? Bin hir vor kurzen hergezogen, habe aber leider noch nichts konkretes gefunde. Bitte helft mir!!!
Petri Heil - Sportfreunde
gesetzlich braucht man einen Fischereischein um überhaupt angeln zu dürfen und zusätzlich braucht man die Genehmigung, um ein Gewässer befischen zu dürfen.
Also, beim Verein, Kartenausgeber, Eigentümer usw. nachfragen, wie es im speziellen Fall geregelt ist.
Zuletzt geändert von Fischmäx am 27 Mär 2009 10:30, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß und Petri
Mäx
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Mäx
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- JonnyX
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Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Normalerweise ist Fischereirecht doch Landesrecht.
Von daher dürfe es schon einen Unterschied in den Regelungen der einzelnen Bundesländer geben.
Das mit dem Verein ist dann natürlich auch nochmal so ne Sache. Bei uns im Verein dürfen Gäste explizit nicht mitangeln...
Von daher dürfe es schon einen Unterschied in den Regelungen der einzelnen Bundesländer geben.
Das mit dem Verein ist dann natürlich auch nochmal so ne Sache. Bei uns im Verein dürfen Gäste explizit nicht mitangeln...
auch wenn ich selten schreibe, lese ich immer mit...
- Mr.Muffelmolch
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Re: Mitnahme von Gästen beim angeln.
Der Meinung bin ich auch...
Auch wenn ich Mitglied z.b.im DAV bin darf ich nur in Gewässern des jeweiligen Bundeslandes angeln, wenn ich in einem anderen Bundesland angeln will, muss ich mir ja auch Gastkarten holen und mich über die jeweilig geltenden Bestimmungen informieren(andere Mindestmaße/Schonzeiten etc.), obwohl das Bundesland denselben Dachverband hat, wie das meinige.
Im Bezug auf die gesetzliche Fischereischeinpflicht gibt`s soweit ich mich erinnern kann auch Ausnahmen.In manchen Forellenseen reicht es aus einen Fischereischeininhaber mit dabei zu haben, der dann wohl sicherstellen soll, dass alles waidgerecht abläuft.
Auch wenn ich Mitglied z.b.im DAV bin darf ich nur in Gewässern des jeweiligen Bundeslandes angeln, wenn ich in einem anderen Bundesland angeln will, muss ich mir ja auch Gastkarten holen und mich über die jeweilig geltenden Bestimmungen informieren(andere Mindestmaße/Schonzeiten etc.), obwohl das Bundesland denselben Dachverband hat, wie das meinige.
Im Bezug auf die gesetzliche Fischereischeinpflicht gibt`s soweit ich mich erinnern kann auch Ausnahmen.In manchen Forellenseen reicht es aus einen Fischereischeininhaber mit dabei zu haben, der dann wohl sicherstellen soll, dass alles waidgerecht abläuft.
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