Releasen - Verboten!?!
Moderator: Thomas Kalweit
- werderdennis
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Releasen - Verboten!?!
Hallo Leute ,
ich wollte mal die allgemeine Meinung zum Catch & Release von euch hören.
Wenn ich bei mir am Vereinssee auf Karpfen angel und einen grossen fange setze ich ihn ja logischerweise zurück , wobei ich gegen unsere Satzung verstoße das maßige Fische entnohmen werden müssen.
Nun wenn ich mal einen Fisch fange und ihn Releasen will muss ich bei uns immer aufpassen wie ein Luchs das mich keiner der älteren Sportsfreunde sieht beim releasen,weil diese bei uns meistens der "Entnahmefraktion" angehören.Im endefekt bin ich ja derjenige der gegen Regeln verstösst.
Wie verhaltet ihr euch in solchen Situationen ???
Geht ihr offen gegenüber anderen Anglern mit dem Thema um - oder verheimlicht ihr Fänge um nicht als Releaser dazustehen ?
ich wollte mal die allgemeine Meinung zum Catch & Release von euch hören.
Wenn ich bei mir am Vereinssee auf Karpfen angel und einen grossen fange setze ich ihn ja logischerweise zurück , wobei ich gegen unsere Satzung verstoße das maßige Fische entnohmen werden müssen.
Nun wenn ich mal einen Fisch fange und ihn Releasen will muss ich bei uns immer aufpassen wie ein Luchs das mich keiner der älteren Sportsfreunde sieht beim releasen,weil diese bei uns meistens der "Entnahmefraktion" angehören.Im endefekt bin ich ja derjenige der gegen Regeln verstösst.
Wie verhaltet ihr euch in solchen Situationen ???
Geht ihr offen gegenüber anderen Anglern mit dem Thema um - oder verheimlicht ihr Fänge um nicht als Releaser dazustehen ?
Ich kam,sah und fing !
- Thomas Kalweit
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Re: Releasen - Verboten!?!
Alle Fische zurückzusetzen ist ja auch verboten! Aber im Einzelfall aus Gründen der Hege einen für den Fortbestand der Art wichtigen Laichfisch zurückzusetzen, ist durchaus gesetzeskonform. Auch wenn ich einen Fisch aufgrund der Größe nicht vernünftig verwerten kann, dann muss ich ihn eigentlich wieder einsetzen.
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Re: Releasen - Verboten!?!
Habe die Ehre,
damit nicht wieder und zum hundertausendstenmal der gleiche c&r-Käse durchgekaut wird gebe ich 3 Punkte zum Besten:
1. Hegeberechtigt ist nicht der einzelne Angler (=Fischereischeininhaber) sondern nur der Fischereirechtsinhaber , also der Eigentümer oder der Pächter (Vertreten durch den Vorstand/Gewässerwart). Es kann also ein Angler nicht selbständig die Entscheidung treffen, dass er aus hegerischen Gründen zurücksetzt. Das ist durch das Fischereigesetz nicht gedeckt.
2. Unabhängig von der rechtl. Bewertung kann der einzelne Angler im Regelfall nicht beurteilen was hegerisch für das einzelne Gewässer angebracht ist. Diesen Überblick haben leider noch nicht einmal die meisten Gewässerwarte, was leider sehr traurig ist und ein bezeichnendes Bild auf die Qualität der Hegearbeit wirft.
3. Ein Zurücksetzen ist gesetzl. erlaubt. Nur muss es in Übereinstimmung mit dem Hegeplan erfolgen. Der Hegeplan findet regelmäßig seinen Ausdruck in den Festsetzungen des Erlaubnisscheines (Mindestmaß, Zwischenschonmaß, Schonzeit,Stückzahlbegrenzung…). Der Angler hat sich strickt an diese Bestimmungen zu halten.
Mir ist bewusst, dass dieses Statement nicht in Übereinstimmung mit der Mehrheitsmeinung ist. Aber gerade darum ist es auch so spannend.
Servus
Innfischer
damit nicht wieder und zum hundertausendstenmal der gleiche c&r-Käse durchgekaut wird gebe ich 3 Punkte zum Besten:
1. Hegeberechtigt ist nicht der einzelne Angler (=Fischereischeininhaber) sondern nur der Fischereirechtsinhaber , also der Eigentümer oder der Pächter (Vertreten durch den Vorstand/Gewässerwart). Es kann also ein Angler nicht selbständig die Entscheidung treffen, dass er aus hegerischen Gründen zurücksetzt. Das ist durch das Fischereigesetz nicht gedeckt.
2. Unabhängig von der rechtl. Bewertung kann der einzelne Angler im Regelfall nicht beurteilen was hegerisch für das einzelne Gewässer angebracht ist. Diesen Überblick haben leider noch nicht einmal die meisten Gewässerwarte, was leider sehr traurig ist und ein bezeichnendes Bild auf die Qualität der Hegearbeit wirft.
3. Ein Zurücksetzen ist gesetzl. erlaubt. Nur muss es in Übereinstimmung mit dem Hegeplan erfolgen. Der Hegeplan findet regelmäßig seinen Ausdruck in den Festsetzungen des Erlaubnisscheines (Mindestmaß, Zwischenschonmaß, Schonzeit,Stückzahlbegrenzung…). Der Angler hat sich strickt an diese Bestimmungen zu halten.
Mir ist bewusst, dass dieses Statement nicht in Übereinstimmung mit der Mehrheitsmeinung ist. Aber gerade darum ist es auch so spannend.
Servus
Innfischer
Re: Releasen - Verboten!?!
@ Innfischer
So hätte ich das jetzt auch gesehen - Good Posting!
@ all
Ich habe jetzt mal für ab und zu releasen gestimmt, weil die richtige Kathegorie nicht dabei war.
Ich entnehme schon ab und zu Fische - weil ich sie einfach gerne esse, aber großteils bin ich zu dumm sie festzuhalten und sie rutschen ins Wasser zurück!
So hätte ich das jetzt auch gesehen - Good Posting!
@ all
Ich habe jetzt mal für ab und zu releasen gestimmt, weil die richtige Kathegorie nicht dabei war.
Ich entnehme schon ab und zu Fische - weil ich sie einfach gerne esse, aber großteils bin ich zu dumm sie festzuhalten und sie rutschen ins Wasser zurück!
- Karpfenfischer
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Re: Releasen - Verboten!?!
Ich gehe offen mit dem Thema um, denn ich gebe da nicht viel auf die Meinung von anderen hier in der Region.
Denn wenn ich es so mache wie die Mehrheit im Verein, dann werden wir in Zukunft hier nichtmehr viel fangen.
Aus meiner Sicht sollte hier mal mehr darauf geachtet werden, wieviel entnommen wird, da hier die meisten ihren Fang gleich verschwinden lassen und so gleich 10 Karpfen mit nach Hause nehmen, wenn sie niemand sieht.
Was machen diese damit? Richtig, an die Wirte der Region verkaufen.
Ich rede auch mit den Kontrolleuren über meine Fänge, sag halt immer dazu, dass ich nicht weiß was ich mit einem 10 kg Karpfen anfangen soll...
Denn wenn ich es so mache wie die Mehrheit im Verein, dann werden wir in Zukunft hier nichtmehr viel fangen.
Aus meiner Sicht sollte hier mal mehr darauf geachtet werden, wieviel entnommen wird, da hier die meisten ihren Fang gleich verschwinden lassen und so gleich 10 Karpfen mit nach Hause nehmen, wenn sie niemand sieht.
Was machen diese damit? Richtig, an die Wirte der Region verkaufen.
Ich rede auch mit den Kontrolleuren über meine Fänge, sag halt immer dazu, dass ich nicht weiß was ich mit einem 10 kg Karpfen anfangen soll...
Gruß
Markus
www.sportangler-dietfurt.de
Markus
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Re: Releasen - Verboten!?!
Ich persönlich gehe da nach der Größe. Wie Karpfenfischer schon sagt, was soll man mit einem 10 KG Fisch machen?!
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Re: Releasen - Verboten!?!
Hallo Angelfreunde.ich habe letztes jahr am teich einen" angler" beobachtet der 3 karpfen gäschlachtet hat die uber 10 kg hatten pro fisch ! der war sehr stolz das der tag ihm über 30 kg fleisch gebracht hat !da frage ich mich wie hungrig oder "blöd" einer sein kann ! was noch schlimmer für mich war einen von den habe ich 2007 gehabt .aber der ist mir "leider" aus der hand gerutscht.das hat mich sehr traurig gemacht.
- Glenden97
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Re: Releasen - Verboten!?!
Ich nehme gerne mal für den Eigenbedarf n Zander oder ne Forelle mit, da das meine Lieblingsfische vom Geschmack her sind.
Alles andere geht zurück.
Ach ja Weißfische habe ich auch viele in der Truhe, aber nicht für meinen Hunger
Alles andere geht zurück.
Ach ja Weißfische habe ich auch viele in der Truhe, aber nicht für meinen Hunger
Der frühe Vogel fängt den Wurm!!!
http://www.deutscherhechtangler-club.de
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- Argulus
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Re: Releasen - Verboten!?!
@ Innfischer, da wüsste ich gern mal wo das steht1. Hegeberechtigt ist nicht der einzelne Angler (=Fischereischeininhaber) sondern nur der Fischereirechtsinhaber , also der Eigentümer oder der Pächter (Vertreten durch den Vorstand/Gewässerwart). Es kann also ein Angler nicht selbständig die Entscheidung treffen, dass er aus hegerischen Gründen zurücksetzt. Das ist durch das Fischereigesetz nicht gedeckt.
Da ist leider was dran.2. Unabhängig von der rechtl. Bewertung kann der einzelne Angler im Regelfall nicht beurteilen was hegerisch für das einzelne Gewässer angebracht ist. Diesen Überblick haben leider noch nicht einmal die meisten Gewässerwarte, was leider sehr traurig ist und ein bezeichnendes Bild auf die Qualität der Hegearbeit wirft.
Innfischer und Du meinst es gäbe sie schon überall ... die Hegepläne3. Ein Zurücksetzen ist gesetzl. erlaubt. Nur muss es in Übereinstimmung mit dem Hegeplan erfolgen. Der Hegeplan findet regelmäßig seinen Ausdruck in den Festsetzungen des Erlaubnisscheines (Mindestmaß, Zwischenschonmaß, Schonzeit,Stückzahlbegrenzung…). Der Angler hat sich strickt an diese Bestimmungen zu halten.
Wo lebst Du denn
Unser Fischereiamt bekommt noch nicht einmal die Fischereiaufsicht organisiert, dass müssen wir selbst erledigen ... für solche Späße hat der Staat (unser Bundesland) kein Geld
Wer erstellt Eure Hegepläne ... der Gewässerwart, der nicht durchsieht, Du sprachst das ja an.
Wer bestätigt diese letztendlich
Der einzige Ort den ich kenne wo das wirklich gut funktioniert hat ( wie es heute ist weiß ich nicht mehr) war Berlin
In der Regel sind solche "Pläne" das Papier nicht wert ... gemacht um dem Gesetzestext zu genügen und für die Interessen der erstellenden Anglerschaft passig gemacht
Ach noch zum Thema.
Wenn ich Karpfen entnehme, dann die zwischen 3 und 6 kg, damit kann ich in der Küche etwas anfangen ... der Rest geht zurück.
><<<((;°> Den jüngsten Tag der Zivilisation werden wir ihrem unaufhaltsamen Fortschritt verdanken. <°;))>>><
- Thomas Kalweit
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Re: Releasen - Verboten!?!
In Nordrhein-Westfalen gibt es Hegepläne auch nur für ganz wenige Fließgewässer, die besonders ökologisch wertvoll sind.
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Re: Releasen - Verboten!?!
Ich bin der Meinung das es genug Angel (Kochtopffischer) gibt die alles mittnehmen was zappelt. Wenn das die Zukunft sein soll ohne Releasen, na dann Prost-Mahlzeit! Ich denke schon das man zurücksetzen sollte was man nicht will, auch wenn es nach Gesetz groß genug ist. Aber ein Verbot wird das Releasen auch nicht ändern, die meisten machen doch was sie wollen.
Ich bin mal auf die Schlagzeile gespannt, Gewässer leer, Angelsportverein muss jährlich für Unsummen kompletten Fischbesatz machen. Angler müssen Fische mitnehmen!
Ich bin mal auf die Schlagzeile gespannt, Gewässer leer, Angelsportverein muss jährlich für Unsummen kompletten Fischbesatz machen. Angler müssen Fische mitnehmen!
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Re: Releasen - Verboten!?!
Hi Argulus,
Deine Irritationen rühren vielleicht ein Stück weit daher, dass das Fischereirecht Ländersache ist und damit je Bundesland leicht unterschiedliche Regelungen bestehen. In den Kernbereichen sind die Bestimmungen aber weitgehend deckungsgleich. Ich erläutere die Sache anhand bayerischer Regelungen, weil ich von da komme und mir die Bestimmungen geläufig sind.
1.Recht und Pflicht zur Hege
Dass nur der Fischereirechtsinhaber, nicht aber jeder Angler (=Erlaubnisscheininhaber)hegeberechtigt ist, kannst Du ganz eindeutig im Kommentar Braun/Keiz: Fischereirecht in Bayern nachlesen. Dort wird diese Tatsache ausdrücklich festgestellt. Übrigens ist einer der Kommentatoren, Manfred Braun, Ministerialrat im Bay. Gesundheitsministerium und dort der Referent für Fischereiangelegenheiten, also der oberste Jurist in Sachen Fischereirecht. Leider ist der erwähnte Kommentar nicht online verfügbar. Es gibt aber eine aktuelle Publikation (online) von Ministerilalrat Braun. Dort heisst es:
„Hege und Fischbesatz : wer ist berechtigt und verpflichtet?
…Wer ohne eine weitergehende Berechtigung lediglich Inhaber eines Erlaubnisscheins zur Ausübung (Art. 35 FiG) ist, hat hinsichtlich Hege und Fischbesatz keine eigenen Rechte und Pflichten. Wer keinerlei fischereiliche Befugnis hat, darf unabhängig von seiner Motivation keine Fische in ein Fischwasser gleich welcher Art einbringen.
…
Auch das Aussetzen bereits gefangener Fische ist u.a. aus Gründen der Hege nur eingeschränkt zulässig,,“ Er führt dann weiter aus, dass Fische in der Schonzeit usw. zurückgesetzt werden dürfen.
Zum selber Nachlesen hier der Link (2,5MB) ab Seite 85:
http://www.lfvbayern.de/media/files/Bes ... e_neu2.pdf
Habe übrigens vor einiger Zeit im Fischereirechtskommentar für NRW inhaltsgleiche Ausführungen gefunden. Soweit zur Rechtslage.
2. Hege, der Gewässerwart, die Angler und das Hegekonzept
Vielmehr als die schnöde Rechtslage bewegen mich die Inhalte der Fischhege und die in der Anglerschaft oftmals vorhandenen Defizite. Und was die Sache zumindest in Bayern wirklich schlimm macht, ist die Tatsache, dass es praktisch ausschließlich in den Händen der Fischereiberechtigten (also hauptsächlich den Fischereivereinen) liegt, problemlos Verbesserungen bei der Fischhege herbei zuführen. Aber darauf hat niemand Bock. Lieber jammert man über alle möglichen Umstände.
Ich muss vorausschicken: Hegepläne im rechtlichen Sinne gibt es in bayerischen Fischereirecht nicht (anders als in anderen Bundesländern) sondern nur eine gesetzl. Pflicht zur Hege. Insoweit war mein vorhergehendes Posting ungenau. Gemeint war ein planvolles Vorgehen im Sinne eines Hegekonzeptes. Ob nun das Konzept schriftl. fixiert ist, nur im Kopf des Gewässerwarts oder überhaupt nicht vorhanden ist, bleibt offen. Umgesetzt wird das Konzept durch die Vorgaben auf dem Fischereierlaubnisschein (Schonmaße, Schonzeiten…) und den gesetzl. Schonbestimmungen. Wobei der Verein die gesetzl. Bestimmungen problemlos ausweiten/verschärfen kann, auf Antrag aber auch unterschreiten darf. Theoretisch sind alle Handlungsfelder weit offen.
In der Praxis ist die anglerische Welt äusserst schlicht. Der Gewässerwart kippt wie jedes Jahr den gleichen Besatz rein („haben wir immer schon so gemacht“), das Angelvolk mault („weil´s immerschlechter wird“), ist aber unter dem Strich zufrieden. Werden Fischbestandserhebungen durchgeführt (wie zuletzt im Rahmen der WRRL) kommen Ergebnisse heraus, die weit von dem abweichen, was die Angler vorhergesagt haben. Berührt aber weiter nicht. Jeder reklamiert, dass er dank Fischerprüfung sachkundig sei und deshalb selbständig entscheiden kann was dem Wasser gut tut (sprich: ob aus hegerischen Gründen zurückgesetzt oder entnommen wird). Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit werden negiert. Mehr noch: man zeigt sich beratungsresistent.
Paradigmenwechsel in der Wissenschaft, vor allem in der Biologie, weg von den kausalen Erklärungsmustern, hin zu systemischen Erklärungsansätzen – das alles brauchen wir nicht! So ist die Angelwelt 2009 in Deutschland.
Ich merke schon, ich schreibe mich momentan unglaublich in Rage.
Was ich sagen will: Wir Angler müssen mehr Qualität in unsere Fischerei bringen. Zunächst kleinere Brötchen backen. Anerkennen, dass wir nicht die fischereilichen/hegerischen Überflieger sind. Den Anspruch auf fachgerechte Hege in den Vordergrund stellen. Von den Gewässerwarten als zentrale Figuren der Hege mehr erwarten, sie aber auch mehr unterstützen, mehr innerhalb des Vereins kommunizieren was die Fische und das Fischwasser angeht. Verstehen, dass wir alle als Angler auf das Wasser und den Fischbestand einwirken. Verstehen, das der Einzelne nicht wissen kann was am Wasser /Fischbestand geschieht, weil er nicht weis was andere Angler entnommen/getan haben usw.
Und weil es eines Vorgehens aus einem Guss bedarf, macht es auch Sinn, wenn im Fischereirecht normiert ist, dass der „normale Angler“ keine selbständigen Hegeentscheidungen treffen darf.
So, das muss vorläufig mal genügen.
Servus
Innfischer
Deine Irritationen rühren vielleicht ein Stück weit daher, dass das Fischereirecht Ländersache ist und damit je Bundesland leicht unterschiedliche Regelungen bestehen. In den Kernbereichen sind die Bestimmungen aber weitgehend deckungsgleich. Ich erläutere die Sache anhand bayerischer Regelungen, weil ich von da komme und mir die Bestimmungen geläufig sind.
1.Recht und Pflicht zur Hege
Dass nur der Fischereirechtsinhaber, nicht aber jeder Angler (=Erlaubnisscheininhaber)hegeberechtigt ist, kannst Du ganz eindeutig im Kommentar Braun/Keiz: Fischereirecht in Bayern nachlesen. Dort wird diese Tatsache ausdrücklich festgestellt. Übrigens ist einer der Kommentatoren, Manfred Braun, Ministerialrat im Bay. Gesundheitsministerium und dort der Referent für Fischereiangelegenheiten, also der oberste Jurist in Sachen Fischereirecht. Leider ist der erwähnte Kommentar nicht online verfügbar. Es gibt aber eine aktuelle Publikation (online) von Ministerilalrat Braun. Dort heisst es:
„Hege und Fischbesatz : wer ist berechtigt und verpflichtet?
…Wer ohne eine weitergehende Berechtigung lediglich Inhaber eines Erlaubnisscheins zur Ausübung (Art. 35 FiG) ist, hat hinsichtlich Hege und Fischbesatz keine eigenen Rechte und Pflichten. Wer keinerlei fischereiliche Befugnis hat, darf unabhängig von seiner Motivation keine Fische in ein Fischwasser gleich welcher Art einbringen.
…
Auch das Aussetzen bereits gefangener Fische ist u.a. aus Gründen der Hege nur eingeschränkt zulässig,,“ Er führt dann weiter aus, dass Fische in der Schonzeit usw. zurückgesetzt werden dürfen.
Zum selber Nachlesen hier der Link (2,5MB) ab Seite 85:
http://www.lfvbayern.de/media/files/Bes ... e_neu2.pdf
Habe übrigens vor einiger Zeit im Fischereirechtskommentar für NRW inhaltsgleiche Ausführungen gefunden. Soweit zur Rechtslage.
2. Hege, der Gewässerwart, die Angler und das Hegekonzept
Vielmehr als die schnöde Rechtslage bewegen mich die Inhalte der Fischhege und die in der Anglerschaft oftmals vorhandenen Defizite. Und was die Sache zumindest in Bayern wirklich schlimm macht, ist die Tatsache, dass es praktisch ausschließlich in den Händen der Fischereiberechtigten (also hauptsächlich den Fischereivereinen) liegt, problemlos Verbesserungen bei der Fischhege herbei zuführen. Aber darauf hat niemand Bock. Lieber jammert man über alle möglichen Umstände.
Ich muss vorausschicken: Hegepläne im rechtlichen Sinne gibt es in bayerischen Fischereirecht nicht (anders als in anderen Bundesländern) sondern nur eine gesetzl. Pflicht zur Hege. Insoweit war mein vorhergehendes Posting ungenau. Gemeint war ein planvolles Vorgehen im Sinne eines Hegekonzeptes. Ob nun das Konzept schriftl. fixiert ist, nur im Kopf des Gewässerwarts oder überhaupt nicht vorhanden ist, bleibt offen. Umgesetzt wird das Konzept durch die Vorgaben auf dem Fischereierlaubnisschein (Schonmaße, Schonzeiten…) und den gesetzl. Schonbestimmungen. Wobei der Verein die gesetzl. Bestimmungen problemlos ausweiten/verschärfen kann, auf Antrag aber auch unterschreiten darf. Theoretisch sind alle Handlungsfelder weit offen.
In der Praxis ist die anglerische Welt äusserst schlicht. Der Gewässerwart kippt wie jedes Jahr den gleichen Besatz rein („haben wir immer schon so gemacht“), das Angelvolk mault („weil´s immerschlechter wird“), ist aber unter dem Strich zufrieden. Werden Fischbestandserhebungen durchgeführt (wie zuletzt im Rahmen der WRRL) kommen Ergebnisse heraus, die weit von dem abweichen, was die Angler vorhergesagt haben. Berührt aber weiter nicht. Jeder reklamiert, dass er dank Fischerprüfung sachkundig sei und deshalb selbständig entscheiden kann was dem Wasser gut tut (sprich: ob aus hegerischen Gründen zurückgesetzt oder entnommen wird). Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit werden negiert. Mehr noch: man zeigt sich beratungsresistent.
Paradigmenwechsel in der Wissenschaft, vor allem in der Biologie, weg von den kausalen Erklärungsmustern, hin zu systemischen Erklärungsansätzen – das alles brauchen wir nicht! So ist die Angelwelt 2009 in Deutschland.
Ich merke schon, ich schreibe mich momentan unglaublich in Rage.
Was ich sagen will: Wir Angler müssen mehr Qualität in unsere Fischerei bringen. Zunächst kleinere Brötchen backen. Anerkennen, dass wir nicht die fischereilichen/hegerischen Überflieger sind. Den Anspruch auf fachgerechte Hege in den Vordergrund stellen. Von den Gewässerwarten als zentrale Figuren der Hege mehr erwarten, sie aber auch mehr unterstützen, mehr innerhalb des Vereins kommunizieren was die Fische und das Fischwasser angeht. Verstehen, dass wir alle als Angler auf das Wasser und den Fischbestand einwirken. Verstehen, das der Einzelne nicht wissen kann was am Wasser /Fischbestand geschieht, weil er nicht weis was andere Angler entnommen/getan haben usw.
Und weil es eines Vorgehens aus einem Guss bedarf, macht es auch Sinn, wenn im Fischereirecht normiert ist, dass der „normale Angler“ keine selbständigen Hegeentscheidungen treffen darf.
So, das muss vorläufig mal genügen.
Servus
Innfischer
- Argulus
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Re: Releasen - Verboten!?!
Hi Innfischer
Leicht unterschiedlich je Land ist ja nett gemeint, in der Realität gibt es aber krass verschiedene Interpretationen des Gesetzestextes, es hängt anscheinend von der Verknöchertheit gewisser Ministerialräte ab, die das juristische Sagen haben.
So sieht das MEIN Verband und davon gehe ICH an UNSEREN Gewässern aus, Thomas hat den Link neulich freundlicherweise eingestellt:
http://www.anglerverband.com/DAV/de/sta ... /index.php
Innfischer, wo liegt das Problem das Ausgesagte positiv zu nutzen?
Im VdSF oder anderen Organisationen hat doch jeder Verein sein (seine) Gewässer. Meist überschaubare Größen.
Der Gewässerwart muss doch nur alle Mitglieder anweisen dies und Jenes zurückzusetzen, um die Hegeziele für das (die) Gewässer umzusetzen. Die Anweisungen kann man dann wie benötigt gestalten. Das sollte natürlich vom ökologisch korrekten Standpunkt aus geschehen und nicht, wie es die Angler gern hätten.
Bei der Wahl als Stimmvieh dienen dürfen wir, in Afghanistan auf Menschen schießen dürfen wir … Fische eigenverantwortlich zurücksetzen nicht, ist doch wohl krank oder?
Für wie blöd halten uns denn die politisch Verantwortlichen?
Wozu haben wir den Fischereischein abgelegt?
Zeig mir mal den (die) „Umweltschützer“, de (die) einen Lehrgang absolvieren musste und gebührenpflichtig geprüft wurden? DIESE Leute dürfen aber entscheiden ob der Kormoran wertvoll ist etc. - haben jedoch oft null Ahnung.
Noch etwas:
Das Land Bayern erkennt die Ostdeutschen Fischereischeine nicht an, da dort angeblich die Fischerprüfung nie absolviert wurde.
Stimmt teilweise, inzwischen gibt es aber viele Absolventen. Diejenigen, welche nicht geprüft wurden, angeln meist schon zig Jahre, haben Erfahrungen, kennen den Umgang mit Fischen genau, wissen was Mindestmaße und Schonzeiten sind. Dabei sind z.B. exzellente Fliegenfischer.
Netter Beitrag Eures Bundeslandes zum Zusammenwachsen des gesamten Ländles, nur mal so nebenbei bemerkt.
Was wird eigentlich, wenn wir uns dem EU-Recht anpassen, ist ja absehbar und auch Mitgliederpflicht.
Mecklenburg-Vorpommern arbeitet bereits hart darauf hin – Der Fischereischein wird gänzlich abgeschafft, so sieht es demnächst nämlich aus.
Netter Gedanke – nicht wahr
Der Fisch war im Gewässer, hat sozusagen Bestandrecht – denn er gehörte zum Bestand. War der Fisch als zu vernichtender Schädling am Pranger, den es auszurotten gilt? Ist es nicht besser einen Fisch zurückzusetzen als zehn totzuschlagen.
Ich sehe beim Totschlagen eher Probleme in der Realisierung einer ordnungsgemäßen Angelfischerei (Hege) als durch das Zurücksetzen.
Zuviel zurücksetzen kann man ja gar nicht, dass hieße, der Gewässerwart als gesetzlich befugter Bewirtschafter, hat zuvor unsachgemäß gehandelt … oder sehe ich da was falsch
Nein, keine Irritation, ich weiß sehr wohl, dass es um Landesrecht geht. Umso verwunderter bin ich, dass Du Eure Bayrischen Regelungen hier allgemein kundtust. DAS geht so nicht.“Deine Irritationen rühren vielleicht ein Stück weit daher, dass das Fischereirecht Ländersache ist und damit je Bundesland leicht unterschiedliche Regelungen bestehen. In den Kernbereichen sind die Bestimmungen aber weitgehend deckungsgleich. Ich erläutere die Sache anhand bayerischer Regelungen, weil ich von da komme und mir die Bestimmungen geläufig sind. „
Leicht unterschiedlich je Land ist ja nett gemeint, in der Realität gibt es aber krass verschiedene Interpretationen des Gesetzestextes, es hängt anscheinend von der Verknöchertheit gewisser Ministerialräte ab, die das juristische Sagen haben.
So sieht das MEIN Verband und davon gehe ICH an UNSEREN Gewässern aus, Thomas hat den Link neulich freundlicherweise eingestellt:
http://www.anglerverband.com/DAV/de/sta ... /index.php
Innfischer, wo liegt das Problem das Ausgesagte positiv zu nutzen?
Im VdSF oder anderen Organisationen hat doch jeder Verein sein (seine) Gewässer. Meist überschaubare Größen.
Der Gewässerwart muss doch nur alle Mitglieder anweisen dies und Jenes zurückzusetzen, um die Hegeziele für das (die) Gewässer umzusetzen. Die Anweisungen kann man dann wie benötigt gestalten. Das sollte natürlich vom ökologisch korrekten Standpunkt aus geschehen und nicht, wie es die Angler gern hätten.
Bei der Wahl als Stimmvieh dienen dürfen wir, in Afghanistan auf Menschen schießen dürfen wir … Fische eigenverantwortlich zurücksetzen nicht, ist doch wohl krank oder?
Für wie blöd halten uns denn die politisch Verantwortlichen?
Wozu haben wir den Fischereischein abgelegt?
Zeig mir mal den (die) „Umweltschützer“, de (die) einen Lehrgang absolvieren musste und gebührenpflichtig geprüft wurden? DIESE Leute dürfen aber entscheiden ob der Kormoran wertvoll ist etc. - haben jedoch oft null Ahnung.
Noch etwas:
Das Land Bayern erkennt die Ostdeutschen Fischereischeine nicht an, da dort angeblich die Fischerprüfung nie absolviert wurde.
Stimmt teilweise, inzwischen gibt es aber viele Absolventen. Diejenigen, welche nicht geprüft wurden, angeln meist schon zig Jahre, haben Erfahrungen, kennen den Umgang mit Fischen genau, wissen was Mindestmaße und Schonzeiten sind. Dabei sind z.B. exzellente Fliegenfischer.
Netter Beitrag Eures Bundeslandes zum Zusammenwachsen des gesamten Ländles, nur mal so nebenbei bemerkt.
Was wird eigentlich, wenn wir uns dem EU-Recht anpassen, ist ja absehbar und auch Mitgliederpflicht.
Mecklenburg-Vorpommern arbeitet bereits hart darauf hin – Der Fischereischein wird gänzlich abgeschafft, so sieht es demnächst nämlich aus.
Netter Gedanke – nicht wahr
Na bitte, bezugnehmend auf die Sätze zuvor – HIER besteht doch Handlungsfreiraum. Der muss doch nur richtig genutzt werden und schon darf man ganz offiziell und abgesegnet zurücksetzen.“2. Hege, der Gewässerwart, die Angler und das Hegekonzept
Vielmehr als die schnöde Rechtslage bewegen mich die Inhalte der Fischhege und die in der Anglerschaft oftmals vorhandenen Defizite. Und was die Sache zumindest in Bayern wirklich schlimm macht, ist die Tatsache, dass es praktisch ausschließlich in den Händen der Fischereiberechtigten (also hauptsächlich den Fischereivereinen) liegt, problemlos Verbesserungen bei der Fischhege herbei zuführen. Aber darauf hat niemand Bock. Lieber jammert man über alle möglichen Umstände.
Ich muss vorausschicken: Hegepläne im rechtlichen Sinne gibt es in bayerischen Fischereirecht nicht (anders als in anderen Bundesländern) sondern nur eine gesetzl. Pflicht zur Hege. Insoweit war mein vorhergehendes Posting ungenau. Gemeint war ein planvolles Vorgehen im Sinne eines Hegekonzeptes. Ob nun das Konzept schriftl. fixiert ist, nur im Kopf des Gewässerwarts oder überhaupt nicht vorhanden ist, bleibt offen. Umgesetzt wird das Konzept durch die Vorgaben auf dem Fischereierlaubnisschein (Schonmaße, Schonzeiten…) und den gesetzl. Schonbestimmungen. Wobei der Verein die gesetzl. Bestimmungen problemlos ausweiten/verschärfen kann, auf Antrag aber auch unterschreiten darf. Theoretisch sind alle Handlungsfelder weit offen. „
In den Kernbereichen sind diese Verhaltensmuster der Angler weitestgehend deckungsgleich, in den Bundesländern, welche ich kenne wohlgemerkt. Hier scheint es nicht einmal leichte Abweichungen zu geben.“In der Praxis ist die anglerische Welt äusserst schlicht. Der Gewässerwart kippt wie jedes Jahr den gleichen Besatz rein („haben wir immer schon so gemacht“), das Angelvolk mault („weil´s immerschlechter wird“), ist aber unter dem Strich zufrieden. Werden Fischbestandserhebungen durchgeführt (wie zuletzt im Rahmen der WRRL) kommen Ergebnisse heraus, die weit von dem abweichen, was die Angler vorhergesagt haben. Berührt aber weiter nicht. Jeder reklamiert, dass er dank Fischerprüfung sachkundig sei und deshalb selbständig entscheiden kann was dem Wasser gut tut (sprich: ob aus hegerischen Gründen zurückgesetzt oder entnommen wird). Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit werden negiert. Mehr noch: man zeigt sich beratungsresistent. „
Innfischer, wieso darf ER nicht? Heißt „normal“ etwas „zu blöd“?“Was ich sagen will: Wir Angler müssen mehr Qualität in unsere Fischerei bringen. Zunächst kleinere Brötchen backen. Anerkennen, dass wir nicht die fischereilichen/hegerischen Überflieger sind. Den Anspruch auf fachgerechte Hege in den Vordergrund stellen. Von den Gewässerwarten als zentrale Figuren der Hege mehr erwarten, sie aber auch mehr unterstützen, mehr innerhalb des Vereins kommunizieren was die Fische und das Fischwasser angeht. Verstehen, dass wir alle als Angler auf das Wasser und den Fischbestand einwirken. Verstehen, das der Einzelne nicht wissen kann was am Wasser /Fischbestand geschieht, weil er nicht weis was andere Angler entnommen/getan haben usw.
Und weil es eines Vorgehens aus einem Guss bedarf, macht es auch Sinn, wenn im Fischereirecht normiert ist, dass der „normale Angler“ keine selbständigen Hegeentscheidungen treffen darf. „
Der Fisch war im Gewässer, hat sozusagen Bestandrecht – denn er gehörte zum Bestand. War der Fisch als zu vernichtender Schädling am Pranger, den es auszurotten gilt? Ist es nicht besser einen Fisch zurückzusetzen als zehn totzuschlagen.
Ich sehe beim Totschlagen eher Probleme in der Realisierung einer ordnungsgemäßen Angelfischerei (Hege) als durch das Zurücksetzen.
Zuviel zurücksetzen kann man ja gar nicht, dass hieße, der Gewässerwart als gesetzlich befugter Bewirtschafter, hat zuvor unsachgemäß gehandelt … oder sehe ich da was falsch
><<<((;°> Den jüngsten Tag der Zivilisation werden wir ihrem unaufhaltsamen Fortschritt verdanken. <°;))>>><
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Re: Releasen - Verboten!?!
Hi Argulus,
mir wurde erneut bewusst wie festgefahren die c&r-Diskussion ist, wie ausgelatscht die Argumentationslinien sind.
Wenn man aufmerksam meine Statements liest dann kann man feststellen, dass ich mich weder für noch gegen c&r ausgesprochen habe. Vielmehr habe ich zu dem oft vorgetragenen Argument, man setzte aus hegerischen Gründen Fische zurück, angemerkt, dass dies sowohl rechtlich nicht korrekt ist, weil dem einzelnen Angler keine Hegekompetenz zukommt. Und weil darüber hinaus – was schwerwiegender ist – der einzelne Angler auch gar nicht überblicken kann, was hegerisch sinnvoll ist.
Du hast dann die provokante Gegenfrage gestellt, ob ich den Angler für zu blöd halte, als dass er das entscheiden könnte. Ich halte die Vorgänge unter der Wasseroberfläche in ihrer starken Vernetzung für so hochkomplex, dass sie in der Tat nicht durchschaut werden können. Wenn dann noch hinzukommt, dass eine Vielzahl von Anglern unterschiedlich auf das Gewässer einwirken (Entnahme, Anfüttern…), dann bleibe ich auch bei meiner Auffassung, dass der einzelne Angler nicht kompetent hegerisch entscheiden kann weil die Sache überkomplex ist.
Darum plädiere ich dafür, dass diese Einschätzung beim Gewässerwart angesiedelt werden muss (und so ist es eigentlich überall auch vorgesehen), weil bei ihm alle Infos zusammenlaufen (Fangstatistik, Befischungsdruck..). Es liegt am Gewässerwart als dem Bestinformiertesten die hegerischen Vorgaben zu machen, insbesondere durch Bestimmungen im Erlaubnisschein aber auch durch Zusatzinformationen (z.B: auf der Vereinshomepage usw).
Zusammenfassend: Zurücksetzen ist möglich, wenn es das Hegekonzept hergibt. Das Hegekonzept kommt vom Hegeberechtigten (also meistens vom Gewässerwart) und ist für den einzelnen Angler verbindlich.
So sehe ich das.
Servus
Innfischer
mir wurde erneut bewusst wie festgefahren die c&r-Diskussion ist, wie ausgelatscht die Argumentationslinien sind.
Wenn man aufmerksam meine Statements liest dann kann man feststellen, dass ich mich weder für noch gegen c&r ausgesprochen habe. Vielmehr habe ich zu dem oft vorgetragenen Argument, man setzte aus hegerischen Gründen Fische zurück, angemerkt, dass dies sowohl rechtlich nicht korrekt ist, weil dem einzelnen Angler keine Hegekompetenz zukommt. Und weil darüber hinaus – was schwerwiegender ist – der einzelne Angler auch gar nicht überblicken kann, was hegerisch sinnvoll ist.
Du hast dann die provokante Gegenfrage gestellt, ob ich den Angler für zu blöd halte, als dass er das entscheiden könnte. Ich halte die Vorgänge unter der Wasseroberfläche in ihrer starken Vernetzung für so hochkomplex, dass sie in der Tat nicht durchschaut werden können. Wenn dann noch hinzukommt, dass eine Vielzahl von Anglern unterschiedlich auf das Gewässer einwirken (Entnahme, Anfüttern…), dann bleibe ich auch bei meiner Auffassung, dass der einzelne Angler nicht kompetent hegerisch entscheiden kann weil die Sache überkomplex ist.
Darum plädiere ich dafür, dass diese Einschätzung beim Gewässerwart angesiedelt werden muss (und so ist es eigentlich überall auch vorgesehen), weil bei ihm alle Infos zusammenlaufen (Fangstatistik, Befischungsdruck..). Es liegt am Gewässerwart als dem Bestinformiertesten die hegerischen Vorgaben zu machen, insbesondere durch Bestimmungen im Erlaubnisschein aber auch durch Zusatzinformationen (z.B: auf der Vereinshomepage usw).
Zusammenfassend: Zurücksetzen ist möglich, wenn es das Hegekonzept hergibt. Das Hegekonzept kommt vom Hegeberechtigten (also meistens vom Gewässerwart) und ist für den einzelnen Angler verbindlich.
So sehe ich das.
Servus
Innfischer
Re: Releasen - Verboten!?!
@ Innfischer
In der Theorie hört sich das auch gar nicht schlecht an, aber in der Praxis sieht es leider wieder anders aus!
Wenn der Gewässerwart nämlich eine solche Entscheidung trifft bzw. treffen will, kommen die Vorstände vom Verein und "schreien", warum es Änderungen gibt... es hat doch bisher immer so funktioniert, warum muss man jetzt was ändern?! Wenn der Gewässerwart diesem Urteil widerspricht, dann hat er wahrscheinlich im Vorstand keine Freunde mehr!
Was ich damit sagen will ist, dass die Entscheidung in der Praxis eher in der Vereinsleitung liegt und nicht bei einem Einzelnen! Und da unterstelle ich, dass der Großteil der Vereinsleitungen nicht intelligent genug ist und zu wenig Wissen hat, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen bzw. durchzusetzen!
In der Theorie hört sich das auch gar nicht schlecht an, aber in der Praxis sieht es leider wieder anders aus!
Wenn der Gewässerwart nämlich eine solche Entscheidung trifft bzw. treffen will, kommen die Vorstände vom Verein und "schreien", warum es Änderungen gibt... es hat doch bisher immer so funktioniert, warum muss man jetzt was ändern?! Wenn der Gewässerwart diesem Urteil widerspricht, dann hat er wahrscheinlich im Vorstand keine Freunde mehr!
Was ich damit sagen will ist, dass die Entscheidung in der Praxis eher in der Vereinsleitung liegt und nicht bei einem Einzelnen! Und da unterstelle ich, dass der Großteil der Vereinsleitungen nicht intelligent genug ist und zu wenig Wissen hat, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen bzw. durchzusetzen!
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