Rücksetzgebot für Großfische?

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Thomas Kalweit
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Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Thomas Kalweit » 04 Jul 2008 10:49

Die Forschung beobachtet seit längerem, dass die gezielte Entnahme von größeren Fischen durch Angler bereits in wenigen Jahren zu einer beschleunigten Evolution bei Fischen führen kann. Denn die besonders schnellwachsenden Fische werden aus dem Gewässer entfernt, die kleinen Kümmerlinge können sich fortpflanzen, und das über Jahrzehnte, was negative Auswirkungen auf den gesamten Fischbestand haben kann. Das wurde beispielsweise bei Bachsaiblingen, Äschen und Bodenseefelchen beobachtet.

Selbst deutsche Fachleute legen deshalb als Bewirtschaftungsmaßnahme ein Rücksetzgebot für kapitale Fische nahe.
Ich habe in meinem Verein ein Zwischenschonmaß eingeführt, und wir beobachten bereits positives Effekte auf den Fischbestand. In einem Gewässer wird schon deutlich mehr gefangen, es ist viel mehr Brut zu beobachten, weil die größeren Fische mehrfach ablaichen können. Wie ist Eure Einschätzung..???
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Hartmut
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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Hartmut » 04 Jul 2008 11:22

Endlich der richtige Ansatz, Thomas.
Jetzt müssen nur noch die ständig wiederholten Vorurteile aus der Welt geschaffen werden, denn viele Angler glauben noch, dass die genetische Information für das Wachstum in jedem Fisch steckt. Er muss nur richtig und lange genug gefüttert werden.

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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Innfischer » 04 Jul 2008 11:25

Hallo Thomas,

ich finde das Thema total spannend. Damit vollkommen klar wird worüber wir reden: Präzisiere bitte, ob Du im Verein ein Zwischenschonmaß oder ein inverses Zwischenschonmaß (was ich vermute) eingeführt hast.

Bis bald
Innfischer

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Thomas Kalweit
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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Thomas Kalweit » 04 Jul 2008 11:33

Wir haben ein "Entnahmefenster" eingeführt, folgende Fischarten müssen ab der angegebenen Länge schonend zurückgesetzt werden: Barsch ab 45 cm, Hecht ab 90 cm, Zander ab 80 cm, Karpfen ab 75 cm, Schleie ab 50 cm, Rotauge ab 30 cm, Brasse ab 50cm. Als unteres Mindestmaß gelten die in Nordrhein-Westfalen gesetztlichen Schonmaße.

Wir setzen so auf die natürliche Reproduktion von im Gewässer angestammten Fischstämmen, und kippen nicht nur massenweise Billigfisch von irgendwoher in die Gewässer, der Krankheiten einschleppt und sich sowieso nicht fortpflanzt.

Ein gut abwachsender, kapitaler Fisch ist perfekt an das jeweilige Gewässer angepasst, es wäre eine Schande ihn zu entnehmen, wo er noch millionenfach sein Erbgut weitergeben kann. Mittlere Fische landen bei uns in der Pfanne!

Nachhaltiger und naturschonender kann man ein Gewässer nicht bewirtschaften.
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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Paul Logen » 04 Jul 2008 13:02

Wird das in Irland nicht ähnlich gehandhabt? Ich bin der Meinung, dazu mal einen entsprechenden Artikel gelesen zu haben, finde aber auf die schnelle keine Quelle dazu.
Ich persönlich finde die Idee gut.

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Thomas Kalweit
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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Thomas Kalweit » 04 Jul 2008 13:23

In Irland wird das auch so gehandhabt, allerdings in der extremen Form, die auf Deutschland nicht Weise übertragbar ist. Dort dürfen nur Hechte unter 50 cm entnommen werden, alle größeren müssen zurück. Man muss diese Regelung aber auf dem Hintergrund der starken Überfischung durch Hechtangeltouristen und Einwanderern sehen. Die Iren wollten einfach nur eine Naturressource für die Zukunft sichern.

Das irische Beispiel zeigt aber, dass der deutsche Weg des Mindestmaßes nicht nur gut ist. Ein Höchstmaß kann genauso gut funktionieren. Ideal ist wohl der Weg des Zwischenschonmaßes.

In vielen anderen westlichen Ländern unseres Planeten (England, USA, Niederlande, Skandinavien...) wird praktiziert, dass kleine und kapitale Fische zurückgesetzt werden, und die mittleren Exemplare in der Pfanne landen. Allenfalls ein riesiger Ausnahmefisch wird mal als Trophäe präpariert. Dort funktioniert die Angelei im wesentlichen nachhaltig und ohne intensiven Fischbesatz.
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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Innfischer » 04 Jul 2008 14:10

Hallo,

meines Wissens ist momentan wissenschaftlich noch nicht entschieden, welche Theorie zutreffen ist. Was ich bisher gelesen habe beruht der eine Ansatz auf Forschungsergebnissen, die bei einigen Meeresfischen gewonnen wurden. Die besagen, dass Nachkommen von alten Fischen die besten Überlebenschancen haben. Erkenntnisse aus der Teichwirtschaft wiederum besagen, dass Elterntiere im mittleren Alter den besten Nachwuchs liefern.
Für Otto Normalverbraucher nur schwer zu durchschauen was richtig ist. Müssen uns da wohl auf die Wissenschaft verlassen und darüber hinaus eine gewisse Plausibilitätskontrolle durchführen.
Zur Plausibilität: In meinem Verein wurden heuer Nasen aus Wildbeständen abgestreift, die Eier erbrütet und die geschlüpften Fische im Inn, der keine Laichgelegenheiten bietet, ausgesetzt. Die Nasen wurden in zwei Zuflüssen gefangen. Der eine Fluss erbrachte Fische im mittleren Alter, der andere alte Tiere. Ergebnis>: Der Laich der mittleren Tiere war deutlich besser. Habe die Angelegenheit mit dem Besatzwart (der die Aktion persönlich mit durchführte) im Hinblick auf die unterschiedlichen Theorieansätze ausführlich besprochen. Er sagte, es gebe keinen Zweifel, dass die mittleren Tiere die besseren Ergebnisse geliefert haben und zwar ganz eindeutig. Das kann zwar Zufall sein, macht mich aber vorsichtig.

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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Thomas Kalweit » 04 Jul 2008 14:29

Ich kenne eine Untersuchung, die besagt, dass Eier von älteren Fischen fettreicher sind, und deshalb den Nachkommen bessere Überlebenschancen bietet. Zudem ist schlicht die Eizahl deutlich größer. In der Fischzucht werden ja auch die "Vorwüchser" zum Abstreifen ausgewählt.

Hier ist eine aktuelle Untersuchung zum Thema Überfischung von Großfischen:
http://www.sciencemag.org/cgi/content/s ... /5854/1247

Es geht ja auch nicht unbedingt um die bessere Fortpflanzungsfähigkeit größerer Tiere. Wenn ich gezielt Großfische entnehme, sorge ich damit für eine evolutionäre Veränderung des Bestandes innerhalb von wenigen Jahren. Diese Gendrift ist auch aus der Fischzucht bekannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gendrift

Das Problem ist doch ein grundsätzliches: Wir leben ich einem der dichtest besiedelten Länder der Erde mit irgendwas um 3 Millionen Angler und vergleichsweise wenigen Gewässern. Will man allen die Fischerei auch in der Zukunft ermöglichen, dann muss man umdenken. Entweder man kippt weiterhin massenhaft Fischbesatz aus oft zweifelhaften Quellen in unsere Gewässer und zerstört damit auch noch die letzten funktionierenden Gewässerökosysteme und autochthonen Fischstämme - oder aber man denkt um: Und setzt auf nachhaltige Produktion im Gewässer, schafft für das Besatzgeld Laichgebiete etc. Das geht aber nur, wenn man auch auf der Ennahmeseite eingreift und nicht jeder Fisch in der Pfanne landen muss. Die entbehrlichen Fische natürlich schon, aber die für die natürliche Reproduktion wichtigen Exemplare müssen schonend wieder entlassen werden dürfen.

Immerhin ist in Deutschland die "Nachhaltigkeit" gesetzlich vorgeschrieben. Unsere jetzige Gewässerbewirtschaftung ist das aber in keinster Weise...
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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Chinook » 04 Jul 2008 14:36

Die Forschung beobachtet seit längerem, dass die gezielte Entnahme von größeren Fischen durch Angler bereits in wenigen Jahren zu einer beschleunigten Evolution bei Fischen führen kann.
Die Forschung? Welche von den vielen?
Der hier oft zitierte Dr. Arlinghaus sieht für eine vernünftige Bewirtschaftung zwar
auch das Zwischenmaß als sinnvollen Faktor, aber nicht ausschließlich.
Zusätzliches Heraufsetzen des Mindestschonmaßes und Verlängerung der Schonzeiten sieht er als gleichberechtigt an. Jede Maßnahme für sich allein genommen würde den gewünschten Erfolg nicht bringen.

Beschleunigte Evolution? Watn dette?

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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von mzg » 04 Jul 2008 16:31

Innfischer hat geschrieben:Erkenntnisse aus der Teichwirtschaft wiederum besagen, dass Elterntiere im mittleren Alter den besten Nachwuchs liefern.
Ein immer wieder gerne wiederholtes Gerücht. Diese Aussage bezieht sich alleine auf die eignung der Eier für die künstliche Brut in Zuger-Gläsern etc.
1% mehr Ausfall ist da lästige Mehrarbeit, bei natürlichem Ablaichen dagegen schei...egal und wird durch die höhere Eizahl vielfach überkompensiert.
Ich vermute, kann es aber nicht belegen, dass die höhren Eiausfälle in der künstlichen Brut evtl. nur mit der schieren Masse der Eier bei großen Laichfischen zu tun haben. Da werden einfach leichter welche vor und während des Laichens beschädigt.

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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Beliebt » 05 Jul 2008 00:53

Auch wenn ich viele der Fremdwörter nicht verstanden habe will ich doch meine Meinung schreiben.

Ich bin bei der ganzen Sache etwas im Zwiespalt. Wäre der Angler so vernünftig und würde sich nicht die Gefriertruhe vollhauen wäre die Sache klar: lieber ein großer Fisch entnommen als zwei Hungerhaken. Nachdem aber viele unserer Kollegen nur in Kilos rechnen und die Stückzahlbegrenzung immer voll ausnutzen (sofern sie dazu anglerisch überhaupt in der Lage sind) macht es selbstverständlich Sinn ein Entnahmefenster vorzuschreiben. Alleine dadurch wird dann die Kilozahl der entnommen Fischmasse reduziert, was zwangsläufig zu einem besseren Bestand führt.

Zu der Theorie der Kleinwüchsigkeit möchte ich noch eine weitere wichtige Sache ansprechen. In meinen Augen ist ein Gewässer mit kapitalen Exemplaren ausgewogener als wenn die Fische gerade Mal das Mindestmaß erreichen. So kann (und wird in der Praxis auch) ein Kapitaler Hecht nicht nur die Weißfischbestände als Nahrung ansehen, sondern auch mal einen 50er Hecht fressen. Dies natürlich nur wenn der 50er Aufgrund der Artendichte im Gewässer den Kapitalen stört. Ein 60cm Fisch wird jedoch keinen artgleichen Fisch mit 50cm verspeisen. Vielmehr werden sich beide Fische von kleinen Fischen (artgleich oder artfremd) ernähren und dadurch schon früh in die Bestandsentwicklung des Gewässers eingreifen.

Kapitale Exemplare sind aufgrund der körperlichen Ausmaße auch in der Lage Kannibalismus an mittleren Fischen auszuüben und sorgen damit für einen ausgewogenen Fischbestand!

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Cactus
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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Cactus » 05 Jul 2008 08:00

Hallo,

Entnahmeregelungen müssen in Gewässern, wo eine natürliche Reproduktion möglich ist, den Gegebenheiten angepasst sein. Das heisst es soll eine möglichst sinnvolle Alterspyramide erreicht und erhalten werden.
Weder ist eine einseitige Anhäufung von Jungfischen noch solch eine ausschliesslich von alten Grossfischen wünschenswert. Auch wenn das dem Rekordwahn mancher (auch Vereine) entgegenkommt. Gesetzliche Regelungen können nur verallgemeinern und sind daher nicht brauchbar, da die Gegebenheiten verschieden sind. Zuständig dafür sollen deshalb die Bewirtschafter sein. Auch müssen diese Regelungen in gewissen Abständen
den veränderten Bedingungen angepasst werden. Das Stichwort heisst selektive Entnahme. Und schliesslich und endlich muss nochmals darauf hingewiesen werden, das diese Regulierungen nur dort einen Sinn haben, wo natürliche Reproduktion und entsprechende Auf- und Abwachsmöglichkeiten gegeben sind. (Die Möglichkeit der natürlcihen Reproduktion ergibt noch nicht zwangsläufig entsprechende Abwachsmöglichkeiten). Wo dies nicht der Fall ist, haben derartige Regulierungen und Vorschriften ü b e r h a u pt keinen Sinn und dienen nur der Selbstdarstellung von Bewirtschaftern und Vereinen " da sind ganz viele
Kapitale drin" . Man sollte nicht immer nach gesetzlichen Regelungen schreien,
die rasenmähermässig über alles drüberfahren müssen,.weil sie natürlich nicht auf die einzelnen Verhältnisse der Gewässer eingehen können.
Mir scheint aber, dass ganz besonders gewisse Kreise in Deutschland eine geradezu gesetzliche Regulierungswut entwicklen und diese von anderen, die permanent danach schreien, unterstützt und gefördert bzw. gefordert wird.
In Österreich sind wir bisher damit gut gefahren, dass allgemeine gesetzliche Regelungen (zumindest die Fischerei betreffend) noch nicht so ausgeufert sind.

Grüsse
Heinz

Stefan von Hatten

Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Stefan von Hatten » 05 Jul 2008 08:31

Dieses Zwischen-Schonmaß ergibt sich doch schon zwangsläufig - einen Babyfisch möchte man nicht entnehmen und die grossen, alten Fische schmecken einfach nicht mehr. Ich habe vor ein paar Jahren mal (idiotischerweise) einen Hecht von 98cm entnommen - zum Einen habe ich mich im Nachhinein mächtig geärgert, ein solches Tier getötet zu haben und zum Anderen schmeckten das Fleisch des Fisches auch absolut nicht. Sowas passiert mir nie wieder!

Ich finde die Regelung, die Thomas im Verein eingeführt hat, absolut optimal. Man muß keine Sorgen haben, daß auf einmal nur noch Fischmonster im See rumschwimmen - irgendwann läuft auch die biologische Uhr ab - aber bis dahinn werden gute Gene weitergegeben.

Außerdem: eine solche Regelung schiebt dem Irrsinn endlich mal einen Riegel vor, daß manche Angler wirklich alles abkloppen, was ihnen vor den Fischtöter kommt. Ich war mal für zwei Jaher an einem kleinen See im Rheinland (Bärenloch) - da gab es kaum Hechte drin, der See war absolut überfischt. Es wurde alles entnommen, was gefangen wurde - und die größten Hechte, die beobachtet wurden, waren so 70cm (Besatzfische, die ein Jahr überlebt haben). Vollkommen falsche Politik - daher lobe ich mir solche Ansätze, die von Thomas umgesetzt werden.

Dem Beispiel sollten noch einige Weitere folgen!!

Petri!

Stefan

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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von Fischchen » 05 Jul 2008 19:36

Sorry, als verantwortungsvoller Angler und vollbewusster Europäer kann ich diese Diskution nicht ganz nachvollziehen.

Entweder verhalte ich mich bei Fang und Tötung von Tieren gesetzeskonform oder ich handele nach eigener Ethik.

Wir können das Thema aufblasen oder, wie ich es richtig finde, einzeln als Individium, selbst entscheiden und dementsprechend bewerten, d.h. am Gewässer entscheide ich selbst ob der gefangene Fisch schwimmt oder brät.

Sorry, null Aufregung,,,,, bei mir schwimmt er fast immer,,natürlich nicht im Olivenöl sondern im Wasser .

Fischchen
???

hodi
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Re: Rücksetzgebot für Großfische?

Beitrag von hodi » 07 Jul 2008 18:06

Ich finde, dass es hier keine gesetzliche Regelung braucht, sondern dass dies auf Vereinsebene passieren sollte. Die Vereine können auf die Verhältnisse ihrer Gewässer am ehesten reagieren. Dies würde sich dann auch von Jahr zu Jahr ändern lassen, je nach bedarf eben.

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