Hi,
schon klar. Ich wollte Niederbayer eigentlich nur 2 Hauptbotschaften geben.
1. Die Sache ist komplex. Es gibt widersprüchliche Auffassungen. Weiter am Ball bleiben und dazulernen.
2. Will man in der Sache was bewegen, muss man einen Ansatzpunkt haben. Am einfachsten: Verein beitreten und sich dort engagieren.
Wollte Niederbayer nicht in eine Richtung (pro/contra C&R) bewegen.
Was mir allerdings wichtig erscheint ist die Sache mit der Hegeentscheidung des Einzelnen. Ist für mich problematisch - abgesehen von den gesetzl. Vorgaben. Es ist vielen Fischern eine Herzensangelegenheit besonders waidgerecht zu sein und "wertvolle" Laichfische zurückzusetzen. Vielleicht mache ich hierzu mal einen eigenen Thread auf (wenn ich gut drauf bin). Hier möchte ich es nicht weiter erörtern, weil der Thread eh schon zu lang ist.
Grüsse
Innfischer
Hechtbestände allgemein
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Re: Hechtbestände allgemein
@ Innfischer
Ich finde es super, dass Du verstehst worum es mir hier geht. Deine Erklärungen haben mir sehr geholfen!
Womit Du auch Recht hattest: Nein, ich wusste nicht, dass in Bayern das C&R rechtlich verboten ist.
Das finde ich aber echt schlimm, denn das heißt wenn ich einen maßigen Hecht fange und den nicht behalten will und zurücksetze, dann könnte ich sogar verklagt werden.
Wer macht denn sowas
Heißt das dass unsere Gewässer in Bayern so gut sind, dass man alles "raushauen" muss?!
Also nochmal danke besonders @ Innfischer - ich finde Du hast es für mich auf einen guten Punkt gebracht. Die Thematik war mir so nicht wirklich klar!
Ich finde es super, dass Du verstehst worum es mir hier geht. Deine Erklärungen haben mir sehr geholfen!
Womit Du auch Recht hattest: Nein, ich wusste nicht, dass in Bayern das C&R rechtlich verboten ist.
Das finde ich aber echt schlimm, denn das heißt wenn ich einen maßigen Hecht fange und den nicht behalten will und zurücksetze, dann könnte ich sogar verklagt werden.
Wer macht denn sowas
Heißt das dass unsere Gewässer in Bayern so gut sind, dass man alles "raushauen" muss?!
Also nochmal danke besonders @ Innfischer - ich finde Du hast es für mich auf einen guten Punkt gebracht. Die Thematik war mir so nicht wirklich klar!
- Thomas Kalweit
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Re: Hechtbestände allgemein
In der Fischereiordnung zum bayrischen Fischereigesetz steht folgender Satz:
Reines C & R ist sicherlich überall in Deutschland verboten, Selektives Ernten aber nicht.(9) Fische, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Hegeziel (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 FiG) und dem Tierschutzrecht erneut ausgesetzt werden. Gefangene Fische anderer als der in Absatz 3 Satz1 genannten Arten dürfen nicht ausgesetzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 19 Abs. 3 bleiben unberührt.
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Re: Hechtbestände allgemein
Hallo @ all,
ist natürlich wieder super Juristendeutsch. Übersetzt in die für Angler verständliche Sprache bedeutet das, dass Fische nur zurückgesetzt werden dürfen, wenn es dem Hegeziel/Hegeplan entspricht. Das bedeutet z.B. für den Hecht, dass im Hegeplan (und damit in der Tageskarte) ein bestimmtes Schonmaß oder Zwischenschonmaß angegeben sein muss. Der Angler kann das nicht selbständig entscheiden.
Soviel zur Gesetzestheorie. @ Niederbayer: In der Praxis ist es aber so, dass es keine Probleme gibt, so lange Du Dich am Wasser anständig aufführst. Wenn Du natürlich eine eigene Internetseite aufmachst und darin prahlst, dass Du gestern 28 Karpfen gehakt und zurückgesetzt hast und es hoffentlich die meisten überlebt haben, ein paar Fotos dazu einstellst, ja dann kann es Dir passieren, dass Dich ein Naturschützer anzeigt und Du Probleme bekommst. Sonst aber nicht.
Grüsse
Innfischer
ist natürlich wieder super Juristendeutsch. Übersetzt in die für Angler verständliche Sprache bedeutet das, dass Fische nur zurückgesetzt werden dürfen, wenn es dem Hegeziel/Hegeplan entspricht. Das bedeutet z.B. für den Hecht, dass im Hegeplan (und damit in der Tageskarte) ein bestimmtes Schonmaß oder Zwischenschonmaß angegeben sein muss. Der Angler kann das nicht selbständig entscheiden.
Soviel zur Gesetzestheorie. @ Niederbayer: In der Praxis ist es aber so, dass es keine Probleme gibt, so lange Du Dich am Wasser anständig aufführst. Wenn Du natürlich eine eigene Internetseite aufmachst und darin prahlst, dass Du gestern 28 Karpfen gehakt und zurückgesetzt hast und es hoffentlich die meisten überlebt haben, ein paar Fotos dazu einstellst, ja dann kann es Dir passieren, dass Dich ein Naturschützer anzeigt und Du Probleme bekommst. Sonst aber nicht.
Grüsse
Innfischer
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