Strafanzeige, fischen im NSG

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Strafanzeige, fischen im NSG

Beitrag von myArt » 22 Mai 2004 19:45

Hallo Kollegen,

Mein Kollege ung Ich, waren die letzte Woche am Rhein (Groß-Rohrheimer Hammer Aue) zum Fischen, wir wollten mit unseren Sprösslingen mal ein nettes Nachtangel machen da die zwei kurz vor dem 10 Lebensjahr sind und es kaum abwarten können auch Fischen zu dürfen.
Die Buhnenfelder hatten man uns schon des öfteren als guten Angelplatz empfohlen.. und waren auch schon 2-3 mal dort zum fischen (wenn sie denn frei waren) Doch dieses mal kam alles anders. Würdet ihr euch erkundigen ob man auf einer straße Autofahren darf, auf der ihr ständig welche fahren seht !?
Wir haben es nicht getahn, o.k. das die wege in ein NSG nicht befahren werden dürfen is klar, ich hatte einen Anhänger dabei für unsere Kidis, damit sie ein festen untergrund zuum Schlafen mit etwas licht hatten, haben gerade mal 300m im NSG abgestellt, am Wege rand, ohne das jemand behindert wird (täglich fahren da Autos). Unser Platz war Pigo Bello sauber und Zwei Mühlsäcke stellen wir auch immer auf um den Mühl von anderen mit zu entsorgen.
Als weiteres vergehen hatten wir unsere 2 Hunde dabei, die keine zehn meter von unserer seite weichen, warum also Anleinen !?
Wir standen also mit unseren 2 Schimrzelten 20 Meter hinter der erlaubten grenze im Buhnenfeld, Kein Mühl lag rum, keine Feuerholz, die Hunde lagen neben unseren Angelstühlen alles super Friedlich ( Nachts waren 2 Autos ein Feld weiter ins NSG gefahren und feierten da Party mit Lauter Musik und Leuchtfeuer ) Die Wasserschutzpolizei fuhr TAgsüber an uns vorbei und winkte uns auch noch freundlich zu.. Morgens um 10:00 Kamen sie mit 3 Mann und Knallten uns jedes vergehen auf die Mütze..

Müßen wir jetzt Angst um unseren Fischerei-erlaubnisschein haben.

Und warum werden die ganzen Jungs aus Osteuropa nie Kontrolliert, die hinterlassen einen Saustall, haben meist kein Fischereischein und nehmen alles mit was an den Haken geht.

Was haltet Ihr davon, wäre eine ermahnung beim vorbei fahren fürs erste nicht angebracht, anstatt freundlich zu winken ?

Die Vehrkers-Polizei die mich beim ausfahren aus dem NSG anhielt und denen ich erklärte hatte warum.. meinte nur ob ich den hänger jetzt raus holle oder Morgenfrüh, das sei egal..aber fürs nexte mal sollte ich es unterlassen..keine aussage über fischerei verbot an dieser stelle !

In diesem Abschnitt sind Täglich Angler zu sehen, fehlte den Jungs vom Amt nur noch ein Paar Hundert euro damit Sie ihr Monatssoll ereichen !?

Armes Deutschland, vieleicht sollte ich meine Sohn doch ein PC Kaufen und in mit 10 Jahren zum 9 Klug erziehen. Tiere Natur erleben zu dürfen ist ja strengstens untersagt.
Beim Tanzen tritt man sich öfter mal auf die Füsse, bricht aber deshalb nicht gleich den Abend ab und geht nach Hause.

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Strafanzeige, fischen im NSG

Beitrag von Karsten » 22 Mai 2004 21:35

Hallo!
Wie die Gesetze bei euch sind kann ich nicht sagen, da du aber nicht gegen Bestimmungen die den Fischereischein anhängig sind verstoßen hast(?), wird der wahrscheinlich nicht in gefahr sein.
Ich hatte im vorigen Jahr ein ähnliches Erlebnis. Bin mit dem Auto ans Wasser gefahren, bei Waldbrandwarnstufe 4, da war zwar ein Weg aber trotzdem. Der Wasserschutz kam extra ran, hatte nie gedacht das das Schiff einen so geringen Tiefgang hat, und verwarnte mich mit 20 €. Das war alles, bei einem Förster wäre ich wahrscheinlich nicht so gut weggekommen. das Auto mußte ich natürlich wegfahren.
Gruß Karsten
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Strafanzeige, fischen im NSG

Beitrag von myArt » 22 Mai 2004 23:13

Hallo Karsten,

ja ja, Nicht nur der Tiefgang ist zu bemerken.. Ich hab sie auch schon richtig heftig an den Buhnenkopf knallen sehen, als sie jemanden der mit dem Auto im NSG gefahren war ermahnten...
Aber verstoßen habe ich gegen einem dem Fischereierlaubnisschein beiligendem Info Blatt, in diesem genau die Rheinstrecke mit diesem kilometer benannt ist (neben zahlreichen angrenzenden teilstückern von längen zwischen 500m und 1,6 Km ..total verwirrend .
Wenn man sich eine Gastkarte für einen See bei uns holt, dann sind auf diesem die Schohngebiete oder Gastplätze mit kleinen Zeichnungen dargestellt, damit keine missverständnis dieser art passieren können.
Es sei den man ist Blind aber dann würde man auch nicht fischen gehn ;-)
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Strafanzeige, fischen im NSG

Beitrag von reverend » 23 Mai 2004 00:18

Hallo, Tommy!

Hast Du denn eine Strafanzeige erhalten?
Oder haben Sie von Dir ein Verwarnungsgeld kassiert?
Das geht aus Deinem Posting nicht hervor.
Gegen eine Strafanzeige kann man Widerspruch einlegen. Aber dazu müssen sie sie Dir erst einmal schriftlich schicken.
Und dann gehst Du damit zu einem Rechtsanwalt und lässt Dich beraten. Hast Du eine private Familienrechtsschutzversicherung? Ist heutzutage empfehlenswert, auch wenn man kein Streithansel ist (es gibt genug andere, die welche sind) und kostet nicht die Welt.

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Beitrag von myArt » 23 Mai 2004 13:03

Hallo Reverend,

Die Strafanzeige !? habe ich schon nach einer Woche bei mir im Briefkasten, Sie Schreiben es als Ordnungswidrigkeit aus

Zitat : -- laut § 3 Nrn. 6, 8 und 21 i.V.m § 7 Nrn. 6, 8 und 21 der Verordnung über das Naturschutzgebiet " Hammer Aue von Gernsheim und Groß Rohrheim" und $ 43 HeNatG--

Ordnungswiedrigkeit : Reihnufer in Höhe Rhein-Km 458,6;NSG

Sonstige OWI - siehe Beiblatt

Beiblatt:
" Sie übten an der genannten Stelle verbotswiedrig die Angelfischerei aus.
Dieses Verbot geht auch aus dem Merkblatt, das dem "Erlaubnisschein zu Fischfang" beigefügt ist hervor. ( *** Vergabebediengung: )
Darüber hinaus betraten Sie das Naturschutzgebiet " HAmmer Aue" außerhalb der ausgewiesenen Wege.
Außerdem ließen Sie Ihren Hund frei im Naturschutzgebiet laufen, obwohl auf zahlreichen Schildern´darauf hingewiesenwird, dass Hunde anzuleinen sind.

In diesem Schreiben Bitten Sie erstmals um Stellungnahme !!

Wer diesen Streckenabschnitt kennt... weis das an dieser Stelle fast täglich gefischt wird ( dieser als Hotspot in Angelläden empfohlen wird)und als weiteres täglich spaziergänger am direkten Rheinufer (also im NSG) mit freilaufenden Hunden Unterwegs sind sind, Sich gesonnt, Geschwommen wird.
Wir Fischten gerade mal 16 meter hinter Der Grenze, da zuvor das Ufer Sehr schmal und mit Steilabfallender Steinpackung versehen ist... für Kinder viel zu gefährlich.

Ich wahr auch schon 2-3 mal da und Sie fuhren wie oft an mir vorbei, bzw. einmal legten sie einen Buhnenkopf unter mir an um einen PKW-Fahrer zu Ahnden aber die paar meter zu mir sind sie nicht gekommen...

Behördenwilkür !? ein Bekannter vom Ordnungsamt meinte zu mir " dennen haben betsimmt noch die Paar Euros gefehlt um Ihren Monatssoll zu erreichen [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]

*** Vergabebediengung
1.1.2 Im Bereich des Naturschutzgebites " Hammer Aue von Gernsheim

Rhein-Km 454,7 - 456,0 Grundsätzlich verboten
Rhein-Km 456,5 - 457,38 Verboten LAut NSG-VO
Rhein-Km 457,38 -458,44 erlaubt da außerhalb NSG
Rhein-Km 458,44 -458,57 erlaubt laut NSG-VO
Rhein.Km 458,57 - 459,35 verboten laut NSG-VO
Rhein-Km 459,35 -460,05 erlaubt, da außerhalb NSG
Rhein-Km 460,05 - 460,9 erlaubt, da außerhalb NSG (Grenze Leinpfad)

SO und das soll jemand verstehen, glaube zu wissen das es nicht mal annähernd die schilder hat um dies auszumachen.. ein Bandmaß müßte mit geführt werden um seine angelstelle auszumachen, ob dies ein einen der bereiche fällt.

Ich Wohne 40Km von da entfernt..

Würde mich über weitere Tipps oder anregungen zu meinem verhalten freuen.

Muß die Stellungsnahme bis 29.05 abgeben !!
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Beitrag von myArt » 23 Mai 2004 13:15

Gerade hat mich meine frau mal aufgeklärt..war mal wieder zu schnell

ES SIND GERADE MAL 3METER IM VERBOTENEN BEZIRK

Rhein KM verboten laut NSG von 458,57 - 459,35
Wir saßen bei 458,6 ist das nicht GRASS

3 Lumpige Meter
und alle anderen vergehen werden dort Täglich zu auf begangen !!!!!

ein Hoch dem Fischer der Mühl und Dreck anderer beseitigt und sich Naturgerecht Verhält

Glaube solangsam Bekomme ich nen Agressor
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Strafanzeige, fischen im NSG

Beitrag von bundyman » 23 Mai 2004 19:21

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tommy-Tornado:
ES SIND GERADE MAL 3METER IM VERBOTENEN BEZIRK
Rhein KM verboten laut NSG von 458,57 - 459,35
Wir saßen bei 458,6 ist das nicht GRASS
3 Lumpige Meter
<HR></BLOCKQUOTE>

Also erstmal sind das 30 Meter!

Etwas verwirrend sind deine Aussagen schon. Hattet ihr denn dieses Beiblatt auf dem die Verbotszonen eingetragen waren?
Waren am Gewässer wirklich keine Beschilderungen vorhanden?
Waren auf den Wegen durchs NSG Beschilderungen, die das befahren verbieten?
Waren da Schilder, die das anleinen von Hunden vorschreiben?
Wenn nicht, Fotos von den betreffenden Stellen anfertigen und die Sache einem Rechtsanwalt übergeben...

So die Schilder (wenn auch nur teilweise) vorhanden waren, versteh ich deine Aufregung überhaupt nicht.

Und anderer Leute fehlverhalten als Begründung für sein eigenes vorzuschieben, ist schon etwas eigenartig...
----
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Beitrag von myArt » 23 Mai 2004 20:37

@ EL,

nein kl9ingt es nicht**

Ja es waren schon schilder da, über anleinen von Hunden und dem befahren... Auto wurde wieder am Parkplatz abgestellt, Schilder die, die Aussage über den Rheinkilometer machen konnten wir nicht sehen (auch nach genauem Suchen)
Das Fehlverhalten anderer möchte ich nicht wirklich vorschieben, Batt um Rat für mein weiteres verhalten bzw. darum ob jemand weis ob der Schein in Gefahr ist.

Aufregen tuhe ich mich darüber das So manche Gruppierung am Wasser im großen Bogen gemieden wird und Die (vorbildlichen) belangt werden.
Die stelle an der Wir saßen bestand aus Kies, wir haben kein Ast gebrochen oder Raubau betrieben..
Man hätte die sache etwas mehr mit verständiss betrachten können....

Aber Klar, Wir Andal schon sagt ein bischen Schwanger gibt es nicht :-(

Aber nu mal ein Erfahrung der anderen Art,
an dem seh zu dem wir danach gewechselt sind saß ich so gegen Mittag alleine, Ich sah wie 3 Jugendliche an einer stelle Fischten die mir als Schongebiet bekannt war. Ich schaute mir das ganze etwas näher mit dem Fernglas an und sah das einer mit einem Stock fischte und der andere ne Rute in der Hand hielt... Als mein Kollege wieder kam erzählte ich es Ihm, da Kammen gerade die Jungs vom Ordnungsamt vorbei. Wir beschlossen das wir doch alle als Kinder auch schon irgendwo in irgendwelchen Pfützen unsere Heimlichen Fische gefangen hatten und war es auch nicht die weitgerechteste art ...
Also die Jungs vom Amt mal kurz und knackig " hey HAllo " und sie nahmen die beine in die Hand und liefen davon. es wäre ein leichtes gewesen sie am Kragen zu packen.. der schock dürfte gereicht haben.

nicht nur der Fisch soll seine Chance haben !
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Strafanzeige, fischen im NSG

Beitrag von andalG » 24 Mai 2004 02:39

Aus meiner persönlichen Sicht gebe ich Dir Recht, aber die ist nicht gefragt.

Wenn man stur nach den Buchstaben der Bestimmungen geht, dann hast Du die "braune Karte" gezogen. Da bringt es dann auch nichts mit dem Finger auf andere zu zeigen, die noch mehr Bestimmungen mißachtet haben. Da wirst Du durch müssen. Egal, ob es nun drei, dreissig, oder dreihundert Meter waren, du warst im NSG! Drin ist drin und nur ein bisschen schwanger gibt's ja auch nicht.

So ein ähnliches Problemfällchen haben wir am Langbürgnersee auch. Das ist ebenfalls ein NSG und es ist praktisch nur ein vernünftiges Angeln vom Boot aus möglich. Sonst gilt ein Uferbetretungsverbot. Kommt man den Ufern mit dem Boot zu Nahe, muss man mit dem sofortigen Entzug der Angelerlaubnis rechnen, während "wilde Bader" mehr, oder weniger unbehelligt durchs Gehölz brechen.

Aber was bleibt einem mehr, als sich darüber zu ärgern!?

Andal
[b]Bleibe im Lande und wehre dich täglich![/b]

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Strafanzeige, fischen im NSG

Beitrag von Shad Expert » 24 Mai 2004 21:07

Hallo,

nervige Diskussion.

Ist immer schlecht, wenn man die Meinung nur einer Partei hört. Die Polizisten würden wohl genau andersrum argumentieren.

Übrigens: Du hast keine Strafanzeige bekommen - hast ja keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit begangen. Du hast eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erhalten.

Grundsätzlich finde ich es mal falsch, den Wasserschützern in deinem Fall "Willkür" zu unterstellen. So kommt es hier zumindest rüber.

Es gibt nunmal Gesetze und Vorschriften, an die man sich zu halten hat. Wer das nicht macht, der muss eben mit den Konsequenzen rechnen!

Wenn die Wasserschutzpolizei nicht gelegentlich Kontrollen im NSG oder LSG amchen würde, dann würde jeder Ar..h mit seinem Auto dort rein fahren und die Landschaft kaputt machen.

Wenn ich irgendwo hinfahre zum Angeln, mache ich mir vorher Gedanken über die dortigen Vorschriften - dann gibt es auch keinen Huddel.

Am Rhein sind alle Leinpfade deutlich ausgeschilderd. NSG u. LSG sind gekennzeichnet - DA FÄHRT MAN HALT NICHT REIN! Und wer die 500 Meter zum Angelplatz nicht laufen will, der soll halt woanders angeln! So einfach ist das!

Und auf Verstöße anderer zu verweisen, um sich sich selbst ins rechte Licht zu rücken, bzw. den Polizeibeamten zu unterstellen, sie bräuchten vor dem Wochenende noch Geld, zeigt weiter wie uneinsichtig du bist und ist eigentlich auch noch unverschämt. Als ob die nix besseres zu tun hätten....

Du wirst die Anzeige schon zu Recht bekommen haben - mit Behördenwillkür hat das nix zu tun. Die machen schließlich auch nur ihren Job - wie du wahrscheinlich auch, oder?

PS: Dein Angelschein ist dabei sicher nicht in Gefahr....

[ 24. Mai 2004: Beitrag editiert von: Shad Expert ]

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Beitrag von Coachman » 24 Mai 2004 21:10

Hallo Thomas,

in Bayern ist das Fischen in NSG´s grundsätzlich erstmal nicht verboten (Fischereirecht als eigentumsgleiches Recht, Hegepflicht, etc.). In NRW siehts da etwas anders aus. Ich kann u. U. das Heft "Fischerei in Naturschutzgebieten" aus der Schriftenreiehe der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Fischereiverwaltungsbeamten und Fischereiwissenschaftler (Heft 6)empfehlen. Da werden an Beispielen die jeweiligen Sachverhalte erläutert.
Meines Wissens ist der og Tatbestand eine Ornungswidrigkeit, die "normalerweise" mit einem Ordnungsgeld vom Tisch sein sollte.
Walter[img]http://www.saalefischer.de/webpics/ff.gif[/img]

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Beitrag von Thomas Kalweit » 25 Mai 2004 02:22

Grundsätzlich gilt: Wer gegen die Bestimmungen des Landesfischereigesetzes verstößt, dessen Fischereischein kann nach Abschluß eines Verfahrens oder als Strafe (befristet) eingezogen werden.

Wenn jemand gegen die Bestimmungen der Gewässerordnung des Pächters verstößt, dann kann nur der Fischereierlaubnisschein (Tageskarte, Jahreskarte) eingezogen werden.

Wie das aber bei einer Naturschutzverordnung ist??? Da sind die Juristen gefragt ...
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de

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Strafanzeige, fischen im NSG

Beitrag von sirfreddy » 18 Jun 2004 00:54

Ich bin also nicht der einzige Idiot den das NSG "Hammer Aue" zum verhängnis geworden ist. Ich habe 20m (Aussage nach der WSP)in der "Verbotenen Zone" also bei Km 459,33(Rhein.Km 458,57 - 459,35 verboten laut NSG-VO)geangelt. Ich hab sie nicht nachmessen sehen.

Mich habebn sie letztes Jahr im September erwischt und jetzt nach über 8 Monaten kommen die Herren vom Kreisauschuss Groß Gerau mal aus dem "Arsch".
Aber was mich an der Sach am meisten ärgert, ist die Tatsache das es eine Ausschilderung des NSG gibt, aber wenn der Wasserstand am Rhein so niedrig ist wie letzes Jahr und am Wasser langläufst (vom der Bootseinlassstelle Gernsheim kommend)ist leider kein NSG Schild zu sehen. Sicher sind die 100 Meter Marken vorhanden. Aber zeig mir doch bitte mal einer wo 30m; 40m 50m oder 80 m anfangen oder aufhören. So´n quatsch. An der Elbe bei uns gibt es eine klare Auschilderung und egal wie man an das Gewässer kommt wenn ein Schuztzgebiet vorhanden ist sieht man es auch.
Tja, eins muss man der WSP schon lassen, die sind hart aber ungerecht. Die Angler werden bestraft und die Badenden und die neue Trampellfade tretenden Fußgänger bleiben verschont.
Aber die jungs brauchen auch jeden Tag ihr Erfolgserlebnis.

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Beitrag von myArt » 21 Jun 2004 10:09

Hallo Sirfreddy,

wie all die anderen schon sagen.. natürlich stehen wir in der pflicht uns über die gewässer abschnitte zu informieren**

Aber, bin genauso entäuscht wie Du über Herrn der Wasserschutzpolizei. Wenn schon die Willkür, dann sollten Sie wenigstens nach den Krieterien handeln, wie es an der Stelle auschaut an dem die Person ansitzt... bei einer knappen grenz übertrettung würde es bei einem verweis/ermahnung reichen, solange es das erste mal ist bzw. es kein anzeichen von Umweltverschmutzung, zesrtöhrung oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gibt..

Welche Strafe oder wie hoch war dein Busgeld !?

Ich hab mich auch nicht wirklich darüber aufgeregt das sie mich wegen einer Ordnungswiedrigkeit belangt haben, viel mehr darüber das Sich die Hütter des Gesetzes nur an uns "befriedigen" und sich bei anderen lieber in die Hose machen als sie nach Fischereiausweisen fragen oder sie über Regelwiedriges verhalten ermahnen.

Wir Zahlen die Steuern, Wir zahlen die sozialabgaben.. der Ordentliche Bürger zahlt eben alls Brav und friedlch und andere kommen von ganz weit her und nehemen sich all die freiheiten heraus und genießen das ohne angst auf wirklich straf verfolgung zu haben .
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Strafanzeige, fischen im NSG

Beitrag von bundyman » 22 Jun 2004 23:21

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tommy-Tornado:
<STRONG>
[...]
Wir Zahlen die Steuern, Wir zahlen die sozialabgaben.. der Ordentliche Bürger zahlt eben alls Brav und friedlch und andere kommen von ganz weit her und nehemen sich all die freiheiten heraus und genießen das ohne angst auf wirklich straf verfolgung zu haben .</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Mit dem zahlen von Sozialabgaben und Steuern erkauft man sich gleichzeitig das Recht Recht zu brechen? Seltsame Rechtsauffassung...
Und nebenbei wird kaum jemand belangt werden, wenn er sich 'brav und friedlich' an geltende Regelungen hält, oder?
[img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
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