Hallo
ich hab meinen fischereischein im dezember 2007 bekommen
und hab mir vor kurzem einen erlaubnisschein für die mosel gekauft
(müden-fankel).
also jetzt zu meiner frage:
In meinem fischereischein steht das die winterschonzeit vom 15.10-15.3 geht
und in meinem erlaubnisschein steht das die mosel eine frühjahresschonzeit hat vom 15.4-31.5 . das bedeutet doch das ich im januar angeln darf oder??
hier das hab ich aus einem gesetzt kopiert:
§ 19 Winterschonzeit
(1) Die Winterschonzeit dauert vom 15. Oktober bis 15. März. Während dieser Zeit ist jeglicher Fischfang einschließlich der Fischerei mit der Handangel verboten.
(2) Der Winterschonzeit unterliegen alle Gewässer, für die eine Frühjahrsschonzeit (§ 18) nicht festgesetzt ist.
mfg myrddin
Winterschonzeit
Moderator: Thomas Kalweit
Re: Winterschonzeit
Also, wenn das Forum nur halb so nett ist wie unseres, dann kriegst Du da garantiert ne Antwort. Ob die stimmt weiß man bei Juristen nie. Wenn Du Dich in Sekunden entscheiden musst und jemand kommt deshalb zu schaden, können 10 Gutachter und und ein Stapel Rechtsanwälte Jahre streiten um anschließend einen Richter entscheiden zu lassen, wie Du binnen Sekunden Richtig gelegen hättest.
Leider wahr!
http://www.recht.de/phpbb/index.php
Leider wahr!
http://www.recht.de/phpbb/index.php
...."May the holes in your net be no larger than the fish in it. ~Irish Blessing"
Besser geht es ohne TSKH
Besser geht es ohne TSKH
Re: Winterschonzeit
Ja, aber nur in der Mosel (!) und da auch nur im deutschen Teil.das bedeutet doch das ich im januar angeln darf oder??
Re: Winterschonzeit
[..] War was in Eile, deshalb ein kleiner Nachtrag.
Die Berechtigung gilt natürlich für die Mosel Rheinland-Pfalz.
Die Winterschonzeit ergibt auch nur Sinn in Gewässern, wo Salmoniden vorkommen. Bedeutet: in Deinem Moselteil gibt es keine Forellen.
Sollte allerdings, aus welchen Gründen auch immer, Dir eine verirrte Forelle an den Haken gehen, gilt natürlich zwingend die Artenschonzeit für diesen Fisch also 15.10. bis 15.3.
Die Berechtigung gilt natürlich für die Mosel Rheinland-Pfalz.
Die Winterschonzeit ergibt auch nur Sinn in Gewässern, wo Salmoniden vorkommen. Bedeutet: in Deinem Moselteil gibt es keine Forellen.
Sollte allerdings, aus welchen Gründen auch immer, Dir eine verirrte Forelle an den Haken gehen, gilt natürlich zwingend die Artenschonzeit für diesen Fisch also 15.10. bis 15.3.
Re: Winterschonzeit
Danke für die schnelle Antwort.
mfg myrddin
mfg myrddin
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