Fangen und Freilassen - darf man das????
Moderator: Thomas Kalweit
Re: Fangen und Freilassen - darf man das????
Ein leidiges Thema, über das schon sehr oft diskutiert worden ist.
In NRW sieht es nicht anders aus.
Was viel ärgerlicher ist, dass einige Angler die Schonzeiten einzelner Fischarten nicht wissen und deswegen grosses Trara veranstalten, wenn man den Fisch zurücksetzt, weil er noch in der Schonzeit ist.
Beim 55er Hecht, wer kann dir schon beweisen, dass er nicht untermassig war. Ausser: derjenige war mit der Nasse am Metermass. In so einem Fall wird der Fisch ohne zu messen zurückgesetzt. (für mich untermaßig). Das Gegenteil soll jemand beweisen.
In NRW sieht es nicht anders aus.
Was viel ärgerlicher ist, dass einige Angler die Schonzeiten einzelner Fischarten nicht wissen und deswegen grosses Trara veranstalten, wenn man den Fisch zurücksetzt, weil er noch in der Schonzeit ist.
Beim 55er Hecht, wer kann dir schon beweisen, dass er nicht untermassig war. Ausser: derjenige war mit der Nasse am Metermass. In so einem Fall wird der Fisch ohne zu messen zurückgesetzt. (für mich untermaßig). Das Gegenteil soll jemand beweisen.
- Wasserhopser
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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????
Deswesche müsse mir Hesse ach unsern Kummer immer im Äppelwoi ertränke!Thomas Kalweit hat geschrieben:Hessen ist meines Wissens ein Spezialfall, es ist das einzige Bundesland in dem das Abtöten mäßiger Fische (ob sinvoll oder sinnlos) gesetzlich vorgeschrieben ist. Leider...





Gruß und Petri Heil aus dem schönen Hessen,
wünscht der Wasserhopser.
Der größte Feind des Menschen wohl, das ist und bleibt der Alkohol. Doch in der Bibel steht geschrieben: Du sollst auch deine Feinde lieben!
Re: Fangen und Freilassen - darf man das????
gibts da nicht ein bundesgesetz, ich glaube im tierschutz, was besagt das fische vor dem fang besitzlos sind. und der angler in sich nur aneignen/töten darf wenn dazu auch der wille/verwendungszweck des anglers vorhanden ist. und dazu gehört garantiert nicht das meine haustiere mit selbstgefangenden fisch zu füttern.
- blinkerbub
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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????
Jo, genauso wenig wie Massen an Fisch zu verkaufen, wie bei manchen Puffanglern schon öfters mitbekommen
. Wenn angeln, dann nur für den Eigenverzehr...C&R mal ausgeklammert, das kann ja auch eigenen Gesetzen folgen 
Kenne es selbst noch aus der Fischerprüfung, dass der einzige rechtliche Grund zum Angeln der Tierschutz ist und der sagt, dass Fische nur zum Eigenverzehr mitgenommen werden dürfen (Hessen).
Aber gute Frage, wem die Fische vor dem Fang eigentlich gehören. Dem Pächter, dem Besitzer, der Allgemeinheit, niemandem?


Kenne es selbst noch aus der Fischerprüfung, dass der einzige rechtliche Grund zum Angeln der Tierschutz ist und der sagt, dass Fische nur zum Eigenverzehr mitgenommen werden dürfen (Hessen).
Aber gute Frage, wem die Fische vor dem Fang eigentlich gehören. Dem Pächter, dem Besitzer, der Allgemeinheit, niemandem?

- Thomas Kalweit
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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????
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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????
Zwar vertreten hier viele Angler die Meinung, das man jeden ungewollten Fisch einfach wieder zurück setzen darf (auch wenn er maßig ist, und in der Schonzeit gefangen wurde).
Leider achten dabei auch viele Angler nicht auf den verletzungsgrat, den so ein haken meisstens hinterlässt, und so durfte ich schon ab und zu beobachten, wie fische zurückgesetzt werden, den der haken eine blutige Wunde z.B. am Auge hinterlassen hat.
Dieser Fisch hat danach auf jeden Fall bei weitem nicht mehr so große Überlebenschancen.
Außerdem: Warum sollte ich zum Angeln gehen, wenn ich gar keinen Fisch mitnehmen möchte ? Ich gehe nicht zum Brassenangeln an den neckar, nur weil vllt. nach 100 Brassen (die ich ja wieder releasen müsste, da ich brassen nicht ausstehen kann) mal eine ReFo anbeißen könnte.
leider scheint mir, das bei vielen Angelkollegen der Verwertungsgedanke schon längst verblasst ist, und es nur noch um den Spaß geht (sicher, ich will beim Angeln auch meinen Spaß, allerdings nehme ich mir auch gerne mal ein paar Fische mit).
Leider achten dabei auch viele Angler nicht auf den verletzungsgrat, den so ein haken meisstens hinterlässt, und so durfte ich schon ab und zu beobachten, wie fische zurückgesetzt werden, den der haken eine blutige Wunde z.B. am Auge hinterlassen hat.
Dieser Fisch hat danach auf jeden Fall bei weitem nicht mehr so große Überlebenschancen.
Außerdem: Warum sollte ich zum Angeln gehen, wenn ich gar keinen Fisch mitnehmen möchte ? Ich gehe nicht zum Brassenangeln an den neckar, nur weil vllt. nach 100 Brassen (die ich ja wieder releasen müsste, da ich brassen nicht ausstehen kann) mal eine ReFo anbeißen könnte.
leider scheint mir, das bei vielen Angelkollegen der Verwertungsgedanke schon längst verblasst ist, und es nur noch um den Spaß geht (sicher, ich will beim Angeln auch meinen Spaß, allerdings nehme ich mir auch gerne mal ein paar Fische mit).
- blinkerbub
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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????
Danke Joscha
. Da sprichst du mir echt aus der Seele...

- Thomas Kalweit
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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????
Es macht aber Sinn, dass in einem dichtbesiedelten Land nicht jeder Angler jeden Fisch mitnimmt, damit unsere Enkelchen auch noch etwas fangen können. Selbstverständlich ist da auch hin und wieder ein Fisch für die Pfanne dabei!
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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????
@ joscha,
Du hast es auf den Punkt gebracht.
Gruß und Petri Heil
Peter
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Peter
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