Fangen und Freilassen - darf man das????

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Moderator: Thomas Kalweit

Alpha Wolf
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Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von Alpha Wolf » 09 Apr 2007 15:43

Hey

Ich habe mal eine FRAGE und zwa darf man den gefangenen Fisch zurück setzen oder nicht???

Mit freundlichen Grüßen Alpha Wolf

ESOX 4-live
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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von ESOX 4-live » 09 Apr 2007 15:46

Hi
Eingentlich darf man das nicht wenn der Fisch maßig ist. Aber es könnte doch passieren, das der Fisch einem aus der Hand rutscht :oops: ganz ausversehen natürlich :wink:
Mfg Oke
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[url=http://imageshack.us][img]http://img211.imageshack.us/img211/1815/cimg2516mp8.jpg[/img][/url]

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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von bundyman » 09 Apr 2007 15:54

...ob man darf, oder nicht, steht zweifelsfrei in der jeweilig geltenden Gewaesserordnung.
Hier im Geltungsbereich der Gewaesserordnung des LAVB darf man natuerlich selbst entscheiden, ob man den Fang (der keiner Schonzeit/-mass unterliegt) mitnimmt, oder zuruecksetzt.
----
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Alpha Wolf
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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von Alpha Wolf » 09 Apr 2007 16:56

Danke für eure Antworten!!!! :)

Weil wenn ich Angel und einen Fisch fang der mir ga net schmeckt soll ich ihn dann töten um ihn in die Mülltonne zu wärfen???So etwas is doch sinnlos!! :cry:

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Blauhai
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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von Blauhai » 09 Apr 2007 19:12

.............nicht sinnlos sonder blöd.
www.donaupirsch.de.tl

http://www.youtube.com/watch?v=tycQCRqcYg4&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=HmAKaOC3Cbo

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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von Ultimate@grins » 10 Apr 2007 10:21

ESOX 4-live hat geschrieben:Hi
Eingentlich darf man das nicht wenn der Fisch maßig ist. Aber es könnte doch passieren, das der Fisch einem aus der Hand rutscht :oops: ganz ausversehen natürlich :wink:
Mfg Oke
:D :D :D

Mach ich auch immer so. Funktioniert sogar ganz Klasse, man darf nur nicht das verzweifelte Gesicht über den Verlusst des Fisches vergessen. :wink:

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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von Optimist » 10 Apr 2007 13:36

:o :D :lol: :lol:

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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von Thomas Kalweit » 13 Apr 2007 09:55

Natürlich darf man das, man muss es sogar, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist: Wenn der Fisch untermaßig ist oder in der Schonzeit gefangen wurde, wenn er zu den geschützten Arten zählt, wenn es aus Gründen der Hege sinnvoll ist!
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de

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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von Alpha Wolf » 13 Apr 2007 13:12

Guten Tag Herr Thomas Kalweit


Darf man den gefangenen Fisch auch zurück setzen wenn es z.B ein 55cm langer Hecht ist der am 17.05 gefangen wurde??? :?:
Weil ich finde das ein 55cm langer Hecht noch viel zu klein ist zum töten (wenn man den Kopf und den Schwanz abschneiden bleibt ja nicht mehr viel übrig auser lauter kleine nervige Gräten :cry: )ist zu mindest meine Meinung!

Mit freundlichen Grüßen Alpha Wolf 8) :wink:

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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von bundyman » 13 Apr 2007 13:47

Alpha Wolf hat geschrieben: Darf man den gefangenen Fisch auch zurück setzen wenn es z.B ein 55cm langer Hecht ist der am 17.05 gefangen wurde??? :?:
Wie nun schon mehrfach geschrieben, immer in die gueltige Gewaesserordnung sehen, was die dazu vorgibt.
Wenn ick da in unsere Brandenburger schaue, steht da eindeutig drin, dass der Faenger entscheidet, wie er mit seinem Fang weiter verfahren moechte...
Also eindeutige Antwort fuer die Gewaesser fuer die diese Gewaesserordnung gilt: Ja, jeder Fang darf zurueckgesetzt werden (Unversehrtheit vorrausgesetzt)...
----
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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von Eisangler » 13 Apr 2007 13:54

Na, Herr Thomas Kallweit, dann lassen Sie sich aber mal was einfallen... :lol:

@ Alpha W. : Eigentlich hat Thomas doch in seinem Posting schon alles beantwortet, Du musst es nur richtig anwenden.

Zusätzlich wäre zu beachten, daß es schonmal von Gewässer zu Gewässer verschiedene Regularien gibt, insbesondere was die Schonzeit angeht...
In meinem Hausgewässer müsste ich den von Dir beschriebenen Fang zurücksetzen, weil dort die Hechtschonzeit mit der des Zanders zusammen läuft, also sind beide Spezies vom 31.01 bis zum 31.05 des Jahres zurückzusetzen...
Kurz: Es gibt also auch noch Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, des weiteren aber auch noch vereinsinterne Regelungen...
Gruß
OLE

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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von Alpha Wolf » 13 Apr 2007 14:28

Hey

Danke erst mal für eure Antworten!!!

Also ich bin im Bundesland Hessen zuhause und im VSA-Giessen Mitglied.
In der Gewässerordnung steht: Gefangene maßige Fische sind ohne unnötiges Quälen zu betäuben, abzustechen(Herzstich) und einer sinnvollen Verwertung (menschlich oder Tierische Nahrung) zuzuführen. uzw

So da steht ja Menschlich oder Tierische zuzuführen aber nicht führ die Mülltonne , weil wenn keiner den Fisch isst warum sollte ich ihn dann töten?
Und Tiere die Fisch essen habe ich auch nicht

Mit freundlichen Grüßen Alpha Wolf

G**********

Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von G********** » 13 Apr 2007 15:14

Mein Gott!!

Gruß und Petri Heil
Peter.

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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von Moselpiker » 13 Apr 2007 16:30

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Der Klang eines Lachens ist für mich
immer die kultivierteste Musik der Welt gewesen... Sir Peter Ustinov

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Re: Fangen und Freilassen - darf man das????

Beitrag von Thomas Kalweit » 13 Apr 2007 17:13

Hessen ist meines Wissens ein Spezialfall, es ist das einzige Bundesland in dem das Abtöten mäßiger Fische (ob sinvoll oder sinnlos) gesetzlich vorgeschrieben ist. Leider... :roll:
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