Frühjahrsschonzeit??
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- maddin20
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Frühjahrsschonzeit??
Hi ich bins ich kann aus meinem angelschein nicht schließen ob ich in der frühjahrsschonzeit nur nicht mit kunstködern ausßer fliege angeln darf . Darf ich z.b. feedern oder mit der pose losziehen
Ein großes petri heil an alle angelkolegen und immer dran denken"Angeln ist Geduld" euer martin denkel und Grüße ans Fisch und Fang team www.carp-gps.com KOBLENZ 4 LIVE :-) :-) :-) :-) und an matze koch
Re: Frühjahrsschonzeit??
Was steht denn in deinem Schein? Sonst kann hier wohl niemand diese Frage beantworten . Wenn darin steht, dass in der Zeit das Angeln mit künstlichen Ködern verboten ist, dann darfst du natürlich feedern. Wenn aber darin steht, dass das Angeln zu dieser Zeit insgesamt verboten ist, dann eben nicht.
- Blauhai
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Re: Frühjahrsschonzeit??
Ja das wollt ich auch mal wissen...........wenn da steht mit "künstlichen Ködern",
darf ich dann auch nicht mit der küntlichen Bienenmade angeln?
Oder sind damit eher Gufi, Wobbler und CO gemeint?
darf ich dann auch nicht mit der küntlichen Bienenmade angeln?
Oder sind damit eher Gufi, Wobbler und CO gemeint?
www.donaupirsch.de.tl
http://www.youtube.com/watch?v=tycQCRqcYg4&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=HmAKaOC3Cbo
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Re: Frühjahrsschonzeit??
@Blauhai
Ich würde da beim Verein/Verband oder noch besser beim Fischereiaufseher nachfragen. Zwar sind die Kunstmaden eher auf Friedfische ausgerichtet, aber Barsche o.ä. lassen sich damit auch überlisten. Die jeweiligen Fischereigesetze und Bestimmungen sind ja meistens sehr alt und werden auch nicht so oft überarbeitet (bei uns ist das zumind. so). Beim Verfassen dieser Bestimmungen wurde daher wahrscheinlich noch gar nicht an Kunstmaden oder andere "neuartige" Köder gedacht.
Daher ist das mit den Kunstmaden wahrscheinlich Auslegungssache. Streng genommen sind sie, wenn "künstliche Köder" (also alle, die keine Naturköder sind) verboten sind, nicht erlaubt. Wenn jedoch, wie bei uns, in der Karte steht, dass "Kunstköder, die zum Fang von Raubfischen verwendet werden können" verboten sind, ist das schon wieder nicht ganz klar.
Wie gesagt, um sicher zu gehen würde ich nachfragen...
Gruß
Stefan
Ich würde da beim Verein/Verband oder noch besser beim Fischereiaufseher nachfragen. Zwar sind die Kunstmaden eher auf Friedfische ausgerichtet, aber Barsche o.ä. lassen sich damit auch überlisten. Die jeweiligen Fischereigesetze und Bestimmungen sind ja meistens sehr alt und werden auch nicht so oft überarbeitet (bei uns ist das zumind. so). Beim Verfassen dieser Bestimmungen wurde daher wahrscheinlich noch gar nicht an Kunstmaden oder andere "neuartige" Köder gedacht.
Daher ist das mit den Kunstmaden wahrscheinlich Auslegungssache. Streng genommen sind sie, wenn "künstliche Köder" (also alle, die keine Naturköder sind) verboten sind, nicht erlaubt. Wenn jedoch, wie bei uns, in der Karte steht, dass "Kunstköder, die zum Fang von Raubfischen verwendet werden können" verboten sind, ist das schon wieder nicht ganz klar.
Wie gesagt, um sicher zu gehen würde ich nachfragen...
Gruß
Stefan
- Kyllfischer
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Re: Frühjahrsschonzeit??
Hi
Ist doch in $18 des Landesfischerreigesetzes geregelt.
Koblenz ist Rlp, also folgendes
Dies gilt für RLP.
Für dich ist der letzte Absatz wichtig, da steht ganz klar das
Gruß Marco
Ist doch in $18 des Landesfischerreigesetzes geregelt.
Koblenz ist Rlp, also folgendes
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§ 18
Frühjahrsschonzeit
(1) Die Frühjahrsschonzeit dauert vom 15. April bis 31. Mai. Ihr unterliegen folgende Gewässer:
1.
im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
a)
der Rhein,
b)
die Mosel, soweit sie nicht Grenzgewässer zu Luxemburg ist,
c)
die Lahn,
d)
die Nahe,
e)
der Glan,
f)
die Sieg,
g)
die Ahr vom Bodendorfer Wehr, etwa 100 m oberhalb der ehemaligen Gemarkungsgrenze Bodendorf-Sinzig bis zur Mündung in den Rhein,
h)
der Wiedbach von der Mündung des Holzbaches bis zur Mündung in den Rhein,
i)
der Holzbach von der Straßenbrücke in Raubach bis zur Mündung in die Wied,
j)
die Saar,
k)
die Prüm von der Staumauer des Stausees Bitburg bei Biersdorf-Wiersdorf bis zur Mündung in die Sauer,
l)
die Nims vom Wehr oberhalb der Straßenbrücke bei Rittersdorf (Landkreis Bitburg-Prüm) bis zur Mündung in die Prüm,
m)
die Kyll vom Wehr bei Hüttingen an der Kyll (Landkreis Bitburg-Prüm) bis zur Mündung in die Mosel,
n)
die Salm von der Straßenbrücke bei der ehemaligen Ortsgemeinde Salmrohr, jetzt Salmtal (Landkreis Bernkastel-Wittlich) bis zur Mündung in die Mosel,
o)
die Lieser von der obersten Straßenbrücke bei Wittlich bis zur Mündung in die Mosel,
p)
die Dhron vom Wehr oberhalb der Straßenbrücke bei der ehemaligen Ortsgemeinde Dhron, jetzt Neumagen-Dhron bis zur Mündung in die Mosel;
2.
im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
a)
der Rhein,
b)
alle Altrheingewässer, Seitenarme und blind endende Gewässer, soweit sie mit dem Rhein eine offene Verbindung haben,
c)
der Michelsbach mit allen Nebengewässern von Leimersheim bis zur Sondernheimer Schleuse in Germersheim,
d)
der Glan mit Ausnahme seiner Nebenbäche von der Staumauer am Auslauf des Ohmbach-Stausees bis zur Gemarkungsgrenze Odenbach/Meisenheim,
e)
die Nahe;
3.
die in den Nummern 1 und 2 nicht aufgeführten Nebengewässer (Flüsse und Bäche) des Rheins, der Altrheingewässer, der Mosel, der Nahe (von der Mündung bis Idar-Oberstein) und der Lahn bis zu 1 km aufwärts von der Mündung.
(2) Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht
1.
für die Benutzung von Fanggeräten, die weder gezogen noch gestoßen werden (stille Fischerei). Hierzu gehören insbesondere Stellnetze, Aalhamen, Ankerkuilen, Steerthamen, Garn-, Draht-, Korbreusen sowie Treib-(Schwimm-)netze ohne Begleitung von Fahrzeugen,
2.
für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
Für dich ist der letzte Absatz wichtig, da steht ganz klar das
Das heißt auf Deutsch, ja Feedern darfst Du..Aufpassenfür den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten
Das gilt auch für den Toten Köderfisch...und Systemen
Ja auch diese Köder sind Künstlich, und deshalb VERBOTEN. Alles Künstliche ausser der Fliege, ist in der Frühjahrsschonzeit nicht erlaubt.Ja das wollt ich auch mal wissen...........wenn da steht mit "künstlichen Ködern",
darf ich dann auch nicht mit der küntlichen Bienenmade angeln?
Oder sind damit eher Gufi, Wobbler und CO gemeint? Question
Gruß Marco
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