Die ersten sind Erwischt worden
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- Nachtangler
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Die ersten sind Erwischt worden
So ähnlich drückte sich mein Kumpel auch aus.
Er meinte das er dann eben die ertsen Tage auf die edleren Fische angeln würde bis er damit seine 15kg erreicht hat.
Er meinte aber auch das bei seinem letzten Urlaub kein Ansässiger interesse an seinen Fischen gehabt habe.
Da ich C&C für Fische aus grösseren Tiefen für problematisch halte
und ich ausserdem den meisten Anglern den nötigen schonenden Umgang mit dem Fisch nicht zutraue
würde ich es begrüssen wenn man seinen Fang grundsätzlich vor Ort abgeben könnte.
Im Gegensatz zu unseren Fangbegrenzungen schont die 15kg Grenze ja nicht den Fischbestand.
So wie ich es gelesen habe fangen die Berufsfischer doch mehr als das hundertfache der Urlauber.
Er meinte das er dann eben die ertsen Tage auf die edleren Fische angeln würde bis er damit seine 15kg erreicht hat.
Er meinte aber auch das bei seinem letzten Urlaub kein Ansässiger interesse an seinen Fischen gehabt habe.
Da ich C&C für Fische aus grösseren Tiefen für problematisch halte
und ich ausserdem den meisten Anglern den nötigen schonenden Umgang mit dem Fisch nicht zutraue
würde ich es begrüssen wenn man seinen Fang grundsätzlich vor Ort abgeben könnte.
Im Gegensatz zu unseren Fangbegrenzungen schont die 15kg Grenze ja nicht den Fischbestand.
So wie ich es gelesen habe fangen die Berufsfischer doch mehr als das hundertfache der Urlauber.
Das Wissen des Anglers über Fisch und Gewässer fängt und nicht das Angelgerät.
- andalG
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Die ersten sind Erwischt worden
Fährt man ins Ausland, dann hat man sich dort so zu benehmen, wie es sich für einen gerne gesehenen Gast gehört und vor allem erkennt man die Gesetze des jeweiligen Landes an, hält sich daran und sucht sich nicht pausenlos irgendwelche Schlupflöcher. Schließlich erwarten wird das auch von unseren Gästen im eigenen Land. Wem das so nicht passt, der bleibe gefälligst zu Hause!
Jeder hat das Recht zu bestimmen, wie es in seinem Haus zugehen soll. So auch die Norweger.
Ich hoffe, dass die norwegischen Behörden möglichst viele fischgeile Raubzuggermanen erwischen und das sie sie in die Pfanne hauen, dass es raucht!
Andal
Jeder hat das Recht zu bestimmen, wie es in seinem Haus zugehen soll. So auch die Norweger.
Ich hoffe, dass die norwegischen Behörden möglichst viele fischgeile Raubzuggermanen erwischen und das sie sie in die Pfanne hauen, dass es raucht!
Andal
[b]Bleibe im Lande und wehre dich täglich![/b]
Die ersten sind Erwischt worden
Hallo,
solche Raubritter sollten mit Lebenslanger Fischereisperre und 10000Euro Strafe belegt werden.Am besten gleich Einreiseverbot fürs jeweilige Land.Ist einfach nur zum Kotzen.
Wenn sich deutsche Gastangler darüber wundern wie Skandinavier volltruken auf den Fähren umherfliegen dann sollten sie sich mal selber anschauen wie diese sogenannten Fischer auf die Reise gehen.Da wird der Alkohol schon so reichlich mitgenommen sogar geschickt damit sich diese Burschen jeden Tag vollsaufen können.
Weg mit diesen A....löchern.
Gruß von der Laber.
solche Raubritter sollten mit Lebenslanger Fischereisperre und 10000Euro Strafe belegt werden.Am besten gleich Einreiseverbot fürs jeweilige Land.Ist einfach nur zum Kotzen.
Wenn sich deutsche Gastangler darüber wundern wie Skandinavier volltruken auf den Fähren umherfliegen dann sollten sie sich mal selber anschauen wie diese sogenannten Fischer auf die Reise gehen.Da wird der Alkohol schon so reichlich mitgenommen sogar geschickt damit sich diese Burschen jeden Tag vollsaufen können.
Weg mit diesen A....löchern.
Gruß von der Laber.
Die ersten sind Erwischt worden
@andalG
Perfektes Posting - besser kann man es nicht schreiben und sagen. Du hast meine volle Zustimmung.
Petri!
Stefan
Perfektes Posting - besser kann man es nicht schreiben und sagen. Du hast meine volle Zustimmung.
Petri!
Stefan
- Nachtangler
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Die ersten sind Erwischt worden
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von andalG:
<STRONG>Jeder hat das Recht zu bestimmen, wie es in seinem Haus zugehen soll. So auch die Norweger.</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>Das will ihnen auch keiner nehmen und im Grundsatz finde ich eine Begrenzung auch sehr ok.
Nur geht es mir nicht weit genug.
Man kann nicht sagen hier ist das Angelparadies, kommt her und angelt (so viel Ihr wollt) und dann aber nicht festlegen wie mit den gefangenen Fischen umzugehen ist.
Wie kommen die meisten Fische ins Boot? Mit einem Gaff.
Ich seh schon die nächsten Schlagzeilen: "Deutsche werfen halbtote Fische zurück ins Meer die an unseren Küsten angeschwemmt werden!"
Und auf die Schlagzeile kann ich nun wirklich verzichten!
<STRONG>Jeder hat das Recht zu bestimmen, wie es in seinem Haus zugehen soll. So auch die Norweger.</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>Das will ihnen auch keiner nehmen und im Grundsatz finde ich eine Begrenzung auch sehr ok.
Nur geht es mir nicht weit genug.
Man kann nicht sagen hier ist das Angelparadies, kommt her und angelt (so viel Ihr wollt) und dann aber nicht festlegen wie mit den gefangenen Fischen umzugehen ist.
Wie kommen die meisten Fische ins Boot? Mit einem Gaff.
Ich seh schon die nächsten Schlagzeilen: "Deutsche werfen halbtote Fische zurück ins Meer die an unseren Küsten angeschwemmt werden!"
Und auf die Schlagzeile kann ich nun wirklich verzichten!
Das Wissen des Anglers über Fisch und Gewässer fängt und nicht das Angelgerät.
Die ersten sind Erwischt worden
Hi,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Nachtangler:
<STRONG>Man kann nicht sagen hier ist das Angelparadies, kommt her und angelt (so viel Ihr wollt) und dann aber nicht festlegen wie mit den gefangenen Fischen umzugehen ist.
Wie kommen die meisten Fische ins Boot? Mit einem Gaff.</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. In unseren heimischen Gewässern fängst Du auch an guten Tagen 20 Satzkarpfen - und darfst nur einen entnehmen. Und den Rest musst Du zurücksetzen. Eigentlich könnte man sogar soweit gehen, dass Du den Angeltag beenden müsstest oder auf eine andere Fischart ansitzen solltest.
Desweiteren ist des die Vorgabe, dass Du alle Fische so behandelst, dass sie unverletzt zurückgesetzt werden können. Also darf ich - wenn ich einen Fisch entnommen habe - nur noch so angeln, dass jeder weitere Fisch nicht entnommen werden muss. Und wenn Du nicht gewährleisten kannst, dass die Fische unverletzt bleiben, hast Du den Angeltag zu beenden. Also darfst Du auch nicht weiterfischen, wenn Du die Fische gaffen musst, um sie zu landen. Das Gleiche gilt für Norwegen.
Die Regelung wurde in Norwegen nicht getroffen, um den Export von Fisch zu verhindern, sondern um die Fischbestände zu schonen. Also wäre es Unsinn, Möglichkeiten zu schaffen, den Fisch vor Ort "weiterzugeben". Das ändert dann nichts an dem Raubbau, der verhindert werden soll.
Ich habe mich heute noch mit einem Angelkollegen unterhalten, der in Kürze nach Norwegen fährt. Er erzählte, dass sie regelmässig Dorsche und Schellfische in 8 - 16 m Tiefe fangen und auch wieder problemlos zurücksetzen. Es geht also.
Und mit Sicherheit heisst es in Norwegen nicht "fangt, was ihr wollt, aber nehmt nur 15kg Filet mit" - sondern die Aussage ist eindeutig und klar, dass jeder Angler nur 15kg Filet + einen grossen Fisch mit nach Hause nehmen darf. Das bedeutet dann einfach, dass ich meine Angeltouren so planen muss, dass ich die Gesetzte und Vorgaben des Gastgeberlandes erfülle. Das ist Fakt. Wir regen uns endlos auf, wenn Nichtdeutsche sich hier in unserem Land nicht an die Gesetzte und Regeln halten (ich erinnere da unter anderem an Postings betreffend unserer östlich geborenen Gäste, die allgemein als Fischräuber bezeichnet wurden) - aber wir selber wollen die Gesetzte in Norwegen nicht befolgen und aushebeln? Das ist in meinen Augen ein unglaublich arrogantes Verhalten. Wir sind Gast in den anderen Ländern, wie Norwegen, Schweden, Irland etc. und haben uns schlichtweg auch entsprechend zu verhalten.
Petri!
Stefan
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Nachtangler:
<STRONG>Man kann nicht sagen hier ist das Angelparadies, kommt her und angelt (so viel Ihr wollt) und dann aber nicht festlegen wie mit den gefangenen Fischen umzugehen ist.
Wie kommen die meisten Fische ins Boot? Mit einem Gaff.</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. In unseren heimischen Gewässern fängst Du auch an guten Tagen 20 Satzkarpfen - und darfst nur einen entnehmen. Und den Rest musst Du zurücksetzen. Eigentlich könnte man sogar soweit gehen, dass Du den Angeltag beenden müsstest oder auf eine andere Fischart ansitzen solltest.
Desweiteren ist des die Vorgabe, dass Du alle Fische so behandelst, dass sie unverletzt zurückgesetzt werden können. Also darf ich - wenn ich einen Fisch entnommen habe - nur noch so angeln, dass jeder weitere Fisch nicht entnommen werden muss. Und wenn Du nicht gewährleisten kannst, dass die Fische unverletzt bleiben, hast Du den Angeltag zu beenden. Also darfst Du auch nicht weiterfischen, wenn Du die Fische gaffen musst, um sie zu landen. Das Gleiche gilt für Norwegen.
Die Regelung wurde in Norwegen nicht getroffen, um den Export von Fisch zu verhindern, sondern um die Fischbestände zu schonen. Also wäre es Unsinn, Möglichkeiten zu schaffen, den Fisch vor Ort "weiterzugeben". Das ändert dann nichts an dem Raubbau, der verhindert werden soll.
Ich habe mich heute noch mit einem Angelkollegen unterhalten, der in Kürze nach Norwegen fährt. Er erzählte, dass sie regelmässig Dorsche und Schellfische in 8 - 16 m Tiefe fangen und auch wieder problemlos zurücksetzen. Es geht also.
Und mit Sicherheit heisst es in Norwegen nicht "fangt, was ihr wollt, aber nehmt nur 15kg Filet mit" - sondern die Aussage ist eindeutig und klar, dass jeder Angler nur 15kg Filet + einen grossen Fisch mit nach Hause nehmen darf. Das bedeutet dann einfach, dass ich meine Angeltouren so planen muss, dass ich die Gesetzte und Vorgaben des Gastgeberlandes erfülle. Das ist Fakt. Wir regen uns endlos auf, wenn Nichtdeutsche sich hier in unserem Land nicht an die Gesetzte und Regeln halten (ich erinnere da unter anderem an Postings betreffend unserer östlich geborenen Gäste, die allgemein als Fischräuber bezeichnet wurden) - aber wir selber wollen die Gesetzte in Norwegen nicht befolgen und aushebeln? Das ist in meinen Augen ein unglaublich arrogantes Verhalten. Wir sind Gast in den anderen Ländern, wie Norwegen, Schweden, Irland etc. und haben uns schlichtweg auch entsprechend zu verhalten.
Petri!
Stefan
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...und sie fangen nur in Norwegen über die erlaubten Grenzen und halten sich zu Hause uneingeschränkt und brav an die Gesetze und Fangbestimmungen.......
- Nachtangler
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Nur um das noch einmal klar zu stellen.
Ich finde das Gesetz gut und richtig.
Befürchte aber das es neue Probleme aufwerfen wird.
Und noch mal zum offziellen genannten Grund.
Den kann ich nämlich überhaupt nicht nachvollziehen.
Fakt ist das von 200.000 Urlaubsanglern jährlich 15.000t Fisch gefagen werden sollen.
Hört sich ja viel an.
Ist aber im Vergleich zu den Berufsfischern mit 2.500.000t lächerlich gering.
Durch diese Massnahme werden keine Bestände geschützt.
Was mir noch zu unseren Verhältnissen einfällt.
Bei uns ist es so das ich einpacken MUSS wenn ich mein Limit abgeschlagen habe.
Ich darf auch nicht auf eine andere Fischart weiterangeln die eventuell keinem Fanglimit unterliegt.
Und auch das finde ich richtig.
Ausserdem ist der Verkauf von Fisch verboten. Er darf nur für eigene Zwecke geangelt werden.
Auch richtig.
[ 12. August 2006: Beitrag editiert von: Nachtangler ]
Ich finde das Gesetz gut und richtig.
Befürchte aber das es neue Probleme aufwerfen wird.
Und noch mal zum offziellen genannten Grund.
Den kann ich nämlich überhaupt nicht nachvollziehen.
Fakt ist das von 200.000 Urlaubsanglern jährlich 15.000t Fisch gefagen werden sollen.
Hört sich ja viel an.
Ist aber im Vergleich zu den Berufsfischern mit 2.500.000t lächerlich gering.
Durch diese Massnahme werden keine Bestände geschützt.
Was mir noch zu unseren Verhältnissen einfällt.
Bei uns ist es so das ich einpacken MUSS wenn ich mein Limit abgeschlagen habe.
Ich darf auch nicht auf eine andere Fischart weiterangeln die eventuell keinem Fanglimit unterliegt.
Und auch das finde ich richtig.
Ausserdem ist der Verkauf von Fisch verboten. Er darf nur für eigene Zwecke geangelt werden.
Auch richtig.
[ 12. August 2006: Beitrag editiert von: Nachtangler ]
Das Wissen des Anglers über Fisch und Gewässer fängt und nicht das Angelgerät.
Die ersten sind Erwischt worden
Hallo Stefan,
wie ich merke, haben wir uns total mißverstanden. Zur Erläuterung: ich war noch nie in Norwegen, sondern nur in Schweden. Doch auch da wird auf die selbe Art und Weise geangelt - und mit Risiko "geschmuggelt".
Was ich mit meinem Beitrag zum Ausdruck bringen möchte ist, daß die zu erwartenden Strafen o.k. bzw. zu niedrig sind.
Wo kann man einen deutschen Angler am meisten treffen - wie von Streamer beschrieben: Bei Beschlagnahme des Fanges, die Fanggeräte und sein Liebstes, das Auto.
Würde das der Fall sein, hören wir in zwei Jahren keine Beschwerden mehr und wahrscheinlich auch wenige Berichte aus Norwegen.
Die von mir beschriebene (allgemeine) Risikobereitschaft habe ich jahrelang an den Grenzübergängen selbst erlebt.
Wenn man die deutsche Mentalität zugrunde legt, wobei alles auf Euro und Cent aus- bzw. umgerechnet wird, dann stellt sich doch die Preisfrage, ob sich eine Angel-Reise nach Norwegen lohnt (vorausgesetzt, man akzeptiert die gesetzlichen Bestimmungen).
So - und jetzt sind wir beim nächsten Problem, wie einige Kollegen schon festgestellt haben: Was macht man, wenn man am ersten Tag 4 kapitale Dorsche aus großer Tiefe fängt? (Der vierte Dorsch dürfte schon zu viel sein)
Ich verstehe nicht, wenn sich die Leute aufregen, wenn in den Berichten steht: DEUTSCHE Angler.
Wer hat uns denn (zu Hause) eingebrockt, dass wir heute in NRW keinen Setzkescher mehr einsetzen dürfen ?
UND HIER PASST DER BEITRAG VON HARTMUT HIN, den ich zu 100% zutreffend finde. Man sollte nicht nur in Gastländer wie Norwegen etc. Vorbild sein, sondern auch im eigenen Land.
Wer sich daran nicht hält, soll es richtig spüren!
Es gibt nur ein Problem: Die Bestimmungen, die in unserem Land gelten sollen, sind nichts wert, da sie nicht befolgt und verfolgt werden.
Was dürfte ein Schwarzangler für eine Strafe in Deutschland nach dem Gesetz zu erwarten haben ? Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Wird den Schwarzanglern das Gerät nicht weggenommen, kann er dieses sogar noch behalten.
Einfach lächerlich - oder wird mir jemand widersprechen ?
wie ich merke, haben wir uns total mißverstanden. Zur Erläuterung: ich war noch nie in Norwegen, sondern nur in Schweden. Doch auch da wird auf die selbe Art und Weise geangelt - und mit Risiko "geschmuggelt".
Was ich mit meinem Beitrag zum Ausdruck bringen möchte ist, daß die zu erwartenden Strafen o.k. bzw. zu niedrig sind.
Wo kann man einen deutschen Angler am meisten treffen - wie von Streamer beschrieben: Bei Beschlagnahme des Fanges, die Fanggeräte und sein Liebstes, das Auto.
Würde das der Fall sein, hören wir in zwei Jahren keine Beschwerden mehr und wahrscheinlich auch wenige Berichte aus Norwegen.
Die von mir beschriebene (allgemeine) Risikobereitschaft habe ich jahrelang an den Grenzübergängen selbst erlebt.
Wenn man die deutsche Mentalität zugrunde legt, wobei alles auf Euro und Cent aus- bzw. umgerechnet wird, dann stellt sich doch die Preisfrage, ob sich eine Angel-Reise nach Norwegen lohnt (vorausgesetzt, man akzeptiert die gesetzlichen Bestimmungen).
So - und jetzt sind wir beim nächsten Problem, wie einige Kollegen schon festgestellt haben: Was macht man, wenn man am ersten Tag 4 kapitale Dorsche aus großer Tiefe fängt? (Der vierte Dorsch dürfte schon zu viel sein)
Ich verstehe nicht, wenn sich die Leute aufregen, wenn in den Berichten steht: DEUTSCHE Angler.
Wer hat uns denn (zu Hause) eingebrockt, dass wir heute in NRW keinen Setzkescher mehr einsetzen dürfen ?
UND HIER PASST DER BEITRAG VON HARTMUT HIN, den ich zu 100% zutreffend finde. Man sollte nicht nur in Gastländer wie Norwegen etc. Vorbild sein, sondern auch im eigenen Land.
Wer sich daran nicht hält, soll es richtig spüren!
Es gibt nur ein Problem: Die Bestimmungen, die in unserem Land gelten sollen, sind nichts wert, da sie nicht befolgt und verfolgt werden.
Was dürfte ein Schwarzangler für eine Strafe in Deutschland nach dem Gesetz zu erwarten haben ? Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Wird den Schwarzanglern das Gerät nicht weggenommen, kann er dieses sogar noch behalten.
Einfach lächerlich - oder wird mir jemand widersprechen ?
Die ersten sind Erwischt worden
Hallo Optimist,
zu Deinen Fragen im Bezug auf die Fischwilderei.
§ 293 StGB Fischwilderei.
Im Abs. 1 ist die Strafandrohung Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
Hier geht es um Fischen unter Verletzung fremden Fischereirechts oder eine Sache die dem Fischereirecht unterliegt zerstört oder zueignet.
Im Abs. 2 in einem besonders schweren Fall ist die Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn in der Nachtzeit, in der Schonzeit und durch Anwendung von Sprengstoffen und/oder schädlichen Stoffen begangen wird.Oder der Fischbestand eines Gewässers - durch den Fang von untermäßigen Fischen - gefährdet wird.
Abs. 3 Wer die Tat gewerbs - oder gewohnheitsmäßig (Wiederholungstäter ist hier gemeint) begeht wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahre bestraft.
Ist also ein "Offizialdelikt", nur im Abs. 1 ist ein Strafantrag von Nöten, wenn der Täter ein Angehörigen ist oder er im beschränkten Umfang die Fischerei ausüben durfte.
Die mitgeführte Angelausrüstung des Täters unterliegt der außergerichtlichen Einziehung.
Mir ist auch kein Fall bekannt, wo der Täter seine Ausrüstung zurück erhalten hat.
Wenn die Straftat nicht verfolgt bzw. eingestellt wird, von der STA, liegt es oft an den Vereinen selbst. Ungenügende Darstellung des Sachverhaltes usw.
Eines wundert mich aber doch sehr. Da wird nach Strafen gerufen, hängt ihn usw. und zum Anderen trat hier mal ein Mitstreiter auf, der öffentlich ankündigte, Fischwilderei zu betreiben. Dies in der Nacht und durch übersteigen eines Zaunes!!
Hier wäre aber nicht §293 StGB zutreffend sondern § 243 StGB BSD/ Besonders schwerer Fall des Diebstahls. Hier ist die Strafandrohung Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahre!
Es gibt also der Möglichkeiten viele! Nur sollten sich die Vereine mal auch eine kleine Platte machen.
Ich hoffe Deine Fragen wenigstens etwas beantwortet zu haben.
Gruß und Petri Heil
Peter.
zu Deinen Fragen im Bezug auf die Fischwilderei.
§ 293 StGB Fischwilderei.
Im Abs. 1 ist die Strafandrohung Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
Hier geht es um Fischen unter Verletzung fremden Fischereirechts oder eine Sache die dem Fischereirecht unterliegt zerstört oder zueignet.
Im Abs. 2 in einem besonders schweren Fall ist die Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn in der Nachtzeit, in der Schonzeit und durch Anwendung von Sprengstoffen und/oder schädlichen Stoffen begangen wird.Oder der Fischbestand eines Gewässers - durch den Fang von untermäßigen Fischen - gefährdet wird.
Abs. 3 Wer die Tat gewerbs - oder gewohnheitsmäßig (Wiederholungstäter ist hier gemeint) begeht wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahre bestraft.
Ist also ein "Offizialdelikt", nur im Abs. 1 ist ein Strafantrag von Nöten, wenn der Täter ein Angehörigen ist oder er im beschränkten Umfang die Fischerei ausüben durfte.
Die mitgeführte Angelausrüstung des Täters unterliegt der außergerichtlichen Einziehung.
Mir ist auch kein Fall bekannt, wo der Täter seine Ausrüstung zurück erhalten hat.
Wenn die Straftat nicht verfolgt bzw. eingestellt wird, von der STA, liegt es oft an den Vereinen selbst. Ungenügende Darstellung des Sachverhaltes usw.
Eines wundert mich aber doch sehr. Da wird nach Strafen gerufen, hängt ihn usw. und zum Anderen trat hier mal ein Mitstreiter auf, der öffentlich ankündigte, Fischwilderei zu betreiben. Dies in der Nacht und durch übersteigen eines Zaunes!!
Hier wäre aber nicht §293 StGB zutreffend sondern § 243 StGB BSD/ Besonders schwerer Fall des Diebstahls. Hier ist die Strafandrohung Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahre!
Es gibt also der Möglichkeiten viele! Nur sollten sich die Vereine mal auch eine kleine Platte machen.
Ich hoffe Deine Fragen wenigstens etwas beantwortet zu haben.
Gruß und Petri Heil
Peter.
- Moselpiker
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Recht so Andal , das sollten sich auch einige Gastangler in unserem Land mal hinter die Löffel schreiben.
Der Klang eines Lachens ist für mich
immer die kultivierteste Musik der Welt gewesen... Sir Peter Ustinov
immer die kultivierteste Musik der Welt gewesen... Sir Peter Ustinov
- Nachtangler
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Die ersten sind Erwischt worden
Da in den Fischereigesetzen von Bremen und Niedersachsen im §41 nur von Ordnungswiedrigkeiten gesprochen wird habe ich auch noch mal etwas gegoogelt.
Dabei bin ich auf Wikepedia auf einige interessante Anmerkungen gestossen.
"
Die Fischwilderei trifft nur auf Fische in Gewässern zu, die herrenlos sind. Bei Privatgewässern und Teichen handelt es sich bei dem unerlaubten Fang von Fischen nicht um Fischwilderei, sondern um Diebstahl nach § 242 StGB. Die Tathandlung ist nicht allein gegen Fische gerichtet. Fische im Sinne des Fischereirechts sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln. Wer unter der Fischwilderei gefangene Fische ankauft und weiterveräußert, macht sich der Hehlerei nach § 259 StGB strafbar.
Für die Tatbestandsverwirklichung der Fischwilderei ist auch die Überschreitung von Fangquoten ausreichend, soweit diese gesetzlich geregelt sind.
Ein Strafantrag ist gemäß § 294 StGB erforderlich. Ferner können Angeln und andere Fischereigeräte nach § 295 StGB eingezogen werden.
"
Dabei bin ich auf Wikepedia auf einige interessante Anmerkungen gestossen.
"
Die Fischwilderei trifft nur auf Fische in Gewässern zu, die herrenlos sind. Bei Privatgewässern und Teichen handelt es sich bei dem unerlaubten Fang von Fischen nicht um Fischwilderei, sondern um Diebstahl nach § 242 StGB. Die Tathandlung ist nicht allein gegen Fische gerichtet. Fische im Sinne des Fischereirechts sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln. Wer unter der Fischwilderei gefangene Fische ankauft und weiterveräußert, macht sich der Hehlerei nach § 259 StGB strafbar.
Für die Tatbestandsverwirklichung der Fischwilderei ist auch die Überschreitung von Fangquoten ausreichend, soweit diese gesetzlich geregelt sind.
Ein Strafantrag ist gemäß § 294 StGB erforderlich. Ferner können Angeln und andere Fischereigeräte nach § 295 StGB eingezogen werden.
"
Das Wissen des Anglers über Fisch und Gewässer fängt und nicht das Angelgerät.
Die ersten sind Erwischt worden
Jetzt läuft die Diskussion aus dem Ruder! Wir wollen uns nicht im §§-Dschungel vertiefen, sondern ganz einfach die Frage stellen:
1. Wenn ich nach Norwegen fahre, aus welchen Gründen auch immer, und mehr als 15 kg Fischfilets mitnehme, erwartet mich eine Strafe (1000 - 1500 €).
2. Ich fahre nach Norwegen und weiß, wenn ich mehr als 15 kg Filet mitnehme und erwischt werde, verliere ich alles, was ich zu dem Zeitpunkt dabei habe (Filets, Ausrüstung, PKW mit Anhänger und Zusatzeinrichtungen (?)).
Unter welchen Voraussetzungen (Strafandrohung) lohnt sich noch die Fahrt nach Norwegen?
Welchen von den beiden Punkten bin ich bereit, als Risiko zu tragen ?
1. Wenn ich nach Norwegen fahre, aus welchen Gründen auch immer, und mehr als 15 kg Fischfilets mitnehme, erwartet mich eine Strafe (1000 - 1500 €).
2. Ich fahre nach Norwegen und weiß, wenn ich mehr als 15 kg Filet mitnehme und erwischt werde, verliere ich alles, was ich zu dem Zeitpunkt dabei habe (Filets, Ausrüstung, PKW mit Anhänger und Zusatzeinrichtungen (?)).
Unter welchen Voraussetzungen (Strafandrohung) lohnt sich noch die Fahrt nach Norwegen?
Welchen von den beiden Punkten bin ich bereit, als Risiko zu tragen ?
Die ersten sind Erwischt worden
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Nachtangler:
<STRONG>
Ich war 3x in Schweden und wir haben immer nur soviele Fische in der grösse entnommen wie wir am selben Tag verzehrt haben.
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Ebend!
Auch wird nie irgendjemand etwas dagegen haben, wenn man fuer den naechsten Tag vorfaengt (wenns denn mal laeuft), weil man da auch nicht jedentag (fuer alle genug) faengt.
Hat man denn mal wirklich viel gefangen, war also ausnahmsweise Mal im 'Blutrausch' wird eben der Nachbar zum essen eingeladen. Ick hab in Schweden noch nie erlebt, dass da jemand 'Nein' gesagt haette... Wird vermutlich in Norwegen nicht anders sein.
ABER um (fast) eine halbe Tonne mit nach Hause zu nehmen, dafuer ist Logistik erforderlich, dass macht man nich einfach so, weill mal zuviel gefangen wurde! Das sind kriminelle Machenschaften, hinter der zweifellos ein Gewerbe steht...
Sowas macht mir die **** hart. [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img]
<STRONG>
Ich war 3x in Schweden und wir haben immer nur soviele Fische in der grösse entnommen wie wir am selben Tag verzehrt haben.
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Ebend!
Auch wird nie irgendjemand etwas dagegen haben, wenn man fuer den naechsten Tag vorfaengt (wenns denn mal laeuft), weil man da auch nicht jedentag (fuer alle genug) faengt.
Hat man denn mal wirklich viel gefangen, war also ausnahmsweise Mal im 'Blutrausch' wird eben der Nachbar zum essen eingeladen. Ick hab in Schweden noch nie erlebt, dass da jemand 'Nein' gesagt haette... Wird vermutlich in Norwegen nicht anders sein.
ABER um (fast) eine halbe Tonne mit nach Hause zu nehmen, dafuer ist Logistik erforderlich, dass macht man nich einfach so, weill mal zuviel gefangen wurde! Das sind kriminelle Machenschaften, hinter der zweifellos ein Gewerbe steht...
Sowas macht mir die **** hart. [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img]
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]
"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
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Die ersten sind Erwischt worden
Für mich persöhnlich ist die Frage einfach beantwortet.
Bei mir liegt die Betonung auf Urlaub.
Sofern ich entspannt zurückkomme und im Urlaub nicht an die Arbeit gedacht habe bin ich zufrieden.
Wenn ich dann noch ein paar klasse Fische gefangen habe bin ich hoch zufrieden.
Ich war 3x in Schweden und wir haben immer nur soviele Fische in der grösse entnommen wie wir am selben Tag verzehrt haben.
Wenn sich mein Urlaub finanziell lohnen oder bezahlt machen müsste dann kann ich auch gleich zu hause bleiben und arbeiten gehen.
Das ist meine Auffassung von Urlaub,
aber das sieht halt jeder anders und ist auch ok so.
Solange andere andere darunter nicht zu leiden haben.
Muss halt jeder selber seinen Weg finden wie er sich wohl fühlt.
Bei mir liegt die Betonung auf Urlaub.
Sofern ich entspannt zurückkomme und im Urlaub nicht an die Arbeit gedacht habe bin ich zufrieden.
Wenn ich dann noch ein paar klasse Fische gefangen habe bin ich hoch zufrieden.
Ich war 3x in Schweden und wir haben immer nur soviele Fische in der grösse entnommen wie wir am selben Tag verzehrt haben.
Wenn sich mein Urlaub finanziell lohnen oder bezahlt machen müsste dann kann ich auch gleich zu hause bleiben und arbeiten gehen.
Das ist meine Auffassung von Urlaub,
aber das sieht halt jeder anders und ist auch ok so.
Solange andere andere darunter nicht zu leiden haben.
Muss halt jeder selber seinen Weg finden wie er sich wohl fühlt.
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