Ausloten am Gewässer

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Beitrag von Greenhorn » 23 Mai 2006 10:45

Habe mich schon immer gefragt,ob man mit der Angel an einem Gewässer ohne Angelkarte ausloten darf?
Möchte nämlich ein Gewässer mal erkunden, habe aber bedenken dass, wenn eine Kontrolle kommen würde, ich mich strafbar machen würde.
Danke schon mal für Antworten!

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Thomas Kalweit
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Beitrag von Thomas Kalweit » 23 Mai 2006 11:06

Ich kann es Dir nur für Nordrhein-Westfalen sagen: Dort gilt der Besitz einer unverpackten Angelrute "in der Nähe eines Gewässers" schon als Schwarzangelei. Das Wedeln mit einer Rute auf dem Seeparkplatz ist also schon problematisch. Im Rutenfutteral oder in Geschenkpapier eingewickelt, kann ich mich aber ans Ufer setzen. Verrückte Welt! Wie das in Bayern geregelt ist... keine Ahnung!
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Stefan von Hatten

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Beitrag von Stefan von Hatten » 23 Mai 2006 11:54

Im Zweifel (also immer) würde ich den Pächter bzw. den Fischereiaufseher vorher fragen! Wenn Du mit ausgepacktem Angelgerät an einem Gewässer erwischt wirst, für das Du keine Genehmigung hast, kommen Probleme auf Dich zu...

@Thomas
Tippe da mal eher darauf, dass die Gesetze noch schärfer sind... So kennt man die Regierung des Voralpenvolkes...

Petri

Stefan

[ 23. Mai 2006: Beitrag editiert von: Stefan Gsundbrunn ]

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Beitrag von Greenhorn » 23 Mai 2006 17:18

Ich denke auch,daß bei uns in Bayern es noch schärfer gehandhabt wird.
Deswegen mache ich mir schon Gedanken wenn ich am Gewässer nur über das Angeln nachdenke ohne einer gültigen Karte [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] .

Aber im ernst jetzt,ich finde es ja toll wenn man lauter Tips in Zeitschriften wie F&F oder Raubfisch bekommt und dann eine Karte kaufen muß um mal zu probieren wie das Loten funktioniert.

Ich freue mich aber schon jetzt wieder auf mein nächsten Angeltag, da ich leider nur sehr wenig zum angeln komme.

Petri Heil an alle Angler im Forum!!!

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Beitrag von EiziEiz » 23 Mai 2006 19:58

Also soviel ich weiß macht man sich in Bayern strafbar, wenn man ohne Erlaubnissschein eine fangbereite Angel (also mit Haken) mit sich führt... Wenn du also nur eine Pose und ein Blei hast, kann dir eigentlich nichts passieren. Wenn der Fischereiaufseher, die Polizei, etc. aber etwas anderes sagen (und das werden sie wohl in den meisten Fällen) hast du trotzdem Pech. Ich würde das machen wie Stefan es vorgeschlagen hat. Erstmal im Verein/Verband fragen oder um Erlaubnis bitten, oder mit einem Angler losziehen...
Gruß
Stefan

[ 23. Mai 2006: Beitrag editiert von: EiziEiz ]
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Beitrag von spinner » 23 Mai 2006 20:25

Also in BW iss es meines Wissen nach so,das nur eine Fangfertige Angel-sprich Haken dran ist,am Wasser bestraft wird!
Hast du "nur" die Schnur mit Auslotblei/sonstiges an der Rute ist das nicht strafbar.Du willst schliesslich nur nachschauen wie Tief das Wasser ist/ausloten üben [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
[img]http://s16.photobucket.com/albums/b12/knifeartist/th_bass_ani_lures.gif[/img]

Gruß Micha

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Beitrag von andalG » 23 Mai 2006 20:43

Es ist ja kein Beinbruch, wenn man vorher fragt und somit möglichem Ärger aus dem Wege geht.

Andal
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Beitrag von Karsten » 23 Mai 2006 21:24

Hallo!
Auf jeden Fall ist vorher mal anfragen die bessere Lösung. Nur ist ja nicht immer jemand da den man fragen könnte. Bei uns gilt ebenfalls das mit der "fangbereiten" Angel. Also nur mit Lotblei und Pose ohne Haken und weiteres Angelzubehör dürfte nichts passieren. Denke auch das da - unsere - Kontrolleure kein Problem damit haben.
Gruß Karsten
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