Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Ulli3D
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Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von Ulli3D » 11 Feb 2016 12:43

Beim diesjährigen Besuch des FuF Standes auf der Fisch und Angel hab ich mir natürlich auch das Abonentengeschenk abgeholt. ZU meinem Glück wurde ich nicht von der Polizei angehalten und nicht durchsucht. Das Geschenk ist ein Einhandmesser, das man, wenn man nicht gerade zum angeln unterwegs ist, besser nicht dabei hat. Im schlimmsten Fall steht man vor dem Richter denn diese Teile sind verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, wenn man sie nicht, wie in unserem Fall, beim angeln einsetzt.

Man sollte sich in Zuknft eventuell mal Gedanken darüber machen, was man als Giveaway einsetzt und ggf. einen kleinen Warnhinweis beipacken.
Petri Heil aus Sankt Augustin

Ulli

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andreas b.
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von andreas b. » 11 Feb 2016 12:59

Niemand zwingt dich das Abonnentengeschenk anzunehmen! :mrgreen:

Jetzt mal im Ernst.
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Solange du das Messer nicht offen in der Hand oder in Jacken- bzw. Hosentasche nach Haus getragen hast ist alles in Ordnung. Und selbst dann hättest du das "berechtigt Interesse" dein Geschenk nach Haus zu bringen. Also cool bleiben! :mrgreen:
Viele Grüße aus'm Osten
Andreas
Deutscher Hechtangler-Club e.V.
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von Ulli3D » 11 Feb 2016 14:08

Ich weiß, wie ich damit umzugehen habe aber garantiert wird der ein oder andere das Ding als praktisches Taschenmesser dabei haben darum auch der Hinweis auf einen Warnhinweis, und, ob das nach Hause bringen des Geschenkes als berechtigtes Interesse im Sinne des $42 a durchgeht, garantiert nicht, und die Strafen fangen, wenn man Glück hat, bei 300 € an (Angler, der es im PKW hatte aber nicht unterwegs zum angeln war) und gehen hoch bis auf 10.000 Euro. Schlimmer noch, als Jäger verliert man dann auch noch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und ist seinen Jagdschein und die Jagdwaffen los.
Petri Heil aus Sankt Augustin

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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von fischera » 12 Feb 2016 12:46

Nicht nur für Abonnenten, sondern auch ...

Ich kenne die Eigenschaften des Messers nicht. Aber auch im Ausland, OBACHT
http://www.wieland-verlag.com/sites/def ... u_2013.pdf

Muss man mal gelesen haben, finde ich. - Strafrechtliche Konsequenzen -
https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanw ... tern/8494/

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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von Thomas Kalweit » 15 Feb 2016 10:53

Hallo Ulli, besten Dank für den Hinweis! Werde mich mal bei den Messe-Kollegen schlau machen und dann hier berichten!
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von Team Hiroshi » 19 Feb 2016 21:08

Tag zusammen!

Die Idee ist nicht gerade Gesetzeskonform wenn auch gut gemeint gewesen. Bei öffentlichen Zusammenkünften wie beispielsweise der Besuch eines Volksfestes/ Kirmes geht das gar nicht und ist grundsätzlich verboten. Bei einer Messe sieht das genau so aus - jede Art von Zusammenkünften also...

Irren ist menschlisch,- aber das kapiere ich auch nicht dass man sowas im Vorfelde scheinbar übersehen konnte...

Was der werte Kollege da oben schreibt kann ich nicht so unterschreiben,- denn Fakt ist eines:"Der Zweck muss klar erkennbar sein und in direktem Zusammenhang stehen - so auch das Behältnis in welchem das Messer untergebracht ist und klar aufzeigt dass es als Utensil und somit Bestandteil der Fischer-Ausrüstung gehört um den Fisch waidgerecht zu töten.

Die bloße Hosentasche ist kein Indiz dafür klar einen direkten zweckdienlichen Zusammenhang zu erkennen deshalb ist der Ärger vorprogrammiert und somit ein unerlaubtes Führen einer Waffe von den Behörden und deren Vertreter unterstellt.

Gruß! :wink:

Florian
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von Thomas Kalweit » 22 Feb 2016 09:42

Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es sich bei dieser Messe um die größte europäische Jagd & Angel-Messe handelt, auf der sicher an über 100 Ständen Jagd- und Angelmesser in allen erdenklichen Ausführungen verkauft werden. Es sind sogar spezielle Anbieter dort, die nur Messer anbieten und herstellen :wink: . Es wäre ja dann unmöglich, ein spezielles Angelmesser in einem Laden oder auf einer Messe zu erwerben.
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von Ulli3D » 22 Feb 2016 09:57

Angelmesser/Messer kann man in jeder Menge kaufen aber, wenn die Klinge über 12 cm lang ist oder aber es sich um ein Einhandmesser handelt, selbst wenn die Klingenlänge nur 1 cm betragen würde, ist nach §42a Abs. 3 WaffG das Führen verboten, wenn es nicht zu einem in den Ausnahmen geregelten Zweck dient. Wer erwischt wird, der wird auch garantiert wegen Verstoßes gegen das WaffG verurteilt.

Wenn schon Messer, dann bitte kein Einhandmesser oder aber mit Warnhinweis.
Petri Heil aus Sankt Augustin

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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von Rußnase » 22 Feb 2016 11:30

Wie oben schon mehrfach erwähnt, ist das Führen verboten.
Der Transport in einem Behältnis ist erlaubt.

Grüße

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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von Thomas Kalweit » 22 Feb 2016 14:16

Die Messer waren in einer Pappschachtel, also verpackt. Aber trotzdem besten Dank für die netten Hinweise, wir werden uns da ganz genau schlau machen, versprochen!
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von Team Hiroshi » 22 Feb 2016 15:58

@Ulli

Wenn ich hier mal das "Drittel" ungeprüft und vorläufig in Abzug bringe,- dann sollte es mit 20 Sozialstunden abgetan sein - was meinst Du Ulli??? :mrgreen:

Gruß! :lol:

Florian
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von Ulli3D » 22 Feb 2016 16:16

Wenns mti Sozialstunden abgegolten ist, kommt immer auf den Richter an, ich hab bisher noch von keinem gelesen, der eine Pappschachtel als zum Transport geeignet angesehen hat. Billigste was ich kenne ist 350 Euronen, aber, wie imer, jeder ist für sich selbst verantwortlich und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wer nach Dänemark fährt, der sollte sich gewissenhaft schlau machen, ansonsten besteht die Gefahr der Übernachtung hinter schwedischen Gardinen, ähnliches erwartet zum Beispiel Karpfenangler in den Niederlanden, die ihre Futterschleuder dabei haben. Das Leben ist ganz schön kompliziert geworden.
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten

Beitrag von Fishermanslure » 22 Feb 2016 19:14

WTF - Ich seh schon, irgendwann gehen wir nur noch virtuell am PC zum Angeln, wenn man die ganzen derzeitigen Entwicklungen so verfolgt, ist das Szenario für Deutschland gar nicht mal mehr so weit her geholt... :cry:
Grüßle
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...

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