Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
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Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Beim diesjährigen Besuch des FuF Standes auf der Fisch und Angel hab ich mir natürlich auch das Abonentengeschenk abgeholt. ZU meinem Glück wurde ich nicht von der Polizei angehalten und nicht durchsucht. Das Geschenk ist ein Einhandmesser, das man, wenn man nicht gerade zum angeln unterwegs ist, besser nicht dabei hat. Im schlimmsten Fall steht man vor dem Richter denn diese Teile sind verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, wenn man sie nicht, wie in unserem Fall, beim angeln einsetzt.
Man sollte sich in Zuknft eventuell mal Gedanken darüber machen, was man als Giveaway einsetzt und ggf. einen kleinen Warnhinweis beipacken.
Man sollte sich in Zuknft eventuell mal Gedanken darüber machen, was man als Giveaway einsetzt und ggf. einen kleinen Warnhinweis beipacken.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
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- andreas b.
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Niemand zwingt dich das Abonnentengeschenk anzunehmen!
Jetzt mal im Ernst.
Jetzt mal im Ernst.
Solange du das Messer nicht offen in der Hand oder in Jacken- bzw. Hosentasche nach Haus getragen hast ist alles in Ordnung. Und selbst dann hättest du das "berechtigt Interesse" dein Geschenk nach Haus zu bringen. Also cool bleiben!§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Viele Grüße aus'm Osten
Andreas
Deutscher Hechtangler-Club e.V.
Catch & Decide
"My worst nightmare is, when I am dead, that my wife sell my Fishingstuff for what I said I paid"
Andreas
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- Ulli3D
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Ich weiß, wie ich damit umzugehen habe aber garantiert wird der ein oder andere das Ding als praktisches Taschenmesser dabei haben darum auch der Hinweis auf einen Warnhinweis, und, ob das nach Hause bringen des Geschenkes als berechtigtes Interesse im Sinne des $42 a durchgeht, garantiert nicht, und die Strafen fangen, wenn man Glück hat, bei 300 € an (Angler, der es im PKW hatte aber nicht unterwegs zum angeln war) und gehen hoch bis auf 10.000 Euro. Schlimmer noch, als Jäger verliert man dann auch noch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und ist seinen Jagdschein und die Jagdwaffen los.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
Ulli
Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Nicht nur für Abonnenten, sondern auch ...
Ich kenne die Eigenschaften des Messers nicht. Aber auch im Ausland, OBACHT
http://www.wieland-verlag.com/sites/def ... u_2013.pdf
Muss man mal gelesen haben, finde ich. - Strafrechtliche Konsequenzen -
https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanw ... tern/8494/
Ich kenne die Eigenschaften des Messers nicht. Aber auch im Ausland, OBACHT
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- Thomas Kalweit
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Hallo Ulli, besten Dank für den Hinweis! Werde mich mal bei den Messe-Kollegen schlau machen und dann hier berichten!
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Tag zusammen!
Die Idee ist nicht gerade Gesetzeskonform wenn auch gut gemeint gewesen. Bei öffentlichen Zusammenkünften wie beispielsweise der Besuch eines Volksfestes/ Kirmes geht das gar nicht und ist grundsätzlich verboten. Bei einer Messe sieht das genau so aus - jede Art von Zusammenkünften also...
Irren ist menschlisch,- aber das kapiere ich auch nicht dass man sowas im Vorfelde scheinbar übersehen konnte...
Was der werte Kollege da oben schreibt kann ich nicht so unterschreiben,- denn Fakt ist eines:"Der Zweck muss klar erkennbar sein und in direktem Zusammenhang stehen - so auch das Behältnis in welchem das Messer untergebracht ist und klar aufzeigt dass es als Utensil und somit Bestandteil der Fischer-Ausrüstung gehört um den Fisch waidgerecht zu töten.
Die bloße Hosentasche ist kein Indiz dafür klar einen direkten zweckdienlichen Zusammenhang zu erkennen deshalb ist der Ärger vorprogrammiert und somit ein unerlaubtes Führen einer Waffe von den Behörden und deren Vertreter unterstellt.
Gruß!
Florian
Die Idee ist nicht gerade Gesetzeskonform wenn auch gut gemeint gewesen. Bei öffentlichen Zusammenkünften wie beispielsweise der Besuch eines Volksfestes/ Kirmes geht das gar nicht und ist grundsätzlich verboten. Bei einer Messe sieht das genau so aus - jede Art von Zusammenkünften also...
Irren ist menschlisch,- aber das kapiere ich auch nicht dass man sowas im Vorfelde scheinbar übersehen konnte...
Was der werte Kollege da oben schreibt kann ich nicht so unterschreiben,- denn Fakt ist eines:"Der Zweck muss klar erkennbar sein und in direktem Zusammenhang stehen - so auch das Behältnis in welchem das Messer untergebracht ist und klar aufzeigt dass es als Utensil und somit Bestandteil der Fischer-Ausrüstung gehört um den Fisch waidgerecht zu töten.
Die bloße Hosentasche ist kein Indiz dafür klar einen direkten zweckdienlichen Zusammenhang zu erkennen deshalb ist der Ärger vorprogrammiert und somit ein unerlaubtes Führen einer Waffe von den Behörden und deren Vertreter unterstellt.
Gruß!
Florian
"Der nächste Fisch ist meistens der bessere"
- Thomas Kalweit
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es sich bei dieser Messe um die größte europäische Jagd & Angel-Messe handelt, auf der sicher an über 100 Ständen Jagd- und Angelmesser in allen erdenklichen Ausführungen verkauft werden. Es sind sogar spezielle Anbieter dort, die nur Messer anbieten und herstellen . Es wäre ja dann unmöglich, ein spezielles Angelmesser in einem Laden oder auf einer Messe zu erwerben.
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Angelmesser/Messer kann man in jeder Menge kaufen aber, wenn die Klinge über 12 cm lang ist oder aber es sich um ein Einhandmesser handelt, selbst wenn die Klingenlänge nur 1 cm betragen würde, ist nach §42a Abs. 3 WaffG das Führen verboten, wenn es nicht zu einem in den Ausnahmen geregelten Zweck dient. Wer erwischt wird, der wird auch garantiert wegen Verstoßes gegen das WaffG verurteilt.
Wenn schon Messer, dann bitte kein Einhandmesser oder aber mit Warnhinweis.
Wenn schon Messer, dann bitte kein Einhandmesser oder aber mit Warnhinweis.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Wie oben schon mehrfach erwähnt, ist das Führen verboten.
Der Transport in einem Behältnis ist erlaubt.
Grüße
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- Thomas Kalweit
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Die Messer waren in einer Pappschachtel, also verpackt. Aber trotzdem besten Dank für die netten Hinweise, wir werden uns da ganz genau schlau machen, versprochen!
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
@Ulli
Wenn ich hier mal das "Drittel" ungeprüft und vorläufig in Abzug bringe,- dann sollte es mit 20 Sozialstunden abgetan sein - was meinst Du Ulli???
Gruß!
Florian
Wenn ich hier mal das "Drittel" ungeprüft und vorläufig in Abzug bringe,- dann sollte es mit 20 Sozialstunden abgetan sein - was meinst Du Ulli???
Gruß!
Florian
"Der nächste Fisch ist meistens der bessere"
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
Wenns mti Sozialstunden abgegolten ist, kommt immer auf den Richter an, ich hab bisher noch von keinem gelesen, der eine Pappschachtel als zum Transport geeignet angesehen hat. Billigste was ich kenne ist 350 Euronen, aber, wie imer, jeder ist für sich selbst verantwortlich und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wer nach Dänemark fährt, der sollte sich gewissenhaft schlau machen, ansonsten besteht die Gefahr der Übernachtung hinter schwedischen Gardinen, ähnliches erwartet zum Beispiel Karpfenangler in den Niederlanden, die ihre Futterschleuder dabei haben. Das Leben ist ganz schön kompliziert geworden.
Wer nach Dänemark fährt, der sollte sich gewissenhaft schlau machen, ansonsten besteht die Gefahr der Übernachtung hinter schwedischen Gardinen, ähnliches erwartet zum Beispiel Karpfenangler in den Niederlanden, die ihre Futterschleuder dabei haben. Das Leben ist ganz schön kompliziert geworden.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
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Re: Fisch und Fang - Gefahr für Abonnenten
WTF - Ich seh schon, irgendwann gehen wir nur noch virtuell am PC zum Angeln, wenn man die ganzen derzeitigen Entwicklungen so verfolgt, ist das Szenario für Deutschland gar nicht mal mehr so weit her geholt...
Grüßle
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...
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