DAFV: Angeln nur noch zur Verwertung !!!

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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kati48268
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Re: DAFV: Angeln nur noch zur Verwertung !!!

Beitrag von kati48268 » 12 Feb 2015 11:51

Muss mal ein paar Statements kommentieren:
fischgo hat geschrieben:dieses Gerichtsurteil
Es ist ein Beschluss, kein Urteil. Mag uns Laien gleich sein, juristisch hat dieser Unterschied aber Relevanz.

leider auch durch uns Angler selbst und unsere "modernen" Angelmethoden befördert werden.
Catch & Decide, Catch & Release, sind ja eher Philosophien und nicht Methoden, aber ich will nun auch nicht Korinthen kacken. Mir fehlt bei dieser Selbstkritik deutscher Angler der Blick über den Tellerrand. Warum soll in D das, was in allen Ländern der Welt, völlig ok ist (oder sogar gewollt/verpflichtend) ein ethisches bis gesetzliches Dilemma sein?

Schonmaß durch ein Entnahmefenster zu ersetzen. Wegen der wertvollen Laichfische...
Die Diskussion um Küchenfenster wird leider viel zu flach geführt.
Entscheidend wäre: wer soll dieses definieren?
Der föderalen Logik folgend wären dies die Länder mit den entsprechenden Verordnungen, aber pauschale Regeln für alle & jedes Gewässer wären ebenso kontraproduktiv wie unsinnig.
Entnahmefenster machen nur Sinn, wenn es der einzelne Bewirtschafter frei für einzelne Gewässer festlegen kann.


dass sehr viele und immer mehr Angler eigenverantwortlich entscheiden,
Genau da gehört Eigenverantwortung hin.

Weil die Fische sicher nicht mehr leiden, als wenn sie in der Fischzucht im Massenbetrieb geschlachtet werden...
Dabei kapieren sie gar nicht, dass der Fisch vor fünf Minuten noch enormen Stress erlebt hat.
Schon witzig, während wir Angler zumindest noch die Schmerzfrage diskutieren wird Leid & Stress quasi als gegeben genommen.
Es ist bis heute genauso wenig nachgewiesen, dass Fische Stress empfinden wie Schmerz.
Und von "Leid", einem Begriff, der eher Emotionen darstellt, möchte ich gar nicht reden.

Dazu passend ist das Ursprungsthema, denn gerade Störe gehen nach dem Zurücksetzen sofort an den nächsten Köder, den sie finden. Zig mal gesehen, manchmal keine 5m Entfernung von der Stelle des Zurücksetzens.
Wie viel "Stress" hatte der wohl?


würde das vielleicht sogar der Staatsanwaltschaft stecken oder zu PETA rennen.
Wenn ich sehe, wie oft die Tierrechtsfaschisten mit staatlichen Ordnungsorganisationen gleichgesetzt oder als moralische Instanz benannt werden... Hast du so nicht gemeint, ist mir klar, aber diese Fanatiker bitte nie in einen Satz mit einer der drei Gewalten, Legislative, Exekutive, Judikative bringen.

Verantwortungsbewusste Angler sollten sich davon distanzieren...
Dazu ein klares 'nein' von mir.
Denn den Angelgegnern ist es völlig wurscht, ob du ein Angler treu nach den deutschen Gesetzen bist oder ein dauerreleasender Karpfenfreak oder Setzkescherumdrehender Wettangler oder elitärer Fliegenfischer oder... DU bist auch ihr Ziel, solange du angelst, egal wie.
Und weil wir so schnell über die bösen Puff- & "Trophäenangeler" (wie schnell sich dieser diffamierende Begriff doch etabliert hat :evil: ) und die Karpfencamper herziehen und sie zu Schuldigen für alles erklären, hier mal was zum Nachdenken darüber:
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-arc ... ensee.html
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-arc ... ethik.html
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-arc ... durch.html

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wbeitler
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Re: DAFV: Angeln nur noch zur Verwertung !!!

Beitrag von wbeitler » 12 Feb 2015 18:18

Vergisst das alles, ich denke wenn beim Angeln jemand erwischt wird der ein Fisch zuruck setzt und es erklaeren kann wieso er es gemacht hat wird da auch nicht passieren. Siecherlich wenn man einfach nur zum spass angelt und alle Fische zurueck setzt ich auch was anderes. Man kann auch dazu sagen, wenn man einkaufen geht, kauft man alles was man in den Handen haelt?
Nein, sondern dass was einem gefaellt. Genau so sehe ich dass auch ist der Fisch zuklein dass man es nicht verwerten kann laesst man es wieder schwimmen, ist er fisch zu gross zu alt das er nicht mehr schmaeckt laesst man es auch schwimmen. Aber wenn man die passende groesse zur verwertung hat sollte man es auch mit nahmen. Es ist genau so beim Jagen hat man ein Reh was zu klein ist gesehen last man es laufen und man schiesst nur das was man auch zum Verzehr benoetigt. Ich denke da wird auch keiner was dagegen sagen. Doch es geht mehr oder weniger darum dass man einfach aus spass geht und die fischmaeuler durch loechert ( mit dem hacken) und die zum teil sehr verlaetzt wider schwimmen laesst so das sie sowieso ab kratzen und die nicht entnimmt, ist eine andere sache. Es ist gleich zustellen wenn ein Jaeger einfach die Rehe verwundet und nicht toetet oder sie toetet und da liegen laesst weil er es nicht verwenden will. Ich will da keinen Urteilen bei uns ich leider sollche faelle vorgekommen.
Da bei uns schon mass gibt also z.b. Ein Wels in dem Red River was grosser als 32 inch ist muss losgelassen warden. Da fangen ein paar Idioten so ein Fisch und Reissen den Hacken aus dem Maul rauss und schmeissen die Fische ins wasser. Darauf schwimmen die Fische halb tod davon und kurzer Zeit spaeter sieht man Fisch Kadawer den Fluss entlang schwimmen oder werden sogar an den Ufer gespuehlt. So etwas muss natuerlich bestraft warden.
Ein man ein Wort, eine Frau ein Woeterbuch, ein man ein Fisch eine Frau besser nicht mit nehmen sonnst angelt sie alles weg.

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andreas b.
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Re: DAFV: Angeln nur noch zur Verwertung !!!

Beitrag von andreas b. » 12 Feb 2015 23:50

Auch auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole ...

Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg:
"Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. ..."

Meiner Meinung nach eine mustergültige Regelung die dem Angler Entscheidungsspielraum bietet und sicherlich genauso TschG konform ist wie bspw. die bayerische Regelung. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass irgendeine Tierrechtsorganisation dagegen geklagt hätte.
Viele Grüße aus'm Osten
Andreas
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Re: DAFV: Angeln nur noch zur Verwertung !!!

Beitrag von e$$oxX » 13 Feb 2015 11:26

andreas b. hat geschrieben:Auch auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole ...

Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg:
"Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. ..."
Genau so sollten die Regelungen sein! Wunderbar! Ich wusste garnicht, dass irgendwo in Deutschland dem Angler so viel Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung zugestanden wird! :D

Für mich ist der von dir gepostete Abschnitt der Gewässerordnung neu. Also bist du der Gefahr dich zu wiederholen aus meiner Sicht entgangen ;-)

Gruß
Simon
"Haben Sie die Fische, die Sie hier im Eimer haben, alle allein gefangen?"
- "Nein, ich hatte einen Wurm, der mir dabei half."

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Re: DAFV: Angeln nur noch zur Verwertung !!!

Beitrag von Steinbuttt » 16 Feb 2015 02:32

andreas b. hat geschrieben:Auch auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole ...

Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg:
"Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. ..."

Meiner Meinung nach eine mustergültige Regelung die dem Angler Entscheidungsspielraum bietet und sicherlich genauso TschG konform ist wie bspw. die bayerische Regelung. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass irgendeine Tierrechtsorganisation dagegen geklagt hätte.
Andreas, ich bin 1-2 mal im Jahr mit einem befreundeten Jungangler aus Deiner Region zum Angeln unterwegs und er erzählte mir bei unserer letzten gemeinsamen Tour ebenfalls, was für anglerfreundliche Bedingungen da teilweise bei euch herrschen. :shock:
So berichtete er mir zB. das sie dort regelmäßige Gemeinschaftsfischen vom ortsansässigen Verein durchführen und dabei dann ein Großteil der nichtangelnden Bevölkerung mit dazu kommt, um sich das anzuschauen, wie zB. bei einem regionalen Fußballspiel ... das hat fast eine Art Volksfest-Charakter. Die Leute stehen der Angelei dort sehr wohlwollend gegenüber! :shock:
Auch berichtete er von eine ganz tollen Jugendarbeit, die der Verein dort leistet, wo den Junganglern richtig was geboten wird!
Wie er mir davon erzählte, ist mir echt vor lauter Staunen die Kinnlade runtergeklappt und ich konnte gar nicht glauben, das es so etwas tatsächlich in diesem Land noch gibt! :shock:

Gruß Heiko

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Re: DAFV: Angeln nur noch zur Verwertung !!!

Beitrag von Ulli3D » 16 Feb 2015 10:57

Da kann man nur frei nach Berthold Brecht sagen:

Wenn dem Verband seine Angler nicht mehr passen, dann soll sich der Verband doch neue Angler wählen, oder? :shock:
Petri Heil aus Sankt Augustin

Ulli

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Re: DAFV: Angeln nur noch zur Verwertung !!!

Beitrag von kati48268 » 08 Mär 2015 20:42

andreas b. hat geschrieben:Auch auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole ...

Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg:
"Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen.
Applaus für solche Weitsicht und Bereitschaft dem Angler eigene Entscheidungen zuzutrauen.

Für Negativbeispiele braucht man diese
andreas b. hat geschrieben:Zumindest ist mir nicht bekannt, dass irgendeine Tierrechtsorganisation dagegen geklagt hätte.
aber gar nicht, dass können staatliche Stellen auch ganz allein.

Hier im rot-grünen NRW, wo der grüne Umweltminister z.Zt. den Jägern das Leben schwer macht und sich danach die Angler vornehmen wird, eilen manche Kommunen bereits voraus.
Momentan sorgt die Stadt Duisburg für Wirbel, da sie (bzw. die Tochter Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR) den Vereinen, die kommunale Gewässer gepachtet haben, einen Nachtragsvertrag zur Unterschrift vorgelegt hat.

Man beachte diese Punkte:
§ 3
Hinter § 5 Absatz 8 werden folgende Absätze ergänzt:
(9) Kommerziell bezogene Angelveranstaltungen / Guidingtouren (LFIschG § 50) sowie das Abfischen des Gewässers mit Netzen bedürfen der Zustimmung der WBD-AöR.
(10) Das Trophäenfischen, auch als „Catch and Release“ bekannte Fangen und Wiedereinsetzen von massigen Fischen, ist verboten.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Fischereirecht (§ 3 LFIschG) das Fangen und Aneignen der Fische erlaubt.
Das Zurücksetzen ist nur bei untermassigen oder geschonten Fischarten erlaubt (LFischVO §1-4).

(11) Ein Anfüttern von Fischen (Anlocken) ist nur in geringen Maße (1 – 1,5 Liter Gesamtmasse pro Tag) und bei der direkten Ausübung der Angelfischerei erlaubt, dass Einbringen von Futtermitteln zum Anlegen von Futterstellen, insbesondere mit Futterbooten, ist untersagt.
Das Anfüttern widerspricht dem Hegegedanken, indem durch externe Nährstoffzugabe der gesamte Nährstoff- und Stoffkreislauf in Standgewässern negativ beeinflusst wird.
Es kann zu Sauerstoffdefiziten am Gewässergrund kommen und somit fischschädigend wirken.


Das steht natürlich so NICHT in der LFischVO!!!
Da steht, "das geschonte und untermassige Fische zurückgesetzt werden müssen", und das ist etwas ganz anderes.
Daraus offenbar mit aller Macht herleiten zu wollen, das jeder massige Fische im Umkehrschluß entnommen werden muß, ist vielleicht politisch gewollt, findet aber keinen Wiederhall im Gesetz und vor allem nicht in den zitierten Vorschriften.
Hätte man das bei maßigen Fischen gewollt, dann hätte man dies in ein die Handlungsfreiheit einschränkendes Gesetz, wie es das Fischereigesetze nebst Verordnungen sind, aufgenommen. Das hat der Gesetzgeber aber ausdrücklich nicht, so dass vom Willen des Gesetzgebers davon ausgegangen werden kann, dass maßige und nicht geschonte Fische entnommen werden dürfen(!). Über eine strikte Entnahmeverpflichtung schweigt das Gesetz somit. Eine andere Herleitung ergibt sich auch nicht aus dem Tierschutzgesetz.

Das schert die Behörde wenig, sie will eine Tötungs- & Entnahme-Pflicht.
Die haben wohl die Statements des DAFV-Geschäftsführers Spahn gelesen und setzen das um.

Der Rheinische Landesfischereiverband will sich dieser Nummer annehmen.
Es werden alle Vereine vom Bezirksvorsitzenden des Rhfv (auch die nicht im Rheinischen sind) angeschrieben, welche ein Gewässer der Stadt haben.

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