Änderung des hessischen Fischereigesetzes

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Änderung des hessischen Fischereigesetzes

Beitrag von andreas ha » 30 Okt 2002 00:16

Durch Zufall habe ich erfahren, dass das Hessische Fischereigesetz wesentliche Änderungen erfahren hat.

Das Gesetz ist seit Okt. 02 in Kraft und kann nach meinen Info´s demnächst auf der Homepage des Verbandes Hessischer Sportfischer e. V. gelesen werden.

Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang den absolut netten Kontakt mit Herrn Peter, Geschäftsführer des VHSF, der mir auf meine Anfragen sehr schnell und freundlich geantwortet hat. Und das, obwohl ich als Privatperson ohne Position in einem Verein den Kontakt über die Homepage gesucht hatte.

Sobald das Gesetz abgerufen werden kann, schreibt doch mal Euren Eindruck.

Gruß

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Beitrag von andreas ha » 30 Okt 2002 00:19

uups, da ist wohl was schief gelaufen, der Link zum VHSF (URL=http://www.whsf.de]hier[/URL]) hängt hinter meinem Namen

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Änderung des hessischen Fischereigesetzes

Beitrag von Thomas Kalweit » 14 Nov 2002 15:08

[img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]Hallo Andreas,

schau mal auf dieser Seite unter der Rubrik Aktuelles nach. Alle Änderungen des Gesetzes und vor allem der Fischereiordnung findest Du auf der Seite unter Gesetzestexte: Änderungen.

Viele Grüße,

Thomas
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Beitrag von andreas ha » 19 Nov 2002 01:15

Hallo Thomas,

danke für den Link. Zwischenzeitlich ist der Text auch beim VDSF eingestellt.

Auf der F&F - Page habt ihr einen wesentlichen Teil nicht erwähnt, Kinder können in Hessen jetzt ab 10 den Jugenfischereischein erhalten.

Was ich besonders interessant finde ist die Aufnahme von dem Paragraphen:
"Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf."

Ist damit der Begriff des "Angelsharings" geboren?

Gruß

Andreas

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Beitrag von Thomas Kalweit » 26 Nov 2002 18:02

[img]images/smiles/icon_smile.gif[/img] Hallo Leute,

wie steht ihr dazu, dass Catch & Release jetzt ausdrücklich in Hessen verboten sein soll [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img] ?

In der neuen Fischereiordnung unter §10 heißt es wörtlich: "Ordnungswidrig handelt ferner, wer Fischen in der vorgefaßten Meinung nachstellt, sie ohne vernünftigen Grund wieder auszusetzen".

Meines Erachtens gibt's hier viel Diskussionsbedarf: Wenn man sich spontan zum Zurücksetzen entscheidet, handelt man dann nicht in einer "vorgefaßten Absicht"? Ist Zurücksetzen dann erlaubt? Und einen Fisch aus Gründen der Hege wieder auszusetzen, z.B. als großen Laichfisch, ist doch auch ein "vernünftiger Grund"?

Wie steht Ihr dazu?

Viele Grüße,

Thomas
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Beitrag von Karsten » 28 Nov 2002 02:07

Hallo MItstreiter!
Hier ist wieder die Frage wie Thomas es schon angeschnitten hat, was ist ein vernüftiger Grund?
Meiner Meinung nach wäre es z.B.
- das Alter des Fisches = ungenießbar bei sehr großen Karpfen(ohne den Trophäenjägern jetzt zum Mund zu reden)
- unerwünschte Fischart = Brassen(schmecken aber in Fischbuletten sehr gut)
- zart besaitet(kann niemandem etwas zu leide tun)

Gruß Karsten
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