Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
Moderator: Thomas Kalweit
Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
Hallo!
In meiner Tageszeitung war ein Artikel das in Deutschland Bootsmotoren bis 15PS führerscheinfrei werden.
Aber es soll auf drei Jahre befristet werden so zusagen ein Probelauf.
In meiner Tageszeitung war ein Artikel das in Deutschland Bootsmotoren bis 15PS führerscheinfrei werden.
Aber es soll auf drei Jahre befristet werden so zusagen ein Probelauf.
Früher sagte man mir: Iss deinen Teller leer,dann scheint morgen die Sonne!
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Heute bin ich dick und wir haben Erderwärmung!
Wer Fische fängt hat nasse Hände.
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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
Habe auch schon davon gehört, wobei aber eine 3-jährige Testphase ja wohl der größte Bullshit ist, den ich in dem Zusammenhang gehört habe...
Wenn die das dann hinterher zurücknehmen, müssen die "Führerscheinlosen" mindestens ihren Motor, wenn nicht gar das Boot verkaufen, oder eben den FS machen und kein Bootsverleiher würde seine Boote auf 15 PS aufrüsten für 3 Jahre.
Tja, lass die Politiker was machen und auch die beste Idee wird garantiert versaut!!!
Wenn die das dann hinterher zurücknehmen, müssen die "Führerscheinlosen" mindestens ihren Motor, wenn nicht gar das Boot verkaufen, oder eben den FS machen und kein Bootsverleiher würde seine Boote auf 15 PS aufrüsten für 3 Jahre.
Tja, lass die Politiker was machen und auch die beste Idee wird garantiert versaut!!!
Grüßle
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...
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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
http://forum.fischundfang.de/viewtopic. ... 54#p125651
Dem Blog nach sollte das schon zum 01.05. umgesetzt sein.
Ist dem wirklich schon so?
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Ist dem wirklich schon so?
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]
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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
Da kann ich mich eigentlich nur selber zitieren...
Man munkelt von September, aber nix genaues weiss man nicht.
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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
Servus,lelox hat geschrieben:Da kann ich mich eigentlich nur selber zitieren...
Man munkelt von September, aber nix genaues weiss man nicht.
das ist auch mein Stand. Bislang bleibt alles beim Alten: Binnenwasserstraßen und Boot <15 m mit Motor >3,68 kW bzw. 5 PS => SBF Binnnen.
Gruß,
Alex.
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Eat, sleep, go fishing!
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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
http://www.adac.de/reise_freizeit/wasse ... geId=58446
nun heisst es Oktober. Auf dem Rhein wird sich nix ändern, da bleibt es bei 5 PS.
http://www.ndr.de/regional/schleswig-ho ... it101.html
Gilt wohl nur auf Bundeswasserstraßen.
nun heisst es Oktober. Auf dem Rhein wird sich nix ändern, da bleibt es bei 5 PS.
http://www.ndr.de/regional/schleswig-ho ... it101.html
Gilt wohl nur auf Bundeswasserstraßen.
Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
Hallo alle zusammen,
nun ist es soweit!
http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID= ... 2s2102.pdf
Mal schauen, was bei rum kommen wird.
nun ist es soweit!
http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID= ... 2s2102.pdf
Mal schauen, was bei rum kommen wird.
Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
ist nun so oder nicht,wo gibs das auf nicht beamtendeutsch
Wer nicht angelt fängt keinen Fisch !!!
- andreas b.
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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
Ab heute in Kraft und gültig!Tanzbaer hat geschrieben:ist nun so oder nicht,wo gibs das auf nicht beamtendeutsch
Die bisherige
ist ergänzt um"Verordnung über das Führen von Sportbooten
auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-Binnen -
SportbootFüV-Bin)"
§ 3 Ausnahmen
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1
Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von
Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser
Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen
Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für
die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40
ECE anwenden;
Also, bis 15PS Führerscheinfrei ab heute!a) Dem Absatz 1 wird folgende Nummer 2 angefügt:
„2. Personen ab 16 Jahren, wenn das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht übersteigbare Nutzleistung 11,03 Kilowatt oder weniger beträgt.“
Viele Grüße aus'm Osten
Andreas
Deutscher Hechtangler-Club e.V.
Catch & Decide
"My worst nightmare is, when I am dead, that my wife sell my Fishingstuff for what I said I paid"
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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
das ist ja mal eine gute Nachricht
Wer nicht angelt fängt keinen Fisch !!!
Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
Was ist denn wenn das nach drei Jahren zurückgenommen wird? Bis jetzt ist die Regelung befristet
Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
Dann gibt es günstige 15 PSer auf dem Markt und ich kann mir vielleicht einen leisten.
Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
lelox hat geschrieben:Dann gibt es günstige 15 PSer auf dem Markt und ich kann mir vielleicht einen leisten.
da hat er recht
Wer nicht angelt fängt keinen Fisch !!!
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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?
Also wenn ich das richtig gelesen habe geht es bei der Überprüfung - es waren wohl 3 Jahre, meine ich - darum, festzustellen, wieviele neue Geschwindigkeitsübertretungen dadurch zur Statistik kamen bzw. geschwindigkeitsbedingte Unfälle vorkamen, um dann evtl. die Geschwindigkeitsvorgaben zu verschärfen, aber nicht mehr die Leistungsgrenze für führerscheinfreies Bootsfahren.
Grüßle
Rainer
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