Was würdet Ihr machen?

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von lelox » 21 Dez 2009 16:04

Da steht doch:
"Newcomers to the sport must join a registered club, before purchasing a permit which allows them to possess fishing tackle.
They must then complete an apprenticeship under the tutelage of an experienced angler, before taking practical and theoretical exams on tackle, health and safety, fish recognition and conservation."
Die haben einfach falsche Infos über den Vorbereitungskurs. Der wird, zumindest hier, meist von den Vereinen organisiert und um Instruktor zu sein, muß man eine gewisse Erfahrung mitbringen.
Der Kurs ist Pflicht, nicht aber Vereinsmitgliedschaft - aber wem erzähle ich das? Vlt. besser den Insulanern.
Und daß man Vereinsmitglied sein muss um eine "Angelgerätebesitzkarte" zu bekommen :?: :roll:
Auch in Zeiten von "stop eating our barbel" ist die Heimat von "the blitz" nicht gerade ein anglerisches Vorbild.

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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von petrijuenger » 21 Dez 2009 16:19

Ich bin doch entspannt. Natürlich kann man, wie schon geschrieben, unterschiedlicher Meinung sein. Und es gibt auch andere Überlegungen. Siehe Hinweis von Thomas.Vielleicht bin ich zu konservativ oder zu starrsinnig oder was auch immer. Für mich haben Natur und Tiere (Lebewesen) einen hohen Stellenwert und - nochmals - nicht nur als Sportobjekt oder gar als Sportgerärt. Und deshalb sträubt sich bei mir bei dem Begriff "Volkssport" in Bezug auf Angeln und Umgang mit lebenden Tieren sämtliche Haare. Angeln - und ich wiederhole es nochmal - der Umgang mit lebenden Tieren kann für mich kein "Volkssport" sein wie z.b. Fußball. Aber das ist dann eine andere Diskussion die hier im Forum schon oft, ausgiebig und strittig diskutiert wurde und die ich nicht wieder aufwärmen möchte.
@ Thomas: Vielen Dank für den Hinweis.
Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung und erhebt keinen Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit.

Grüße und petriheil vom Petrijuenger !

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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von Ulli3D » 21 Dez 2009 16:20

@ Petrijünger

Ich meinte es wirklich ironisch. Wenn Du selbst sagst, Du hast den Kurs und die Prüfung gemacht hast ohne dass Du es musstest, ist doch OK, Solche Lehrgänge sollen ja auch nicht verboten werden.

Wenn Du allerdings meinst, die Prüfung für den Fischereischein mit der Prüfung für den Jagdschein vergleichen zu können, dann vergleichst Du die Lizenz zum schieben eines Matchboxautos mit dem Führerschein Klasse D.

Ich möchte niemanden im Besitz einer Schusswaffe wissen, der nicht einen entsprechenden Sachkundenachweis erbracht hat und dessen pol. Führungszeugnis nicht laufend überprüft wird.

Zudem, wenn ich einen falschen Fisch fange, dann wird der released und fertig. Wenn ich auf ein Tier schieße, dann ist das final. Ebenso gibt es da das große Thema Hygieneverordnung. Die gilt zwar prinzipiell auch für Fisch aber der Gesetzgeber geht ja davon aus, dass der gefangene Fisch vom Angler selber gegessen wird und nicht in den Verkehr gebracht wird.

Wie gesagt, jeder hat dazu seine eigene Meinung aber, die deutsche Praxis ist für mich so was von sinnlos. Lies Dir mal z. B. das niedersächsische Fischereigesetz durch. Um dort zu angeln brauchst Du als Niedersachse entweder einen Fischereischein oder einen Personalausweis. Einzig für den Gewässerschein für die Weser brauchst Du einen Nachweis über einen Lehrgang zum waidgerechten töten von Fischen oder eine abgelegte Fischerprüfung. Auch das ist Deutschland. :o
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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von petrijuenger » 21 Dez 2009 17:21

Kleine Korrekturen. Nicht jeder Fisch wird oder nicht jeder Angler "relaesed" seinen Fang. Wer den Jagdschein gemacht hat, bekommt nicht ohne weiteres einen "Waffenschein". Der Erhalt dieser Berechtigung ist vollkomen getrennt vom Jagdschein. Viele machen diese Prüfung auch nur aus Interesse an Natur und Tier. Zum "Waffenschein" mußt Du zusätzliche Informationen beibringen (gesetzl.Führungszeugnis z.B.; Notwendigkeit oder Begründung zum Waffenerwerb / -anwendung). Den "Waffenschein" zu erhalten ist auch ohne Jagdprüfung möglich (Sportschützen, bei persönlicher Bedrohunglage usw.). Deshalb ist die quasi automatische Gleichsetzung von "Waffenschein" und Jagdausbildung / -prüfung eben nicht korrekt. Auch deshalb nicht, weil die "Waffenkunde" nur ein Teil der Jagd-Ausbildung / -prüfung ist.
Keine Fischereiprüfung in Niedersachsen?? ? Siehe bitte "http://buergerservice.niedersachsen.de/ ... 91358&fs=0" Eine Informationsseite des Landes Niedersachsen. Unter anderem heiß es dort :"...Welche Unterlagen werden benötigt?

Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
Passbild
Welche Gebühren fallen an?
Einmalig 35 Euro, keine Fischereiabgabe.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Rechtsgrundlage
§§ 57 bis 59 Fischereigesetz
Binnenfischereiordnung
Küstenfischereiordnung..."

A u ß e r d e m : "http://www.xxl-angeln.de/angelkunde/ges ... dersachsen". Dort heißt es wortwörtlich : "...Vereinigungen von Sportfischern
§ 54
(1) Eine Vereinigung von Sportfischern ist auf Antrag durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt anzuerkennen, wenn sie
1. rechtsfähig ist und ihren Sitz in Niedersachsen hat.
2. gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts ist, 3. mindestens 30 Mitglieder hat und ihre Satzung den Beitritt jeder weiteren unbescholtenen Person zulässt,
4. ihre Mitglieder eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband ablegen lässt.
Beachte bitte den gesetzlich vorgeschriebenen Punkt 4.
F a z i t : Fischereiprüfung ist zwingend vorgeschrieben ! Alles Andere ist Fehlinformation und / oder Gerücht!
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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von Ulli3D » 21 Dez 2009 18:40

[Klugscheißmodus an]

Ich habe geschrieben "falschen Fisch", das kann entweder einer sein, den ich nicht verwerten kann/ will oder der untermaßig ist.

Jagdschein und Waffenschein sind 2 vollkommen unterschiedliche Dinge.
Inhaber eines Jagdscheines haben nach §13 Waffengesetz grundsätzlich ein Bedürfnis zum Erwerb von Langwaffen in unbegrenzter Menge und von 2 Kurzwaffen.

Zitat:

"§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1.
glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und
2.
die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).
"

Diese Berechtigung ist untrennbar mit dem gültigen Jagdschein verbunden.

Sportschützen erhalten auch keinen Waffenschein, sie bekommen, nach erfüllen verschiedener Voraussetzungen, eine Waffenbesitzkarte, die es ihnen lediglich erlaubt, eine oder mehrere Waffen zu besitzen und im verschlossenen Behältnis zur Schießstätte oder zum Büchsenmacher zu transportieren, mehr nicht. Als kleine Zusatzinfo, im Bereich der Polizeidirektion Bonn gibt es zzt. 6 Waffenscheine bei Privatpersonen.

Zum Fischereischein, der ist in Niedersachsen nicht erforderlich, der wird nur außerhalb gebraucht.

Niedersächsisches Fischereigesetz § 57
(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

Siehe auch die Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Fischereigesetz:

V Fischereischein

1. Fischerei in Küstengewässern

...


2. Fischerei in Binnengewässern

Für die Fischerei in Binnengewässern ist ein Fischereischein nicht mehr vorgeschrieben. Die Gemeinden haben jedoch auf Antrag Fischereischeine auszustellen.


Dies stammt übrigens aus der letzten Änderung von 2004.

[/Klugscheißmodus aus]
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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von petrijuenger » 21 Dez 2009 22:13

§ 54 Nds. FischG - Landesrecht Niedersachsen Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG). Vom 1. Februar 1978 (Nds. GVBl. S. 81, 375 - VORIS 79300 01 00 00 000 -). Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. November 2005 (Nds. GVBl. S. 334)
(1) Eine Vereinigung von Sportfischern ist auf Antrag durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt anzuerkennen, wenn sie 1. rechtsfähig ist und ihren Sitz in Niedersachsen hat ...4. ihre Mitglieder eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband ablegen lässt....(3) Ein Verband, in dem sich mehrere Vereinigungen von Sportfischern zusammengeschlossen haben, ist auf Antrag durch das Fachministerium als Landesfischereiverband anzuerkennen, wenn er 1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 erfüllt....3. offene Fischerprüfungen für jedermann abhält, in denen ausreichende Kenntnisse der Fischarten und ihrer Lebensweise, der Fanggeräte und ihrer Handhabung, der Behandlung gefangener Fische und der gesetzlichen Vorschriften über die Fischerei und den Tierschutz nachzuweisen sind.
Nochmals Fazit : defacto und in der Parxis ist die Fischereiprüfung notwendig für Angler in Vereinen, auch wenn das Fischereigesetz dies nicht zum Erwerb der Fischereiberechtigung zwangsweise vorschreibt.
Jagdberechtigung und "Waffenschein": Es ist richtig, daß eine bestehende Jagdberechtigung und / oder ein Jagdschein zunächst als Grund / Berechtigung zum ERWERB einer Waffe angesehen wird. Es ist NICHT RICHTIG,daß dadurch / damit der "Waffenschein" zugleich als ausgestellt gilt. Dieser muß extra beantragt und erteilt werden unter den genannten Informationen : Grund (u.a. Jagd oder Bedrohungslage usw), Führungszeugnis usw. Jagdschein ist nicht gleich "Waffenschein". Ich habe den Ausdruck "Waffenschein" stets in "" "" gesetzt, um die ausführlichen und differenzierten gesetzlichen Begriffe und Bestimmungen nicht jedesmal aufführen zu müssen. Wie beispielsweise: Voraussetzung für die Erteilung sind Volljährigkeit, die persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, der Nachweis einer entsprechenden Sachkunde und eine entsprechende Versicherung.
Weiterhin muss man glaubhaft nachweisen, dass man wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf seinen Leib und sein Leben gefährdet ist und dies durch das Führen einer Waffe verringert werden kann. Die genauen rechtlichen Umstände sind ebenfalls im Waffengesetz geregelt.Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt.Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland sind durch das Waffengesetz geregelt.
In einer Waffenbesitzkarte werden die Schusswaffen des Besitzers behördlich registriert und eingetragen. In der Regel handelt es sich dabei um Sportschützen, Jäger oder Schusswaffensammler. Der Vollzug des Waffengesetzes ist Ländersache.
So - und nun habe ich ehrlich gesagt keine Lust mehr zur Vertiefung des Themas. Ursprünglich ging es um die Notwendigkeit oder auch nicht der Sportfischerprüfung und da habe ich meine Ansicht dargelegt - diese müssen andere ja nicht teilen[/b]
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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von lelox » 21 Dez 2009 22:40

Ein Verein mus also um anerkannt zu werden, Prüfungen seiner Mitglieder ablegen lassen und ein Verband muss Prüfungen abnehmen. Aber es gibt doch genug vereinsfreie Gewässer, oder verstehe ich da was nicht?

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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von Ulli3D » 22 Dez 2009 00:03

Es gibt auch massenweise Vereinsgewässer, für die Du dann eine Karte kaufen kannst aber, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, braucht der Niedersachse, als Nichtvereinsmitglied, keinen Fischereischein. Auch im Verein braucht er grundsätzlich keinen Fischereischein. Der Verein wird als solcher nur anerkannt, wenn er Fischereiprüfungen nach den Regeln eines übergeordneten Verbandes abnimmt. Diese Prüfung brauchst Du, wenn Du einen Fischereischein beantragst. Angeln darfst Du aber auch ohne. Einzige Einschränkung ist die Gewässerkarte für die untere Weser. Da brauchst Du entweder

· Nachweis über abgelegte Sportfischerprüfung
· Nachweis über abgelegte Berufsfischerprüfung
· Fischereischein oder
· Nachweis der Landwirtschaftskammer Hannover über den ordnungsgemäßen Umgang mit Fischen

Ich hab es auch nicht glauben wollen, als ich das zum ersten Mal gehört habe aber, nachdem ich mich aufgeschlaut habe, musste ich die Realitäten anerkennen. Da wird immer auf den Tourischein in McPomm geschimpft aber, die Regelungen in Niedersachsen spricht kaum jemand an.

@ petrijünger

Wenn man schon zitiert, dann sollte man auch die Quellen angeben, wenn man von der Materie aber offensichtlich so wenig Ahnung hat, dann bringt das Einstreuen von eigenen Begriffen in kopierte Passagen den geneigten Leser auch nicht weiter.

Fazit: Du hast zugegeben, das man in Niedersachsen keinen Fischereischein braucht und, vom Waffengesetz hast Du Null Ahnung!

Si tacuisses philosophus mansisses!
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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von petrijuenger » 22 Dez 2009 00:58

@Ulli3D: Wenn Du das so siehst und so beurteilst, will ich Dich von Deiner Meinung nicht abbringen. Und wenn es Dich weiterbringt, allwissend zu sein und andere mit "Null Ahnung" abzuqualifizieren, will ich Dir das gerne gönnen. Sachlich begründen kann man seine Argumentation mit so einem Stil aber sicher nicht! Aber wenns Dir hilft......
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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von hodi » 22 Dez 2009 08:00

Ich finde, es sollte vor allem erst mal einheitlich werden in ganz Deutschland, und nicht diese Bundesländerklüngelei. Was soll das mit dem Friedfisch- und Raubfischschein in manchen Bundesländern. Sind Friedfische Fisch 2. Klasse?
Die Fische sind in ganz Deutschland gleich, warum dann eine Unterschiedliche Ausbildung, um sie Fangen zu dürfen?
Wenn ich in eionem anderen Bundesland angeln will, muß ich erst mal die Gesetzte studieren, damit ich überhaupt weiß, was ich verwenden darf und wie ich angeln darf.

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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von Smile » 22 Dez 2009 09:29

Hallo, geht es noch?
Hier geht es darum mal eben abzuklopfen wie Angelsport in Deutschland ausgeübt werden sollte. Und in erster Linie sollten mehr oder weniger erfahrene Angler da senfen. Ich hatte auch an Jungspunde gedacht, bei denen der Erwerb noch frisch ist und die sich vielleicht was wünschen würden. Einfacher, schwieriger, mehr auf die Praxis bezogen, generell andere Inhalte usw.
Wer hier schreibt und Angler ist, sollte an sich den Fisch als Kreatur begriffen haben und entsprechend respektvoll damit umgehen. Bei mir steht immer der Fisch an erster Stelle und nicht das Photo. Damit ist auch klar, dass ich im Leben kein Präparat anfertigen ließe um zu beweisen, dass ich den Meter deutlich nach oben geknackt habe. Wenn es soweit ist reicht mir das Wissen.

Über 30% der Beiträge wären in einer Deutschklausur als 'Thema verfehlt' abgestraft worden - gelle? Zurück zum Faden. Mal die Frischlinge ran.
...."May the holes in your net be no larger than the fish in it. ~Irish Blessing"
Besser geht es ohne TSKH

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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von Hechtfreak » 23 Dez 2009 14:38

Hallo und Petri an alle
ich persönlich bin der meinung das die prüfungen heute viel zu lasch sind.
ich habe es in diesem jahr oft genug an unseren gewässer erlebt,wie sich
"frischlinge" aufführen,zb. werden brassen und rotfedern nicht zurückgesetzt
sondern ca. 10-15m !!! geworfen.fische werden nicht gedrillt sondern übers wasser gezogen.karpfen,hechte,zander, mit ca. 30 cm werden gestochen.
da frage ich mich wer solchen menschen ein schein ausgestellt hat,oder?
ich will mich hier nicht als apostell aufspielen aber da frage ich mich ob es nicht
besser wäre es wieder so zu handhaben wie zu meiner zeit war.
wir mussten erst mal in den verein eintreten ,da haben wir 2 paten bekommen und sind erstmal 1 jahr mitgelaufen durften natürlich mit 2 ruten (friedfisch) angeln aber nur wenn einer von beiden dabei war.
also hast du alles von grund auf beigebracht bekommen,nach einem jahr war
"prüfung"(alle bestanden)nach einem weiteren jahr raubfischprüfung, nach weiteren 2 jahren salmonidenprüfung .und meiner meinung nach war das prima so.und heute machen sie einen "kurz lehrgang" prüfung und werden auf die fische losgelassen.ich selber habe in der zeit vor der wende ca. 15 "patenkinder" beteut und ich muss euch sagen es war phantastisch zu erleben wie die begeisterung gewachsen ist. und mal ehrlich wer nimmt denn
heutzutage noch einen "frischling" an die hand und führt in in unsere angelwelt ein ?
ich wünsche allen petrijüngern ein frohes weihnachtsfest und hoffe wieder
ein wenig diskussionsstoff geliefert zu haben.
petri heil an alle
Fisch ist da wo Wasser ist

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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von Ulli3D » 23 Dez 2009 17:44

Ich glaube nicht, dass Prüfungen irgendwie das Gute im Menschen fördern. Einzig und allein saftige Strafen bei Verstößen ,gepaart mit schärferen Kontrollen ist meiner Meinung nach das einzige Mittel, was hier Abhilfe schafft.
Petri Heil aus Sankt Augustin

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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von Hartmut » 23 Dez 2009 18:48

Hi zusammen,

da ich schon 2x als Instruktor bei erfolgreichen Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung teilnehmen durfte bin ich der Ansicht. Die Qualität des Unterrichts steht und fällt mit den Lehrgangsleitern.

Praxistage in Schluchsee und Schwörstadt

Die Resonanz war jedesmal positiv, die Teilnehmer waren von der Veranstaltung begeistert.

Grüße

Hartmut

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Re: Was würdet Ihr machen?

Beitrag von Hechtfreak » 23 Dez 2009 19:03

Hallo ulli sicher fördern prüfungen nicht das gute im menschen ,
aber sie vermitteln grundwissen!
und es währe vieleicht auch nicht verkehrt den fischereischein auf probe
auszustellen. wenn in den ersten jahren verstöße festgestellt werden,muß
die prüfung und der lehrgang wiederholt werden. und bei groben verstößen
oder tierquälerei ist der schein eben für 1 jahr weg. und im wiederholungsfall
für immer. ich denke das hätte dann schon eine abschreckende wirkung.
aber das ist eben nur meine meinung.
petri heil an alle :?
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