Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Vom Kleinboot, Kutter oder einfach nur vom Strand...

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Snoek_
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Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von Snoek_ » 31 Jul 2012 11:03

Hallo!
In meiner Tageszeitung war ein Artikel das in Deutschland Bootsmotoren bis 15PS führerscheinfrei werden.
Aber es soll auf drei Jahre befristet werden so zusagen ein Probelauf.
Früher sagte man mir: Iss deinen Teller leer,dann scheint morgen die Sonne!
http://www.Deutscherhechtangler-club.de

Heute bin ich dick und wir haben Erderwärmung!
Wer Fische fängt hat nasse Hände.

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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von Fishermanslure » 31 Jul 2012 17:36

Habe auch schon davon gehört, wobei aber eine 3-jährige Testphase ja wohl der größte Bullshit ist, den ich in dem Zusammenhang gehört habe...

Wenn die das dann hinterher zurücknehmen, müssen die "Führerscheinlosen" mindestens ihren Motor, wenn nicht gar das Boot verkaufen, oder eben den FS machen und kein Bootsverleiher würde seine Boote auf 15 PS aufrüsten für 3 Jahre.

Tja, lass die Politiker was machen und auch die beste Idee wird garantiert versaut!!!
Grüßle
Rainer
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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von bundyman » 31 Jul 2012 18:21

http://forum.fischundfang.de/viewtopic. ... 54#p125651

Dem Blog nach sollte das schon zum 01.05. umgesetzt sein.
Ist dem wirklich schon so?
----
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[Al Bundy]

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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von lelox » 31 Jul 2012 20:46

Da kann ich mich eigentlich nur selber zitieren...
Man munkelt von September, aber nix genaues weiss man nicht.

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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von Alex Muc » 04 Aug 2012 16:55

lelox hat geschrieben:Da kann ich mich eigentlich nur selber zitieren...
Man munkelt von September, aber nix genaues weiss man nicht.
Servus,

das ist auch mein Stand. Bislang bleibt alles beim Alten: Binnenwasserstraßen und Boot <15 m mit Motor >3,68 kW bzw. 5 PS => SBF Binnnen.

Gruß,
Alex.

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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von lelox » 25 Aug 2012 17:28

http://www.adac.de/reise_freizeit/wasse ... geId=58446
nun heisst es Oktober. Auf dem Rhein wird sich nix ändern, da bleibt es bei 5 PS.

http://www.ndr.de/regional/schleswig-ho ... it101.html
Gilt wohl nur auf Bundeswasserstraßen.

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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von Der_W » 16 Okt 2012 15:23

Hallo alle zusammen,

nun ist es soweit!
http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID= ... 2s2102.pdf
Mal schauen, was bei rum kommen wird. 8)

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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von Tanzbaer » 16 Okt 2012 21:10

ist nun so oder nicht,wo gibs das auf nicht beamtendeutsch :cry: :?:
Wer nicht angelt fängt keinen Fisch !!!

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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von andreas b. » 16 Okt 2012 21:42

Tanzbaer hat geschrieben:ist nun so oder nicht,wo gibs das auf nicht beamtendeutsch :cry: :?:
Ab heute in Kraft und gültig!

Die bisherige
"Verordnung über das Führen von Sportbooten
auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-Binnen -
SportbootFüV-Bin)"

§ 3 Ausnahmen
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1
Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von
Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser
Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen
Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für
die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40
ECE anwenden;
ist ergänzt um
a) Dem Absatz 1 wird folgende Nummer 2 angefügt:
„2. Personen ab 16 Jahren, wenn das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht übersteigbare Nutzleistung 11,03 Kilowatt oder weniger beträgt.“
Also, bis 15PS Führerscheinfrei ab heute!
Viele Grüße aus'm Osten
Andreas
Deutscher Hechtangler-Club e.V.
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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von Tanzbaer » 17 Okt 2012 09:30

das ist ja mal eine gute Nachricht :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Wer nicht angelt fängt keinen Fisch !!!

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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von HaiLänder » 17 Okt 2012 19:19

Was ist denn wenn das nach drei Jahren zurückgenommen wird? Bis jetzt ist die Regelung befristet

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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von lelox » 17 Okt 2012 20:35

Dann gibt es günstige 15 PSer auf dem Markt und ich kann mir vielleicht einen leisten. 8)

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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von Tanzbaer » 18 Okt 2012 14:38

lelox hat geschrieben:Dann gibt es günstige 15 PSer auf dem Markt und ich kann mir vielleicht einen leisten. 8)

da hat er recht :mrgreen: :D :mrgreen:
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Re: Bootsmotoren bis 15 PS Führerscheinfrei?

Beitrag von Fishermanslure » 18 Okt 2012 18:09

Also wenn ich das richtig gelesen habe geht es bei der Überprüfung - es waren wohl 3 Jahre, meine ich - darum, festzustellen, wieviele neue Geschwindigkeitsübertretungen dadurch zur Statistik kamen bzw. geschwindigkeitsbedingte Unfälle vorkamen, um dann evtl. die Geschwindigkeitsvorgaben zu verschärfen, aber nicht mehr die Leistungsgrenze für führerscheinfreies Bootsfahren.
Grüßle
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