Befahrverbot

Hier geht es um alles - außer um's Angeln!

Moderator: Thomas Kalweit

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Blauhai
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Befahrverbot

Beitrag von Blauhai » 30 Sep 2008 11:15

"land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei"

Soweit klar. Auf diesen Wegen habe ich mit meinem Auto nix verloren.
Auch wenn diese an noch so einen tollen Spot führen :cry:

Aber wie ist es damit?
"Anlieger frei"
Als Angler gelte ich doch als Anlieger sofern dieser Weg an das Vereinsgewässer führt oder :?:
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Re: Befahrverbot

Beitrag von Barta0815 » 30 Sep 2008 11:49

jop, absulut!!!hast ein anliegen und bist anlieger! mit den forstwegen hab ich aber auch schon so meine erfahrungen gemacht... am rhein karpfenangeln(schon ein paar jahre her):
wir(2 leuts) schleppen unser gerödel ohne witz 4km zum angelplatz! über eine wiese, die VOLLER autos stand! locker 50 an der zahl. die haben da auf der wiese party gemacht, gegrillt und die sonne genossen...da dachte ich mir, morgen holste zum einladen auch das auto hier runna... gesagt getan.
mein golf stand 5mins unbeaufsichtig auf der nun leeren wiese(morgens um 8) mit offenen türen und wartete darauf wieder beladen zu werden... komme ein paar mins später mit halbem gerödel den abhang hoch, steht dort ein älterer herr und weißt mich freundlich darauf hin, dass ich hier nicht stehenbleiben dürfe. ich sagte ihm dann ebenfalls freundlich, dass ich nur mein angelzeug einlade und dann wieder fahre... daraufhin der herr: sie sind gerade schon von einer frau mit hund fotografiert worden. hab das für mumpitz gehalten und einen wink mit dem zaunpfahl, dass ich da abhauen soll... also beeilt und 5 mins später weg gewesen...also MAXIMAL 10mins da gestanden!!!
3 wochen später bekomme ich ne strafanzeige wegen umweltverschmutzung im naturschutzgebiet :shock:
sollte fast 1000oironen zahlen(es hieß auch gleich, angeln ohne lizens und sowas...)! nach einigen briefen mit der staatsanwältin hin und her, waren es am ende dann noch knapp 300ois. hab dann aber rausbekommen, wer das foto gemacht hat, hier hör ich auf zu erzählen! :lol: :lol: :lol:

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Re: Befahrverbot

Beitrag von Blauhai » 30 Sep 2008 11:56

Danke.

Hatte etwas ähnliches auf nem Forst- bzw. Landwirtschaftsweg erlebt.

Wir parkten dort mit zwei Autos.
Ich hatte immerhin meine Vereinsmitgliedskarte auf der Ablage liegen. Berrechtigte mich zwar trotzdem nicht dort zu Parken, verunsicherte jedoch den Kläger :wink:

Meine Freundin bekam ne Verwarnung an die Windschutzscheibe geklatscht :lol:
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Re: Befahrverbot

Beitrag von Barta0815 » 30 Sep 2008 12:30

armes deutschland... solange alle fahrzeuge durchkommen und ich kein "auslaufmodel" da parke, sollte sowas doch wohl wirklich tolleriert werden :!: :!: :!: oder nicht?

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Re: Befahrverbot

Beitrag von Innfischer » 30 Sep 2008 12:43

Servus Blauhai,

es ist so wie Du vermutest: Bei "Anlieger frei" darfst Du als Angler rein, bei " Land- und Forstwirtschaft frei", darfst Du als Normalangler nicht, sehrwohl aber z.B. der Gewässerwart (weil er hegeberechtigt ist und damit Landwirtschaft im weitesten Sinne ausübt).

Der Bay. Landesfischereiverband hat zu dem Thema was veröffentlicht:
www.lfvbayern.de/media/files/zufahrt.pdf
Ist vielleicht ein Bisschen langatmig, beantwortet aber viele Fragen bezüglich Anlieger usw.

Habe die Ehre
Innfischer

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Re: Befahrverbot

Beitrag von Karpfenfischer » 30 Sep 2008 13:22

bei uns gibts meistens Parkplätze, bzw. kann man an vielen Gewässern direkt am Angelplatz parken.

Grundsätzlich ist befahren der Wiesen und Felder verboten, steht sogar auf den Karten.

Dadurch sind die schönsten Stellen immer frei ;) hehe
Gruß

Markus

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Re: Befahrverbot

Beitrag von hodi » 30 Sep 2008 17:36

Das liegt dann aber am Verein, etwas zu ändern.
Bei uns am Main waren auch überall an den Uferwegen die Schilder "Land-und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" oder sogar nur das Verbotsschild. Nach einigen "Beschwerden" von den Anglern gibts jetzt überall das Zusatzschild "Fischereiberechtigte Frei".

hodi

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Re: Befahrverbot

Beitrag von Blauhai » 30 Sep 2008 22:49

@Innfischer:

Danke für die kleine Auffrischung in Sachen Verkehrslehre :lol:

Ist aber gar nicht so schlecht :wink:
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Re: Befahrverbot

Beitrag von Blauhai » 11 Okt 2008 14:17

So und jetzt bin ich richtig sauer !

Gestern geschah folgendes.

Ich wollte ein Paar Stunden zum Spinnfischen gehen.
Als ich das Gelände unseres See erreichte, sah ich dort einen Polizeijepp rumcrusen.
Dachte mir: "Toll endlich kontrollieren sie mal ! Premiere ! "
Ich konnte allerdings beobachten daß sie alle Angler kontrollierten rund um den großen See und daß dabei ziemlich viel Schriftverkehr praktiziert wurde.
ich wurde skeptisch und parkte einfach mal in einer Ausbuchtung mit festen Untergrund.
Schließlich warf ich meinen Plopper ein wenig in der Gegend rum und beobachtete das Geschehen weiter.
Es wurden alle kontrolliert außer mir.
Als sie dann wieder das Gelände verließen, sprach ich natürlich die anderen Angler an, was los sei.
Diese waren alle total aufgebracht. Mußten alle 25 Eier bezahlen, wegen "Parken in der Grünfläche" :shock:
Mir ist klar daß das normalerweise verboten ist, aber der See samt Gelände gehört a) unserem Verein und b) steht in der Karte geschrieben:
"Das Befahrungsrecht und Parken am Gewässer gilt nur für Mitglieder des KFV"
Wo liegt jetzt also das Problem?
Wenn ich in meinem Garten parke, kann mich auch keiner anpinkeln, weil ich auf ner Grünfläche parke :roll:
Viele bezahlten nicht, sondern bringen die rechnungen dem Vorstand.
Ich als Nichtbetroffener war trotzdem so verärgert, daß ich die Sache ebenfalls dem Verein berichtete. :evil:

Was haltet ihr von dieser Situation?
Wo liegt die Ursache?
Schlechte Organisation in unserem Verein?
Der Unwissende ist immer schuldig was?
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Re: Befahrverbot

Beitrag von Karsten » 11 Okt 2008 23:12

Hallo!
Gelände um einen See und eigener Garten ist erst mal was ganz Verschiedenes.
Vielleicht gibt es ja Möglichkeiten rund um den See auf halbwegs befestigten Stellen zu parken.
Kann ja auch sein, das es Beschwerden gab.
Ich selbsthatte auch schon das vergnügen, mal an einer Waldangelstelle bezahlen zu müssen, mehr oder weniger berechtigt, dasmuß ich zugeben, bei Waldbrandwarnstufe 4. War zwar am Wasser auf einem Waldweg aber immerhin ....
Bei meinem Bootsliegeplatz wird meist auch auf der Wiese (innerstädtisch) geparkt, da kam jedoch noch nie etwas, bzw. ist mir nicht bekannt. ich selbst park dort nur in denMonaten Okt. bis Mai, oder wenn Arbeiten am Boot notwendig sind, sonst nutze ich einen etwas entfernteren Parkplatz.
Gruß Karsten
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Der rechte Weg führt zur Wahrheit.
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Re: Befahrverbot

Beitrag von Blauhai » 12 Okt 2008 07:34

Karsten hat geschrieben:Vielleicht gibt es ja Möglichkeiten rund um den See auf halbwegs befestigten Stellen zu parken.
Was heißen würde - mitten auf dem Weg, daßm keiner mehr durchkommt.
Dann sind die nächsten 25 Euro vorprogrammiert.
Außerdem parkte jeder auf den anliegenden Ausbuchtungen.
Mal mehr mit gras überwuchert, mal nur mit Sand und Lehm.
Sollen wir im Wasser parken?
Oder zum Angeln schwimmen?
Außerdem möchte ich nochmals betonen daß in unserer Karte geschrieben steht, daß VEREINSMITGLIEDER das gewässer umfahren und auf der Fläche parken dürfen.
Außerdem gehört UNS, als Verein, dieses Gelände.

Ach ja, wenn irgendwelche Assos im Sommer dort feiern und alles zumüllen, dann sagt keiner was.
Wir sammeln den dreck spätestens beim Arbeitseinsatz wieder auf, um dann eine Anzeige wegen "Parken in der Grünfläche" zu kassieren :roll:

PFUI !!!! Das stinkt!!!!!!! :evil:
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Re: Befahrverbot

Beitrag von Smile » 12 Okt 2008 20:05

Tja, dem hätte ja leicht begegnet werden können:
Eine Gebührenpflichtige Verwarnung, und darum hat es sich hier gehandelt, kann ich IMMER ablehnen.
Das hat zur Folge, dass der Vorgang zur Anzeige gebracht wird. Aber wenn ich dann verknackt werde, kann es sein, dass ses möglicherweise teurer wird (plus Bearbeitungsgebühr).
Wenn ich aber zahle, dann ist das eine Willenserklärung und ich verzichte auf die Einrede.
Also beim nächsten Mal einfach nicht zahlen und dann auf die besondere Situation von Vereinsmitgliedern hinweisen. Dann ist der Fisch geschuppt. Oder released. Je nach dem.
Staatsbürger dürfen mündig sein! :wink:
...."May the holes in your net be no larger than the fish in it. ~Irish Blessing"
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Re: Befahrverbot

Beitrag von brassenkiller » 12 Okt 2008 21:05

wenn ich das so lese bin richtig froh das ich meist mit unserem 1.vorsitzenden angeln gehe und der wald rund um unser vereinsgewässer der arbeitsbereich meines dad's (förster) ist.
aba bei uns ist das so das unser verein einfach das forstamt und die statd gefragt hat ob sie den weg befahren dürfen.also is das bei uns in butter.puhh nochma glück gehabt
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rettet den wald ,esst mehr specht.

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Re: Befahrverbot

Beitrag von Blauhai » 13 Okt 2008 10:24

Smile hat geschrieben:Also beim nächsten Mal einfach nicht zahlen und dann auf die besondere Situation von Vereinsmitgliedern hinweisen.
Mich hat es ja glücklicherweise nicht erwischt.
Meine Klappe hätte ich sicher nicht halten können.
Das Problem ist, daß ich in so einem Fall schnell die Selbstbeherrschung verlieren kann.
Könnte dann natürlich den einen oder anderen Euro mehr kosten :wink:
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Re: Befahrverbot

Beitrag von mikesch » 13 Okt 2008 14:49

Da ist dann wohl beim nächsten Arbeitseinsatz statt Müll sammeln, Parkplatzbau angesagt.
Wenn auf dem Vereinsgelände Parkplätze ausgewiesen sind kann euch Keiner an den Karren fahren. :idea:
Fishing isn't sport, it's a passion
Gruß
Michael

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