mzg hat geschrieben:Ulli3D hat geschrieben:Das ist nicht nur Recht sondern gesetzliche Pflicht des Jägers, wildernde Hunde zu erschießen
Ich wollte ja nichts mehr dazu schreiben. Aber wenn ich derartige Falschinformationen lese, kann ich nicht anders:
Ich kenne kein Bundesland in dem der Abschuss eines nur streunenden Hundes erlaubt wäre.
Wildernde Hunde: Ja.
Was hab ich denn sonst geschrieben?
mzg hat geschrieben:
Verpflichtung des Jägers: Ganz bestimmt nicht, auch wenn der Jagdschutzauftrag es nahelegt.
Bundesjagdgesetz
§ 23 Inhalt des Jagdschutzes
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere ... vor wildernden Hunden und Katzen.
mzg hat geschrieben:
Was "wirkliche Naturschützer" und "wirkliche Natur" sein sollen, würde mich interessieren.
Diejenigen, die sich als Naturschützer bezeichnen, bei ihren Betrachtungen aber immer nur Teile des Gesamtsystems betrachten, die sind für mich keine Naturschützer. Nimm als Beispiel die Kormorane, die sind interessant, aber die Fische nicht, oder die Landschaft, bei uns gibt es auf einer kleinen Insel Schlafbäume von einer Kormorankolonie. Auf der Insel wächst nichts mehr und die Bäume sind tot und weiß vollgesch....
Nimm die Rabenvogelverordnung, ich weiß schon etwas älter. In Teilen des Arnsberger Waldes gibt es keine Singvögel mehr, in den Wohnsiedlungen, die Nistmöglichkeiten für Elstern haben, kann man morgens in Ruhe ausschlafen, es gibt kein "Vogelgekreische" mehr.
Ich hab mal eine Dokumentation vom BUND gesehen, da hat man über ein Jahr lang das von Elstern aufgenommene Futter analysiert. Ergebnis war, dass Elstern nicht am Verschwinden der Singvögel Schuld sein könnten, da nur rund 10% der aufgenommenen Nahrung bestehe.
Klar, wenn man bedenkt, dass Vögel 2x im Jahr brüten, dann kann man sich leicht ausrechnen, dass die einzige Nahrung von Elstern zu dieser Zeit Jungvögel sind.
Das BJG verpflichtet die Jäger:
§ 1 Inhalt des Jagdrechts
(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die
Pflicht zur Hege verbunden.
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und
landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen ...
Eine derartige Verpflichtung gibt weder für BUND, NABU und wie sie sonst noch alle heißen.
Wenn man dann noch berücksichtigt, dass die Aufwendungen für die Sicherung der Lebensgrundlagen Geld kosten, also dem Jagdbetrieb direkt zurechenbare Kosten sind, dann muss der Pächter hierauf noch, je nach Gegend, 15 - 20 % Steuern zahlen. Verglichen mit einem Fischereiverein würde das bedeuten, dass 15 - 20 % der Besatzmaßnahmen unterblieben und als Steuern abzuführen wären.