Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Moderator: Thomas Kalweit
Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Hallo,
ich habe den Fischereischein in Baden-Württemberg (Zweitwohnsitz) gemacht und habe meinen Erstwohnsitz in Bayern (Grenzgebiet).
Wenn ich mir nun in Bayern den Fischereischein hole für lebenslänglich (290 Euro) und ziehe z.B. nach BW um, gilt der lebenslängliche Schein in BW auch lebenslänglich oder muss ich mir in BW den Schein für 1,5 oder 10 Jahre kaufen? Folge: Fischereiabgabe in Bayern war für die Katz!
Ich schreibe das hier rein, in der Hoffnung Licht in den Gesetzesdschungel zu bringen. Anrufe bei verschiedenen Ämtern und beim VDSF brachten keine Klarheit bzw. wiedersprüchliche Aussagen.
ich habe den Fischereischein in Baden-Württemberg (Zweitwohnsitz) gemacht und habe meinen Erstwohnsitz in Bayern (Grenzgebiet).
Wenn ich mir nun in Bayern den Fischereischein hole für lebenslänglich (290 Euro) und ziehe z.B. nach BW um, gilt der lebenslängliche Schein in BW auch lebenslänglich oder muss ich mir in BW den Schein für 1,5 oder 10 Jahre kaufen? Folge: Fischereiabgabe in Bayern war für die Katz!
Ich schreibe das hier rein, in der Hoffnung Licht in den Gesetzesdschungel zu bringen. Anrufe bei verschiedenen Ämtern und beim VDSF brachten keine Klarheit bzw. wiedersprüchliche Aussagen.
- Thomas Kalweit
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Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Da der bayrische Fischereinschein ja auch in allen anderen Bundesländern gültig ist, kannst Du Dir die Frage doch leicht selbst beantworten: Auch, wenn Du in BW wohnst, gilt dort Dein einmal erworbener Fischereischein.
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E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
D.h. dass ich BW nie mehr Fischereiabgabe zahlen muss?
Mir wurde auf einem Amt in BW gesagt, dass ich nach Ablauf des Folgejahres mir den BW-Schein holen muss mit allen Knosequenzen, d.h. auch zahlen der Fischereiabgabe für 1,5 oder 10 Jahre.
Mir wurde auf einem Amt in BW gesagt, dass ich nach Ablauf des Folgejahres mir den BW-Schein holen muss mit allen Knosequenzen, d.h. auch zahlen der Fischereiabgabe für 1,5 oder 10 Jahre.
- Ulli3D
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Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Vergiss es, sobald Du umziehst musst Du auch umgehend den Fischereischein ummelden. Es ist ja die Abgabe für BW. Tipp, lös einen neuen für BW, der bayerische müsste ja noch für Bayern weiter gelten.
Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Gibt es nicht die Möglichkeit einer Erstattung in Bayern, wenn man nachweislich in ein anderes Bundesland umzieht?
Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Was für eine bescheuerte Regelung. Ich zahle lebenslang und nur weil ich umziehe gelten die bezahlten Euro nimmer...
Dieses Ländergeklüngel könnt man sich sparen.
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- Thomas Kalweit
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Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Der bayrische Schein gilt aber auch in BWder bayerische müsste ja noch für Bayern weiter gelten.
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Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
@ Thomas:
Beim Umzug nach BW muss man bis Ende des darauffolgenden Jahres den Fischeischein aus einem anderen Bundesland in einen BW-Schein umschreiben lassen und auch die Abgabe zahlen.
Damit verfällt die bezahlte Gebühr des alten Scheines!
Schon richtig, dass der Bayrische Schein auch in BW gilt, aber eben nur für die begrenzte Zeit. Urlaub machen kein Problem, Umzug = Problem.
Beim Umzug nach BW muss man bis Ende des darauffolgenden Jahres den Fischeischein aus einem anderen Bundesland in einen BW-Schein umschreiben lassen und auch die Abgabe zahlen.
Damit verfällt die bezahlte Gebühr des alten Scheines!
Schon richtig, dass der Bayrische Schein auch in BW gilt, aber eben nur für die begrenzte Zeit. Urlaub machen kein Problem, Umzug = Problem.
Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Um evtl. etwas Licht ins dunkel zu bringen :
Nach dem bayerischen Fischereigesetz hättest Du, vega, deine Fischerprüfung in Bayern absolvieren müssen, da in AVFiG §2 Absatz 1 (http://www.lfvbayern.de/media/files/aus ... rdnung.pdf Seite 3, Gleichstellung anderer Fischereischeine...) steht, dass in dem Bundesland die Prüfung abgelegt werden muss in welchem der Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) ist!
Warum das bei dir erlaubt wurde, die Prüfung in BW abzulegen, weiß ich nicht!
Wäre dein Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) in Baden-Württemberg "gewesen" und du würdest nach Bayern umziehen, dann würde der Fischereischein in Bayern längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer gelten.
Wie du richtig erwähnt hast kannst du mit dem Fischereischein von BW in Bayern oder sonst wo in Deutschland Urlaub machen, da dieser anerkannt wird (siehe nochmals AVFiG §2 Absatz 2).
Nach dem bayerischen Fischereigesetz hättest Du, vega, deine Fischerprüfung in Bayern absolvieren müssen, da in AVFiG §2 Absatz 1 (http://www.lfvbayern.de/media/files/aus ... rdnung.pdf Seite 3, Gleichstellung anderer Fischereischeine...) steht, dass in dem Bundesland die Prüfung abgelegt werden muss in welchem der Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) ist!
Warum das bei dir erlaubt wurde, die Prüfung in BW abzulegen, weiß ich nicht!
Wäre dein Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) in Baden-Württemberg "gewesen" und du würdest nach Bayern umziehen, dann würde der Fischereischein in Bayern längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer gelten.
Wie du richtig erwähnt hast kannst du mit dem Fischereischein von BW in Bayern oder sonst wo in Deutschland Urlaub machen, da dieser anerkannt wird (siehe nochmals AVFiG §2 Absatz 2).
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Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Mal erlich wer fagt den an der Kartenausgaben wo du den Schein gemacht hast ! die wollen nur wissen ob du den Überhaupt hast .
Ich Wohne jetzt schon seit 1994 in BW und hab meine Schein Aus Bayern damals frisch verlängern lassen und bis Heute hat es noch niemande gejuckt wo der her ist !
Ich Wohne jetzt schon seit 1994 in BW und hab meine Schein Aus Bayern damals frisch verlängern lassen und bis Heute hat es noch niemande gejuckt wo der her ist !
Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Hi,
MSA meint das so: Es ist verboten in einem anderen Bundesland den Fischereischein zu machen, während man in Bayern seinen Erstwohnsitz hat. Dieses Gesetz soll Fischereischeintourismus verhindern. Das widersprüchliche daran ist, dass wenn man umzieht die fremden Prüfungen anderer Bundesländer in Bayern anerkannt werden und man den Fischereischein bekommt.
Ich hatte einen Beamten der davon gehört hatte, dass er mir den Schein eigentlich nicht ausstellen darf. Da er es genauso schwachsinnig findet wie ich hat er mir ihn trotzdem ausgestellt.
Ich halte das ganze Bundesländergeklüngel für hirnrissig und viel zu bürokratisch. Die sollen ein Bundesgesetz für Fischerei machen, dann weiss jeder woran er ist. Die Abgaben werden anteilsmäßig verteilt und fertig.
Obwohl ich erst kurz den Fischreischein habe, vergeht mir oft die Lust angeln zu gehen, weil ich erst eine Karte für das Gewässer brauche usw.
In anderen Ländern geht das unkomplizierter...
MSA meint das so: Es ist verboten in einem anderen Bundesland den Fischereischein zu machen, während man in Bayern seinen Erstwohnsitz hat. Dieses Gesetz soll Fischereischeintourismus verhindern. Das widersprüchliche daran ist, dass wenn man umzieht die fremden Prüfungen anderer Bundesländer in Bayern anerkannt werden und man den Fischereischein bekommt.
Ich hatte einen Beamten der davon gehört hatte, dass er mir den Schein eigentlich nicht ausstellen darf. Da er es genauso schwachsinnig findet wie ich hat er mir ihn trotzdem ausgestellt.
Ich halte das ganze Bundesländergeklüngel für hirnrissig und viel zu bürokratisch. Die sollen ein Bundesgesetz für Fischerei machen, dann weiss jeder woran er ist. Die Abgaben werden anteilsmäßig verteilt und fertig.
Obwohl ich erst kurz den Fischreischein habe, vergeht mir oft die Lust angeln zu gehen, weil ich erst eine Karte für das Gewässer brauche usw.
In anderen Ländern geht das unkomplizierter...
Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Wenns rauskommt ist der Beamte dran und du deinen Schein los!vega hat geschrieben:Ich hatte einen Beamten der davon gehört hatte, dass er mir den Schein eigentlich nicht ausstellen darf. Da er es genauso schwachsinnig findet wie ich hat er mir ihn trotzdem ausgestellt.
Gut, du hast die Prüfuung abgelegt und bestanden....
Stimme ich dir zu!;)vega hat geschrieben:Ich halte das ganze Bundesländergeklüngel für hirnrissig und viel zu bürokratisch. Die sollen ein Bundesgesetz für Fischerei machen, dann weiss jeder woran er ist....
Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Habe in der Mitteilung des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. in Ausgabe 4/2007 folgendes gelesen:
Bei der Anerkennung außerbayerischer Fischerprüfungen gilt nach wie vor das Wohnsitzprinzip. Wer die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland ablegt, während er seine Hauptwohnung in Bayern hat, kann auf dieser Prüfungsgrundlage keinen Fischereischein auf Lebenszeit erhalten. Das Wonsitzprinzip ist nach wie vor erforderlich, um einen ansonsten ausufernden "Prüfungstourismus" zu unterbinden.
Diese Verordnung tritt am 1. November 2007 in Kraft.
Dein lebenslanger Fischereischein für Bayern ist somit ungültig!
Kannst du auch bald nachlesen unter:
http://www.lfvbayern.de/gesetzlbestimmungen/
wenn der Link zum PDF-Dokument "Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur AVFiG" funktioniert!
Bei der Anerkennung außerbayerischer Fischerprüfungen gilt nach wie vor das Wohnsitzprinzip. Wer die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland ablegt, während er seine Hauptwohnung in Bayern hat, kann auf dieser Prüfungsgrundlage keinen Fischereischein auf Lebenszeit erhalten. Das Wonsitzprinzip ist nach wie vor erforderlich, um einen ansonsten ausufernden "Prüfungstourismus" zu unterbinden.
Diese Verordnung tritt am 1. November 2007 in Kraft.
Dein lebenslanger Fischereischein für Bayern ist somit ungültig!
Kannst du auch bald nachlesen unter:
http://www.lfvbayern.de/gesetzlbestimmungen/
wenn der Link zum PDF-Dokument "Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur AVFiG" funktioniert!
Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Richtig, rein gesetzlich ist der Schein ungültig. Da ich ihn aber schon habe, frägt mich sowieso niemand mehr wo ich den Kurs gemacht habe. Bei Kontrollen ist es wurst, Hauptsache der Schein ist gültig.
greetz
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Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Na ja in Bayern heisst es immer. Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn Du einen gültigen Schein hast und Dich bisher keiner gefragt hat, solltest Du Dich ganz ruhig verhalten und einfach so weitermachen wie bisher. Hast ja dafür bezahlt.
Grüsse von der Donau
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