Forelle als Köder???

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Moderator: Thomas Kalweit

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Forelle als Köder???

Beitrag von Ragnar » 07 Okt 2007 00:30

Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage bezüglich Forellen als Köderfische:
Ich angel an der Bigge in NRW.

Ist es erlaubt eine Forelle vom Züchter als toten Köderfisch zu benutzen???
Wenn ja muss ich mich dann an irgendein Mindestmaß halten???

Irgendwie werde ich aus den Paragraphen nicht schlau!!! :?

Das Thema ist bei uns heiß diskutiert aber keiner kann irgendwie stichhaltige Argumente bringen...

Thx
Ragnar

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Der Wanderwolf
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Re: Forelle als Köder???

Beitrag von Der Wanderwolf » 07 Okt 2007 11:03

Ich kenne die Paragraphen an der Bigge nicht. In der Regel ist es aber so, dass Köderfische nur in dem Gewässer verwendte werden dürfen und sollten aus dem sie stammen (um die Übertragung von Krankheiten zu vermeiden). Eine Forelle vom Züchter scheidet also aus. Probiers doch mal mit einem großen realistisch aussehndem Wobbler im Forellen - Design!
[img]http://www.wanderwolf.de/resources/Stockforelle.jpg[/img]

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Re: Forelle als Köder???

Beitrag von Thomas Kalweit » 07 Okt 2007 11:58

In NRW dürfen keine Fischarten als Köderfische benutzt werden, die ein Mindestmaß haben. Dabei dachte der Gesetzgeber aber, dass Angler kleine Fischchen als Köfi benutzen - ein "Edelfisch" der größer als das Mindestmaß ist, geht eigentlich o.k.

Aber Achtung: In NRW dürfen nur Fische aus dem gleichen Gewässer als Köfis benutzt werden. Also Einkaufen beim Züchter ist nicht :wink: !
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Re: Forelle als Köder???

Beitrag von Ragnar » 07 Okt 2007 14:17

OK vielen dank!!!!! Nun bin ihc was schlauer geworden ;-)

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Tomas
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Re: Forelle als Köder???

Beitrag von Tomas » 08 Nov 2007 17:52

@Thomas weist du auch wie das in Bayern geregelt ist? :(
... Man fängt nur, wenn die Angel im Wasser ist!

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Re: Forelle als Köder???

Beitrag von Thomas Kalweit » 08 Nov 2007 17:55

Leider nein, aber hier findest Du alle Fischereiordnungen und -gesetze der Bundesländer: http://www.fischundfang.de/456,12/
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Re: Forelle als Köder???

Beitrag von andreas » 20 Nov 2007 13:23

Hallo Ragnar
Ich würde mich darauf, das jadas Mindestmass überschritten ist, nicht verlassen. Soweit ich weiß, hat der Ruhrverband das Maß für alle Forellen in ihren Seen auf 50 cm gesetzt. Zumindest bei uns im Möhnesee. In der Fischereiordnung NRW ist nur die die Abgabe und das Anbieten der unter § 3 LFO aufgeführten Fische geregelt. Im Zweifelsfall würd ich es lieber lassen, gibt nur unnötig Ärger.Nachzulesen in der Fischereiordnung NRW. Wenn ich jetzt den link einfügen könnte , wäre das hilfreich, klappt aber nicht.
http://sgv.im.nrw.de suchen nach Landesfischereiordnung!
Gruß an die Bigge
Andreas
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