So weit ich das weis (selber ausm Schwabenländle), darfst du mit dem Fischereischein in jeden unserer deutschen Bundesländer angeln.
Das Problem, dass der Fischereischein nicht in jedem Bundesland anerkannt wird, liegt nur vor wenn du in ein Anderes umziehst. Dann kann es vorkommen, dass du den Schein noch mal machen musst.
Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch im Lande Nordrhein-Westfalen, wenn der Inhaber in dem anderen Bundesland seinen ständigen Wohnsitz hat oder im Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeines hatte.
Dies habe ich gefunden zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und soweit ich weis ist es so auch in allen anderen.
Hoffe, dass ich dir helfen konnte.