Welche Gewässer sind befischbar?

Hier gibt's nasse Tipps...

Moderator: Thomas Kalweit

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Welche Gewässer sind befischbar?

Beitrag von psycomico » 08 Mai 2006 23:59

hallo,

ich habe da mal eine ganz doofe frage: ein paar freunde und ich hatten neulich eine diskussion darüber, ob man an allen gewässern in deutschland angeln darf, solange sich das gewässer nicht in einem naturschutzgebiet befindet. sind denn alle gewässer verpachtet und gibt es ein gesetz, welches besagt, dass man das recht hat überall sonst fischen zu dürfen. (ist der verkauf von angelkarten nicht zum teil eine art gegenfinazierung für gewässerpflege usw.) [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]
ok, sind ein paar mehr fragen zusammengekommen, aber es sind die wildesten vermutungen geäußert worden...könnt ihre vielleicht licht ins dunkel bringen?

gruß, psycomico

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Karsten
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Welche Gewässer sind befischbar?

Beitrag von Karsten » 09 Mai 2006 01:23

Hallo!
Erst mal: Es ist KEINE doofe Frage.
In Deutschland sollten alle Gewässer verpachtet sein.
Sicher gibt es da und dort einige FREIE Gewässer, die niemand haben möchte. Ich selbst kenne so eins. Dort darf man OHNE Angelkarte angeln, aber nicht ohne Fischereischein. Ob sich das allerdings lohnt ist eine andere Sache.
In einigen Gewässern die in Naturschutzgebieten liegen darf ebenfalls geangelt werden. Es gibt da jedoch von Region zu Region Unterschiede.
Der kauf der Angelkarten soll jeweils ein Beitrag zur Bewirtschaftung des/der Gewässer sein. Zusätzlich dazu ist bei uns eine Fischerreiabgabe an die Stadt/Kreis/Land zu entrichten, um Besatzmaßnahmen durchführen zu können. (Diese wird manchmal mehr überprüft als die eigentliche Angelkarte)
Gruß Karsten
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Heinzmann

Welche Gewässer sind befischbar?

Beitrag von Heinzmann » 09 Mai 2006 03:30

Hallöle,
das ist ogar eine sehr gute Frage, die mich auch interessiert.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Code:</font><HR><pre> Karsten wrote:
Zusätzlich dazu ist bei uns eine Fischerreiabgabe an die Stadt/Kreis/Land zu entrichten [...] </pre><HR></BLOCKQUOTE>

Ist es nicht so, dass man die Fischereiabgabe mit dem Erwerb des Jahresfischereischeins abgibt?

Grüße

Heinzmann

Heinzmann

Welche Gewässer sind befischbar?

Beitrag von Heinzmann » 09 Mai 2006 03:32

Joder, donde esta mi "s" [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]

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Beitrag von Thomas Kalweit » 09 Mai 2006 10:28

Es ist mal wieder in jedem Bundesland anders. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise besteht die Hegepflicht: Jedes Gewässer, das nicht unter Naturschutz steht oder aus anderen Gründen nicht genutzt werden kann (z.B. Lebensgefahr bei abbrechenden Ufern), muss fischereilich genutzt werden. Man hat einen Rechtsanspruch darauf, der eingeklagt werden kann. Das ist aber in anderen Bundesländern wieder komplett anders. In NRW gibt es deshalb kein Gewässer, das nur mit dem Bundesfischereischein befischt werden darf - man braucht auch immer einen Erlaubnisschein des Pächters/Eigentümers.
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Welche Gewässer sind befischbar?

Beitrag von Flo86 » 09 Mai 2006 17:08

Bitte keine Schimpfwörter hier, Heinzmann [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
"In einer Million Jahren, ja schon in tausend wird der Mensch wieder Kohlenstoff sein", [...] "Weil er dumm ist. Und auch Gentechnik wird ihm nicht helfen."
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Welche Gewässer sind befischbar?

Beitrag von bundyman » 10 Mai 2006 00:16

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Heinzmann:
<STRONG>
Ist es nicht so, dass man die Fischereiabgabe mit dem Erwerb des Jahresfischereischeins abgibt?
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Da gibts (leider) auch wieder unzaehlige, regional abhaengige Regelungen.
In Berlin (bspw.) gibts keinen Jahresfischereischein.
Da gilt der Fischereischein A 5 Jahre und es wird von jedem Fischereischein A Besitzer(mit Wohnsitz Berlin) jaehrlich die Fischereiabgabe (21 EUR) erhoben...

[ 09. Mai 2006: Beitrag editiert von: bundyman ]
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Beitrag von Karsten » 10 Mai 2006 01:53

Hallo!
@ Heinzmann: Unser Fischerreischein ist lebenslänglich gültig. Wenn man sich nichts zuschulden kommen läßt natürlich. Wobei auch da eher die Angelkarte fürs Jahr draufgeht.
Die Fischerreiabgabe ergibt dann im Prinzip so etwas wie die jährliche Freimachung. Man kann also ein paar Jahre aussetzen und aktiviert ihn dann mit der Entrichtung der Fischerreiabgabe neu.
@bundy: wir bezahlen nur 6€ [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Gruß Karsten

[ 09. Mai 2006: Beitrag editiert von: Karsten ]
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Welche Gewässer sind befischbar?

Beitrag von psycomico » 10 Mai 2006 02:15

hallo,

vielen dank für eure antworten, ein wenig schlauer bin ich jetzt schon, was ich aber noch nicht so richtig verstehe, ist die geschichte mit dem recht zu fischen. wir haben da so einen kleinen see, zu dem wir ab und zu fahren, der see wird wohl von einem fischer gepachtet sein. hat man denn in seiner position (des fischers) ein persönliches interesse, angler in "seinem" see fischen zu lassen?

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Welche Gewässer sind befischbar?

Beitrag von EiziEiz » 10 Mai 2006 07:40

Money, money, money [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
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Beitrag von Karsten » 10 Mai 2006 13:11

Hallo!
Da muß ich meinem Vorschreiber Recht geben. Es sind, mit Einschränkungen, manchmal recht gute Einnahmen zu erwarten. Es soll jedoch auch Fischer geben, die das kulant handhaben, also nicht über Gebühr teure Karten verkaufen.
Gruß Karsten
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