Angeln in Deutschland

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Moderator: Thomas Kalweit

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Heinzmann

Angeln in Deutschland

Beitrag von Heinzmann » 08 Jun 2004 23:38

Petri ihr lieben,
wie sieht es eigentlich aus, wenn Ausländer im Urlaub in Deutschland angeln wollen. Sie können ja nicht mal eben einen Angelschein machen. Dürfen in Deutschland wirklich nur Angler mit nem deutschen Angelschein fischen?
Ich habe nämlich meinen einzigen Wohnsitz in Spanien, werde aber allerdings im Oktober für einen Monat in Deutschland sein und würde gerne auch da mal die Ruten schwingen. Als Flüsse kämen bei mir die Nahe (zwischen Bad Kreuznach und Bingen), der Rhein (zwischen Koblenz und Ludwigshafen) und der Neckar (zwischen Heidelberg und Mannheim) in Frage.
Kann mir dazu jemand einige Infos geben?
Liebe Grüsse
Heinzmann

snakefish
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Angeln in Deutschland

Beitrag von snakefish » 09 Jun 2004 10:08

Hallo Heinzmann

für unsere Gäste aus dem Ausland gilt meines Wissens folgendes :


Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
Angler aus anderen Ländern müssen ebenfalls einen Fischereischein lösen, um hier dem Fischfang nachgehen zu können. Der Fischereischein wird ausländischen Besuchern ohne Ablegung der Fischerprüfung erteilt, wenn sie nachweisen, dass sie die für die Ausübung des Fischfangs notwendige Kenntnisse besitzen.
--------------------------------------------------------------------------------


Quelle : LFV-Westfalen
mfg Snakefish
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Beitrag von Thomas Kalweit » 09 Jun 2004 10:37

Das nimmt aber dann so skurrile Züge an, dass der Urlaubsangler vor Beamten der Bezirksregierung die Rute schwingen muss... Wer hat dazu im Urlaub schon Lust und Zeit - ich habe von einem Fall in NRW gehört [img]images/smiles/icon_rolleyes.gif[/img] !
In jedem Fall solltest Du etwas mitbringen, dass Deine "anglerische Befähigung" nachweist: Fangfotos, Wettangel-Pokale, Vereinspapiere ...

Vielleicht sehen das die Rheinland-Pfälzer etwas lockerer [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img].
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Holger F.
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Beitrag von Holger F. » 09 Jun 2004 12:41

Moin,
in Schleswig Holstein kann der Urlauber bei
der Gemeinde einen Urlauber Fischereischein beantragen.
Der gild dann glaube ich 30 Tage.
So kann dann der Urlauber wenigstens Fischen.
Bei uns in Meck Pom gibt es solche Regelung glaube ich nicht.
Eigendlich Schade, da wir so viel Gewässer haben und doch die Urlauber in unser Land holen wollen.

Petri Holger

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Beitrag von A.....Blex » 09 Jun 2004 13:31

Holger hat Recht! Bild
In Schleswig-Holstein gibt es zwar eine generelle Fischereischeinpflicht, aber auch diverse Ausnahmen:

Für Gastangler aus anderen Nationen ist z.B. eine Ausnahmegenehmigung möglich. Hiernach können für eine Dauer von maximal 40 aufeinanderfolgenden Tagen Bewohner anderer Nationen in Form einer Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht befreit werden. Sie können so z.B. bei der Verwaltungsbehörde in ihrem Urlaubsort eine Sondergenehmigung erhalten, die ihnen erlaubt die Fischerei ohne eine abgelegte Fischereischeinprüfung durchzuführen. Bei dieser Sondergenehmigung wird die Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holsteins und zusätzlich eine Verwaltungsgebühr fällig. Bild

In der Praxis läuft die Erteilung der Sondergenehmigung sehr unkompliziert ab. Zum Amt - sagen, was man will - Geld abdrücken fertig! Man muß eigentlich nur nachweisen, daß man seinen Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein hat.

Finde ich auch gut so, denn schließlich fahren viele Deutsche auch ohne abgelegte Fischereiprüfung in andere Länder und dürfen dort angeln. Warum also nicht umgekehrt? Bild

Also Heinzmann! Ab nach Schleswig-Holstein - ins schönste Bundesland der Welt! Bild
Gruß & Petri A.....Blex Bild
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Beitrag von Thomas Kalweit » 09 Jun 2004 17:25

@heinzmann: Ich habe mal für Dich die entsprechenden Paragraphen aus dem LFischG Rheinland-Pfalz herauskopiert. Vielleicht trifft ja etwas aud Dich zu [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] ?

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> (2) Von der Ablegung der Fischerprüfung sind befreit:
1. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
2. Personen, die nicht für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind,
3. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
4. Personen, die innerhalb von fünf Jahren vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes einen Jahresfischereischein erworben haben,
5. Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen und deren Angehörige, soweit sie durch Ausweis des auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ausgewiesen sind,
6. Ausländer, die eine der Fischerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben und deren Heimatstaaten die Gegenseitigkeit gewährleisten.
<HR></BLOCKQUOTE>
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Beitrag von GLB » 09 Jun 2004 18:19

Das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. In manchen Ländern gilt das nur für Personen die außerhalb des Geltungsbereiches des GG ihren Wohnsitz haben. In anderen nur für Leute ohne deutsche Staatsangehörigkeit.


Und Diplomaten brauchen nur eine Zusage von der jeweiligen Staatskanzlei oder dem AA und dürfen lebenslang ohne Prüfung angeln.

cu

Heinzmann

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Beitrag von Heinzmann » 09 Jun 2004 20:07

Super, vielen Dank. Die Nummer 2 trifft dann ja voll und ganz auf mich zu. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Das heist, ich muss mir dann einfach eine Berechtigungskarte für das jeweilige Gewässer kaufen?
Grüsse Heinzmann

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Beitrag von Karsten » 10 Jun 2004 01:57

Hallo! Hallo!
A....Blex bestimmt nichts gegen Schleswig- Holstein, aber bei uns in Mecklenburg/Vorpommern benötigt er auch keinen [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
Laut "Landesverordnung zur Durchführung des Fischereischeingesetzes" §5 Absatz 3
- Personen mit ständigen Wohnsitz im Ausland benötigen für den Fischfang keinen Fischereischein
Gruß Karsten

[ 09. Juni 2004: Beitrag editiert von: Karsten ]
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Beitrag von snakefish » 10 Jun 2004 10:04

@ Heinzmann

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das heist, ich muss mir dann einfach eine Berechtigungskarte für das jeweilige Gewässer kaufen?
<HR></BLOCKQUOTE>
Nein !!!
Das bedeutet einfach nur Du mußt keine Fischerprüfung ablegen.
1. Zum jeweiligen Amt ---(Jahres) Fischereischein beantragen
2. Gewässererlaubnisschein (Gastkarte) besorgen
3. Angeln gehen [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]

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Heinzmann

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Beitrag von Heinzmann » 10 Jun 2004 17:31

Oki, das hört sich ja ganz gut an! [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

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