Angelmesser
Moderator: Thomas Kalweit
Angelmesser
Gude...
Welche Anforderungen habt ihr an eure Messer?
Ich bin einfach nur mal neugierig...
Ich persönlich hab eigentlich fast nur Haller-Messer, liegt allerdings daran, dass ein freund von mir händler ist
greetz,
Grey
Welche Anforderungen habt ihr an eure Messer?
Ich bin einfach nur mal neugierig...
Ich persönlich hab eigentlich fast nur Haller-Messer, liegt allerdings daran, dass ein freund von mir händler ist
greetz,
Grey
Re: Angelmesser
hi 
die ansprüche an das messer hängen erstmal von der situation ab
wenn ich z.B. zum hechtangeln gehe, und mir auch einen schönen 70er für die küche mitnehmen will, dann brauche ich ein messer um ihn waidgerecht zu töten (will ja nicht den schädel zu matsche hauen), also sollte es spitz und stabil (hart) sein
in der küche brauche ich dann ein filetier-messer, welches etwas weicher ausfallen sollte, aber sehr scharf
wenn ich allerdings einfach nur mein messer beim stippen brauche, dann muss es evtl mal ne futter-tüte aufschneiden, das wars dann aber auch schon mit der messerei
da stellt sich die "gegenfrage": ist bei allen angelarten ein messer nötig? (abgesehen vom töten der fische, da man bei jeder angelart auch fische töten kann/muss (bei verletzung etc))
ich denke im grunde sollte JEDES messer scharf und stabil sein, dass man ans wasser mitnehmen möchte, denn sonst erfüllt es seinen zweck nicht
ob ich jetzt eine säge-kante oder eine integrierte nagelfeile haben muss oder "was weiß ich was", das ist eher nebensächlich denke ich

die ansprüche an das messer hängen erstmal von der situation ab
wenn ich z.B. zum hechtangeln gehe, und mir auch einen schönen 70er für die küche mitnehmen will, dann brauche ich ein messer um ihn waidgerecht zu töten (will ja nicht den schädel zu matsche hauen), also sollte es spitz und stabil (hart) sein
in der küche brauche ich dann ein filetier-messer, welches etwas weicher ausfallen sollte, aber sehr scharf
wenn ich allerdings einfach nur mein messer beim stippen brauche, dann muss es evtl mal ne futter-tüte aufschneiden, das wars dann aber auch schon mit der messerei
da stellt sich die "gegenfrage": ist bei allen angelarten ein messer nötig? (abgesehen vom töten der fische, da man bei jeder angelart auch fische töten kann/muss (bei verletzung etc))
ich denke im grunde sollte JEDES messer scharf und stabil sein, dass man ans wasser mitnehmen möchte, denn sonst erfüllt es seinen zweck nicht
ob ich jetzt eine säge-kante oder eine integrierte nagelfeile haben muss oder "was weiß ich was", das ist eher nebensächlich denke ich
MfG und Petri
Nic
Nic
Re: Angelmesser
Für mich leistet am Wasser ein ganz normales Schweizer Taschenmesser beste Dienste. Die Klinge ist einwandfrei scharf, und die zusätzlichen Funktionen sind manchmal auch sehr praktisch, z.B. Schere, Säge, Pinzette, Dosenöffner.... Da ich Fische, die ich mitnehmen möchte, auch nicht per Herzstich sondern per Kiemenschnitt (= Verbindungsarterie zwischen Kiemen und Herz durchschneiden) versorge, ist die Klinge auch nicht zu kurz...
"Haben Sie die Fische, die Sie hier im Eimer haben, alle allein gefangen?"
- "Nein, ich hatte einen Wurm, der mir dabei half."
- "Nein, ich hatte einen Wurm, der mir dabei half."
Re: Angelmesser
e$$oxX hat geschrieben:Für mich leistet am Wasser ein ganz normales Schweizer Taschenmesser beste Dienste. Die Klinge ist einwandfrei scharf, und die zusätzlichen Funktionen sind manchmal auch sehr praktisch, z.B. Schere, Säge, Pinzette, Dosenöffner....

Jeder Fisch hat seine Besonderheiten und einen Grund, um ihn unbedingt fangen zu wollen...
Re: Angelmesser
Hallo GreyShade!
Ich besitze seit knapp 20 Jahren ein Multitool von Victorinox. Es ist mein wirklich täglicher Begleiter und hat mir in vielen Situationen geholfen bestimmte Aufgaben zu meistern. Viele werden jetzt sagen es ist relativ teuer, aber wenn man die Jahre der Haltbarkeit und Zuverläässigkeit addiert und ein Billigteil damit vergleicht, glaube ich keinen Fehler gemacht zu haben.
Allerdings ist es zum Filetieren nicht geeignet. Filetiermesser sind Spezialmesser die in die Küche gehören oder an den Ort wo Fische filetiert weden.
Es gibt natürlich auch andere namhafte Anbieter von Multifunktionswerkzeugen, die man in die engere Wahl nehmen kann.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen
Petri Heil und straffes Band
andy65
Ich besitze seit knapp 20 Jahren ein Multitool von Victorinox. Es ist mein wirklich täglicher Begleiter und hat mir in vielen Situationen geholfen bestimmte Aufgaben zu meistern. Viele werden jetzt sagen es ist relativ teuer, aber wenn man die Jahre der Haltbarkeit und Zuverläässigkeit addiert und ein Billigteil damit vergleicht, glaube ich keinen Fehler gemacht zu haben.
Allerdings ist es zum Filetieren nicht geeignet. Filetiermesser sind Spezialmesser die in die Küche gehören oder an den Ort wo Fische filetiert weden.
Es gibt natürlich auch andere namhafte Anbieter von Multifunktionswerkzeugen, die man in die engere Wahl nehmen kann.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen
Petri Heil und straffes Band
andy65
Re: Angelmesser
Jo, hab ebenfalls ein Victorinox Multitool. Mehr brauch ick eigentlich nicht. Damit kann ick alle arbeiten beim angeln erledigen und zur Not auch das Auto noch reparieren...
Fuer den Fall, der Faelle und als Reserve, falls doch mal ein scharfes Messer von noeten sein sollte, noch ein Gerber Evo.
Denn die 'Klinge' vom Tool ist eher kaum zu gebrauchen...

Fuer den Fall, der Faelle und als Reserve, falls doch mal ein scharfes Messer von noeten sein sollte, noch ein Gerber Evo.
Denn die 'Klinge' vom Tool ist eher kaum zu gebrauchen...
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]
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Re: Angelmesser
Schönen Abend!
Mein Messer ist aus einem guten Stück Metall gearbeitet wo am unteren Handteil auch eine Metallkugel mit integriert ist zum Abschlagen des Fisches. Ganz praktisch das Ding, weil somit 2 wichtige Kriterien erfüllt werden in einem Teil - das Abschlagen und der Schnitt.
Die Klingenlänge spielt bei uns Anglern eine untergeordnete Rolle, wenn das Messer (eindeutig ersichtlich und der Angelausrüstung beiliegend!!) geführt wird,- ansonsten gibt´s vom Gesetzgeber eine Strafanzeige da es als Waffe gesehen wird! Man muß also neben den Angelpapieren auch als Angler erkennbar sein, und darf das Messer nur zu anglerischen Tätigkeiten am Wasser verwenden, und nicht auch privat in Privatklamotten mit sich führen! Da fackeln die Gesetzeshüter nicht lange, und erstellen Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes.
Im Moment ist mir aber die Klingenlänge nicht mehr geläufig - wie lang die sein darf, aber vielleicht weiß das
Thomas oder Uwe besser.
Gruß!
Florian
Mein Messer ist aus einem guten Stück Metall gearbeitet wo am unteren Handteil auch eine Metallkugel mit integriert ist zum Abschlagen des Fisches. Ganz praktisch das Ding, weil somit 2 wichtige Kriterien erfüllt werden in einem Teil - das Abschlagen und der Schnitt.
Die Klingenlänge spielt bei uns Anglern eine untergeordnete Rolle, wenn das Messer (eindeutig ersichtlich und der Angelausrüstung beiliegend!!) geführt wird,- ansonsten gibt´s vom Gesetzgeber eine Strafanzeige da es als Waffe gesehen wird! Man muß also neben den Angelpapieren auch als Angler erkennbar sein, und darf das Messer nur zu anglerischen Tätigkeiten am Wasser verwenden, und nicht auch privat in Privatklamotten mit sich führen! Da fackeln die Gesetzeshüter nicht lange, und erstellen Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes.
Im Moment ist mir aber die Klingenlänge nicht mehr geläufig - wie lang die sein darf, aber vielleicht weiß das
Thomas oder Uwe besser.
Gruß!
Florian
"Der nächste Fisch ist meistens der bessere"
Re: Angelmesser
Ich hab da ein schnuckeliges Einhandmesser von Puma. Scharf,robust und wie es sich für ein Einhandmesser gehört, leicht mit einer Hand zu öffnen. Gruß Thorsten
Dummheit ist eine natürliche Begabung!
Re: Angelmesser
Unzulaessige Verallgemeinerung @ Team Hiroshi...
Lt. §42a Abschnitt 1 Absatz 3. ist es verboten, 'Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm' zu fuehren, aber auch da gibts Ausnahmen (§42a Abschnitt 2 Absatz 1,2,3).
Oeffentlich in der Hosentasche kann (kann) also Aerger geben, wenn gegen obriges Verstossen wuerde, aber ne generelle Anzeige daraus abzuleiten, ist schon sehr weit her geholt...
Gaenzlich verbotene (Butterfly und co.) mal ganz aussen vor.
Darum gings urspruenglich aber auch garnicht, denn beim angeln liegt ja zudem auch noch 'berechtigtes Interesse (§42a Abschnitt 2 Absatz3) vor.
Solange man niemanden mit seinem Messer bedroht/verletzt, duerften Anzeigen weder erfolgen, noch Aussicht auf Verfolgung haben.
Allerdings bin ick kein Anwalt...
Lt. §42a Abschnitt 1 Absatz 3. ist es verboten, 'Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm' zu fuehren, aber auch da gibts Ausnahmen (§42a Abschnitt 2 Absatz 1,2,3).
Oeffentlich in der Hosentasche kann (kann) also Aerger geben, wenn gegen obriges Verstossen wuerde, aber ne generelle Anzeige daraus abzuleiten, ist schon sehr weit her geholt...
Gaenzlich verbotene (Butterfly und co.) mal ganz aussen vor.
Darum gings urspruenglich aber auch garnicht, denn beim angeln liegt ja zudem auch noch 'berechtigtes Interesse (§42a Abschnitt 2 Absatz3) vor.
Solange man niemanden mit seinem Messer bedroht/verletzt, duerften Anzeigen weder erfolgen, noch Aussicht auf Verfolgung haben.
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Re: Angelmesser
Hallo!
@bundyman
Ist o.k. bundyman.So ganz genau weiß ich es ja auch nicht,- und habe ja vorbehaltlich auf die Tatsache hingewiesen, daß dies u.U. "Auslegungssache" sein kann und entsprechend geahndet werden könnte.
Privat und Hobby sind da 2 paar Stiefel, und wer ein feststehendes Messer in der von Dir wohl in den Paragraphen geprüften Länge - bzw. darüber im rein privaten Bereich führt und sie dadurch dem "Zweck entfremdet" der muß mit Ärger und einer Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes rechnen. Der Zweck ist dann doch eine Sache der absoluten Erkennbarkeit auf den Zweck,- der eben in Privatklamotten nicht mehr gegeben ist - da nicht eindeutig erkennbar.
Ich habe nur ein wenig aufmerksam machen wollen, das ein Fischermesser noch lange kein Fischmesser ist und es Auslegungssache sein könnte. Geht man beispielsweise nach dem Fischen ganz unbedarft ins nächste Bierzelt um sich dort mit seinen Spezi´s zu treffen und die Ausbeute zu feiern ist das auch dem Zweck zugeordnete Messer abzulegen und in den Angeltaschen zu verstauen. Es beispielsweise am Gürtel weiter zu tragen bei öffentlichen Zusammenkünften wie dies beispielsweise auf Festplätzen o.a. eben statt findet ist nicht gestattet, da hier bereits der Zweck auch nicht mehr erkennbar ist. So wird das nach meinem Wissen aber vom Gesetzgeber eingestuft und entsprechend geahndet.
Wollte ja hier nicht den Schlaumeier machen, sondern eher den evtl. Jungangler oder Einsteiger auch auf solche Dinge aufmerksam machen. <heul>
Gruß!
Florian
@bundyman
Ist o.k. bundyman.So ganz genau weiß ich es ja auch nicht,- und habe ja vorbehaltlich auf die Tatsache hingewiesen, daß dies u.U. "Auslegungssache" sein kann und entsprechend geahndet werden könnte.
Privat und Hobby sind da 2 paar Stiefel, und wer ein feststehendes Messer in der von Dir wohl in den Paragraphen geprüften Länge - bzw. darüber im rein privaten Bereich führt und sie dadurch dem "Zweck entfremdet" der muß mit Ärger und einer Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes rechnen. Der Zweck ist dann doch eine Sache der absoluten Erkennbarkeit auf den Zweck,- der eben in Privatklamotten nicht mehr gegeben ist - da nicht eindeutig erkennbar.
Ich habe nur ein wenig aufmerksam machen wollen, das ein Fischermesser noch lange kein Fischmesser ist und es Auslegungssache sein könnte. Geht man beispielsweise nach dem Fischen ganz unbedarft ins nächste Bierzelt um sich dort mit seinen Spezi´s zu treffen und die Ausbeute zu feiern ist das auch dem Zweck zugeordnete Messer abzulegen und in den Angeltaschen zu verstauen. Es beispielsweise am Gürtel weiter zu tragen bei öffentlichen Zusammenkünften wie dies beispielsweise auf Festplätzen o.a. eben statt findet ist nicht gestattet, da hier bereits der Zweck auch nicht mehr erkennbar ist. So wird das nach meinem Wissen aber vom Gesetzgeber eingestuft und entsprechend geahndet.
Wollte ja hier nicht den Schlaumeier machen, sondern eher den evtl. Jungangler oder Einsteiger auch auf solche Dinge aufmerksam machen. <heul>


Gruß!
Florian
"Der nächste Fisch ist meistens der bessere"
Re: Angelmesser
Ich habe auch das gute Schweizer Messer,verbringt seinen treuen Dienst.
Habe aber auch in der Spinntasche ein Einhandmesser,mir wurde mitgeteilt das wenn es in der "Angeltasche/koffer" ist es geduldet wird.
Also zum Gebrauch raus und danach wieder rein.
Am Körper zb immer in der Hosentasche "könnte" Ärger geben.
Feststehende Klingen,am besten noch getragen am Oberschenkel da gibt es auf jedenfall Ärger.
Es ist aber definitiv so das wenn du als Angler erkennbar bist sie doch etwas Gutmütiger sind,ausser du du trägst eine feststehende Klinge am Körper
Und wie Bundyman schon sagte "Butterfly" ist ein "No Go" da reagieren sie Elektrisch
Gruß
Habe aber auch in der Spinntasche ein Einhandmesser,mir wurde mitgeteilt das wenn es in der "Angeltasche/koffer" ist es geduldet wird.
Also zum Gebrauch raus und danach wieder rein.
Am Körper zb immer in der Hosentasche "könnte" Ärger geben.
Feststehende Klingen,am besten noch getragen am Oberschenkel da gibt es auf jedenfall Ärger.
Es ist aber definitiv so das wenn du als Angler erkennbar bist sie doch etwas Gutmütiger sind,ausser du du trägst eine feststehende Klinge am Körper
Und wie Bundyman schon sagte "Butterfly" ist ein "No Go" da reagieren sie Elektrisch
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Gruss und Petri.
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Re: Angelmesser
gude...
in hessen liegt fängt die strafbare klingenlänge beim festen, bew feststellbaren messer bei 8 cm...
greetz,
Grey
in hessen liegt fängt die strafbare klingenlänge beim festen, bew feststellbaren messer bei 8 cm...
greetz,
Grey
Re: Angelmesser
Nach Waffengesetz verboten das Führen von Einhandmesser oder feststehendes Messer mit einer Klinge ab 12 cm.
Dieses giltet aber nur bei einem zugriffbereiten Tragen am Körper.
In einem Angelkoffer zb dürfen diese transportiert werden.
Verboten sind:Faustmesser,butterflymesser,springmesser deren Klinge vorne raus schnellt über 8,5 cm sind und zb eine beidseitige Schneide aufweisen.
Die normalen Springmesser sind Erlaubt und gelten als Taschenmesser.
Aber unsere Kollegen von der "Grün-Weißen Truppe" wissen da bestimmt genauer bescheid
Hab aber jetzt mal "Gegooglet" und wollte es mal genauer wissen
Gruß
Ps: Ihr habt in Hessen ja auch noch die Todesstrafe
na Gott sei Dank geht Bundesrecht über Länderrecht 
Dieses giltet aber nur bei einem zugriffbereiten Tragen am Körper.
In einem Angelkoffer zb dürfen diese transportiert werden.
Verboten sind:Faustmesser,butterflymesser,springmesser deren Klinge vorne raus schnellt über 8,5 cm sind und zb eine beidseitige Schneide aufweisen.
Die normalen Springmesser sind Erlaubt und gelten als Taschenmesser.
Aber unsere Kollegen von der "Grün-Weißen Truppe" wissen da bestimmt genauer bescheid


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Re: Angelmesser
das mit den 8cm war mir auch neu bis letzte woche fischerprüfungskurs...
ist aber laut "lehrmeister" up to date (seit 2008 glaub ich)
greetz,
grey...
ist aber laut "lehrmeister" up to date (seit 2008 glaub ich)
greetz,
grey...
Re: Angelmesser
Na dann zeig deinem Lehrmeister das mal
Verbot des Führens für bestimmte Messertypen
Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Wobei das Wort "führen" bedeutet ich trage es zugriffsbereit am Körper.
Springmesser sind erlaubt, wenn:
die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus),
der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist,
die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist.
Gruß
Verbot des Führens für bestimmte Messertypen
Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Wobei das Wort "führen" bedeutet ich trage es zugriffsbereit am Körper.
Springmesser sind erlaubt, wenn:
die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus),
der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist,
die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist.
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