Wann gehts....
Moderator: Thomas Kalweit
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Re: Wann gehts....
jap!aber ich hab ein grundstück dort fliesst der bach durch da mach ich was ich möchte^^!
Re: Wann gehts....
Da machst Du bestimmt was Du möchtest, (auch wenn ich Dir nicht glaube, dass Du ein Grundstück besitzt) aber dürfen darfst Du es ganz bestimmt nicht!!! Um alles Weitere sollte sich das Ordnungsamt, die Fischereiaufsicht oder der zuständige Staatsanwalt kümmern. Auch mit der Fischereierlaubnis eines örtlichen Pächters o.ä. kannst Du Dich nicht über das geltende Landesfischereirecht hinwegsetzen. Wenn dort drinsteht, dass für die Fischart XXX die Schonzeit YYY vorgesehen ist, dann machst Du da gar nix dran, egal an welchem Gewässer Du Dich gerade befindest.!! Da hast Du Dich (und jeder andere Angler auch) dran zu halten, ohne "wenn und aber". Und in BW haben die Forellen gerade nun mal Schonzeit.team mosella hat geschrieben:jap!aber ich hab ein grundstück dort fliesst der bach durch da mach ich was ich möchte^^!
Klingt zwar komisch, ist aber so.
Re: Wann gehts....
Hallo Jörn,
ich denke Deine Antwort ist nur zum Teil richtig.
Ich besitze ein Stillgewässer - 3 Hektar Wasserfläche - und ein Fließgewässer auf meinem Grundstück. Fließgewässer fließt so ca. 500 m durch mein Gebiet.
Am Stillgewässer lege ich ganz alleine die Schonzeiten fest - wenn überhaupt nötig - , d.h. Schonzeiten werden nach den Witterungsverhältnissen festgelegt. Bei mir käme ja nur der Hecht in Frage.
Ich lege mir meine eigenen Fristen fest - ähnlich dem Land Brandenburg -.
Zumal ich der einzige Angler dort bin. Ausgenommen ich lade einige Kameraden ein.
Fließgewässer, dort habe ich die alleinigen Fischereirechte. Rechts und links von mir, gehört das Land/Fließgewässer der Kirche. Es gibt keine Verpachtung usw.
Natürlich würde es mir nicht im Traum einfallen, dort in der Schonzeit zu angeln, ist doch völlig klar.
Habe aber einen schönen Aalbestand im Fließgewässer. Das Angeln ist aber recht schwierig, da das Fließgewässer und die Uferregion völlig "Naturbelassen" ist .
Gruß und Petri Heil
Peter
ich denke Deine Antwort ist nur zum Teil richtig.
Ich besitze ein Stillgewässer - 3 Hektar Wasserfläche - und ein Fließgewässer auf meinem Grundstück. Fließgewässer fließt so ca. 500 m durch mein Gebiet.
Am Stillgewässer lege ich ganz alleine die Schonzeiten fest - wenn überhaupt nötig - , d.h. Schonzeiten werden nach den Witterungsverhältnissen festgelegt. Bei mir käme ja nur der Hecht in Frage.
Ich lege mir meine eigenen Fristen fest - ähnlich dem Land Brandenburg -.
Zumal ich der einzige Angler dort bin. Ausgenommen ich lade einige Kameraden ein.
Fließgewässer, dort habe ich die alleinigen Fischereirechte. Rechts und links von mir, gehört das Land/Fließgewässer der Kirche. Es gibt keine Verpachtung usw.
Natürlich würde es mir nicht im Traum einfallen, dort in der Schonzeit zu angeln, ist doch völlig klar.
Habe aber einen schönen Aalbestand im Fließgewässer. Das Angeln ist aber recht schwierig, da das Fließgewässer und die Uferregion völlig "Naturbelassen" ist .
Gruß und Petri Heil
Peter
- Katteker
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Re: Wann gehts....
Hallo Gewässer.
Deine Aussage ist so nicht richtig.
Die Mindestmaße und Schonzeiten sind in den Fischereiordnungen der Bundesländer festgelegt. Diese Mindestmaße und Schonzeiten dürfen nicht unterschritten werden. Es ist aber durchaus möglich diese zu verlängern oder auszuweiten.
Beispiel:
In BW hat die Bachforelle vom 01.10. bis 28.02. Schonzeit. Das Mindestmaß ist 28cm. (Stand 2006. Falls sich da was geändert hat bitte kurze Info an mich)
Diese Mindestmaße und Schonzeiten dürfen nicht unterschritten werden. Du kannst aber an deinem Gewässer festlegen, dass die Forelle schon am 01.09. Schonzeit hat. Dann müssen sich alle Angler die an deinem Gewässer angeln sich an die längere Schonzeit halten. Das gleiche gilt fürs Mindestmaß. Du kannt z.B. bestimmen das die Forellen bei dir ein Mindestmaß von 40cm haben.
Deine Aussage ist so nicht richtig.
Die Mindestmaße und Schonzeiten sind in den Fischereiordnungen der Bundesländer festgelegt. Diese Mindestmaße und Schonzeiten dürfen nicht unterschritten werden. Es ist aber durchaus möglich diese zu verlängern oder auszuweiten.
Beispiel:
In BW hat die Bachforelle vom 01.10. bis 28.02. Schonzeit. Das Mindestmaß ist 28cm. (Stand 2006. Falls sich da was geändert hat bitte kurze Info an mich)
Diese Mindestmaße und Schonzeiten dürfen nicht unterschritten werden. Du kannst aber an deinem Gewässer festlegen, dass die Forelle schon am 01.09. Schonzeit hat. Dann müssen sich alle Angler die an deinem Gewässer angeln sich an die längere Schonzeit halten. Das gleiche gilt fürs Mindestmaß. Du kannt z.B. bestimmen das die Forellen bei dir ein Mindestmaß von 40cm haben.
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Re: Wann gehts....
Na dann halt ich mich eben dran !naja ein grundstück besitze ich ob du es glaubst oder nicht!
mfg nico
mfg nico
Re: Wann gehts....
niko: Deine Ansichten wirst Du mit der Zeit ändern müssen.
Auch in Deinen eigenen 4 Wänden kannst Du nicht machen was Du willst. Es kommt auf den Nachbarn und die Gesetze an.
Bei so einem empfindlichen Thema wie die Schonzeiten ist Zurückhaltung angesagt. Provokation ist hier fehl am Platze. Sonst findet sich schnell jemand, der Dir zeigt, was Du darfst und was nicht.
Auch in Deinen eigenen 4 Wänden kannst Du nicht machen was Du willst. Es kommt auf den Nachbarn und die Gesetze an.
Bei so einem empfindlichen Thema wie die Schonzeiten ist Zurückhaltung angesagt. Provokation ist hier fehl am Platze. Sonst findet sich schnell jemand, der Dir zeigt, was Du darfst und was nicht.
- Blauhai
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Re: Wann gehts....
Ausserdem sollte jeder selber so schlau sein und den Forellen in Ruhe ihr Laichgeschäft lassen.
Oder gibts die da im Übermaß?
Sag ja und du lügst
Oder gibts die da im Übermaß?
Sag ja und du lügst
www.donaupirsch.de.tl
http://www.youtube.com/watch?v=tycQCRqcYg4&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=HmAKaOC3Cbo
http://www.youtube.com/watch?v=tycQCRqcYg4&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=HmAKaOC3Cbo
Re: Wann gehts....
Die Frage ist berechtigt. Forellen sind im Moment in der Schonzeit. Oder seid ihr in einem Forellenpuff gewesen?
Wäre ja okay - aber dann solltest Du es dazu sagen. Ansonsten kommt da ein falscher Unterton rein . . .
Wäre ja okay - aber dann solltest Du es dazu sagen. Ansonsten kommt da ein falscher Unterton rein . . .
...."May the holes in your net be no larger than the fish in it. ~Irish Blessing"
Besser geht es ohne TSKH
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Re: Wann gehts....
Der letzte " Winter" war doch so mild wie schon ewig nimmer.Patrick1991 hat geschrieben:Bei mir dauerts noch etwas. Letzten Winter war ich im Februar an unseren Vereinsgewässern angeln. Da hat net mal ein einziges Rotauge, geschweige denn etwas anderes gebissen . Ich werds Ende Februar, Anfang März wieder probieren,
Mfg Patrick
Habe wohl auch deshalb so gut gefangen wie selten zuvor - allerdings nur an wenigen Stellen. Ansonsten "totes Wasser".
Jetzt nach der Frostperiode geht das schon wesentlich schlechter.
Gruß
Werner
Andere so behandeln wie man selbst behandelt werden möchte.
Werner
Andere so behandeln wie man selbst behandelt werden möchte.
Re: Wann gehts....
Hallo zusammen,
ich finde auch das sich Angler an bestehende Schonzeiten halten sollten. Ich denke es kommt nicht von ungefähr das Tierschützer die Angler immer wieder kritisieren und angreifen.
Ich betreibe dieses Hobby weil mich seit jeher die Natur und das Leben im und am Wasser fasziniert. Gerade deshalb versuche ich diese auch zu erhalten und zu schützen, auch das gehört für mich zum Angeln. Dazu gehört das ich die Fische um die Zeit ihrer Fortpflanzung nicht unnötigen Streß aussetze. Jetzt im Winter noch vielmehr als im Sommer. Mein Vater hat einen Forellenbach gepachtet und er hat mir schon als Kind beigebracht, wir lassen die Fische am besten von September bis April in Ruhe.
Zum eigentlichen Thema des Beitrags, ich fange erst wieder im Frühling an zu Angeln. Im Winter lasse ich dich Fische in Ruhe.
ich finde auch das sich Angler an bestehende Schonzeiten halten sollten. Ich denke es kommt nicht von ungefähr das Tierschützer die Angler immer wieder kritisieren und angreifen.
Ich betreibe dieses Hobby weil mich seit jeher die Natur und das Leben im und am Wasser fasziniert. Gerade deshalb versuche ich diese auch zu erhalten und zu schützen, auch das gehört für mich zum Angeln. Dazu gehört das ich die Fische um die Zeit ihrer Fortpflanzung nicht unnötigen Streß aussetze. Jetzt im Winter noch vielmehr als im Sommer. Mein Vater hat einen Forellenbach gepachtet und er hat mir schon als Kind beigebracht, wir lassen die Fische am besten von September bis April in Ruhe.
Zum eigentlichen Thema des Beitrags, ich fange erst wieder im Frühling an zu Angeln. Im Winter lasse ich dich Fische in Ruhe.
Re: Wann gehts....
@ Katteker,
Du mußt schon mal meinen Bericht richtig lesen, ich wohne nicht in BW und habe Brandenburg als Beispiel genannt!
Auch angle ich nicht auf Forellen!!! War doch eine klare Aussage von mir, oder?
Ferner angeln keine anderen Angler an meinem Gewässer!!, war auch klar beschrieben.
Also keinen Schimmer was Du nun von mir willst?
Im übrigen, warum antwortest Du nicht auf meine PM??
Um es für alle noch einmal klar zu stellen, ich bin gegen jeglichen Verstoß
von Vorschriften, wie widersinnig sie auch sein möchten.
Nur, gibt mir das Recht, die Schonzeiten und Mindestmaße selbst festzulegen.
Gruß und Petri Heil
Peter
Du mußt schon mal meinen Bericht richtig lesen, ich wohne nicht in BW und habe Brandenburg als Beispiel genannt!
Auch angle ich nicht auf Forellen!!! War doch eine klare Aussage von mir, oder?
Ferner angeln keine anderen Angler an meinem Gewässer!!, war auch klar beschrieben.
Also keinen Schimmer was Du nun von mir willst?
Im übrigen, warum antwortest Du nicht auf meine PM??
Um es für alle noch einmal klar zu stellen, ich bin gegen jeglichen Verstoß
von Vorschriften, wie widersinnig sie auch sein möchten.
Nur, gibt mir das Recht, die Schonzeiten und Mindestmaße selbst festzulegen.
Gruß und Petri Heil
Peter
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Re: Wann gehts....
Optimist wer redet hier von provokation?
- Katteker
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Re: Wann gehts....
Das Fischereirecht ist Ländersache. Deswegen habe ich doch auch extra geschrieben das das nur ein Beispiel ist.Gewässer hat geschrieben:
Du mußt schon mal meinen Bericht richtig lesen, ich wohne nicht in BW und habe Brandenburg als Beispiel genannt!
Sehe ich das richtig das du aus Niedersachsen kommst?
Niedersächsische Binnenfischereiordnung: Zweiter Abschnitt: §4, Absatz 1: Es ist verboten, Fische und Krebse folgender Arten während der folgenden Zeiten (Artenschonzeiten) zu fangen:
Äsche vom 1. März bis 15. Mai
Bachforelle vom 15. Oktober bis 15. Februar
Hecht vom 1. Februar bis 15. April
Lachs vom 15. Oktober bis 15. März
Meerforelle vom 15. Oktober bis 15. Februar
Stör vom 1. Januar bis 31. Juli
Zander vom 15. März bis 30. April
Flusskrebs (Edelkrebs) vom 1. November bis 30. Juni
Niedersächsische Binnenfischereiordnung: http://www.nwaev.de/html/binnenfischereiordnung.html
Alle anderen Fischarten kannst du natürlich fangen, es sei denn es besteht ein grundsätzliches Fangverbot für diese Arten (z.B. Bitterling, Flussneunauge, Schlammpeitzger)
Die Gesetze gelten trotzdem. Auch wenn du der Besitzer des Sees bist.Gewässer hat geschrieben: Ferner angeln keine anderen Angler an meinem Gewässer!!, war auch klar beschrieben.
Nicht viel. Habe dich nur freundlich (!) darauf hingewiesen das deine Informationen falsch sind.Gewässer hat geschrieben: Also keinen Schimmer was Du nun von mir willst?.
Hab bisher keine von dir erhalten. Kann es sein das du die PN versehendlich in diesem Thread gepostet hast?: http://www.fischundfang.de/forum/viewto ... 0&start=30? Fast ganz unten.Gewässer hat geschrieben: Im übrigen, warum antwortest Du nicht auf meine PM???
Solange dein See in Deutschland liegt musst du dich an die Gesetze halten. Und in denen sind die jeweiligen Schonzeiten genau geregelt. Auch wenn nur du an dem See angelst.Gewässer hat geschrieben: Nur, gibt mir das Recht, die Schonzeiten und Mindestmaße selbst festzulegen.
Re: Wann gehts....
- jap!aber ich hab ein grundstück dort fliesst der bach durch da mach ich was ich möchte^^!
Re: Wann gehts....
@ Katteker,
nein meine PM an Dich ist dort nicht.
Diese bezog sich auf den Wohnort und Deine Meinung zu Autos.
Hatte ja sogar mal mit dem Gedanken gespielt Dich auf eine Angeltour zu mir einzuladen.
Wer aber anderen sein Auto verbietet, ist nicht so recht willkommen.
Gruß und Petri Heil
Peter.
nein meine PM an Dich ist dort nicht.
Diese bezog sich auf den Wohnort und Deine Meinung zu Autos.
Hatte ja sogar mal mit dem Gedanken gespielt Dich auf eine Angeltour zu mir einzuladen.
Wer aber anderen sein Auto verbietet, ist nicht so recht willkommen.
Gruß und Petri Heil
Peter.
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