Infos zum Treffen 2008
Moderator: Thomas Kalweit
- Raptorfalk
- Regelmäßiger User
- Beiträge: 63
- Registriert: 29 Apr 2007 17:38
- Wohnort: Heinsberg
Re: Infos zum Treffen 2008
Kann mich Iceman nur anschließen....
Respekt ,Respekt an das Organisationskomitee
Gruß
Frank
Respekt ,Respekt an das Organisationskomitee
Gruß
Frank
„Mancher denkt zu fischen und krebst nur.“ :lol:
-
- Erfahrener User
- Beiträge: 317
- Registriert: 09 Aug 2006 03:01
- Wohnort: Nord Baden aber gebürtiger Oberbayer
Re: Infos zum Treffen 2008
Tolle Leistung Jungs ! Mann ist das noch lange hin bis dahin !
Re: Infos zum Treffen 2008
Ich habe gestern mal einige Hersteller angeschrieben und gebeten uns Material zur Verfügung zu stellen. Es gibt ja immer diese Fragen hast Du schon mal das probiert, wie ist den diese Rute, diese Schnur, diese Rolle. Wenn so viele Leute auf einem Haufen sind, könnte man ja auch prima mal was auprobieren. Ich lasse beim Händler schon mal was liegen, weil ich mir nicht sicher bin. Und ich sehe ja auch immer die Unsicherheit bei vielen Forumsteilnehmern, die beim Thema Technik durchschimmert.
Ich bin mal gespannt ob das klappt.
Ich bin mal gespannt ob das klappt.
...."May the holes in your net be no larger than the fish in it. ~Irish Blessing"
Besser geht es ohne TSKH
Besser geht es ohne TSKH
- Silas
- Treuer User
- Beiträge: 1786
- Registriert: 02 Jan 2007 03:01
- Wohnort: BW / Schwäbisch-Hall
- Kontaktdaten:
Re: Infos zum Treffen 2008
Cool Smile !
Da muss ich smilen
Das wär wirklich prima wenn man dort mal ein paar Testgeräte bekommen würde und dann auch mal andere Sachen als das, was man sonst immer macht, ausprobieren kann !
Da muss ich smilen
Das wär wirklich prima wenn man dort mal ein paar Testgeräte bekommen würde und dann auch mal andere Sachen als das, was man sonst immer macht, ausprobieren kann !
- Iceman1
- Treuer User
- Beiträge: 2265
- Registriert: 26 Jan 2006 03:01
- Wohnort: Wassenberg ( NRW )
- Kontaktdaten:
Re: Infos zum Treffen 2008
Ja Silas Smile kann nicht nur Grillen
Nein Nein mein Freund
Er kann auch Organisieren
Das wird ein Forums Treffen
Gruss Walter
Nein Nein mein Freund
Er kann auch Organisieren
Das wird ein Forums Treffen
Gruss Walter
[img]http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png[/img]
http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png
http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png
- Silas
- Treuer User
- Beiträge: 1786
- Registriert: 02 Jan 2007 03:01
- Wohnort: BW / Schwäbisch-Hall
- Kontaktdaten:
Re: Infos zum Treffen 2008
Supi Supi
Ich bin jetzt schon sooooo gespannt !
Ich zähl schon die Tage runter
Ich bin jetzt schon sooooo gespannt !
Ich zähl schon die Tage runter
- Iceman1
- Treuer User
- Beiträge: 2265
- Registriert: 26 Jan 2006 03:01
- Wohnort: Wassenberg ( NRW )
- Kontaktdaten:
Re: Infos zum Treffen 2008
Du auch Silas.
Noch 88 Tage
Gruss Iceman
Noch 88 Tage
Gruss Iceman
[img]http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png[/img]
http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png
http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png
- Angelfreund Jan
- Erfahrener User
- Beiträge: 257
- Registriert: 01 Aug 2005 03:01
- Wohnort: 34626 neukirchen
Re: Infos zum Treffen 2008
Hey,
ich bin Jungangler und 16 Jahre alt.
Gibt es für mich Einschränkungen wenn ich mitfahren will?
MfG Jan
ich bin Jungangler und 16 Jahre alt.
Gibt es für mich Einschränkungen wenn ich mitfahren will?
MfG Jan
Re: Infos zum Treffen 2008
Super gute Frage, wirklich!
Da machst Du einen ganzen Haufen (juristischer) Fässer auf.
Ein paar Fragen vorweg:
Willst Du nur für einen Tag kommen oder über die ganze Zeit?
Alleine oder mit (mindestens) einem Elternteil?
Da machst Du einen ganzen Haufen (juristischer) Fässer auf.
Ein paar Fragen vorweg:
Willst Du nur für einen Tag kommen oder über die ganze Zeit?
Alleine oder mit (mindestens) einem Elternteil?
- Angelfreund Jan
- Erfahrener User
- Beiträge: 257
- Registriert: 01 Aug 2005 03:01
- Wohnort: 34626 neukirchen
Re: Infos zum Treffen 2008
Hi,
Also wenn ich komme, dann die ganze Zeit da ich weit weg wohne.
Von meinen Eltern kommt keiner mit, da beide Nichtangler.
Von meinen Eltern aus wäre es kein Problem, sie würden mir auch einen Zettel mit Erlaubniserklärung und Unterschrift für was auch immer ausstellen.
Ob das jetzt juristisch möglich ist weis ich leider nicht, aber ich würde sehr sehr gerne mitkommen.
MfG Jan
Also wenn ich komme, dann die ganze Zeit da ich weit weg wohne.
Von meinen Eltern kommt keiner mit, da beide Nichtangler.
Von meinen Eltern aus wäre es kein Problem, sie würden mir auch einen Zettel mit Erlaubniserklärung und Unterschrift für was auch immer ausstellen.
Ob das jetzt juristisch möglich ist weis ich leider nicht, aber ich würde sehr sehr gerne mitkommen.
MfG Jan
Re: Infos zum Treffen 2008
Die Frage ist auch, ob da jemand die Verantwortung übernimmt, das ist schon eine ziemlich heisse Kiste, brauchst ja nur mal blöde auszurutschen und Dir was brechen, oder Dir nen Haken in die Finger rammen, alles schnell passiert...
Versteh mich da bitte nicht falsch, aber ich weiß auch nicht, wie wir am besten damit umgehen... Fragen wir einfach mal bei Thomas an, der hat doch auch ab und an mit Jugendlichen im Verein zu tun, vielleicht hat er da einen Rat, wie wir das handhaben können...
Gruß
OLE
Versteh mich da bitte nicht falsch, aber ich weiß auch nicht, wie wir am besten damit umgehen... Fragen wir einfach mal bei Thomas an, der hat doch auch ab und an mit Jugendlichen im Verein zu tun, vielleicht hat er da einen Rat, wie wir das handhaben können...
Gruß
OLE
Re: Infos zum Treffen 2008
ich glaube, mit ner unterschriebenen einverständniserklärung der eltern worin steht, dass wir keinerlei haftung übernehmen, sollte des kein problem sein...
könnte mich gegebenenfalls mal bei meinem anwalt erkundigen...
gruß vom niederrhein
matthias
könnte mich gegebenenfalls mal bei meinem anwalt erkundigen...
gruß vom niederrhein
matthias
...mir ******* egal, wer dein Vater ist! Wenn ICH hier angel, geht NIEMAND übers Wasser!!!
Re: Infos zum Treffen 2008
Ole bringt es auf den Punkt.
Hierzu ...
Die Aufsichtspflicht können die Erziehungsberechtigten zum Teil übertragen. Diese Übertragung (der Vorgang) ist gesetzlich nicht geregelt, bedarf also keiner besonderen Form und auch keiner ausdrücklichen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung. Es reicht aus, wenn die Eltern über die Art der Veranstaltung unterrichtet sind und der Teilnahme ihres Kindes zugestimmt haben. Diese Zustimmung ist jedoch unabdingbare Voraussetzung. Problem bei unserer Veranstaltung ist der Charakter. Ist es ein Treffen von Freunden, eine offizielle Veranstaltung oder eine Promotiontour von F&F ('tschuldigung, kleiner Scherz).
Es empfiehlt sich dennoch, für die einzelnen Programmpunkte eine zusätzliche Einverständniserklärung der Eltern einzuholen. Dies gilt vor allem bei Aufnahme von
"Sportarten oder Tätigkeiten, mit denen eine besondere Gefahr verbunden sein kann." ...
Notwendig ist also eine schriftliche Einverständniserklärung auch bei Veranstaltungen, die längere Zeit dauern (Fahrten, Freizeiten, Lagern usw.). Hierbei sollte von den Eltern auch erklärt werden, daß ihr Kind gesundheitlich in der Lage ist, an der Fahrt teilzunehmen.
Eine Einwilligungserklärung der Eltern könnte folgender Maßen aussehen:
Hiermit erklären wir uns damit einverstanden, daß unser Sohn / unsere Tochter (Name) an dem Forumstreffen des Fisch und Fang Forums (Ort, Datum) teilnimmt. Für folgende Programmteile der Veranstaltung gilt unsere Einverständniserklärung nicht: ...
Mögliche zusätze ...
Unser Sohn / unsere Tochter ist Nichtschwimmer/Schwimmer. Unser Sohn / unsere Tochter leidet unter folgenden Allergien und muß regelmäßig folgende Medikamente einnehmen: ... Ort, Datum: Unterschrift der Erziehungsberechtigten:
Der springende Punkt ist, wer übernimmt die Verantwortung (Vertragspartner in Person)?
Die müsste auch auf Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Bestimmungen achten (z.B. Alkoholkonsum usw.).
Was beinhaltet nun die Aufsichtspflicht?
Zur Aufsichtspflicht gehört
"die Beaufsichtigung des Jugendlichen, damit er selbst vor Gefahren und Schaden bewahrt und daran gehindert wird, anderen einen Schaden zuzufügen."
Das bedeutet
eine vorsorgliche Belehrung und Warnung, eine ständige Überwachung und ein Eingreifen von Fall zu Fall.
Diese Forderungen klingen sehr theoretisch, konkret ...
Die Person muß Jugendliche in einer ihm gemäßen Form über den Charakter, den Umfang und die Folgen möglicher Gefahren und über Folgen eines falschen Verhaltens unterrichten. Er muß sie also vorsorglich Belehren und Warnen; das Herunterlesen der Bestimmungen genügt in den meisten Fällen nicht. Auch kann sie (die Person) sich z.B. nicht darauf verlassen, das Jugendliche wissen müssen, daß es verboten ist, z.B. in NRW am Ufer Feuer zu machen.
Die Person ist außerdem verpflichtet, zu überprüfen, ob seine Belehrungen verstanden worden sind und die Warnungen befolgt werden. Es kann auch nötig sein, die Regeln und Anordnungen von Zeit zu Zeit zu wiederholen.
Ein Eingreifen der Person wird erforderlich, wenn aus Unbekümmertheit, Leichtsinn und Absicht die Belehrungen und Warnungen nicht befolgt werden. Es ist unter Umständen auch auf die Folgen hinzuweisen, wenn eine Verwarnung nicht fruchten sollte.
Zugegeben hört sich leicht abschreckend an ist es aber nicht wirklich, weil das Gesetz auch Selbständig- und Erwachsenwerden durch eine Veranstaltung, wie unsere gefördert sieht und nicht durch übermäßige Regel behindern will
Bleibt also die Frage, wer machts?
Hierzu ...
Die Aufsichtspflicht können die Erziehungsberechtigten zum Teil übertragen. Diese Übertragung (der Vorgang) ist gesetzlich nicht geregelt, bedarf also keiner besonderen Form und auch keiner ausdrücklichen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung. Es reicht aus, wenn die Eltern über die Art der Veranstaltung unterrichtet sind und der Teilnahme ihres Kindes zugestimmt haben. Diese Zustimmung ist jedoch unabdingbare Voraussetzung. Problem bei unserer Veranstaltung ist der Charakter. Ist es ein Treffen von Freunden, eine offizielle Veranstaltung oder eine Promotiontour von F&F ('tschuldigung, kleiner Scherz).
Es empfiehlt sich dennoch, für die einzelnen Programmpunkte eine zusätzliche Einverständniserklärung der Eltern einzuholen. Dies gilt vor allem bei Aufnahme von
"Sportarten oder Tätigkeiten, mit denen eine besondere Gefahr verbunden sein kann." ...
Notwendig ist also eine schriftliche Einverständniserklärung auch bei Veranstaltungen, die längere Zeit dauern (Fahrten, Freizeiten, Lagern usw.). Hierbei sollte von den Eltern auch erklärt werden, daß ihr Kind gesundheitlich in der Lage ist, an der Fahrt teilzunehmen.
Eine Einwilligungserklärung der Eltern könnte folgender Maßen aussehen:
Hiermit erklären wir uns damit einverstanden, daß unser Sohn / unsere Tochter (Name) an dem Forumstreffen des Fisch und Fang Forums (Ort, Datum) teilnimmt. Für folgende Programmteile der Veranstaltung gilt unsere Einverständniserklärung nicht: ...
Mögliche zusätze ...
Unser Sohn / unsere Tochter ist Nichtschwimmer/Schwimmer. Unser Sohn / unsere Tochter leidet unter folgenden Allergien und muß regelmäßig folgende Medikamente einnehmen: ... Ort, Datum: Unterschrift der Erziehungsberechtigten:
Der springende Punkt ist, wer übernimmt die Verantwortung (Vertragspartner in Person)?
Die müsste auch auf Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Bestimmungen achten (z.B. Alkoholkonsum usw.).
Was beinhaltet nun die Aufsichtspflicht?
Zur Aufsichtspflicht gehört
"die Beaufsichtigung des Jugendlichen, damit er selbst vor Gefahren und Schaden bewahrt und daran gehindert wird, anderen einen Schaden zuzufügen."
Das bedeutet
eine vorsorgliche Belehrung und Warnung, eine ständige Überwachung und ein Eingreifen von Fall zu Fall.
Diese Forderungen klingen sehr theoretisch, konkret ...
Die Person muß Jugendliche in einer ihm gemäßen Form über den Charakter, den Umfang und die Folgen möglicher Gefahren und über Folgen eines falschen Verhaltens unterrichten. Er muß sie also vorsorglich Belehren und Warnen; das Herunterlesen der Bestimmungen genügt in den meisten Fällen nicht. Auch kann sie (die Person) sich z.B. nicht darauf verlassen, das Jugendliche wissen müssen, daß es verboten ist, z.B. in NRW am Ufer Feuer zu machen.
Die Person ist außerdem verpflichtet, zu überprüfen, ob seine Belehrungen verstanden worden sind und die Warnungen befolgt werden. Es kann auch nötig sein, die Regeln und Anordnungen von Zeit zu Zeit zu wiederholen.
Ein Eingreifen der Person wird erforderlich, wenn aus Unbekümmertheit, Leichtsinn und Absicht die Belehrungen und Warnungen nicht befolgt werden. Es ist unter Umständen auch auf die Folgen hinzuweisen, wenn eine Verwarnung nicht fruchten sollte.
Zugegeben hört sich leicht abschreckend an ist es aber nicht wirklich, weil das Gesetz auch Selbständig- und Erwachsenwerden durch eine Veranstaltung, wie unsere gefördert sieht und nicht durch übermäßige Regel behindern will
Bleibt also die Frage, wer machts?
Re: Infos zum Treffen 2008
Schönen guten Abend! Ich habe da mal eine ganz bescheidene Frage! Darf jeder,der hier im Forum angemeldet ist,an diesen Treffen teilnehmen,oder gibt es da irgendwelche Einschränkungen? Gruß Hechtlein
- Silas
- Treuer User
- Beiträge: 1786
- Registriert: 02 Jan 2007 03:01
- Wohnort: BW / Schwäbisch-Hall
- Kontaktdaten:
Re: Infos zum Treffen 2008
Nein eigentlich gibt es keine Einschränkungen.
Es ist aber "höflicher" wenn man sich erst mal gründlich im Forum beteiligt und o um die 100 Beiträge hat, dass die anderen auch wissen wer man ist wie gut man sich auskennt und ob man auch vertrauenswürdig ist.
Als einzigste Einschränkung gilt das oben ausführlich beschriebene Problem, dass von Chinook beschrieben wurde !
Es ist aber "höflicher" wenn man sich erst mal gründlich im Forum beteiligt und o um die 100 Beiträge hat, dass die anderen auch wissen wer man ist wie gut man sich auskennt und ob man auch vertrauenswürdig ist.
Als einzigste Einschränkung gilt das oben ausführlich beschriebene Problem, dass von Chinook beschrieben wurde !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 40 Gäste