Kopfstich

Literarisches & Kulinarisches von Anglern für Angler

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Blauhai
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Kopfstich

Beitrag von Blauhai » 03 Jul 2008 08:39

Servus und sorry für mein langes Ausbleiben :wink:

Wird sich aber in nächster Zeit kaum ändern, da mir momentan die Zeit fehlt, ins Netz zu gehen....

Zu meiner Frage:

Ein Freund aus Canada tötet seine Fische per Kopfstich bzw. Stich mittels Messer durch das Gehirn des Fisches.
Ich weiß. Hört sich total geschmacklos an.
Allerdings sind die Fische sofort ohne zu zucken tot. Habe es selber schon probiert und halte es für eine ziemlich sichere Sache.
Wie oft passiert es, daß man beim Herzstich mal nicht so 100%ig trifft wie es ein sollte?
Gar nicht? Glaub ich nicht.

Möchte eigentlich nur wissen ob diese Methode rein Fischerei- und Tierschutzrechtlich vertretbar ist, oder ob ich im Falle einer Fischereikontrolle Schwierigkeiten bekommen könnte?
Zudem man den Stich in den Kopf anschließend nur schlecht erkennt. Sieht dann eher aus wie ein Kratzer auf dem Kopf des Fisches.

Danke für die Antworten.
www.donaupirsch.de.tl

http://www.youtube.com/watch?v=tycQCRqcYg4&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=HmAKaOC3Cbo

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Re: Kopfstich

Beitrag von Beliebt » 03 Jul 2008 09:20

Das Problem ist meiner Meinung nach die Tatsache dass der Fisch vor dem Kopfstich nicht betäubt ist.

Wie will man da einem "Gegner" erklären dass der Fisch nicht leiden musste obwohl er doch bei vollem Bewußtsein getötet wurde?

Problematisch ist hier auch ein Mangel an wissenschaftlichen Studien.

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Re: Kopfstich

Beitrag von Optimist » 03 Jul 2008 09:56

Möchte eigentlich nur wissen ob diese Methode rein Fischerei- und Tierschutzrechtlich vertretbar ist, oder ob ich im Falle einer Fischereikontrolle Schwierigkeiten bekommen könnte?
Es komt auf den Kontrolleur an. :wink:

Die Methode mit dem Kopfstich ist eigentlich gleichzusehen mit dem Betäubungsschlag. Der Herzstich dient nur zum Ausbluten des Fisches.

Die Methode durch Kopfstich ( wenn sie richtig ausgeführt wird ) finde ich sogar noch humaner als ein Betäubungsschlag.
Nicht selten trifft man den Fisch auf den Nacken oder auf der Nase ( wenn man nicht aufpasst ), deshalb zappelt er schon mal etwas länger auch nach dem Herzstich.

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Re: Kopfstich

Beitrag von Thomas Kalweit » 03 Jul 2008 10:23

Das ist in bei uns in der Tierschutz-Schlachtverordnung genau geregelt:
(5) Wer einen Fisch schlachtet oder tötet, muß diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder
Töten betäuben. Ohne vorherige Betäubung dürfen
1. Plattfische durch einen schnellen Schnitt, der die Kehle und die Wirbelsäule durchtrennt, und
2. Aale, wenn sie nicht gewerbsmäßig oder sonst höchstens bis zu einer Zahl von 30 Tieren pro
Tag gefangen und verarbeitet werden, durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich
dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des
Herzens
geschlachtet oder getötet werden.
Wer es ganz genau wissen will:

http://www.mluv.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILD/D2_7.PDF

Der VDSF hat es so für seine Mitglieder zusammengefasst.
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de

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Re: Kopfstich

Beitrag von Blauhai » 03 Jul 2008 12:30

Ich glaube ihr habt mich da teilweise etwas mißverstanden :wink:

Den Schlag auf den Kopf führe ich trotzdem durch um ihn erst zu betäuben.
Der Stich in den Kopf soll dann anstatt des Stiches in das Herz zur Tötung des Fisches dienen.

Aber anhand der Antworten bestätigt sich die Vermutung, daß es rechtlich gesehen etwas kritisch ist.
www.donaupirsch.de.tl

http://www.youtube.com/watch?v=tycQCRqcYg4&feature=related
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