Gewässerordnung - Verständnis

Literarisches & Kulinarisches von Anglern für Angler

Moderator: Thomas Kalweit

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Böhme
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Gewässerordnung - Verständnis

Beitrag von Böhme » 17 Jul 2014 21:01

Hallo Forengemeinde,

folgendes habe ich gerade gefunden:

Nun bin ich ein wenig verwirrt. wann darf ich angeln? Das ganze Jahr oder nur vom 1.3-15.10. ???
was ist diese angelsaison??

Wenn mir beim Fang von Köderfischen ab 16.10. ein Karpfen an die Leine geht -darf ich den dann mitnehmen oder nicht? hat ja keine schonzeit...

lest euch das mal durch!









Gewässerordnung

Allgemeine Bestimmungen

Diese Gewässerordnung gilt für die vom Vereinsname bewirtschaftetem Gewässer.
Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, den Inhalt dieser Gewässerordnung zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen.
Wer die Fischerei in unseren Gewässern ausübt, hat die Satzung. das Niedersächsische Fischereigesetz, das Tierschutzgesetz, die Naturschutzgesetze, die Umweltbestimmungen, die Landschaftsschutzverordnung, das Niedersächsische Wald- und Landschaftsgesetz sowie das Niedersächsische Wassergesetz zu beachten.

Folgende Gewässer dürfen befischt werden:

a. Fischteiche II – III – IV – und V

Aktive Mitglieder sind berechtigt vom 1.1.-31.12. eines jeden Jahres den Fischfang auszuüben.
Die Angelsaison gilt vom [color=#80FF00]01.03. bis 15.10.[/color] eines Kalenderjahres.
Es darf mit zwei Ruten jeweils mit einem Haken und mit beliebigen Ködern bestückt, geangelt werden.

Wann darf ich angeln?


b. Nachtangeln

Ab 22:00 bis 6:00 Uhr darf mit 3 Angelruten auf Aal gefischt werden.

Einschränkungen

In den Naturschutzzonen der Teiche 2 und 5 ist das Angeln verboten.

Ausnahmeregelung

In der Zeit vom 16.10. bis 31.01. darf auch in den Schutzzonen auf Raubfisch geangelt werden.
Ab 01. Januar muss grundsätzlich der neue Erlaubnisschein vorhanden sein!

Das Angeln von Köderfischen ist erlaubt, lebende Hälterung ist verboten.
Schonzeiten sind einzuhalten.


Aufzuchtteiche

Das Angeln und Füttern in den Aufzuchtteichen ist untersagt.
Ausnahme wie füttern während der Aufzuchtzeit durch legitimierte Personen werden über Aushang bekannt gegeben.
Während einer Aufzuchtphase ist der Fang von Köderfischen verboten.


Mindestaße
Aal 50 cm
Aland 25 cm
Barsch 20 cm
Brassen 30 cm
Forelle (Bach) 28 cm Schonzeiten 16.10. bis 31.03
Forelle (Regenbogen) 28 cm
Hecht 60 cm Schonzeiten 01.02. bis 30.04
Karpfen 40 cm
Rotauge/Rotfeder 20 cm
Schlei 30 cm
Zander 60 cm Schonzeiten 01.02. bis 30.04.
Äsche Lt. Beschluss der Jahreshauptversammlung

Team Hiroshi
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Re: Gewässerordnung - Verständnis

Beitrag von Team Hiroshi » 20 Jul 2014 07:41

Moin!

Was mein Verständnis anbelangt darfst Du das Jahr über vom 01.01. bis 31.12. fischen...Die "Klausel" 16.10. bis 31.12. eröffnet Dir die Möglichkeit in diesem Zeitraum auch ZUSÄTZLICH die ansonsten für die zur Fischerei gesperrte Schutzzone zu befischen.

Wenn Dir also ein Karpfen wie in Deinem Beispiel erwähnt "nach dem 15.10" an die Leine geht darfst Du ihn natürlich mitnehmen.

Gruß! :wink:

Florian
"Der nächste Fisch ist meistens der bessere"

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Ronny
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Re: Gewässerordnung - Verständnis

Beitrag von Ronny » 20 Jul 2014 08:15

Ist aber schon verwirrend beschrieben, frag einfach mal den Kontrolleur. :lol:
Glaube der schaut auch erst mal.
Gruss und Petri.

http://www.deutscherhechtangler-club.de
----------
Please don't feed the trolls :-))

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Re: Gewässerordnung - Verständnis

Beitrag von Böhme » 24 Jul 2014 15:01

Auf dem Erlaubnisschein habe ich jetzt auch noch was gefunden:

"Angeln auf Friedfisch nur vom 1.3-15.10."

Wieder so ein Satz...
Da ich mir aber aussuchen darf womit (.."beliebige Köder") meine Köfis und Raubfische fange...

A Propos Köfis - Mindestmaß Rotauge/Rotfeder/Barsch= 20cm
Dadurch wäre es quasi unmöglich "maßige" Köfis zu fangen. (" Ist der Köfi maßig?" :D )


Meine Nachfrage hat ergeben:

1. A:"Köfis sind Köfis - Diese dürfen auch kleiner als 20cm sein."
F: "Steht aber nicht in der Gewässerordnung"
A: " kann man sich doch denken"
F "Denken kann man sich vieles..."


2. F: " Was hat es mit der Angelsaison 1.3.-15.10. auf sich?"
A:"Nur in diesem Zeitraum darf man auf Friedfisch angeln"
F:"Also kein Karpfenangeln im Winter?"
A: "Nein!"
F: "Aber Raubfischangeln und Köfiangeln mit beliebigem Köder?"
A: "Ja nur nicht auf Friedfisch"
F:" "Was wenn beim Köfiangeln ein Karpfen gefangen wird?"
A:"Zurücksetzen!"
F:" Warum hat der Karpfen dann keine Schonzeit? Wäre doch einfacher? Maßige Fische dürfen streng genommen nicht zurückgesetzt werden.
A: "Wenn man nicht auf Friedfisch angeln darf, kann man auch keinen Karpfen fangen. Sonst würden die Fische bis zur neuen Saison alle verangelt werden.Daher ist es verboten"
F:" Ist ja nicht verboten - Köfis dürfen mit beliebigem Köder gefangen werden, s.Gewässerordnung - Also ist -Friedfischangeln erlaubt"
A:"Aber beim Köfiangeln, fämgt man doch keinen Karpfen"
F:"Ist nicht auszuschließen - wenn der Karpfen beißt, dann beißt er. Theoretisch kann ich mit Boilie auf Köfi gehen"
A:" Wenn, dann zurücksetzen"
F:""Ich denke die Fische sollen nicht verangelt werden?" Warum regelt ihr das nicht vernünftig, so wie es alle anderen auch machen?
A:" Ist es. Gewässerordnung haben wir gerade neu gemacht."
F: " Sprich, wenn ich mich an den genauen Wortlaut der Gewässerordnung halte, mache ich alles richtig."
A: " Genau"
F:" Danke für das Gespräch"







.

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Re: Gewässerordnung - Verständnis

Beitrag von Fishermanslure » 24 Jul 2014 16:50

Endgeil diese Regulierungswut. Ich mutmaße mal dass es im Vorstand Verwaltungsfachwirte gibt und zwar solche, die Ihren Beruf auch privat leben...

Vielleicht hilft es in diesem Fall ja dann, auf das Fehlen der entsprechenden Anwendungsverordnungen zur Gewässerordnung hinzuweisen. :lol:
Grüßle
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...

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Re: Gewässerordnung - Verständnis

Beitrag von Team Hiroshi » 25 Jul 2014 00:35

Sehr schön geschrieben .... Ich bieg mich auch gerade vor lauter lachen :lol:
So ein Interview hat schon was.... Was da manchmal für Murks verzapft wird :mrgreen:

Wichtig für den Befragten ist doch nur eines:"Er muß standhaft bleiben und sein Behördenmützchen auf dem Haupt tragen" dann wird´s schon so werden wie man´s gefälligst sagt

Gruß! :wink:

Florian
"Der nächste Fisch ist meistens der bessere"

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