gesetze bei kleingewässern

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Beitrag von Zander2802 » 13 Jun 2005 02:43

Ich sag dazu nichts mehr.wenn die gemeinde nicht in der Lage ist vernünftig alles auszuschildern bzw. nicht erreichbar ist.
[url=http://www.catch-release.de][img]http://www.anglerwebs.de/cur/cr100x50.gif[/img][/url]

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Beitrag von Zander2802 » 13 Jun 2005 02:44

für mich ist das Thema gegessen.
[url=http://www.catch-release.de][img]http://www.anglerwebs.de/cur/cr100x50.gif[/img][/url]

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Chinook
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Beitrag von Chinook » 13 Jun 2005 10:29

Hi aal-zander,
ich frage mich, wie du deinen Fischereischein gekriegt hast.
Neben Gesetzen der Gewässernutzung (u.a. Fischereiberechtigungen) gibt es auch noch einen Haufen anderer Gesetze, die dich etwas abkühlen sollten. Schau doch mal in deinen Prüfungsunterlagen nach, was da so steht. Tip: Gesetzeskunde.
Übrigens, wenn dein "Bürgermeister" sagt: "Ist mir egal ob du mit 100km/h durch die Ortschaft bretterst, heißt das noch lange nicht, dass das in Ordnung ist.

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Beitrag von Thomas Kalweit » 13 Jun 2005 10:44

Also: In NRW wird bei Gewässern unter 0,5 Hektar (sog. Privatgewässern) wie Zuchtbecken und Gartenteichen das Fischereigesetz nicht voll angewendet.

Trotzdem hat natürlich der Eigentümer (die Gemeinde?) über die Fischerei zu melden. Es gibt in NRW keine Gewässer - und sei es das kleinste Rinnsal - die man ohne Erlaubnis befischen darf.

Hier der Paragraph aus dem LFischG NRW:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> (3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung, sofern sie
1. gegen den Wechsel von Fischen, die das vorgeschriebene Mindestmaß haben, abgesperrt sind,
2. dauernd bewirtschaftet,
3. regelmäßig abgelassen und
4. nicht angelfischereilich genutzt werden.
(4) Privatgewässer sind stehende Gewässer, die gegen jeden Fischwechsel abgesperrt sind, an denen Alleineigentum, Eigentum zur gesamten Hand oder Miteigentum besteht und die
a) zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören oder
b) nicht größer als 0,5 Hektar sind.
Das gleiche gilt für Teiche, die in Verbindung mit fließenden Gewässern stehen.
(5) Auf Privatgewässer und ihnen gleichgestellte Gewässer (§ 2) finden nur § 31 für den Fischfang mit der Handangel sowie die §§ 39 und 40 Abs. 1 Anwendung.
<HR></BLOCKQUOTE>
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Beitrag von Chinook » 13 Jun 2005 10:58

Danke Thomas,
soweit das Fischereigesetz NRW. Was ich meinte ist, dass es noch andere Gesetze in Deutschland gibt (z.B. Tierschutz, Landschaftsschutz usw.) die in unserem geliebten Lande keinen rechtsfreien Räume entstehen lassen.
Was wäre, wenn die lapidar als Köderfisch bezeichneten Fische auf der Roten Liste stehen. aal-zander darf sich gerne mal bei seinem Bürgermeister erkundigen, wie hoch da die Ordnungsstrafen sind.

Spass am Rande: was hier aal-zander outet ist auch nicht gesetzeskonform. Vielleicht ist ihm bereits ein eifriger Anwalt auf den Fersen.

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Beitrag von Thomas Kalweit » 13 Jun 2005 11:04

@Chinook: Man sollte nicht alles ganz so genau sehen! Der Jungangler, der in seiner Jugend nicht öfters am Dorfteich schwarzgeangelt hat, muss noch geboren werden - zum Glück!

Da Aal-Zander ein Schüler ist, kann man sicher mal beide Augen zudrücken [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] !
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Beitrag von Chinook » 13 Jun 2005 11:27

... aber klar doch. War ja auch leicht ironisch gemeint.
Wenn die Pferde richtig mit mir durchgehen sähe das ganz anders aus :-)

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Beitrag von Zander2802 » 13 Jun 2005 17:07

Naja zu spät... jetzt weiß ich jedenfalls, dass ich es nicht darf.
Aber was sollte sein wenn ein ganz ahnungsloser nicht angler dahin geht und Fische für den garteteich haben will?
Es stehen nirgends schilder und da er wahrscheinlich keine Ahnung von Gesetzteskunde hat ..... wird er sich sich doch holen ich war so fair und habe die zu vielen Fische zurückgebracht.
am ende waren es 5 Fische die gefehlt haben.
Aber gut ich habe gelernt, dass ich es nicht wieder machen werde ohne eine erlaubnisskarte.
[url=http://www.catch-release.de][img]http://www.anglerwebs.de/cur/cr100x50.gif[/img][/url]

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Beitrag von Thomas Kalweit » 13 Jun 2005 17:12

Besorg Dir einfach die Erlaubnis des Grundeigentümers - dann darfst Du ja dort fischen. Übrigens: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe (alter Rechtsgrundsatz) [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] .
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Beitrag von Zander2802 » 13 Jun 2005 17:18

ja danke thomas.
t´schuldigung für mein verhalten..
kommt nie wieder vor
hoffentlich habe ich nun hier im forum nicht den ruf als
dieb
fischwilderer
o.ä

[ 13. Juni 2005: Beitrag editiert von: aal-zander ]
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Beitrag von Thomas Kalweit » 13 Jun 2005 18:08

Ich glaube, hier gibts kaum jemanden, der noch nicht schwarzgeangelt hat [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] . Mach' Dir also keine Sorgen!
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Beitrag von Carpcatcher » 13 Jun 2005 18:11

Hi,

ganz bestimmt nicht. Wenn jeder belangt wird, der mal eine Kaulquappe mitnimmt, hätten die Gerichte viel zu tun. Ein evtl. Verkauf der Fische wäre allerdings nicht richtig.

Mein Freund und ich haben unsere Köfis immer aus dem Münchner Englischen Garten geholt - während der Bachauskehr war das nicht wirklich ein Problem. Den fragenden Spaziergängern haben wir erklärt, wir sind von Greenpeace und retten die Fische.

Gab viel Lob und war so verkehrt ja auch nicht. Immerhin sind die Fischlein uns dann nach einiger Zeit im Aquarium so ans Herz gewachsen, dass wir sie wieder freigelassen haben... [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]

Gruß
Jürgen

[ 13. Juni 2005: Beitrag editiert von: Carpcatcher ]
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Beitrag von e$$oxX » 13 Jun 2005 19:16

@ CC: [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] ja, so macht man das... [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
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Beitrag von bundyman » 13 Jun 2005 19:27

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von aal-zander:
<STRONG>
Aber was sollte sein wenn ein ganz ahnungsloser nicht angler dahin geht und Fische für den garteteich haben will?
Es stehen nirgends schilder und da er wahrscheinlich keine Ahnung von Gesetzteskunde hat ..... </STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Es ist nunmal so (und das ändert sich hoffendlich auch nicht), dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Es kann doch nun wirklich kein Problem sein, sich vor seinem handeln davon zu überzeugen, ob etwas uneingeschränkt, mit Auflagen, oder garnicht erlaubt ist.
Warum einige meinen sich daran nicht halten zu müssen, vermag ick nicht zu sagen.
Ob man sich dann auch an die Auflagen hält, oder nicht, steht dann natürlich auf einem anderen Blatt. Muß man ja auch nicht, so man bei übertritten bereit ist, die folgenden Strafen klaglos hinzunehmen.
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[Al Bundy]

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Beitrag von myArt » 14 Jun 2005 00:15

Ich finde man sollte nicht gleich mit harten Worten vorgehen, Wir sind hier in einem Forum wo Themen Diskutiert werden, Jung- Angler sich Informieren können bzw. Ansichten verglichen werden.
Aal-Zander ist einer wie Wir, nur eben gehör er noch der jüngeren Generation an und wenn man Ihm gleich mit Harten Worten kommt, dann traut er sich vieleicht beim nächsten mal erst garnicht mehr zu fragen und wo mangel an Information herscht, kann man wenig dazu lehrnen.
Dann wäre da immer noch die Äuseren gegebeheiten, ich selbst komme aus einem winzigen Kuh- Dorf, zu meiner Jugend Zeit "wie nennt man das noch schnell, Lausbuben-Zeit". Sorry Aal-Zander, will dich nun nicht zu einem klein Kind machen [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] aber zu dieser Zeit, haben wir Mofas friesirt, heimlich Zigaretten geraucht, uns mal mit Fusel betrunken, ohne Führerschein das Moped vom Kumpel missbraucht und und.. auch das mit dem Dorfteich ist mir nicht fremd, natürlich hab ich auch das ein oder andere mal für die ein oder andere Aktion Buse tun müssen aber ich habe viel dabei gelehrnt was Recht oder Schlecht ist.
Wie ich zum Fischen gekommen bin könnt ihr euch nun selbst aus Malen [img]images/smiles/icon_razz.gif[/img]
Nun, das soll nun kein Freibrief sein, die Zeit schreitet voran und die Welt wird strenger, is schon was dran was bundyman sagt, man muß dann auch die Strafe für sein Fehlverhalten Aktzeptieren müssen auch wenn man sich dies bis dahin keine großen gedanken darüber gemacht hat.

Aal-Zander, wenn Du mal nicht genau weist ob es gerade Recht oder Schlecht ist, fange dein Posting mal mit dem Satz an "ich hatte oder habe einen Freund, der hat..."

Ich finde es falsch, jemanden gleich an an die Klagemauer zu stellen, gerade wenn er noch etwas jünger ist. Wenn ich meinen Sohn ständig an schnautzen würde für mögliches fehl Verhalten oder dumme sprüche, dann würde er mit bestimmt nur noch die hälfte von seinen Erlebnissen erzählen, wenn überhaupt !!! ob das der richtige Weg ist.. entscheidet selbt.
Beim Tanzen tritt man sich öfter mal auf die Füsse, bricht aber deshalb nicht gleich den Abend ab und geht nach Hause.

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