Rechtslage in der Schonzeit...!

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Heinzmann

Rechtslage in der Schonzeit...!

Beitrag von Heinzmann » 14 Mai 2005 22:11

Hallo ihr lieben,
ich war eben noch mal im Hafen auf Barsch. Ein schöner 56er Zander ist mir dann auf einen Wobbler geknallt. Bei der Landung stellte ich fest, dass der Zander den Wobbler komplett im Maul hatte, wobei der hintere Drilling in den Kiemen hing und der Zander blutete.
Wohl oder übel musste ich ihn dann abschlagen.
Jetzt würde mich mal interessieren wie es mit der Rechtlage aussieht. Wenn man einen Fisch in der Schonzeit am Haken hat, er aber so verletzt ist, dass er nicht überlebensfähig ist, dann kann bzw. muss man ihn doch abschlagen. Oder liege ich da falsch?
Grüsse
Heinzmann

slapped
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Beitrag von slapped » 14 Mai 2005 23:08

wie es im gesetz steht weiß ich es nicht aber ich denke das z.B. kontrolleure das einsehen

ich finde auch das es sinnvoller ist das spinnfischen in der schonzeit zuverbieten, wie es bei uns der fall ist
[img]http://www.oyla16.de/userdaten/87784384/bilder/fufsig.JPG[/img]
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Beitrag von Zander2802 » 14 Mai 2005 23:24

Hi mit dem Verbot ist holland extrem es dürfen keine fleischigen köder verwendet werden und der köder darf maximal 25mm groß sein.
Mit dem Einsehen der Aufseher weiß ich nicht, weil jeder hat sicher eine andere Ansicht ,klar wenn er wie heinzmann b4eschrieben hat denke ich ja. grundsätzlich kann es ja passieren, dassder aufseher meint mann hätte ihn noch ahaken könne also....
aber heinzmann ich hätte es auch gemacht. was hat der fisch davon, wenn er elendig stirbtß1
[url=http://www.catch-release.de][img]http://www.anglerwebs.de/cur/cr100x50.gif[/img][/url]

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Beitrag von Esox-Jäger » 14 Mai 2005 23:37

Hi Heinzmann,
nach der Rechtslage, so wie ich sie einstmals gelehrt bekam, sind untermaßige oder geschonte Fische , die aufgrund von Verletzungen nicht zurückgesetzt werden können, zu zerstückeln und als Fischfutter wieder dem Gewässer zuzuführen.
anglershirt.de

Heinzmann

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Beitrag von Heinzmann » 15 Mai 2005 00:32

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Esox-Jäger:
<STRONG>nach der Rechtslage, so wie ich sie einstmals gelehrt bekam, sind untermaßige oder geschonte Fische , die aufgrund von Verletzungen nicht zurückgesetzt werden können, zu zerstückeln und als Fischfutter wieder dem Gewässer zuzuführen.</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>


[img]images/smiles/icon_eek.gif[/img] Das ist aber nicht dein Ernst???

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Beitrag von SchindHsd » 15 Mai 2005 01:25

Hi,

also ich kann dazu leider auch nichts gescheites sagen, bis auf das bei uns im Verein zu den Schonzeiten egal für welchen Fisch das Spinnfischen verboten ist.

Wenn das flächendeckend eingeführt wird, dann wäre die Rechtslage eindeutig.

So kannste ja eigentlich nichts dafür. Ich gehe mal davon aus das dies als Unfall gewertet wird.

Gruß Patrick...
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Beitrag von Esox-Jäger » 15 Mai 2005 01:27

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Heinzmann:
<STRONG>


[img]images/smiles/icon_eek.gif[/img] Das ist aber nicht dein Ernst???</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Leider doch ! Zumindest in Sachsen-Anhalt (und in anderen Bundesländern eventuell auch).
Steht so in der Gewässerordnung des DAV und Landesfischereiverbandes:
5. Schutz- und Schonmaßnahmen
5.1 Die Behandlung gefangener Fische
"... Werden Fische beim Fang nachhaltig verletzt, sind sie unverzüglich zu töten. Die Aneignung dieser Fische ist verboten, wenn sie untermaßig sind oder während der Schonzeit gefangen wurden oder für sie ein Fangverbot besteht."
Nachzulesen unter:
LAV Sachsen-Anhalt
anglershirt.de

Heinzmann

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Beitrag von Heinzmann » 15 Mai 2005 01:53

Ob das so sinnvoll ist? [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]

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Beitrag von Esox-Jäger » 15 Mai 2005 02:00

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Heinzmann:
<STRONG>Ob das so sinnvoll ist? [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Das "Zerstückeln" des Fisches steht zwar nicht direkt im Gesetz, ist aber wohl bei größeren Fischen doch angebracht, um eine Verwertung durch kleinere Räuber zu gewährleisten.
Laut eines Fischereirechtsexperten ist diese Regelung wohl daher entstanden, da der Fischereiaufseher sonst in keinem Fall nachvollziehen könnte, ob der Fisch wirklich
zu stark verletzt wurde, um ihn zurückzusetzen, oder ob der Angler dies nur behauptet und den Fisch einfach nur aus "Gier" abgeschlagen hat.
Ich persönlich finde es aber auch schon recht krass. Glücklicherweise bin ich bisher aber nicht in eine solche Situation geraten.
Ich würde wahrscheinlich einen Zander auch nicht zerstückeln, damit er am Gewässergrund dahingammelt, sondern ihn schnell im Kofferraum meines Autos verschwinden lassen.
[img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
anglershirt.de

Heinzmann

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Beitrag von Heinzmann » 15 Mai 2005 02:39

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Esox-Jäger:
<STRONG>
Ich würde wahrscheinlich einen Zander auch nicht zerstückeln, damit er am Gewässergrund dahingammelt, sondern ihn schnell im Kofferraum meines Autos verschwinden lassen.
[img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Da sind wir uns einig. [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]

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Beitrag von A.....Blex » 17 Mai 2005 16:08

Also ich weiß nicht ob das Zerstückeln wirklich Euer Ernst ist. [img]images/smiles/icon_rolleyes.gif[/img]
Natürlich ist Fischerei Ländersache und deshalb individuell geregelt, aber für Schleswig Holstein gilt folgendes:

In den Binnengewässern nach § 2 (2),(3) BiFO:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> (2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeit gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.

(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind. <HR></BLOCKQUOTE>

In den Küstengewässern nach § 2 (2),(3) KüFO:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> (2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder –gewicht unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeiten gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.

(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, so sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind. <HR></BLOCKQUOTE>

Wäre ja noch schöner, wenn man geschonte Fische plötzlich entnehmen dürfte, weil sie schwerst verletzt wurden. Dann sind innerhalb der Schonzeiten plötzlich alle Fische zufällig hinüber. Man kennt ja die Spezies, die alles plattmachen, was ihnen in den Kescher kommt. [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img]

Ich geb ja zu - es blutet in einem solchen Fall nicht nur der Fisch, sondern auch das eigene Herz. Leider sieht man aber viel zu häufig, daß in der Schonzeit Fische abgeschlagen werden und auch regelmäßig untermaßige Fische in den Tüten, Taschen und auch Kofferräumen landen. Wenns nach mir ginge, dann sollte da ruhig mal eine Höchststrafe als Example ausgesprochen werden, wenn jemand erwischt wird. Die liegt bei uns in Schleswig-Holstein laut Gesetz im Moment bei 25.000€. [img]images/smiles/icon_redface.gif[/img]
Wir sind ja nicht in Wild-West! [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img]

Natürlich harte Worte, aber offensichtlich notwendig, weil an den meisten Gewässern viel zu viele schwarze Scharfe mit viel zu scharfen Klingen herumhängen, die meinen alles plattmachen zu müssen, was ihnen in die Finger kommt. [img]images/smiles/icon_cool.gif[/img]

Gruß & Petri ALEX [img]images/smiles/icon_cool.gif[/img]
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Beitrag von Thomas Kalweit » 17 Mai 2005 16:23

In vielen Gewässerordnungen besteht folgende Regelung: Untermaßige, tote Fische müssen zerstückelt und vergraben werden.

Zerstückeln und vergraben ist notwendig, damit besonders erfinderische Angler nicht auf schlimme Ideen kommen. Als Fischereiaufseher kann ich Euch ein Lied davon singen: Viele Angler sind erfinderisch [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] und angeln gezielt auf untermaßige und geschonte Fische! Untermaßige Fische müssen deshalb sozusagen "entwertet" werden, damit es kein Schlupfloch gibt und sie doch noch der Küche zugefügt werden können. Leider ist die Realität so...
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Beitrag von A.....Blex » 17 Mai 2005 16:47

Ist aber wirklich eine merkwürdige Regelung mit dem zerstückeln. [img]images/smiles/icon_rolleyes.gif[/img]

Gut - die Begründung macht Sinn, denn es gibt Leute - hört mir hauf! [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img]
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Beitrag von Thomas Kalweit » 17 Mai 2005 17:19

Müsste man den Fisch nicht zerstückeln, dann könnte man einfach jeden untermaßigen und in der Schonzeit gefangenen Fisch entnehmen. Bei einer Kontrolle käme man mit der Ausrede "Der hatte zu tief geschluckt!" immer durch. Durch die besagte Regelung wird dieses Schlupfloch für Fischfrevler geschlossen.
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Beitrag von Zander2802 » 17 Mai 2005 18:03

Gut ich könnte immer noch sagen ich wollte dies gerade machen...... und hätte den vor 5min erst gefangen aber gut....
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