Angelschein

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Raubfischjäger96
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Angelschein

Beitrag von Raubfischjäger96 » 09 Mär 2010 22:07

Hi,

Hab jetzt meinen angelschein !!! Total geil , JETZT GEHTS LOS !!!! Nee, aber jetzt mal ernst. Ich finde, dass der stoff, der mir bei gebracht wurde, ist ein wenig contaproduktiv. Überall steht, man soll große Hechte zurücksezten. Ich hab beigebracht bekommen, dass man große Hechte nicht schonen soll, da sie schlechte Futterververter sind. Wenn man mal bedenkt, dass die großen meistens weibchen sind und diese sich um die sicherung des bestasndes kümmern, ist das ja ürgendwie falsch. Ich könnt jetzt noch mehr aufzählen, aber ich möcht ers mal wissen, wie ihr das sieht.

roman_69_aha
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Re: Angelschein

Beitrag von roman_69_aha » 09 Mär 2010 22:46

Also laut Fischerreigesetz "muss" man maßige Fische mitnehmen!!! Trotzdem setzen die meisten Angler den Fang wieder zurück. Wenn man dabei erwischt wird bekommt man dabei eigentlich Ärger? Die Frage hab ich mir eigentlich schon immer gestellt, aber bisher konnte mir niemand eine Antwort darauf geben. Also jedenfalls setz ich so ziemlich alles wieder zurück egal ob Hecht, Karpfen oder Schleie. Meist entnehme ich den Fisch nur wenn er tief geschluckt hat oder irgend eine Verletzung bzw. Krankheit hat. In anderen EU-Staaten gibt es,soweit ich weiß,strengere Gesetze hinsichtlich der Fangmaße und der Fangbegrenzung.

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Thomas Kalweit
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Re: Angelschein

Beitrag von Thomas Kalweit » 10 Mär 2010 09:33

Leider wird in den Vorbereitungslehrgängen noch fischereibiologisches Wissen aus dem 19. Jahrhundert gelehrt. Der Hecht ist ein Fischereischädling, der kurz gehalten werden muss... Döbel müssen aus Forellengewässern entfernt werden... Großfische sind schlechte Futterwerwerter...
:roll:

Ich bin selbst seit fast 20 Jahren Lehrgangsleiter, und weiß, dass vor allem ältere Kollegen manchmal nicht mehr dazulernen wollen.
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Re: Angelschein

Beitrag von Karpfenfischer » 10 Mär 2010 09:39

roman_69_aha hat geschrieben:Trotzdem setzen die meisten Angler den Fang wieder zurück.
Also mir ist eher bekannt, dass der Großteil der Angler den Fang mitnimmt und verwertet.
Gruß

Markus

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Re: Angelschein

Beitrag von Adidas Mathias » 10 Mär 2010 09:55

Soweit ich weiß, gibt´s bei uns kein Verbot von catch & relaise. Das ist glaub ich in Deutschland noch Grauzone. Anders in der Schweiz, da ist das catch & relaise offiziell verboten.
" Wie weit ein Angler es mit der Wahrheit hält, richtet sich danach, wie weit er seine Arme ausstrecken kann"

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Re: Angelschein

Beitrag von Ulli3D » 10 Mär 2010 10:02

Bei uns ist das ganz klar über das Tierschutzgesetz geregelt. Danach darf man keinem Wirbeltier ohne venünftigen Grund Schmerzen zufügen oder es töten.

Bei Fischen ist dieser Grund gegeben, wenn ich den Fisch verwerten kann/ will. Wenn ich aber z. B. auf Zander aus bin und fang einen Hecht, der mir nicht schmeckt, dann kann/ will ich ihn nicht verwerten und MUSS ihn zurücksetzen. Das ist in diesem Fall vergleichbar einem untermaßigen oder geschonten Fisch, auch der muss zurückgesetzt werden.
Petri Heil aus Sankt Augustin

Ulli

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Re: Angelschein

Beitrag von 1980ba » 10 Mär 2010 13:15

im härtefall ist es dann wohl eine argumentationssache!

solang ich den fisch nicht fange, 10minuten in die kamera halte, dürfte es immer eine begründung für`s zurücksetzen geben.

und nebenbei: glückwunsch zum angelschein :!:

gruß marcus

Niederbayer

Re: Angelschein

Beitrag von Niederbayer » 10 Mär 2010 13:46

Wie schon gesagt wird das in Deutschland auch gerne so ausgelegt, wie man es gerne hätte!

Ich kenne einen See, dort wenn Du einen gefangenen maßigen Fisch zurücksetzt und erwischt wirst, dann bist Du Deine Tages-, Wochen- oder Jahreskarte los... und bekommen tust Du diese an besagtem Gewässer auch nie mehr!

Es soll jetzt bestimmt keine C&R-Diskussion geben, aber man könnte sich wirklich über die Sinnhaftigkeit Gedanken machen!

Übrigens:
Ich bin - genau wie Karpfenfischer - genau der entgegengesetzten Meinung von roman_69_aha ==> es wird deutlich mehr mitgenommen als wieder zurückgesetzt!
In der Regel ist es bei uns in der Region sogar meistens so - da gibt es sehr lange Sitzungen und Diskussionen dazu - dass das Problem ist, dass wirklich alles am Wasser abgeschlagen und mitgenommen wird (egal ob maßig oder nicht) und man nicht weiß wie man das verhindern soll! :shock:

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Re: Angelschein

Beitrag von Adidas Mathias » 11 Mär 2010 00:29

In der Regel ist es bei uns in der Region sogar meistens so - da gibt es sehr lange Sitzungen und Diskussionen dazu - dass das Problem ist, dass wirklich alles am Wasser abgeschlagen und mitgenommen wird (egal ob maßig oder nicht) und man nicht weiß wie man das verhindern soll! :shock:[/quote]



Das Problem mit dem "alles mitnehmen kenn ich auch. Und meisstens sind es bei uns Russen.( nicht das ich jetzt fremdenfeindlich bin ) Aber ich kenn einen Aufseher der mir öfters berichtet.
Oft sind es 5 Mann mit 4 Hunden. Und da eine vernünftige Überprüfung zu machen.... . Und wenn wird man auf´s übelste beschimpft.
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Re: Angelschein

Beitrag von 1980ba » 11 Mär 2010 00:42

ich glaub auch, dass das verhältnis alles mitnehmen - zurücksetzen bei mir im verein bei 80/20 liegt...

und auch ich bin nicht fremdenfeindlich, aber das mit osteurop. kann ich auch bestätigen.

aber da wird mal beruflich aufgeräumt, gell spalter, dann zahlen die brüder pro kopf 600 euro und waren nicht mehr gesehen 8)

gruß marcus

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Re: Angelschein

Beitrag von bundyman » 11 Mär 2010 14:56

roman_69_aha hat geschrieben:Also laut Fischerreigesetz "muss" man maßige Fische mitnehmen!!!
Wird immer gern erzaehlt, stimmt so allerdings recht selten.
In welchem Fischereigesetz, in welchem Paragraphen steht das genau?
Da du aus Hessen kommst, beziehst du dich auf das hessische Fischereigesetz http://www.xxl-angeln.de/angelkunde/ges ... etz_hessen ?
Ick kann da keinen derartigen Paragraphen finden. entweder hab icks ueberlesen, oder es steht nicht drin. Normal steht sowas in keinem Fischereigesetz, da derartige Regelungen (normaler Weise) in den jeweils gueltigen Gewaesserordnungen stehen....

Ob und wie mit dem Fang umzugehen ist (zuruecksetzen erlaubt/verboten) ist der gueltigen Gewaesserordnung zu entnehmen, bei uns in Brandenburg waere ein zuruecksetzen des Fanges in allen DAV Gewaessern ausdruecklich erlaubt...
----
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Niederbayer

Re: Angelschein

Beitrag von Niederbayer » 12 Mär 2010 14:36

@ bundyman
Was heißt laut Deiner Aussage "ausdrücklich erlaubt"???
Ich verstehe es so, dass es dann irgendwo geschrieben steht und das kann ich wiederum nicht glauben!

Gerne gesehen kann sein - aber bisher hat man sich doch immer beschwert, dass man es nicht ausdrücklich (schriftlich) erlauben darf!!!

Ich hoffe, dass ich da jetzt eines besseren belehrt werde!

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Re: Angelschein

Beitrag von Blauhai » 12 Mär 2010 17:37

Lt. Tierschutzgesetz darf einem Tier nicht grundlos Leid zugefügt werden !

Dieses Gesetz wird von den Angelvereinen unterschiedlich entsprechend verschärft und interprädiert.
Genauso haben diverse Tierschützer durch dieses Gestetz die Möglichkeit uns Anglern mal mehr - mal weniger eine auszuwischen.

Soviel dazu...

@Raubfischjäger:

Ich gratuliere dir zur bestandenen Prüfung !!

Find ich klasse dass du ohne übermässige anglerische Erfahrungen der falschen Ansichtsweise den Rücken gekehrt hast.
Deshalb - Hut ab !!

Lg
Christian
www.donaupirsch.de.tl

http://www.youtube.com/watch?v=tycQCRqcYg4&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=HmAKaOC3Cbo

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Re: Angelschein

Beitrag von Raubfischjäger96 » 12 Mär 2010 18:08

@ Blauhai

Danke.

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bundyman
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Re: Angelschein

Beitrag von bundyman » 14 Mär 2010 16:41

Niederbayer hat geschrieben:@ bundyman
Was heißt laut Deiner Aussage "ausdrücklich erlaubt"???
Ich verstehe es so, dass es dann irgendwo geschrieben steht und das kann ich wiederum nicht glauben!
Wie immer an dieser Stelle:
<Zitat>
4.5. Behandlung und Verwendung des Fanges
4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. ...

</Zitat>

Die restlichen saetze beschreiben das Verhalten bei Entnahme, daher hier uninteressant...
Also ausdruecklich erlaubt und niedergeschrieben und seit 2004 gueltig...
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