Gesetze für Kinder zum Ausüben des Fischfangs.
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
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Gesetze für Kinder zum Ausüben des Fischfangs.
Hallo Zusammen !
Nach längerer Abstinenz in diesem Forum ,melde ich mich gleich mit einer Frage an Euch zurück.
Zum Thema:
Am 13.07 wird mein Sohn 10 Jahre alt und sein größter Wunsch ist einen Jugendfischereischein.
Ich werde ihm diesen Wunsch auf alle Fälle erfüllen,aber ich möchte mich vorher bei Euch schlau machen.
Ich suche aussagekräftige Gesetzestexte die Alles regeln und an die ich mich halten kann.
Auf www.fischerpruefung.de war ich schon,aber das war mir zuwenig.
Könnt Ihr mir helfen?
Vielen Dank in voraus.
Nach längerer Abstinenz in diesem Forum ,melde ich mich gleich mit einer Frage an Euch zurück.
Zum Thema:
Am 13.07 wird mein Sohn 10 Jahre alt und sein größter Wunsch ist einen Jugendfischereischein.
Ich werde ihm diesen Wunsch auf alle Fälle erfüllen,aber ich möchte mich vorher bei Euch schlau machen.
Ich suche aussagekräftige Gesetzestexte die Alles regeln und an die ich mich halten kann.
Auf www.fischerpruefung.de war ich schon,aber das war mir zuwenig.
Könnt Ihr mir helfen?
Vielen Dank in voraus.
Carpe diem
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Gesetze für Kinder zum Ausüben des Fischfangs.
Hi ich als ehemaliger Jungangler kann dir sagen, dass es in NRW ab 10 Jahren erlaubt war in Begleitung eines Erwacgsene mit 2 Ruten zu fischen es sei denn die Gewässerordnung des einzelnen Vereines sagt was anderes. Collen Sohn hast du [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]
[url=http://www.catch-release.de][img]http://www.anglerwebs.de/cur/cr100x50.gif[/img][/url]
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Gesetze für Kinder zum Ausüben des Fischfangs.
Hallo aal-zander,
danke für Deine Antwort.
Bei uns in Bayern liegen die Gesetze leider etwas anders.Das wäre echt toll wenn mein Filius mit zwei Ruten angeln dürfte und da geht der Krampf auch schon los.
Er darf nur mit einer Rute fischen.
Ich muß immer in seiner Reichweite bleiben um eingreifen zu können.(Das wird besonders schwierig,weil er unbedingt "wobbeln" will. "g"
Er darf nicht abködern und einen Fisch nach dem landen versorgen.
(Abködern kann er von mir lernen,das muß er auch können.Einen gelandeten Fisch darf nur versorgen wer einen Fischereischein durch eine abgelegte Prüfung erlangt hat.)
Er darf nicht alleine zum Fischen. Es muß immer der Inhaber eines gültigen Fischereischeins anwesend sein.
Für Schäden jeglicher Art ist der Fischereischeininhaber (in meinem Fall der Vater also ich) verantwortlich.
Bei grober Mißachtung kann mein Schein eingezogen werden.
Soweit bin ich informiert,aber das kann an Gesetzen doch nicht alles gewesesen sein?
Ich kann Dir was verraten,es ist echt Super mit ihm zu fischen,aber das Loch in Deinem Bauch wird immer größer durch seine Fragerei.
danke für Deine Antwort.
Bei uns in Bayern liegen die Gesetze leider etwas anders.Das wäre echt toll wenn mein Filius mit zwei Ruten angeln dürfte und da geht der Krampf auch schon los.
Er darf nur mit einer Rute fischen.
Ich muß immer in seiner Reichweite bleiben um eingreifen zu können.(Das wird besonders schwierig,weil er unbedingt "wobbeln" will. "g"
Er darf nicht abködern und einen Fisch nach dem landen versorgen.
(Abködern kann er von mir lernen,das muß er auch können.Einen gelandeten Fisch darf nur versorgen wer einen Fischereischein durch eine abgelegte Prüfung erlangt hat.)
Er darf nicht alleine zum Fischen. Es muß immer der Inhaber eines gültigen Fischereischeins anwesend sein.
Für Schäden jeglicher Art ist der Fischereischeininhaber (in meinem Fall der Vater also ich) verantwortlich.
Bei grober Mißachtung kann mein Schein eingezogen werden.
Soweit bin ich informiert,aber das kann an Gesetzen doch nicht alles gewesesen sein?
Ich kann Dir was verraten,es ist echt Super mit ihm zu fischen,aber das Loch in Deinem Bauch wird immer größer durch seine Fragerei.
Carpe diem
Gesetze für Kinder zum Ausüben des Fischfangs.
Hm, also ich hab ja auch mit 10 angefangen, im Verein zu angeln. Die Prüfung hab ich erst seit letztem Jahr. Und bei mir war das eigentlich kein Stress. In meiner Familie angelt außer mir niemand, weshalb ich beispielsweise keinen Vater als Aufsicht dabei haben konnte. Bei uns ist das so, dass man einfach nur einen anderen Angler, der 18 oder älter sein muss, frägt, ob er für einen die Aufsicht übernehmen kann. Er ist lt. Gesetz dazu verpflichtet, trotzdem versteht es sich von selbst, freundlich zu sein. [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]). Das mit dem Spinnfischen is so ne Sache. Aber es is eigentlich kein Problem, wenn der Jungfischer einfach immer eine Stelle hinter der Aufsicht fischt (was natürlich vioraussetzt, dass die Aufsicht auch spinnfischt). Dann muss der Erwachsene halt immer bescheid sagen, wenn stellenwechsek angesagt ist [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Viel Spass mit deinem Sohn am Wasser!
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"Haben Sie die Fische, die Sie hier im Eimer haben, alle allein gefangen?"
- "Nein, ich hatte einen Wurm, der mir dabei half."
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@ all
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich hoffe das mein Sohn/ich nie Probleme bekommen werden.
Ich denke das wird schon irgentwie gesetzestreu
ablaufen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich hoffe das mein Sohn/ich nie Probleme bekommen werden.
Ich denke das wird schon irgentwie gesetzestreu
ablaufen.
Carpe diem
Gesetze für Kinder zum Ausüben des Fischfangs.
Hallo Silencio,
schön das Du dich so um den Angelschein für deinen Sohn bemühst, mein Junior geht auch seit letzetn August mit der eigenen Rute ans Wasser.
Merk, nichts wird so heis gegessen wie es gekocht wird [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Natürlich muß er und Du sich an die Regeln halten, aber abködern und Anködern sind doch grundlegende dinge beim Fischen die auch dein Sohn erlehrnen muß bzw. selber machen sollte.. wenn du es ihm die ersten Paar mal richtig zeigst und er es dann kann und nicht mit "dem Tier" Fußball spielt oder sonstigen plötzsinn macht wird sich zu 99,9% niemand dran stöhren.
Will noch anmerken, wenn du mit deinem Sohn zum Fischen gehst und es Ihm wie Schuhle mit trockenem Stoff vorkommt ..wirst du bald wieder alleine gehn können. Ein Handvoll Abenteuer sollte für Ihn schon dabei raus springen da es gerade das ist was er sucht oder erwartet.
gruß
Tommy
schön das Du dich so um den Angelschein für deinen Sohn bemühst, mein Junior geht auch seit letzetn August mit der eigenen Rute ans Wasser.
Merk, nichts wird so heis gegessen wie es gekocht wird [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Natürlich muß er und Du sich an die Regeln halten, aber abködern und Anködern sind doch grundlegende dinge beim Fischen die auch dein Sohn erlehrnen muß bzw. selber machen sollte.. wenn du es ihm die ersten Paar mal richtig zeigst und er es dann kann und nicht mit "dem Tier" Fußball spielt oder sonstigen plötzsinn macht wird sich zu 99,9% niemand dran stöhren.
Will noch anmerken, wenn du mit deinem Sohn zum Fischen gehst und es Ihm wie Schuhle mit trockenem Stoff vorkommt ..wirst du bald wieder alleine gehn können. Ein Handvoll Abenteuer sollte für Ihn schon dabei raus springen da es gerade das ist was er sucht oder erwartet.
gruß
Tommy
Beim Tanzen tritt man sich öfter mal auf die Füsse, bricht aber deshalb nicht gleich den Abend ab und geht nach Hause.
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Gesetze für Kinder zum Ausüben des Fischfangs.
@ Silencio
Die Regeln die du aufführst gelten, nach meines Erachtens, nur für unter 10 Jährige.
Ich fische auch in Bayern und durfte früher, mit neun Jahren, nur das tun was du geschrieben hast. Ab 10 Jahren liefs dann so ab, wie es Essoxx beschrieben hat, also mit einer Aufsichtsperson etc..
Ich wurde desöfteren auch kontrolliert und hatte noch nie Probleme mit den Gewässerwart.
Also noch viel Glück....hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
P.S. Bei uns wurde das mit der Aufsicht so gehandhabt, das der Petrijüngling immer in Sichtweite des Anglers sein muss. Also auch mal ein bisschen weiter weg. Hatte so eig. nie Schwierigkeiten mit den Behörden.
Die Regeln die du aufführst gelten, nach meines Erachtens, nur für unter 10 Jährige.
Ich fische auch in Bayern und durfte früher, mit neun Jahren, nur das tun was du geschrieben hast. Ab 10 Jahren liefs dann so ab, wie es Essoxx beschrieben hat, also mit einer Aufsichtsperson etc..
Ich wurde desöfteren auch kontrolliert und hatte noch nie Probleme mit den Gewässerwart.
Also noch viel Glück....hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
P.S. Bei uns wurde das mit der Aufsicht so gehandhabt, das der Petrijüngling immer in Sichtweite des Anglers sein muss. Also auch mal ein bisschen weiter weg. Hatte so eig. nie Schwierigkeiten mit den Behörden.
[img]http://img354.imageshack.us/img354/3931/photo0pg.jpg[/img]
If you want to be old and wise, you first have to be young and stupid.
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