Verkaufen verboten!

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau

Angeln nur für den Eigenbedarf angeln?

Nur für den eigenen Haushalt
12
32%
Nur für die eigene Familie
10
26%
Für Familie, Freunde und Bekannte
15
39%
Ich will mir mit der Angelei etwas dazu verdienen!
1
3%
 
Abstimmungen insgesamt: 38

Team Hiroshi
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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Team Hiroshi » 22 Jun 2009 21:03

Team Hiroshi hat geschrieben:Hallo zusammen!

In meinem Heimatgewässer das einen hervorragenden Raub- und Friedfischbestand aufweist nimmt die Vielzahl der Angler so gut wie jeden maßigen Fisch mit.
Vielleicht liegt es eben auch an der Vorgabe mit max. 2 Ruten gleichzeitig zu fischen. In anderen Bundesländern sollen auch 3 Ruten erlaubt sein.
Pro Woche dürfen insgesamt 2 Raubfische: Hecht, Zander sowie
3 Salmoniden: Bachforelle, Regen/Bach-
forelle, Bachsaibling, Huchen, Äsche, Renke
gefangen werden
zusätzlich pro Woche 3 Stck pro Fischart:
Barbe, Frauennerfling, Karpfen, Nase, Nervling, Rutte, Schied, Schleie, Waller und Zährte.

Die maximale Anzahl von Fangtagen ist beispielsweise hier bei unserer "Vils" auf 30 begrenzt!
Da kommt so gut wie niemand auf die Idee etwas zurückzusetzen und deshalb wird für den Eigenverzehr so ziemlich jeder Fisch verwertet. Ein Verkauf kann hier nicht als lohnend betrachtet werden beachtet man die Fangtagsbeschränkung, und ich finde das o.k.

Freilich gehöre ich auch der C & R Fraktion an, aber es wird vom Gewässewart nicht gerne gesehen, wenn zurückgesetzt wird.....Ich mach´s trotzdem!


Viele Grüße, und Petri!

Florian
"Der nächste Fisch ist meistens der bessere"

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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Flo86 » 22 Jun 2009 21:05

Wie werden denn solche Regelungen durchgesetzt?
Ein Tageslimit ist ja noch einigermaßen durchsetzbar, aber wie soll man denn kontrollieren wer über einen längeren Zeitraum nur eine bestimmte Anzahl Fisch entnimmt?
Da müsste man ja jeden Tag kontrollieren und genau notieren wer was entnimmt.
"In einer Million Jahren, ja schon in tausend wird der Mensch wieder Kohlenstoff sein", [...] "Weil er dumm ist. Und auch Gentechnik wird ihm nicht helfen."
-Steve Jones-

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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Ulli3D » 22 Jun 2009 21:59

Das Problem ist ja wesentlich komplexer, als viele Angler, wahrscheinlich die meisten, ahnen. Der Fisch ist ein zum menschlichen Verzehr bestimmtes Lebensmittel, zumindest ist das die einzige Begründung, weswegen der Fisch getötet werden darf. Wenn ich den Fisch nun selber verzehre, dann ist das rechtlich gegebenenfalls nicht ganz unproblematisch, denn wahrscheinlich könnte die Krankenkasse die Kosten, die sie bei einer möglichen Fischvergiftung hatte, von mir zurückverlangten.

Das Problem liegt in den EU-Hygienerichtlinien, die vor ein paar Jahren die nationalen Lebenmittelgesetze abgelöst haben. Wer nun Lebensmittel in den Verkehr bringt, der muss einen entsprechenden Sachkundenachweis haben. Das ist eine kleine Fortbildung über Krankheiten, Hygienevorschriften etc. Ich glaube nicht, dass, außer einigen Anglern, die auch beruflich mit der Fischverwertung zu tun haben, jemand so einen Nachweis erbringen kann.

Wer Lebensmittel, die aus lebenden Wildtieren gewonnen werden, in Verkehr bringt, der braucht eine Genehmigung als "fleischverarbeitender" Betrieb. Die erteilt das Veterinäramt und wer da mal nachfragt, was man da alles braucht, der gibt die Angelei sofort auf. Das geht so weit, dass selbst für die zum Verarbeiten benutzten Messer ein Sterilisator vorhanden sein muss.

Ganz ehrlich, ich hab so einen Nachweis für Wild, keinen für Fisch, und auch keine Ahnung, wo man den Schein bekommt.

Wenn man das Spiel mal kurz durchspielt, dann kann es leicht zu folgendem Szenario kommen:

1. Fisch um 10 Uhr morgens gefangen, vorschriftsmäßig getötet und in die Kühlbox gepackt
2. Es ist Sommer und um 17:00 Uhr sind die Kühlakkus schon ziemlich fertig
3. Um 20:00 Uhr dem Nachbarn den gefangenen Fisch geschenkt
4. Der bedankt sich mit 2 Faschen Bier und 2+ Schnaps
5. Um 22:00 Uhr gehst Du nach Hause, der Nachbar nimmt den Fisch vom Gartentisch mit in die Küche und vergisst, den sofort in den Kühlschrank zu stellen
6. Das holt er am nächsten Morgen um 8, bevor er zur Arbeit fährt, nach
7. Seine Frau steht um 9:00 Uhr auf, schaut in den Kühlschrank und freut sich über den Fisch und beschließt, den heute abend auf den Grill zu packen.
8. Um 16:00 Uhr nimmt sie den Fisch aus dem Kühlschrank, nimmt ihn aus, würzt ihn und packt ihn schon mal in Alufolie
9. Sie legt den eingepackten Fisch wieder in den Kühlschrank, bereitet ein paar Salate und sonstige Kleinigkeiten für den Grillabend vor.
10. Er kommt um 18:00, wegen dringender Überstunden, nach hause, macht den Grill fertig, zieht sich um, nimmt eine Flasche Bier und befördert den Fisch auf den Grill
11. 20:00 Uhr, Du kommst vom Angeln zurück, Schneider geblieben, wünschst Deinem Nachbarn Guten Appetit und gehst ins Haus
12. 4:00 Uhr morgens, Du wirst von einem Martinshorn geweckt, gehst ans Fenster und siehst, wie dein Nachbar abtransportiert wird
13. 12:00 Uhr, Deinem Nachbarn geht es schon wieder besser, es klingelt an der Tür und da stehen 2 grüne Männchen und befragen Dich zum Fisch und einem Nachweis über die Einhaltung der Hygienevorschriften
14. 6 Monate später, Du hast Dein Angelzeug verkauft, einen Kredit aufgenommen und überlegst, Dich aus dem Kellerfenster zu stürzen denn die Kosten für den Krankentransport, rund 1.000 Euro, die Kosten für den Krankenhausaufenthalt, rund 4.000 Euro, das Schmerzensgeld für Deinen Nachbarn, 10.000 Euro, nochmal Glück gehabt, die Frau mochte keinen Fisch, die Kosten, die der Arbeitgeber Deines Nachbarn für Lohnfortzahlung hatte, 2.200 €, die Strafe für die fahrlässige Körperverletzung, 5.000 €, die Gerichtskosten, 1.500 €, haben Dich an den Rand des Ruins gebracht. Du kannst nachts nicht mehr schlafen, verlierst Deinen Job, kommst auf Hartz IV, Deine Frau verlässt Dich, Du kannst die laufenden Raten für Dein Haus nicht mehr bezahlen und hast Glück, dass bei der Zwangsversteigerung genug erzielt wurde, dass Du nicht noch weitere Schulden abzuzahlen hast, nachdem die Hypotheken nur noch eine Restlaufzeit von 11 Jahren hatten und das alles wegen eines einzigen Fisches!

Du musst den Nachweis bringen, dass der Fisch in Ordnung war, als Du ihn, verbotenerweise, abgegeben hast und, mal ganz ehrlich, das oben hört sich nach "Dumm gelaufen" an aber kann jedermann leicht treffen und das muss ja nicht sein also: Wenn ein Fisch entnommen wird, dann wird er auch selbst verputzt, alles andere ist auch in den einzelnen Fischereigesetzen untersagt.

In NRW z. B. In der Landesfischereiverordnung §8, Abs. 2, Nicht in den §§ 1 bis 3 ( Anm. Schonzeiten und -maße) genannte Arten dürfen vom Fischereiausübungsberechtigten nur im Rahmen der Eigenbedarfsdeckung gefangen und ... verwendet werden. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen.
Petri Heil aus Sankt Augustin

Ulli

Stefan von Hatten

Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Stefan von Hatten » 22 Jun 2009 22:19

Geniales Posting, Uli :-)

Steigere das ganze noch dadurch, daß der Angler vergißt, den Fisch auszunehmen und zu entkiemen ;-)

Petri!

Stefan

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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Ulli3D » 22 Jun 2009 22:44

Schau mal unter 8. nach 8)
Petri Heil aus Sankt Augustin

Ulli

Stefan von Hatten

Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Stefan von Hatten » 23 Jun 2009 06:12

Stimmt :-)

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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Thomas Kalweit » 23 Jun 2009 08:46

Wie Ihr ja wisst, war ich kürzlich in Norwegen. Da wurde ich den Eindruck nicht los, dass manche Meeresangler mit ihrem Fang den Urlaub refinanzieren. Nach einen Angeltag von 10 Stunden schufteten alle noch mindestens 2 Stunden im Filetierraum. Von dem staatlichen 15-Kilo-Limit war nirgendwo die Rede. Lustigerweise waren viele Gäste aus Österreich, Bayern oder Ostdeutschland.

Wer tut sich diese Malocherei im Urlaub freiwillig an, wenn er nicht Fischfilet gegen die Kosten rechnet?
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de

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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Innfischer » 23 Jun 2009 08:55

Hallo,
Flo86 hat geschrieben:Wie werden denn solche Regelungen durchgesetzt?
Ein Tageslimit ist ja noch einigermaßen durchsetzbar, aber wie soll man denn kontrollieren wer über einen längeren Zeitraum nur eine bestimmte Anzahl Fisch entnimmt?
Da müsste man ja jeden Tag kontrollieren und genau notieren wer was entnimmt.
Das ist total einfach zu kontrollieren. Der Erlaubnisschein muss nur einen Bereich haben, in dem die Fänge einzutragen sind (Fangliste/Fangstatistik). Weiter eine Regelung, dass jeder entnommene Fisch unverzüglich mit Kugelschreiber in die Liste einzutragen ist (Datum, Fischart, Länge - zuhause ist dann noch das Gewicht nachzutragen). Wird das Eintragen "vergessen" wird eine Strafe von z.B. 20 Euro fällig. Im Wiederholungsfall droht der Ausschluss.
Diese Regelung funktioniert bei uns seit Jahrzehnten reibungslos.

Servus
Innfischer

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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Jondalar » 23 Jun 2009 08:56

Ja sowas kenn ich auch. 350kg Filet gefangen von 6 Mann innerhalb drei Wochen. Da drängt sich einem die Frage auf ob an den Grenzen denn überhaupt kontrolliert wird. Sowas hat mit Nachhaltigkeit nichts mehr zu tun. Es wird nur noch darauf spekuliert den Gewinn der jährlichen Norwegenreise zu optimieren.

@Innfischer

Die Fanglisten werden doch auch nur sehr ungenau geführt. Wie schnell kann es sein das ein gefangener Fisch dann nicht eingetragen wird. Wenn sich jeder an die unzähligen Regelungen halten würde, gäbe es dieses Problem doch garnicht. Nur in den Fanglisten taucht selten mal ein Fisch über 10kg auf. Diese Brummer werden stillschweigend unter den Teppich gekehrt. Was sonst noch an Fängen verschwindet ist garnicht abzuschätzen.

Bei Euch im Verein geht es anscheinend sehr vorbildlich zu. Davon können wir hier bei uns nur träumen. Es gibt eben zu viele die ohne zu zögern auch mal einen untermaßigen Fisch mitnehmen. Das traurige daran ist das unsere Nachbarn aus dem osteuropäischen Raum immer an den Pranger gestellt werden. Doch unter unseren Reihen gibts meines Erachtens mehr schwarze Schafe als man wahrhaben will.
Zuletzt geändert von Jondalar am 23 Jun 2009 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
Grüsse von der Donau

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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von JERKjünger » 23 Jun 2009 08:59

Thomas ich stimme dir eindeutig zu!Das ist kein Eindruck von dir sondern Realität,leider! Ich kann dir sogar hier bei uns in Iserlohn Fischgeschäfte und Räuchereien sagen,die diesen Fisch und auch den Zander und Hecht ankaufen!Und das sogar für richtig Geld!Und sehr gerne!!Und sehr oft!!!
Das Problem ist nur das man das nicht überwachen kann,zumindest wüßte ich nicht wie?Und Beweisen geht auch sehr schwer!
Gruß Carsten
Mann bekommt nicht immer was man bestellt

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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Nachtangler » 23 Jun 2009 10:15

Das Finanzamt ist da aktiver als die Polizei.
Wenn die einen Tipp kriegen das da ein Betrieb regelmäßig Fische ohne Rechnung ankauft werden die aktiv.
Der Angler der früher erzählt hat wie viele Fische er verkauft und was er dabei verdient hat ist ganz ruhig geworden.
Das Wissen des Anglers über Fisch und Gewässer fängt und nicht das Angelgerät.

-Kai-
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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von -Kai- » 23 Jun 2009 10:27

Team Hiroshi hat geschrieben: In anderen Bundesländern sollen auch 3 Ruten erlaubt sein.
Das stimmt nicht, es gibt kein Limit für Ruten.,
Für mich war die Entscheidung leicht, ich habe wie 35% der bisherigen Teilnehmer, für Bekannte, Verwante und Freunde gestimmt.

Ich sehe kein Problem dabei wenn man beim Raubfischangeln des Vereins z.B. zwei Hechte und einen Zander fängt, und dann die Hechte an einen Freund abgibt der sie gerne mag und nicht erfolgreich war. Immerhin ist die sinnvolle Verwertung des Fanges doch der Grund weshalb wir angeln gehen, und wir alle hier müssen ja auch maßige Fische töten, das ist ja nunmal gesetzlich vorgeschrieben.

Die Probleme sehe ich nur wenn es wirklich nur ums Geldmachen geht. Das ist aber ja ebenfalls nicht erlaubt. Auch um eine Dauerversorgung geht es mir nicht. Ich rede von der ganz normalen Sache, wenn man z.B. auf einer Makrelentour 30-40 Fische gefangen hat und dann mal 2-3 weggibt weil man sie über hat. Oder eben wenn man mal einen Fisch sonstwie über hat. Keine Dauerversorgung sondern eben ab und an eine freundlich Geste ohne Bezahlung. Das ist doch stink normal, ich helfe dem Nachbarn kostenlos wenn er ein neues Sofa bekommt und es die Treppe hoch muss, er hilft mir mal wenn z.B. eine Kleinigkeit im Haus gemacht werden muss. Ich bekomme evt. was aus seinem Garten, er bekommt mal einen Fisch. Kein Tausch sondern einfach nur freundlich Gesten wenn etwas über ist oder ich z.B. weiß das er den Fisch gerne mag und ich nicht so gerne.

Das Verkauf und Fleischmachen um jeden Preis nicht akzeptabel ist, dem stimme ich zu. Aber in einer vernünftigen Menge habe ich echt kein Problem damit. Die schwarzen Schaafe die sich um nichst kümmern sind eher das Problem. Sowas hatten wir auch im Verein, die haben ans Restaurant verkauft bzw. es gehört ihnen, und sie haben dann nur auf Masse gefangen. Da kann dann auch das Mindestmaß egal sein wenn es um den Fisch geht. Ein Fanglimit von 5 Edelfischen pro Tag wurde deshalb zwar eingeführt, aber das kümmert solche Leute auch nicht, und sie zu erwischen ist das Problem wenn sie vom wenigen Boot aus auf Beutezug gehen.

Man muss also meiner Meinung nach klar unterscheiden. Diese Pauschalisierung, die teilweise hier erfolgt, ist in meinen Augen falsch. Es gibt eben große Unterschiede ob jemand jedes Vierteljahr mal dem Nachbarn oder Freunden/Verwanten einen Fisch schenkt, oder ob jemand es um des Geldes wegen macht. Das erste ist in meinen Augen kein Problem, das zweite ist das Problem.

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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Ulli3D » 23 Jun 2009 10:50

-Kai- hat geschrieben:
... und wir alle hier müssen ja auch maßige Fische töten, das ist ja nunmal gesetzlich vorgeschrieben.
Sorry, aber das ist auch so ein Gerücht, das jeder Grundlage entbehrt. Nenn mir mal einen Gesetzes- oder Verordnungstext, der vorschreibt, jeden maßigen Fisch zu töten. Das ist höchstens die Argumentation der Kochtopfangler!
Petri Heil aus Sankt Augustin

Ulli

-Kai-
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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von -Kai- » 23 Jun 2009 14:17

Ulli3D hat geschrieben:Sorry, aber das ist auch so ein Gerücht, das jeder Grundlage entbehrt. Nenn mir mal einen Gesetzes- oder Verordnungstext, der vorschreibt, jeden maßigen Fisch zu töten. Das ist höchstens die Argumentation der Kochtopfangler!
Hm mal sehen, es gilt doch das Tierschutzgesetz, welches sinngemäß sagt das man einem Lebewesen ohne triftigen Grund kein Leid oder Schaden zufügen darf. Was ist denn der triftige Grund um einem Fisch einen Haken in den Mund zu rammen, ihn daran aus seiner natürlichen Umgebung zu ziehen und ihn an Land zu holen wo er keine Luft bekommt, nur um ihn dann wieder zurückzusetzen? Ist das Foto mit dem Fänger der sein Ego damit aufbessern möchte der triftige Grund?

Ich möchte klarstellen dass ich nichts gegen C&R habe, ich halte es auch für sinnvoll, aber ich habe was dagegen wenn jeder der mal einen Fisch mitnimmt (in Maßen und nicht übertrieben) oftmals von den C&R Anhängern quasi gleich als Mörder beschimpft wird. Sie werden ja im Gegenzug auch nicht als Verbrecher/Gesetzesbrecher beschimpft.

Das ist es eben was ich so hasse, beides sind Angler, beide Gruppen sind sich zu 100% einig das man es nicht übertreiben muss, beide haben was gegen die leute die es übertreiben, aber statt zusammenzuhalten müssen die C&R Anhänger immer wieder unnötig motzen wenn mal ein Fisch entnommen wird. Muss man sich denn schon gegenseitig das leben schwer machen wo man in fast allen Punkten übereinstimmt?

Wie gesagt nenne einen triftigen Grund der auch vor Gericht durchsetzbar ist, und es würde keine C&R Problematik mehr in Deutschland geben. Aber unser Staatsanwalt hat z.B. auf Nachfrage zum Thema triftige Gründe gesagt, das er für einen Setzkescher keinen einzigen triftigen Grund sieht, er würde deshalb jeden vor Gericht bringen der deswegen angezeigt wird. Das Argument Frische des Fangs zählt für ihn nicht, es gibt ja Kühlboxen. Das diese Meinung blödsinn ist weiß jeder der mal eine Kühlbox mehrere Stunden bei 25+ Grad am Wasser hatte und sie alle 5-10 Min geöffnet hat. Auch das man den Fisch ja noch ausbluten - und schnellstmöglich ausnehmen - muss, wird dabei übersehen. Das ist aber bei uns z.B. am Wasser verboten. Für mich, und sicher auch viele andere hier, ist da also ein triftiger Grund gegeben, da man den Fang sonst nicht wirklich so aufbewahren kann wie es sollte, aber der Staatsanwalt sieht den pauschal nicht.

Damit läuft es also schon quasi drauf hinaus, dass man jeden maßigen Fisch mitnehmen muss, denn der triftige Grund der auch vor gericht bestand hat ist für einen Einzelangler schwer zu liefern. damit muss er eben ohne den damit rechnen vor Gericht zu kommen.

Wie gesagt liefer doch bitte mal den triftigen Grund wenn du ihn gefunden hast. ich würde mich freuen, denn wie schon gesagt, ich habe nichts gegen C&R und halte es persönlich für sinnvoll, und ich bin sicher auch kein Kochtopfangler der alles mitnimmt. Das passiert bei Bedarf bzw. wenn es eben ein Gemeinschaftsfischen ist wo die Fische getötet werden.

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Re: Verkaufen verboten!

Beitrag von Blauhai » 23 Jun 2009 14:26

Ich habe für Familie mitgestimmt, weil jährlich ein Hechtessen stattfindet.
Bei dem einen Hecht im Jahr bleibt es.

Denke das kann jedes Gewässer verkraften, zudem der "eine" Hecht (immer zwischen 60 und 70cm) nicht immer aus dem Gleichen Gewässer stammt. :roll:

Sicher auch eine Gefälligkeitssache.
Nicht für einm Glas Marmelade oder Auspuff, sondern ein Argument daß ich bei meiner Mutter das ganze Jahr verwenden kann, wenn es um irgendwelche Gefälligkeiten gehen soll :wink:

Für die restlichen Beispiele habe ich ohnehin kein Verständnis, da es sich dabei nur um Kochtopffischerei handelt.
Und verkaufen geht schon gleich gar nicht :evil: :roll:
www.donaupirsch.de.tl

http://www.youtube.com/watch?v=tycQCRqcYg4&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=HmAKaOC3Cbo

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